Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse
- ShortId
-
25.4187
- Id
-
20254187
- Updated
-
22.12.2025 09:35
- Language
-
de
- Title
-
Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse
- AdditionalIndexing
-
15;421;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der administrative Aufwand durch zu viel Regulierung ist teuer. Laut einer Hochrechnung des Schweizerischen Gewerbeverbands verursacht die Regulierung durch Gesetze, Verordnungen etc. jährliche Kosten von rund 70 Mrd. Fr., was mehr als zehn Prozent des BIP ausmacht. Konzerne können mit ganzen Compliance-Teams auf umfangreiche Regulierungen reagieren. Für KMU ist dies in der Regel nicht möglich, weil der Aufwand im Verhältnis zur Grösse des Unternehmens sehr hoch ist und eine oft unverhältnismässige Belastung darstellt. Es ist wichtig, in der gegenwärtig herausfordernden wirtschaftlichen Situation (u. a. hohe US-Zölle, stotternde Wirtschaft in vielen EU-Staaten) die KMU als Rückgrat der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken.</p><p> </p><p>Der Regulierungskostenbremse kommt in dieser Situation eine wichtige Schutzfunktion für Schweizer KMU zu. Sie sieht vor, dass im eidgenössischen Parlament bei Gesetzen und Beschlüssen mit neuen Regulierungen für KMU höhere Genehmigungs-Schwellen gelten als üblich, vergleichbar mit der Schuldenbremse. Auf kantonaler Ebene unterstehen Erlasse dem interkantonalen Wettbewerb, was faktisch einer Regulierungsbremse entspricht. Auf Bundesebene fehlt dieses Korrektiv; die Regulierungskostenbremse hilft, diesen Mangel zu beheben.</p><p> </p><p>Dass es nicht einfach ist, die Regulierungsfolgekosten im Voraus genau zu berechnen, kann nicht davon abhalten, dieses Instrument einzuführen. Es genügen plausible Schätzungen mit der Angabe der Schätzungsgenauigkeiten. Zudem verlangt auch das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) eine Abschätzung der Regulierungskostenfolgen; ganz neu ist dieser Gegenstand also nicht.</p><p> </p><p>Auch im Blick auf das Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union (EU) kann die Regulierungskostenbremse ohne weiteres eingeführt werden. Befürchtungen, dass die Schweiz deswegen ihren Verpflichtungen gegenüber der EU nicht oder nur mit Verzögerungen nachkommen könnte, sind unbegründet. Wer einen Blick auf die Umsetzung von EU-Recht in den EU-Mitgliedstaaten wirft, sieht schnell, dass die einzelnen Staaten einen grossen Spielraum haben und diesen auch nutzen. Bei dieser Ausgangslage hat die Schweiz genügend Spielraum, um bei der Übernahme von EU-Recht, geschehe sie freiwillig oder aufgrund von bilateralen Verträgen, den Eigenheiten und Bedürfnissen unseres Landes Rechnung zu tragen, wie sie in einer Regulierungskostenbremse exemplarisch zum Ausdruck kommt. Im übrigen dürfte die Regulierungskostenbremse in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Sicherungsfunktion gegen den Import von übermässiger EU-Bürokratie entfalten.</p>
- <span><p><span>Dem Bundesrat ist es ein zentrales Anliegen, die Regulierungsbelastung der Unternehmen zu begrenzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken. Regulierungskosten stellen für Unternehmen häufig Fixkosten dar. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leiden deshalb überproportional unter diesen Belastungen.</span></p><p><span>Die in der Motion geforderte Regulierungsbremse in Form eines qualifizierten Mehrs für Gesetze und Bundesbeschlüsse zur Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen, die Unternehmen erheblich belasten, ist nicht neu. Bereits 2022 hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Umsetzung der Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion eine vollständig ausgearbeitete Vorlage zur Einführung einer solchen Regulierungsbremse unterbreitet – inklusive der erforderlichen Verfassungsänderung und der entsprechenden Gesetzesbestimmungen (Botschaft vom 9. Dezember 2022 über eine Regulierungsbremse, BBl 2023 168). Der bundesrätliche Entwurf sah wie die vorliegende Motion vor, dass bei der Berechnung der relevanten Regulierungskosten gleichzeitig vorgeschlagene Entlastungen zu berücksichtigen sind. Die eidgenössischen Räte sind 2023 jedoch nicht auf die Vorlage eingetreten (Geschäft 22.083). </span></p><p><span>Der Bundesrat ist einer solchen Regulierungsbremse stets ablehnend gegenübergestanden – namentlich aus staatspolitischen Überlegungen, aufgrund der fraglichen Wirksamkeit sowie wegen praktischen Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung. </span></p><p><span>Würde das erforderliche Mehr im Parlament von den Auswirkungen auf eine bestimmte Gruppe von Normadressaten – hier die Unternehmen beziehungsweise KMU – abhängig gemacht, entstünden zwei Kategorien von Gesetzen: Gesetze, die ein qualifiziertes