Motivations-Bonus im Alter

ShortId
25.4181
Id
20254181
Updated
19.12.2025 09:51
Language
de
Title
Motivations-Bonus im Alter
AdditionalIndexing
28;44;2836;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu den Fragen 1 und 5: Die Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit von Personen im Rentenalter ist für die Wirtschaft gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wichtig und auch dem Wohlstand in der Schweiz förderlich. In diesem Sinne teilt der Bundesrat das Interesse an einem höheren Beschäftigungsvolumen von Personen über dem AHV-Referenzalter. Es bestehen bereits verschiedene nicht-steuerliche Massnahmen, welche geeignet sind, die Erwerbstätigkeit im Alter zu fördern. Die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 25.4023 Rechsteiner enthält eine Aufzählung hierzu.</p><p>Für eine allfällige steuerliche Förderung ist Folgendes zu beachten: Gemessen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führt das geltende Recht zu einer sachgerechten Besteuerung. Eine steuerliche Entlastung der Erwerbsarbeit nach Erreichen des Referenzalters stellt daher eine ausserfiskalische Zielsetzung dar. Eine Massnahme, die diese verwirklichen will, muss sich auf die durch die Verfassung festgelegte Gesetzgebungskompetenz des Bundes im relevanten Bereich stützen können. Wie in Ziffer 5.3 des Berichts des Bundesrates «Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters» in Beantwortung des Postulats 19.3172 Hegglin dargelegt wird, enthält die Bundesverfassung derzeit keine solche Kompetenzbestimmung. Ausserdem muss das Förderziel im öffentlichen Interesse liegen und die konkret vorgeschlagene Massnahme im Sinne der Verhältnismässigkeit geeignet, erforderlich und zumutbar sein. Der Bundesrat setzt zur Ausweitung des Arbeitskräftepotenzials auf die Individualbesteuerung und hat bisher keine konkrete Massnahme zur steuerlichen Förderung der Erwerbsarbeit im Alter vorgeschlagen (siehe dazu auch die gleichlautenden Motionen 24.4517 und 25.4190).</p><p>&nbsp;</p><p>Zu den Fragen 2 und 4: Da ältere Personen häufiger finanziell nicht mehr zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind und entsprechend mehr Flexibilität in ihren Erwerbsentscheidungen haben, reagiert das Arbeitsangebot stärker auf das Einkommen als bei jüngeren Personen. Eine Studie mit US-Daten schätzt, dass das Arbeitsangebot älterer Personen um 0,95 Prozent zunimmt, wenn das verfügbare Einkommen um 1 Prozent steigt (siehe Schmidt Lucie und Purvi Sevak (2008), Taxes, Wages, and the Labor Supply of Older Americans, Department of Economics, Williams College). Würde das Erwerbseinkommen für Personen über dem Referenzalter nur noch zu 50&nbsp;% in die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer von Bund, Kantonen und Gemeinden einfliessen, nähme das verfügbare Einkommen je nach Konstellation (Höhe des Erwerbseinkommens und des übrigen Einkommens; Höhe der Steuerbelastung in Kanton und Gemeinde) grob abgeschätzt um zwischen 5&nbsp;% und 15&nbsp;% zu. Ausgehend von einer Beschäftigung im Alter von 65 bis 74 Jahren im Jahr 2024 in der Höhe von 83'000 Vollzeitäquivalenten, würde sich die Erwerbstätigkeit aufgrund einer solchen Steuersenkung bei einer unterstellten Elastizität von 0,95 um rund 4’000 bis rund 12’000 Vollzeitäquivalente erhöhen. Die zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Einkommenssteuer auf dieser zusätzlichen Erwerbstätigkeit reichen nicht aus, um die Mindereinnahmen aus der Steuerentlastung der bereits erwerbstätigen 83'000 Vollzeitäquivalente zu kompensieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Frage 3: Mit dem Ziel, die Erwerbstätigkeit im Rentenalter zu steigern, führte Schweden 2007 eine erwerbsabhängige Steuergutschrift ein, die vom Erwerbseinkommen, dem Grundabzug und dem Einkommenssteuersatz der Gemeinde abhing. Gleichzeitig wurden die Sozialabgaben für Arbeitnehmende über 65 Jahren von 26,37&nbsp;% auf 10,21&nbsp;% gesenkt, womit die Nachfrage nach älteren Arbeitnehmenden gestärkt werden sollte (siehe Lisa Laun und Mårten Palme (2018), The Recent Rise of Labor Force Participation of Older Workers in Sweden, NBER Working Paper 24593). Die eingesparten Kosten für die Arbeitgeber sollten beispielweise für Einbussen in der Produktivität entschädigen. Gemessen an Daten bis 2010 erhöhte die Reform die Erwerbsquote der Arbeitnehmenden im Jahr nach ihrem 65. Geburtstag um knapp 4 Prozentpunkte. Bei der Übertragung dieser Erfahrungen auf die Schweiz ist Vorsicht geboten, da sich die Rahmenbedingungen z. B. in Bezug auf die Flexibilität des Arbeitsmarktes sowie in Bezug auf das Vorsorge- und das Steuersystem in den beiden Ländern unterscheiden, was die Reformergebnisse beeinflussen kann.</p>
