Chronische Lyme-Krankheit. Ein unterschätztes Problem für die öffentliche Gesundheit

ShortId
25.4180
Id
20254180
Updated
20.11.2025 11:48
Language
de
Title
Chronische Lyme-Krankheit. Ein unterschätztes Problem für die öffentliche Gesundheit
AdditionalIndexing
2841;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Lyme-Borreliose und ihre möglichen chronischen Verlaufsformen für die betroffenen Personen mit erheblichen gesundheitlichen Belastungen verbunden sein können und anerkennt die Sorgen der Patientinnen und Patienten, die unter anhaltenden Symptomen leiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Das Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) regelt die ärztliche Fortbildung nur insofern, als dass es für Personen, die einen universitären Medizinalberuf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, eine Fortbildungspflicht vorsieht. Die inhaltliche Gestaltung von Fortbildungsangeboten liegt in der Verantwortung der jeweiligen Fachgesellschaften. Weiterbildungsgänge, die zu einem eidgenössischen Weiterbildungstitel nach MedBG führen, werden vom eidgenössischen Departement des Innern akkreditiert. Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) stellt als verantwortliche Organisation für die Humanmedizin sicher, dass die Weiterbildungsgänge die dazu notwendigen Anforderungen erfüllen. Die konkrete Gestaltung der Curricula liegt in der Kompetenz der Fachgesellschaften. Sie stellen mit ihren Bildungsangeboten sicher, dass die Fachpersonen die notwendigen Kompetenzen zum Beispiel in Bezug auf die genannten Krankheiten erwerben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. In-vitro Diagnostika müssen für den Marktzutritt in der Schweiz nicht behördlich zugelassen werden. Das Schweizer Heilmittelrecht ist in diesem Bereich äquivalent zum System der Konformitätsbewertungsverfahren der EU. Mit der Anbringung des CE-Kennzeichens bestätigt ein Hersteller, dass sein Medizinprodukt bzw. In-vitro-Diagnostikum zur Erkennung von Infektionskrankheiten die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt und erfolgreich das Konformitätsbewertungsverfahren einer von den Behörden bezeichnete Stelle durchlaufen hat. Mit dem angebrachten CE-Kennzeichen kann ein Medizinprodukt innerhalb der EU und auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Die Kostenübernahme von Laboranalysen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist in der Analysenliste (AL; Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung [KLV; SR 832.112.31]) geregelt. Für Neuaufnahmen, Änderungen oder Streichungen hinsichtlich der Kostenübernahme von Leistungen gilt das Antragsprinzip. Im Antrag ist darzulegen, dass eine neue Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein. Ob ein Hersteller ein In-vitro-Diagnostikum in der EU und in der Schweiz auf den Markt bringt, ist sein wirtschaftlicher Entscheid.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. In der Schweiz sind Empfehlungen zur Diagnostik und Behandlung Sache der medizinischen Fachgesellschaften, insbesondere der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie, die sich auf die europäischen Richtlinien der ESCMID Study Group for Lyme Borreliosis stützt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) setzt seit über zehn Jahren eine Expertengruppe aus verschiedenen Fachbereichen (Infektiologie, Immunologie, öffentliche Gesundheit, Entomologie usw.) sowie aus der Zivilgesellschaft (Liga für Zeckenkranke Schweiz) ein. Diese Gruppe tritt zweimal jährlich zusammen, um sich über Zecken und die von ihnen übertragenen Krankheiten auszutauschen. Das BAG unterstützt auch interdisziplinäre Forschungsprojekte zu den Wechselwirkungen zwischen Mensch, Tier und Umwelt sowie zu Koinfektionen und Komplikationen im Zusammenhang mit Behandlungen. Das Nationale Referenzzentrum für durch Zecken übertragene Krankheiten stellt zudem die diagnostische Expertise sicher. Diese Bemühungen gewährleisten bereits ein hohes Kompetenzniveau bezüglich Prävention und Behandlung bei der Ärzteschaft sowie Apothekerinnen und Apothekern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Für die Leistungspflicht der Invalidenversicherung ist nicht die Krankheit an sich massgebend, sondern deren Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit oder den Aufgabenbereich der versicherten Person. So auch bei diesen Krankheitsbildern. Ist die Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich bleibend oder längere Zeit dauernd, prüft die IV im konkreten Fall, welche Leistung in Frage kommen. Entsprechend dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» bemüht sich die IV, die versicherten Personen mittels Eingliederungsmassnahmen so gut wie möglich im Arbeitsmarkt zu halten oder wieder zu integrieren. Erst wenn diese Massnahmen erfolglos ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft.</span></p></span>