Mehr brauchen, weil sie sich auf Unternehmen auswirken, und Gesetze, die sich auf andere Teile der Gesellschaft auswirken und für die ein gewöhnliches Mehr genügen würde. Damit wäre das Abstimmungsverfahren nicht mehr sachneutral. Andere legitime Anliegen, wie etwa der Umwelt- oder Arbeitnehmerschutz würden systematisch als nachrangig behandelt. Eine ausschliesslich auf Kosten ausgerichtete Regulierungsbremse ist zudem auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ungeeignet, da sie keine Kosten-Nutzen-Abwägungen zulässt. </span></p><p><span>Darüber hinaus würde ein qualifiziertes Mehr – das hat der Bundesrat in seiner Botschaft dargelegt – nur in seltenen Fällen überhaupt dazu führen, dass eine Vorlage scheitert und damit tatsächlich Regulierungskosten verhindert werden. </span></p><p><span>Mit der Verabschiedung des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG, SR 930.31) wurden zudem zentrale Anliegen der Motion bereits aufgenommen. So wurde die Pflicht zur Schätzung der Regulierungskosten gesetzlich verankert. Gemäss Artikel 4 UEG besteht bei neuen Vorhaben zudem die ausdrückliche Pflicht, sowohl Vereinfachungen für KMU als auch die Aufhebung von Regulierungen im gleichen Bereich zu prüfen. Darüber ist in erläuternden Berichten und Botschaften zu informieren. Damit sind aus Sicht des Bundesrates die notwendigen Instrumente vorhanden, um zusätzliche Belastungen der KMU zu vermeiden. Entscheidend ist, dass diese Vorgaben konsequent umgesetzt und sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in Vernehmlassungen und in der parlamentarischen Beratung eingefordert werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse auszuarbeiten. Damit müssen Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, die für KMU erhebliche zusätzliche Regulierungskosten verursachen, erhöhte Anforderungen im Gesetzgebungsprozess erfüllen. Diese Anforderungen können durch ein qualifiziertes Mehr der beiden Räte oder dadurch erfüllt werden, dass bestehende Erlasse im mindestens gleichem Umfang aufgehoben oder geändert werden. Dabei gilt der Ausgleich als gegeben, wenn die Entlastung mindestens dem Umfang der zusätzlichen Belastung entspricht.</p><p>Die KMU-Regulierungskostenbremse soll greifen, wenn eine zu definierende Anzahl Schweizer KMU betroffen ist resp. wenn die erwarteten Mehrkosten für KMU über einer zu definierenden Kostenschwelle liegen. </p>
- Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse
- State
-
In Kommission des Nationalrats
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der administrative Aufwand durch zu viel Regulierung ist teuer. Laut einer Hochrechnung des Schweizerischen Gewerbeverbands verursacht die Regulierung durch Gesetze, Verordnungen etc. jährliche Kosten von rund 70 Mrd. Fr., was mehr als zehn Prozent des BIP ausmacht. Konzerne können mit ganzen Compliance-Teams auf umfangreiche Regulierungen reagieren. Für KMU ist dies in der Regel nicht möglich, weil der Aufwand im Verhältnis zur Grösse des Unternehmens sehr hoch ist und eine oft unverhältnismässige Belastung darstellt. Es ist wichtig, in der gegenwärtig herausfordernden wirtschaftlichen Situation (u. a. hohe US-Zölle, stotternde Wirtschaft in vielen EU-Staaten) die KMU als Rückgrat der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken.</p><p> </p><p>Der Regulierungskostenbremse kommt in dieser Situation eine wichtige Schutzfunktion für Schweizer KMU zu. Sie sieht vor, dass im eidgenössischen Parlament bei Gesetzen und Beschlüssen mit neuen Regulierungen für KMU höhere Genehmigungs-Schwellen gelten als üblich, vergleichbar mit der Schuldenbremse. Auf kantonaler Ebene unterstehen Erlasse dem interkantonalen Wettbewerb, was faktisch einer Regulierungsbremse entspricht. Auf Bundesebene fehlt dieses Korrektiv; die Regulierungskostenbremse hilft, diesen Mangel zu beheben.</p><p> </p><p>Dass es nicht einfach ist, die Regulierungsfolgekosten im Voraus genau zu berechnen, kann nicht davon abhalten, dieses Instrument einzuführen. Es genügen plausible Schätzungen mit der Angabe der Schätzungsgenauigkeiten. Zudem verlangt auch das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) eine Abschätzung der Regulierungskostenfolgen; ganz neu ist dieser Gegenstand also nicht.</p><p> </p><p>Auch im Blick auf das Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union (EU) kann die Regulierungskostenbremse ohne weiteres eingeführt werden. Befürchtungen, dass die Schweiz deswegen ihren Verpflichtungen gegenüber der EU nicht oder nur mit Verzögerungen nachkommen könnte, sind unbegründet. Wer einen Blick auf die Umsetzung von EU-Recht in den EU-Mitgliedstaaten wirft, sieht schnell, dass die einzelnen Staaten einen grossen Spielraum haben und diesen auch nutzen. Bei dieser Ausgangslage hat die Schweiz genügend Spielraum, um bei der Übernahme von EU-Recht, geschehe sie freiwillig oder aufgrund von bilateralen Verträgen, den Eigenheiten und Bedürfnissen unseres Landes Rechnung zu tragen, wie sie in einer Regulierungskostenbremse exemplarisch zum Ausdruck kommt. Im übrigen dürfte die Regulierungskostenbremse in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Sicherungsfunktion gegen den Import von übermässiger EU-Bürokratie entfalten.</p>
