Humanitäre Visa für verletzte Personen aus Gaza

ShortId
25.4177
Id
20254177
Updated
13.11.2025 21:05
Language
de
Title
Humanitäre Visa für verletzte Personen aus Gaza
AdditionalIndexing
09;1231;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im April 2024 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Katastrophenschutzmechanismus der EU (UCPM) um Hilfe bei der Evakuierung von Patientinnen und Patienten aus dem Gazastreifen nach Europa gebeten. Im Rahmen dieser Operation «Medevac-Gaza» beteiligten sich mehrere Mitgliedstaaten sowie Nicht-EU-Mitgliedstaaten mit der Evakuierung und Behandlung von verletzten Personen aus dem Gazastreifen, so unter anderem Italien und Grossbritannien. Die WHO führt eine Liste der Patientinnen und Patienten, die einer medizinischen Evakuierung bedürfen. Das Emergency Response Coordination Centre (ERCC) des EU-Katastrophenschutzverfahrens übernimmt dabei koordinierende Aufgaben in Bezug auf Transport und Logistik, in enger Abstimmung mit der WHO, und unterstützt die Evakuierungen finanziell und operationell. Die Schweiz nimmt nicht am UCPM teil, hat jedoch seit 2017 ein «Administrative Arrangement» mit der EU, das operationelle Austausche ermöglicht. Dies kommt auch in Falle der Operation «Medevac Gaza» zum Tragen, wobei enge Abstimmungen zwischen der Nationalen Alarmzentrale und Ereignisbewältigung (NEOC) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), der Humanitären Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem ERCC bestehen. Die Koordination mit der WHO erfolgt direkt, und nicht über die ERCC. Die Schweiz prüft gegenwärtig die Möglichkeit einer Teilnahme am UCPM. Auf Schweizer Ebene sind im EUCPM-Dossier das BABS des VBS sowie die Humanitäre Hilfe der DEZA die primären Ansprechstellen.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Im Jahr 2024 erhielten 155 Personen aus den besetzten palästinensischen Gebieten ein Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit nach Artikel 25 des Schengen-Visakodex; im Jahr 2025 (1. Januar bis 30. September 2025) waren es 130 Personen.&nbsp;<br>Ein nationales humanitäres Visum nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV; SR 142.204) wurde im Jahr 2024 an 10 Personen und im Jahr 2025 (1. Januar bis 30. September 2025) an 28 Personen erteilt.</p>
  • <p>Humanitäre Visa und Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit gemäss dem Schengen-Visakodex für Personen aus dem Gazastreifen:</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 25.3839 prüft das Staatsekretariat für Migration regelmässig die Möglichkeit, sich an einer allfälligen konzertierten europäischen Aktion zu beteiligen, die darauf abzielt, verletzten Personen aus dem Gazastreifen die Einreise zu ermöglichen, damit sie hier medizinisch versorgt werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit, bei der Schweizer Vertretung in Ramallah ein Visumgesuch einzureichen. Am 24.&nbsp;September 2025 wurde ausserdem berichtet, dass die Bundesbehörden versuchten, verletzte Kinder aus dem Gazastreifen aufzunehmen, um ihnen medizinische Hilfe zukommen zu lassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Wo stehen die Bemühungen Europas derzeit, um verletzten Personen aus dem Gazastreifen die Einreise zu ermöglichen, damit sie medizinische Hilfe erhalten? Wie sieht die Beteiligung der Schweiz konkret aus?</p><p>&nbsp;</p><p>Wie vielen Personen aus dem Gazastreifen wurde zwischen 2024 und 2025 die Einreise mit einem Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit gemäss dem Schengen-Visakodex ermöglicht? Wie vielen Personen wurde ein humanitäres Visum erteilt?</p>
  • Humanitäre Visa für verletzte Personen aus Gaza
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im April 2024 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Katastrophenschutzmechanismus der EU (UCPM) um Hilfe bei der Evakuierung von Patientinnen und Patienten aus dem Gazastreifen nach Europa gebeten. Im Rahmen dieser Operation «Medevac-Gaza» beteiligten sich mehrere Mitgliedstaaten sowie Nicht-EU-Mitgliedstaaten mit der Evakuierung und Behandlung von verletzten Personen aus dem Gazastreifen, so unter anderem Italien und Grossbritannien. Die WHO führt eine Liste der Patientinnen und Patienten, die einer medizinischen Evakuierung bedürfen. Das Emergency Response Coordination Centre (ERCC) des EU-Katastrophenschutzverfahrens übernimmt dabei koordinierende Aufgaben in Bezug auf Transport und Logistik, in enger Abstimmung mit der WHO, und unterstützt die Evakuierungen finanziell und operationell. Die Schweiz nimmt nicht am UCPM teil, hat jedoch seit 2017 ein «Administrative Arrangement» mit der EU, das operationelle Austausche ermöglicht. Dies kommt auch in Falle der Operation «Medevac Gaza» zum Tragen, wobei enge Abstimmungen zwischen der Nationalen Alarmzentrale und Ereignisbewältigung (NEOC) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), der Humanitären Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem ERCC bestehen. Die Koordination mit der WHO erfolgt direkt, und nicht über die ERCC. Die Schweiz prüft gegenwärtig die Möglichkeit einer Teilnahme am UCPM. Auf Schweizer Ebene sind im EUCPM-Dossier das BABS des VBS sowie die Humanitäre Hilfe der DEZA die primären Ansprechstellen.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Im Jahr 2024 erhielten 155 Personen aus den besetzten palästinensischen Gebieten ein Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit nach Artikel 25 des Schengen-Visakodex; im Jahr 2025 (1. Januar bis 30. September 2025) waren es 130 Personen.&nbsp;<br>Ein nationales humanitäres Visum nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV; SR 142.204) wurde im Jahr 2024 an 10 Personen und im Jahr 2025 (1. Januar bis 30. September 2025) an 28 Personen erteilt.</p>
    • <p>Humanitäre Visa und Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit gemäss dem Schengen-Visakodex für Personen aus dem Gazastreifen:</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 25.3839 prüft das Staatsekretariat für Migration regelmässig die Möglichkeit, sich an einer allfälligen konzertierten europäischen Aktion zu beteiligen, die darauf abzielt, verletzten Personen aus dem Gazastreifen die Einreise zu ermöglichen, damit sie hier medizinisch versorgt werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit, bei der Schweizer Vertretung in Ramallah ein Visumgesuch einzureichen. Am 24.&nbsp;September 2025 wurde ausserdem berichtet, dass die Bundesbehörden versuchten, verletzte Kinder aus dem Gazastreifen aufzunehmen, um ihnen medizinische Hilfe zukommen zu lassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Wo stehen die Bemühungen Europas derzeit, um verletzten Personen aus dem Gazastreifen die Einreise zu ermöglichen, damit sie medizinische Hilfe erhalten? Wie sieht die Beteiligung der Schweiz konkret aus?</p><p>&nbsp;</p><p>Wie vielen Personen aus dem Gazastreifen wurde zwischen 2024 und 2025 die Einreise mit einem Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit gemäss dem Schengen-Visakodex ermöglicht? Wie vielen Personen wurde ein humanitäres Visum erteilt?</p>
    • Humanitäre Visa für verletzte Personen aus Gaza

Back to List