  • <p>Die von Zecken übertragene Lyme-Krankheit ist allgemein bekannt. Viele wissen jedoch nicht, dass sie chronisch werden und zu schweren Einschränkungen führen kann. Angesichts aktueller Studien, die von einer Infektionsrate der Bevölkerung von bis zu 14&nbsp;Prozent ausgehen, ist das Thema für die öffentliche Gesundheit zentral.</p><p>Selbst nach einer herkömmlichen Antibiotikabehandlung leiden bis zu 35&nbsp;Prozent der Patientinnen und Patienten weiterhin unter schweren, anhaltenden Symptomen, darunter extreme Müdigkeit, diffuse Schmerzen und kognitive Beeinträchtigungen. Das Syndrom, bekannt als PTLDS (Post-Treatment Lyme Disease Syndrome), kann die Lebensqualität stärker beeinträchtigen als viele Krebserkrankungen. Diese wenig bekannte Tatsache treibt viele Betroffene in die Armut und Isolation. Schätzungsweise 10&nbsp;Prozent der Betroffenen ziehen sich letzten Endes zurück, ohne eine medizinische Behandlung oder Unterstützung zu erfahren.</p><p>Die Forschung hat gezeigt, dass andere von Zecken übertragene Infektionen, wie jene mit Babesien oder Batonellen, häufig zusammen mit den chronischen Formen der Lyme-Borreliose auftreten. Man spricht daher von den «3B». Leider bleibt die Diagnose schwierig, da die in der Schweiz verfügbaren Tests oft unzuverlässig sind; sie weisen eine Empfindlichkeit von manchmal weniger als 30&nbsp;Prozent auf.</p><p>Angesichts dieser Situation ist es Zeit zu handeln.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>In welchem Umfang werden chronische Infektionen mit Borrelien, Babesien und Bartonellen derzeit in der medizinischen Fortbildung in der Schweiz behandelt?</li><li>Warum werden empfindlichere Diagnosetests, wie die vom College of American Pathologists anerkannten FISH-Tests für Babesien und Bartonellen, weder vorgeschlagen noch von Swissmedic zugelassen noch von der Grundversicherung bezahlt?</li><li>Warum sind die zuverlässigsten Tests für Borrelien, wie die Line Immunoblots des Labors Igenex (Empfindlichkeit 93&nbsp;%, FDA-Zulassung 2025), in der Schweiz nicht erhältlich?</li><li>Zieht der Bund in Erwägung, das Bundesamt für Gesundheit, die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie und das Nationale Referenzzentrum für durch Zecken übertragene Krankheiten zu beauftragen, die jüngsten wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu prüfen und eine klinische Studie zur Langzeitbehandlung der 3B (insbesondere mit Dapson, Makroliden, Rifamycinen, Primaquin, Tafenoquin oder Atovaquone) durchzuführen?</li><li>Ist er bereit, chronische Formen von 3B als invalidisierende Krankheiten, die Anspruch auf IV-Leistungen begründen, anzuerkennen?</li></ol>
  • Chronische Lyme-Krankheit. Ein unterschätztes Problem für die öffentliche Gesundheit
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Lyme-Borreliose und ihre möglichen chronischen Verlaufsformen für die betroffenen Personen mit erheblichen gesundheitlichen Belastungen verbunden sein können und anerkennt die Sorgen der Patientinnen und Patienten, die unter anhaltenden Symptomen leiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. Das Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11) regelt die ärztliche Fortbildung nur insofern, als dass es für Personen, die einen universitären Medizinalberuf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, eine Fortbildungspflicht vorsieht. Die inhaltliche Gestaltung von Fortbildungsangeboten liegt in der Verantwortung der jeweiligen Fachgesellschaften. Weiterbildungsgänge, die zu einem eidgenössischen Weiterbildungstitel nach MedBG führen, werden vom eidgenössischen Departement des Innern akkreditiert. Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) stellt als verantwortliche Organisation für die Humanmedizin sicher, dass die Weiterbildungsgänge die dazu notwendigen Anforderungen erfüllen. Die konkrete Gestaltung der Curricula liegt in der Kompetenz der Fachgesellschaften. Sie stellen mit ihren Bildungsangeboten sicher, dass die Fachpersonen die notwendigen Kompetenzen zum Beispiel in Bezug auf die genannten Krankheiten erwerben. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. In-vitro Diagnostika müssen für den Marktzutritt in der Schweiz nicht behördlich zugelassen werden. Das Schweizer Heilmittelrecht ist in diesem Bereich äquivalent zum System der Konformitätsbewertungsverfahren der EU. Mit der Anbringung des CE-Kennzeichens bestätigt ein Hersteller, dass sein Medizinprodukt bzw. In-vitro-Diagnostikum zur Erkennung von Infektionskrankheiten die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt und erfolgreich das Konformitätsbewertungsverfahren einer von den Behörden bezeichnete Stelle durchlaufen hat. Mit dem angebrachten CE-Kennzeichen kann ein Medizinprodukt innerhalb der EU und auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Die Kostenübernahme von Laboranalysen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist in der Analysenliste (AL; Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung [KLV; SR 832.112.31]) geregelt. Für Neuaufnahmen, Änderungen oder Streichungen hinsichtlich der Kostenübernahme von Leistungen gilt das Antragsprinzip. Im Antrag ist darzulegen, dass eine neue Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein. Ob ein Hersteller ein In-vitro-Diagnostikum in der EU und in der Schweiz auf den Markt bringt, ist sein wirtschaftlicher Entscheid.