- <span><p><span>Dem Bundesrat ist es ein zentrales Anliegen, die Regulierungsbelastung der Unternehmen zu begrenzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken. Regulierungskosten stellen für Unternehmen häufig Fixkosten dar. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leiden deshalb überproportional unter diesen Belastungen.</span></p><p><span>Die in der Motion geforderte Regulierungsbremse in Form eines qualifizierten Mehrs für Gesetze und Bundesbeschlüsse zur Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen, die Unternehmen erheblich belasten, ist nicht neu. Bereits 2022 hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Umsetzung der Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion eine vollständig ausgearbeitete Vorlage zur Einführung einer solchen Regulierungsbremse unterbreitet – inklusive der erforderlichen Verfassungsänderung und der entsprechenden Gesetzesbestimmungen (Botschaft vom 9. Dezember 2022 über eine Regulierungsbremse, BBl 2023 168). Der bundesrätliche Entwurf sah wie die vorliegende Motion vor, dass bei der Berechnung der relevanten Regulierungskosten gleichzeitig vorgeschlagene Entlastungen zu berücksichtigen sind. Die eidgenössischen Räte sind 2023 jedoch nicht auf die Vorlage eingetreten (Geschäft 22.083). </span></p><p><span>Der Bundesrat ist einer solchen Regulierungsbremse stets ablehnend gegenübergestanden – namentlich aus staatspolitischen Überlegungen, aufgrund der fraglichen Wirksamkeit sowie wegen praktischen Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung. </span></p><p><span>Würde das erforderliche Mehr im Parlament von den Auswirkungen auf eine bestimmte Gruppe von Normadressaten – hier die Unternehmen beziehungsweise KMU – abhängig gemacht, entstünden zwei Kategorien von Gesetzen: Gesetze, die ein qualifiziertes Mehr brauchen, weil sie sich auf Unternehmen auswirken, und Gesetze, die sich auf andere Teile der Gesellschaft auswirken und für die ein gewöhnliches Mehr genügen würde. Damit wäre das Abstimmungsverfahren nicht mehr sachneutral. Andere legitime Anliegen, wie etwa der Umwelt- oder Arbeitnehmerschutz würden systematisch als nachrangig behandelt. Eine ausschliesslich auf Kosten ausgerichtete Regulierungsbremse ist zudem auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ungeeignet, da sie keine Kosten-Nutzen-Abwägungen zulässt. </span></p><p><span>Darüber hinaus würde ein qualifiziertes Mehr – das hat der Bundesrat in seiner Botschaft dargelegt – nur in seltenen Fällen überhaupt dazu führen, dass eine Vorlage scheitert und damit tatsächlich Regulierungskosten verhindert werden. </span></p><p><span>Mit der Verabschiedung des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG, SR 930.31) wurden zudem zentrale Anliegen der Motion bereits aufgenommen. So wurde die Pflicht zur Schätzung der Regulierungskosten gesetzlich verankert. Gemäss Artikel 4 UEG besteht bei neuen Vorhaben zudem die ausdrückliche Pflicht, sowohl Vereinfachungen für KMU als auch die Aufhebung von Regulierungen im gleichen Bereich zu prüfen. Darüber ist in erläuternden Berichten und Botschaften zu informieren. Damit sind aus Sicht des Bundesrates die notwendigen Instrumente vorhanden, um zusätzliche Belastungen der KMU zu vermeiden. Entscheidend ist, dass diese Vorgaben konsequent umgesetzt und sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in Vernehmlassungen und in der parlamentarischen Beratung eingefordert werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse auszuarbeiten. Damit müssen Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, die für KMU erhebliche zusätzliche Regulierungskosten verursachen, erhöhte Anforderungen im Gesetzgebungsprozess erfüllen. Diese Anforderungen können durch ein qualifiziertes Mehr der beiden Räte oder dadurch erfüllt werden, dass bestehende Erlasse im mindestens gleichem Umfang aufgehoben oder geändert werden. Dabei gilt der Ausgleich als gegeben, wenn die Entlastung mindestens dem Umfang der zusätzlichen Belastung entspricht.</p><p>Die KMU-Regulierungskostenbremse soll greifen, wenn eine zu definierende Anzahl Schweizer KMU betroffen ist resp. wenn die erwarteten Mehrkosten für KMU über einer zu definierenden Kostenschwelle liegen. </p>
- Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse
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