Rasche Einbettung von Registern in den Gesundheitsdatenraum Schweiz
- ShortId
-
25.4193
- Id
-
20254193
- Updated
-
20.11.2025 08:51
- Language
-
de
- Title
-
Rasche Einbettung von Registern in den Gesundheitsdatenraum Schweiz
- AdditionalIndexing
-
2841;1236;34;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat bestätigt, dass qualitativ hochwertige und flächendeckend verfügbare Registerdaten für Forschung, Therapieentwicklung und die Sicherstellung der Versorgungsqualität von zentraler Bedeutung sind. Er bekräftigt zudem, dass die Einbindung von Registern in den Gesundheitsdatenraum Schweiz (Swiss Health Data Space, SwissHDS) ein Ziel des Programms DigiSanté ist. Der geplante SwissHDS wird im Sinne eines «Service public» Infrastruktur-Komponenten und Dienste bereitstellen, die einen effizienten und sicheren Datenaustausch im digitalen Gesundheitswesen ermöglichen. Dazu bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, deren Schaffung in den kommenden Jahren vorgesehen ist. Für bestehende oder bereits geplante Register, wie das Krebsregister oder das Register für seltene Krankheiten, bedeutet dies einen schrittweisen Ansatz: Es werden bereits heute entsprechende Vorgaben und Prozesse geplant bzw. umgesetzt, um die Datenerfassung und Nutzung sicherzustellen. Mittel- bis langfristig werden diese Prozesse auf den SwissHDS ausgerichtet, sodass eine nachhaltige und interoperable Integration gewährleistet ist.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Einbettung von Registern in den SwissHDS kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen. So können Standardisierungsanforderungen des SwissHDS – sowohl an Gesundheitsdaten als auch an technische Schnittstellen zwischen digitalen Systemen – auf Register übertragen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Register interoperabel sind, die Daten (wann immer möglich) vergleichbar und von hoher Qualität vorliegen und effizient für Forschung, Qualitätssicherung und Versorgungsanalysen genutzt werden können. Daten, die ohnehin im Versorgungsprozess erhoben werden, können auch für die Registerablage nach dem Once-Only-Prinzip genutzt werden, wodurch Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien zwischen Routineversorgung und Registern geschaffen werden. Vorgaben hierzu können gesetzlich oder über Richtlinien erfolgen. Eine technische Integration von Registern in den SwissHDS ist ebenfalls möglich, indem Infrastrukturkomponenten und Dienste des SwissHDS für die Registerführung genutzt werden. Dies setzt entsprechende Anpassungen der Rechtsgrundlagen voraus. Mittel- bis langfristig ist es das Ziel, epidemiologische und klinische Register in Verantwortung des Bundes so synergetisch wie möglich in den SwissHDS zu integrieren, allen weiteren Registerbetreibern den Zugang zu den technischen Diensten des SwissHDS zu ermöglichen sowie Standardvorgaben durchzusetzen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>1. Der Bundesrat kann nur dort eine einheitliche Einbindung der Register vorsehen, wo er verfassungsrechtlich befugt ist, entsprechende rechtliche Vorgaben zu erlassen. Im Rahmen von DigiSanté und der Zusammenarbeit mit Kantonen und der Branche besteht das Ziel, epidemiologische und klinische Register in schrittweisen Etappen so effizient und integrativ wie möglich in den SwissHDS einzubinden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Für die Integration von Registern in den SwissHDS sind sowohl die rechtliche Grundlage als auch die technische Ausgestaltung des SwissHDS erforderlich. Das Rechtssetzungsprojekt zum Bundesgesetz über den digitalen Datenraum Gesundheit (BDG) wurde im Sommer 2025 gestartet. Damit ist von einer aktiven Bewirtschaftung des SwissHDS nach 2030 auszugehen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Statistik koordinieren als ausführende Ämter von DigiSanté die schrittweise technische Anpassung der bestehenden Registerdatenflüsse bis zur Überführung in den SwissHDS.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Sekundärnutzung von Registerdaten für Forschung, Qualitätssicherung, Planung oder Steuerung ist sowohl im Konzept des SwissHDS als auch im Rahmen von DigiSanté und bei bereits laufenden Registerprojekten ausdrücklich vorgesehen und erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Abstimmung der Digitalisierungsvorhaben innerhalb des BAG erfolgt im Rahmen des seit 2023 eingeführten und 2025 erweiterten Portfolioprozesses. Dessen operative Steuerung ermöglicht eine durchgängige Qualitätssicherung in den Projekten, erhöht die Transparenz in der Projektabwicklung und stellt sicher, dass Synergien konsequent genutzt werden, um den angestrebten Mehrwert des Amtsportfolios zu realisieren.</span></p></span>