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. In der Schweiz sind Empfehlungen zur Diagnostik und Behandlung Sache der medizinischen Fachgesellschaften, insbesondere der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie, die sich auf die europäischen Richtlinien der ESCMID Study Group for Lyme Borreliosis stützt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) setzt seit über zehn Jahren eine Expertengruppe aus verschiedenen Fachbereichen (Infektiologie, Immunologie, öffentliche Gesundheit, Entomologie usw.) sowie aus der Zivilgesellschaft (Liga für Zeckenkranke Schweiz) ein. Diese Gruppe tritt zweimal jährlich zusammen, um sich über Zecken und die von ihnen übertragenen Krankheiten auszutauschen. Das BAG unterstützt auch interdisziplinäre Forschungsprojekte zu den Wechselwirkungen zwischen Mensch, Tier und Umwelt sowie zu Koinfektionen und Komplikationen im Zusammenhang mit Behandlungen. Das Nationale Referenzzentrum für durch Zecken übertragene Krankheiten stellt zudem die diagnostische Expertise sicher. Diese Bemühungen gewährleisten bereits ein hohes Kompetenzniveau bezüglich Prävention und Behandlung bei der Ärzteschaft sowie Apothekerinnen und Apothekern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Für die Leistungspflicht der Invalidenversicherung ist nicht die Krankheit an sich massgebend, sondern deren Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit oder den Aufgabenbereich der versicherten Person. So auch bei diesen Krankheitsbildern. Ist die Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich bleibend oder längere Zeit dauernd, prüft die IV im konkreten Fall, welche Leistung in Frage kommen. Entsprechend dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» bemüht sich die IV, die versicherten Personen mittels Eingliederungsmassnahmen so gut wie möglich im Arbeitsmarkt zu halten oder wieder zu integrieren. Erst wenn diese Massnahmen erfolglos ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft.</span></p></span>
    • <p>Die von Zecken übertragene Lyme-Krankheit ist allgemein bekannt. Viele wissen jedoch nicht, dass sie chronisch werden und zu schweren Einschränkungen führen kann. Angesichts aktueller Studien, die von einer Infektionsrate der Bevölkerung von bis zu 14&nbsp;Prozent ausgehen, ist das Thema für die öffentliche Gesundheit zentral.</p><p>Selbst nach einer herkömmlichen Antibiotikabehandlung leiden bis zu 35&nbsp;Prozent der Patientinnen und Patienten weiterhin unter schweren, anhaltenden Symptomen, darunter extreme Müdigkeit, diffuse Schmerzen und kognitive Beeinträchtigungen. Das Syndrom, bekannt als PTLDS (Post-Treatment Lyme Disease Syndrome), kann die Lebensqualität stärker beeinträchtigen als viele Krebserkrankungen. Diese wenig bekannte Tatsache treibt viele Betroffene in die Armut und Isolation. Schätzungsweise 10&nbsp;Prozent der Betroffenen ziehen sich letzten Endes zurück, ohne eine medizinische Behandlung oder Unterstützung zu erfahren.</p><p>Die Forschung hat gezeigt, dass andere von Zecken übertragene Infektionen, wie jene mit Babesien oder Batonellen, häufig zusammen mit den chronischen Formen der Lyme-Borreliose auftreten. Man spricht daher von den «3B». Leider bleibt die Diagnose schwierig, da die in der Schweiz verfügbaren Tests oft unzuverlässig sind; sie weisen eine Empfindlichkeit von manchmal weniger als 30&nbsp;Prozent auf.</p><p>Angesichts dieser Situation ist es Zeit zu handeln.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>In welchem Umfang werden chronische Infektionen mit Borrelien, Babesien und Bartonellen derzeit in der medizinischen Fortbildung in der Schweiz behandelt?</li><li>Warum werden empfindlichere Diagnosetests, wie die vom College of American Pathologists anerkannten FISH-Tests für Babesien und Bartonellen, weder vorgeschlagen noch von Swissmedic zugelassen noch von der Grundversicherung bezahlt?</li><li>Warum sind die zuverlässigsten Tests für Borrelien, wie die Line Immunoblots des Labors Igenex (Empfindlichkeit 93&nbsp;%, FDA-Zulassung 2025), in der Schweiz nicht erhältlich?</li><li>Zieht der Bund in Erwägung, das Bundesamt für Gesundheit, die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie und das Nationale Referenzzentrum für durch Zecken übertragene Krankheiten zu beauftragen, die jüngsten wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu prüfen und eine klinische Studie zur Langzeitbehandlung der 3B (insbesondere mit Dapson, Makroliden, Rifamycinen, Primaquin, Tafenoquin oder Atovaquone) durchzuführen?</li><li>Ist er bereit, chronische Formen von 3B als invalidisierende Krankheiten, die Anspruch auf IV-Leistungen begründen, anzuerkennen?</li></ol>
    • Chronische Lyme-Krankheit. Ein unterschätztes Problem für die öffentliche Gesundheit

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