Gesetzeswidrige Umsetzung von Steuerrabatten im Kanton Waadt und mögliche Auswirkungen auf den NFA
- ShortId
-
25.4194
- Id
-
20254194
- Updated
-
06.01.2026 08:36
- Language
-
de
- Title
-
Gesetzeswidrige Umsetzung von Steuerrabatten im Kanton Waadt und mögliche Auswirkungen auf den NFA
- AdditionalIndexing
-
04;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Kanton Waadt wurde gemäss einem Expertenbericht, der am 26. August 2025 präsentiert wurde, ein Steuerrabatt für vermögende Personen zwischen 2009 und 2021 nicht gesetzeskonform umgesetzt. Je nach Steuerjahr ergaben sich Ausfälle zwischen CHF 40 und 80 Mio. Zusammengerechnet würde das im erwähnten Zeitraum eine Summe von mehreren CHF 100Mio ausmachen. Die Frage, ob bei korrekter Anwendung der Kanton Waadt im Nationalen Finanzausgleich nicht zu den Geberkantonen hätte zählen, wurde an der Medienkonferenz seitens der Regierung des Kantons nicht beantwortet, gemäss einem Bericht von SRF am 26.8.2025. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen nach den Auswirkungen im Nationalen Finanzausgleich, was die Beiträge des Bundes und der Kantone angeht. An der Medienkonferenz der Regierung des Kantons Waadt anlässlich der Präsentation des Expertenbericht konnte oder wollte die Regierung auf diese Fragen keine Antwort geben. Es wäre stossend, wenn nicht geklärt würde, ob der Bund oder andere Kantone nicht aufgrund der systematisch zu tiefen Steuererhebungen Beiträge leisteten oder erhielten, die nicht korrekt berechnet wurde. Grundsätzlich haben die Steuerzahlenden nicht nur im Kanton Waadt, sondern in der ganzen Schweiz, ein Recht darauf, zu wissen, ob und welche finanzielle Schäden ihnen entstanden sind durch nicht korrekt erstellte Steuererhebungen.</p>
- <span><p><span>Zu 1.: Im Zusammenhang mit den betreffenden Steuerrabatten ist das Eidgenössische Finanzdepartement mit den Behörden des Kantons Waadt in Kontakt getreten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 2.: Nein, dem Bund entstanden keine Ausfälle. Die Abklärungen haben gezeigt, dass es sich ausschliesslich um kantonale Steuerermässigungen handelt und deshalb weder die direkte Bundessteuer noch die anderen Bundessteuern (Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Mehrwertsteuer) davon betroffen sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 3./4.: Nein, es kam zu keinen Verzerrungen im Finanzausgleich. Die Berechnung des Ressourcenpotenzials nach Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich</span><sup><span>1</span></sup><span> stützt sich bei den Einkommen der natürlichen Personen auf die direkte Bundessteuer. Bei den Vermögen, welche nicht der direkten Bundessteuer unterstehen, werden zwar kantonale Daten verwendet, dabei handelt es sich aber um Angaben zu den Reinvermögen. Diese wurden korrekt gemeldet, da sich die kritisierte Begrenzung der Steuerbelastung im Kanton Waadt auf den effektiven Steuerbetrag auswirkt und nicht auf die Steuerbemessungsgrundlage. Für den Kanton Waadt hat sich deshalb bei der Berechnung des Finanzausgleichs kein finanzieller Vorteil ergeben. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat keine Veranlassung, weitere Schritte einzuleiten.</span></p><p><sup><span>1</span></sup><span> SR </span><strong><span>613.2</span></strong></p></span>