  • <p>In den nächsten Jahren werden die jüngsten Babyboomer das Referenzalter erreichen. Aktuell beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente. 2030 werden es schätzungsweise 2,8 Millionen sein, im Jahr 2035 rund 3 Millionen. Dies ist ein riesiges aber bisher kaum genutztes Potenzial für den Arbeitsmarkt. So sind heute nur gerade 19% der Personen im Alter zwischen 65-74 Jahren noch erwerbstätig und davon sind es viele in Teilzeittätigkeiten. Eine im internationalen Vergleich unterdurchschnittliche Erwerbsquote. Läge die Erwerbsquote auf dem Niveau von Neuseeland, stünden dem Arbeitsmarkt gemäss Schätzungen einer Studie des SECO von 2020 rund 108'000 Vollzeitäquivalente zusätzlich zur Verfügung.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><p>Dieses Potenzial gilt es zu nutzen. Ein wichtiger Schritt ist die Flexibilisierung des AHV-Bezugs mit der letzten AHV-Reform. Um das Potenzial noch besser zu nutzen, muss die Erwerbstätigkeit im Alter jedoch attraktiver werden. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;&nbsp;</p><ul style="list-style-type:circle;"><li>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Erwerbsarbeit im Alter gefördert werden muss?&nbsp;&nbsp;</li><li>Welche Beschäftigungseffekte erwartet der Bundesrat, wenn die ersten 100’000 Franken Erwerbseinkommen für Personen über dem Referenzalter einen Steuerrabatt von 50% als Motivations-Bonus erhalten?&nbsp;</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Beschäftigungseffekte durch Steuerrabatte für Personen nach dem Referenzalter basierend auf den Erfahrungen in Schweden, wo 2007 eine Steuergutschrift für Erwerbstätige über 65 eingeführt wurde?&nbsp;&nbsp;</li><li>Sieht der Bundesrat das Potenzial, dass ein Steuerrabatt dank den damit ausgelösten Beschäftigungseffekten die Steuerausfälle kompensieren oder überkompensieren könnte?&nbsp;&nbsp;</li><li>Welche Optionen prüft der Bundesrat, um die Erwerbsarbeit im Alter stärker zu fördern und das Potenzial auszuschöpfen?&nbsp;&nbsp;</li></ul>
  • Motivations-Bonus im Alter
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu den Fragen 1 und 5: Die Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit von Personen im Rentenalter ist für die Wirtschaft gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wichtig und auch dem Wohlstand in der Schweiz förderlich. In diesem Sinne teilt der Bundesrat das Interesse an einem höheren Beschäftigungsvolumen von Personen über dem AHV-Referenzalter. Es bestehen bereits verschiedene nicht-steuerliche Massnahmen, welche geeignet sind, die Erwerbstätigkeit im Alter zu fördern. Die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat 25.4023 Rechsteiner enthält eine Aufzählung hierzu.</p><p>Für eine allfällige steuerliche Förderung ist Folgendes zu beachten: Gemessen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führt das geltende Recht zu einer sachgerechten Besteuerung. Eine steuerliche Entlastung der Erwerbsarbeit nach Erreichen des Referenzalters stellt daher eine ausserfiskalische Zielsetzung dar. Eine Massnahme, die diese verwirklichen will, muss sich auf die durch die Verfassung festgelegte Gesetzgebungskompetenz des Bundes im relevanten Bereich stützen können. Wie in Ziffer 5.3 des Berichts des Bundesrates «Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters» in Beantwortung des Postulats 19.3172 Hegglin dargelegt wird, enthält die Bundesverfassung derzeit keine solche Kompetenzbestimmung. Ausserdem muss das Förderziel im öffentlichen Interesse liegen und die konkret vorgeschlagene Massnahme im Sinne der Verhältnismässigkeit geeignet, erforderlich und zumutbar sein. Der Bundesrat setzt zur Ausweitung des Arbeitskräftepotenzials auf die Individualbesteuerung und hat bisher keine konkrete Massnahme zur steuerlichen Förderung der Erwerbsarbeit im Alter vorgeschlagen (siehe dazu auch die gleichlautenden Motionen 24.4517 und 25.4190).