- <p>In seiner Stellungahme vom 20. August 2026 zur Motion Crottaz 25.3621 „Die Schaffung eines einzigen nationalen Krebsregisters ist dringend“ bemängelt der Bundesrat, dass die durchgängige und einheitliche Krebsregistrierung unter anderem an „Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einhaltung der Meldepflicht, mit den Datenflüssen in der dezentralen und heterogen gewachsenen Registerlandschaft sowie mit ungenügend digitalisierten bzw. ineffizienten Prozessen» leide. Eine Integration der Krebsregistrierung in den Gesundheitsdatenraum Schweiz werde geprüft. Erforschung von Krankheiten, die Entwicklung und Überprüfung von Therapien und somit auch die Versorgungsqualität profitieren von der Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Gesundheitsdaten. </p><p>Trotz der grundsätzlichen Herausforderungen werden diverse Registerprojekte bearbeitet. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten wurde eröffnet und beinhaltet unter anderem ebenfalls ein Register sowie eine Datenkoordinationsstelle, die Daten zu seltenen Krankheiten aufbewahren, aufarbeiten und verknüpfen kann. Für sich dienen alle diese Vorhaben der Digitalisierung des Gesundheitswesens und sind grundsätzlich zu begrüssen. Da eine Gesamtsicht und koordiniertes Vorgehen unerlässlich sind, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><ul><li>Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass jedes Register einheitlich in den Gesundheitsdatenraum eingebunden wird? </li><li>Da die Schweiz in der Digitalisierung immer noch zurückliegt: Welche Etappen und welchen zeitlichen Rahmen sieht der Bundesrat für die Integration der Register in den Gesundheitsdatenraum vor?</li><li>Kann der Bundesrat sicherstellen, dass Daten aus den Registern innerhalb des Gesundheitsdatenraum für eine spätere Nutzung durch die Forschung bereitgestellt werden?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, zukünftig sicherzustellen, dass die Digitalisierungsvorhaben innerhalb des BAG sinnvoll aufeinander abgestimmt sind?</li></ul>
- Rasche Einbettung von Registern in den Gesundheitsdatenraum Schweiz
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Der Bundesrat bestätigt, dass qualitativ hochwertige und flächendeckend verfügbare Registerdaten für Forschung, Therapieentwicklung und die Sicherstellung der Versorgungsqualität von zentraler Bedeutung sind. Er bekräftigt zudem, dass die Einbindung von Registern in den Gesundheitsdatenraum Schweiz (Swiss Health Data Space, SwissHDS) ein Ziel des Programms DigiSanté ist. Der geplante SwissHDS wird im Sinne eines «Service public» Infrastruktur-Komponenten und Dienste bereitstellen, die einen effizienten und sicheren Datenaustausch im digitalen Gesundheitswesen ermöglichen. Dazu bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, deren Schaffung in den kommenden Jahren vorgesehen ist. Für bestehende oder bereits geplante Register, wie das Krebsregister oder das Register für seltene Krankheiten, bedeutet dies einen schrittweisen Ansatz: Es werden bereits heute entsprechende Vorgaben und Prozesse geplant bzw. umgesetzt, um die Datenerfassung und Nutzung sicherzustellen. Mittel- bis langfristig werden diese Prozesse auf den SwissHDS ausgerichtet, sodass eine nachhaltige und interoperable Integration gewährleistet ist.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Einbettung von Registern in den SwissHDS kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen. So können Standardisierungsanforderungen des SwissHDS – sowohl an Gesundheitsdaten als auch an technische Schnittstellen zwischen digitalen Systemen – auf Register übertragen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Register interoperabel sind, die Daten (wann immer möglich) vergleichbar und von hoher Qualität vorliegen und effizient für Forschung, Qualitätssicherung und Versorgungsanalysen genutzt werden können. Daten, die ohnehin im Versorgungsprozess erhoben werden, können auch für die Registerablage nach dem Once-Only-Prinzip genutzt werden, wodurch Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien zwischen Routineversorgung und Registern geschaffen werden. Vorgaben hierzu können gesetzlich oder über Richtlinien erfolgen. Eine technische Integration von Registern in den SwissHDS ist