</p><p>&nbsp;</p><p>Zu den Fragen 2 und 4: Da ältere Personen häufiger finanziell nicht mehr zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind und entsprechend mehr Flexibilität in ihren Erwerbsentscheidungen haben, reagiert das Arbeitsangebot stärker auf das Einkommen als bei jüngeren Personen. Eine Studie mit US-Daten schätzt, dass das Arbeitsangebot älterer Personen um 0,95 Prozent zunimmt, wenn das verfügbare Einkommen um 1 Prozent steigt (siehe Schmidt Lucie und Purvi Sevak (2008), Taxes, Wages, and the Labor Supply of Older Americans, Department of Economics, Williams College). Würde das Erwerbseinkommen für Personen über dem Referenzalter nur noch zu 50&nbsp;% in die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer von Bund, Kantonen und Gemeinden einfliessen, nähme das verfügbare Einkommen je nach Konstellation (Höhe des Erwerbseinkommens und des übrigen Einkommens; Höhe der Steuerbelastung in Kanton und Gemeinde) grob abgeschätzt um zwischen 5&nbsp;% und 15&nbsp;% zu. Ausgehend von einer Beschäftigung im Alter von 65 bis 74 Jahren im Jahr 2024 in der Höhe von 83'000 Vollzeitäquivalenten, würde sich die Erwerbstätigkeit aufgrund einer solchen Steuersenkung bei einer unterstellten Elastizität von 0,95 um rund 4’000 bis rund 12’000 Vollzeitäquivalente erhöhen. Die zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Einkommenssteuer auf dieser zusätzlichen Erwerbstätigkeit reichen nicht aus, um die Mindereinnahmen aus der Steuerentlastung der bereits erwerbstätigen 83'000 Vollzeitäquivalente zu kompensieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Frage 3: Mit dem Ziel, die Erwerbstätigkeit im Rentenalter zu steigern, führte Schweden 2007 eine erwerbsabhängige Steuergutschrift ein, die vom Erwerbseinkommen, dem Grundabzug und dem Einkommenssteuersatz der Gemeinde abhing. Gleichzeitig wurden die Sozialabgaben für Arbeitnehmende über 65 Jahren von 26,37&nbsp;% auf 10,21&nbsp;% gesenkt, womit die Nachfrage nach älteren Arbeitnehmenden gestärkt werden sollte (siehe Lisa Laun und Mårten Palme (2018), The Recent Rise of Labor Force Participation of Older Workers in Sweden, NBER Working Paper 24593). Die eingesparten Kosten für die Arbeitgeber sollten beispielweise für Einbussen in der Produktivität entschädigen. Gemessen an Daten bis 2010 erhöhte die Reform die Erwerbsquote der Arbeitnehmenden im Jahr nach ihrem 65. Geburtstag um knapp 4 Prozentpunkte. Bei der Übertragung dieser Erfahrungen auf die Schweiz ist Vorsicht geboten, da sich die Rahmenbedingungen z. B. in Bezug auf die Flexibilität des Arbeitsmarktes sowie in Bezug auf das Vorsorge- und das Steuersystem in den beiden Ländern unterscheiden, was die Reformergebnisse beeinflussen kann.</p>
    • <p>In den nächsten Jahren werden die jüngsten Babyboomer das Referenzalter erreichen. Aktuell beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente. 2030 werden es schätzungsweise 2,8 Millionen sein, im Jahr 2035 rund 3 Millionen. Dies ist ein riesiges aber bisher kaum genutztes Potenzial für den Arbeitsmarkt. So sind heute nur gerade 19% der Personen im Alter zwischen 65-74 Jahren noch erwerbstätig und davon sind es viele in Teilzeittätigkeiten. Eine im internationalen Vergleich unterdurchschnittliche Erwerbsquote. Läge die Erwerbsquote auf dem Niveau von Neuseeland, stünden dem Arbeitsmarkt gemäss Schätzungen einer Studie des SECO von 2020 rund 108'000 Vollzeitäquivalente zusätzlich zur Verfügung.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><p>Dieses Potenzial gilt es zu nutzen. Ein wichtiger Schritt ist die Flexibilisierung des AHV-Bezugs mit der letzten AHV-Reform. Um das Potenzial noch besser zu nutzen, muss die Erwerbstätigkeit im Alter jedoch attraktiver werden. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;&nbsp;</p><ul style="list-style-type:circle;"><li>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Erwerbsarbeit im Alter gefördert werden muss?&nbsp;&nbsp;</li><li>Welche Beschäftigungseffekte erwartet der Bundesrat, wenn die ersten 100’000 Franken Erwerbseinkommen für Personen über dem Referenzalter einen Steuerrabatt von 50% als Motivations-Bonus erhalten?&nbsp;</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Beschäftigungseffekte durch Steuerrabatte für Personen nach dem Referenzalter basierend auf den Erfahrungen in Schweden, wo 2007 eine Steuergutschrift für Erwerbstätige über 65 eingeführt wurde?&nbsp;&nbsp;</li><li>Sieht der Bundesrat das Potenzial, dass ein Steuerrabatt dank den damit ausgelösten Beschäftigungseffekten die Steuerausfälle kompensieren oder überkompensieren könnte?&nbsp;&nbsp;</li><li>Welche Optionen prüft der Bundesrat, um die Erwerbsarbeit im Alter stärker zu fördern und das Potenzial auszuschöpfen?&nbsp;&nbsp;</li></ul>
    • Motivations-Bonus im Alter

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