ebenfalls möglich, indem Infrastrukturkomponenten und Dienste des SwissHDS für die Registerführung genutzt werden. Dies setzt entsprechende Anpassungen der Rechtsgrundlagen voraus. Mittel- bis langfristig ist es das Ziel, epidemiologische und klinische Register in Verantwortung des Bundes so synergetisch wie möglich in den SwissHDS zu integrieren, allen weiteren Registerbetreibern den Zugang zu den technischen Diensten des SwissHDS zu ermöglichen sowie Standardvorgaben durchzusetzen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>1. Der Bundesrat kann nur dort eine einheitliche Einbindung der Register vorsehen, wo er verfassungsrechtlich befugt ist, entsprechende rechtliche Vorgaben zu erlassen. Im Rahmen von DigiSanté und der Zusammenarbeit mit Kantonen und der Branche besteht das Ziel, epidemiologische und klinische Register in schrittweisen Etappen so effizient und integrativ wie möglich in den SwissHDS einzubinden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Für die Integration von Registern in den SwissHDS sind sowohl die rechtliche Grundlage als auch die technische Ausgestaltung des SwissHDS erforderlich. Das Rechtssetzungsprojekt zum Bundesgesetz über den digitalen Datenraum Gesundheit (BDG) wurde im Sommer 2025 gestartet. Damit ist von einer aktiven Bewirtschaftung des SwissHDS nach 2030 auszugehen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Statistik koordinieren als ausführende Ämter von DigiSanté die schrittweise technische Anpassung der bestehenden Registerdatenflüsse bis zur Überführung in den SwissHDS.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Sekundärnutzung von Registerdaten für Forschung, Qualitätssicherung, Planung oder Steuerung ist sowohl im Konzept des SwissHDS als auch im Rahmen von DigiSanté und bei bereits laufenden Registerprojekten ausdrücklich vorgesehen und erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Die Abstimmung der Digitalisierungsvorhaben innerhalb des BAG erfolgt im Rahmen des seit 2023 eingeführten und 2025 erweiterten Portfolioprozesses. Dessen operative Steuerung ermöglicht eine durchgängige Qualitätssicherung in den Projekten, erhöht die Transparenz in der Projektabwicklung und stellt sicher, dass Synergien konsequent genutzt werden, um den angestrebten Mehrwert des Amtsportfolios zu realisieren.</span></p></span>
- <p>In seiner Stellungahme vom 20. August 2026 zur Motion Crottaz 25.3621 „Die Schaffung eines einzigen nationalen Krebsregisters ist dringend“ bemängelt der Bundesrat, dass die durchgängige und einheitliche Krebsregistrierung unter anderem an „Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einhaltung der Meldepflicht, mit den Datenflüssen in der dezentralen und heterogen gewachsenen Registerlandschaft sowie mit ungenügend digitalisierten bzw. ineffizienten Prozessen» leide. Eine Integration der Krebsregistrierung in den Gesundheitsdatenraum Schweiz werde geprüft. Erforschung von Krankheiten, die Entwicklung und Überprüfung von Therapien und somit auch die Versorgungsqualität profitieren von der Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Gesundheitsdaten. </p><p>Trotz der grundsätzlichen Herausforderungen werden diverse Registerprojekte bearbeitet. Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten wurde eröffnet und beinhaltet unter anderem ebenfalls ein Register sowie eine Datenkoordinationsstelle, die Daten zu seltenen Krankheiten aufbewahren, aufarbeiten und verknüpfen kann. Für sich dienen alle diese Vorhaben der Digitalisierung des Gesundheitswesens und sind grundsätzlich zu begrüssen. Da eine Gesamtsicht und koordiniertes Vorgehen unerlässlich sind, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><ul><li>Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass jedes Register einheitlich in den Gesundheitsdatenraum eingebunden wird? </li><li>Da die Schweiz in der Digitalisierung immer noch zurückliegt: Welche Etappen und welchen zeitlichen Rahmen sieht der Bundesrat für die Integration der Register in den Gesundheitsdatenraum vor?</li><li>Kann der Bundesrat sicherstellen, dass Daten aus den Registern innerhalb des Gesundheitsdatenraum für eine spätere Nutzung durch die Forschung bereitgestellt werden?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat, zukünftig sicherzustellen, dass die Digitalisierungsvorhaben innerhalb des BAG sinnvoll aufeinander abgestimmt sind?</li></ul>
- Rasche Einbettung von Registern in den Gesundheitsdatenraum Schweiz
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