- <p>In Zusammenhang mit der nicht gesetzeskonformen Umsetzung von Steuerrabatten im Kanton Waadt zwischen 2009 und 2021 bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen.</p><p>1. Ist der Bundesrat informiert worden über die unberechtigt erfolgten Ausfälle zulasten der Staatskasse des Kantons Waadt? </p><p>2. Entstanden dem Bund ebenfalls Ausfälle, wenn ja, in welcher Höhe?</p><p>3. Ist eine Untersuchung seitens des Bundes vorgesehen, ob die systematisch zu tiefen Steuererhebungen die Bundesmittelverteilung im NFA verzerrt haben?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, einen Bericht zu erstellen, in dem er aufzeigt, welche finanziellen Auswirkungen die gesetzwidrige Steuerpraxis des Kantons Waadt hatte auf die Berechnung und die Höhe der Ausgleichszahlen im NFA, und ob dadurch die Beiträge anderer Kantone und des Bundes beeinflusst wurden? </p>
- Gesetzeswidrige Umsetzung von Steuerrabatten im Kanton Waadt und mögliche Auswirkungen auf den NFA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Kanton Waadt wurde gemäss einem Expertenbericht, der am 26. August 2025 präsentiert wurde, ein Steuerrabatt für vermögende Personen zwischen 2009 und 2021 nicht gesetzeskonform umgesetzt. Je nach Steuerjahr ergaben sich Ausfälle zwischen CHF 40 und 80 Mio. Zusammengerechnet würde das im erwähnten Zeitraum eine Summe von mehreren CHF 100Mio ausmachen. Die Frage, ob bei korrekter Anwendung der Kanton Waadt im Nationalen Finanzausgleich nicht zu den Geberkantonen hätte zählen, wurde an der Medienkonferenz seitens der Regierung des Kantons nicht beantwortet, gemäss einem Bericht von SRF am 26.8.2025. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen nach den Auswirkungen im Nationalen Finanzausgleich, was die Beiträge des Bundes und der Kantone angeht. An der Medienkonferenz der Regierung des Kantons Waadt anlässlich der Präsentation des Expertenbericht konnte oder wollte die Regierung auf diese Fragen keine Antwort geben. Es wäre stossend, wenn nicht geklärt würde, ob der Bund oder andere Kantone nicht aufgrund der systematisch zu tiefen Steuererhebungen Beiträge leisteten oder erhielten, die nicht korrekt berechnet wurde. Grundsätzlich haben die Steuerzahlenden nicht nur im Kanton Waadt, sondern in der ganzen Schweiz, ein Recht darauf, zu wissen, ob und welche finanzielle Schäden ihnen entstanden sind durch nicht korrekt erstellte Steuererhebungen.</p>
- <span><p><span>Zu 1.: Im Zusammenhang mit den betreffenden Steuerrabatten ist das Eidgenössische Finanzdepartement mit den Behörden des Kantons Waadt in Kontakt getreten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 2.: Nein, dem Bund entstanden keine Ausfälle. Die Abklärungen haben gezeigt, dass es sich ausschliesslich um kantonale Steuerermässigungen handelt und deshalb weder die direkte Bundessteuer noch die anderen Bundessteuern (Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Mehrwertsteuer) davon betroffen sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu 3./4.: Nein, es kam zu keinen Verzerrungen im Finanzausgleich. Die Berechnung des Ressourcenpotenzials nach Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich</span><sup><span>1</span></sup><span> stützt sich bei den Einkommen der natürlichen Personen auf die direkte Bundessteuer. Bei den Vermögen, welche nicht der direkten Bundessteuer unterstehen, werden zwar kantonale Daten verwendet, dabei handelt es sich aber um Angaben zu den Reinvermögen. Diese wurden korrekt gemeldet, da sich die kritisierte Begrenzung der Steuerbelastung im Kanton Waadt auf den effektiven Steuerbetrag auswirkt und nicht auf die Steuerbemessungsgrundlage. Für den Kanton Waadt hat sich deshalb bei der Berechnung des Finanzausgleichs kein finanzieller Vorteil ergeben. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus den genannten Gründen sieht der Bundesrat keine Veranlassung, weitere Schritte einzuleiten.</span></p><p><sup><span>1</span></sup><span> SR </span><strong><span>613.2</span></strong></p></span>
- <p>In Zusammenhang mit der nicht gesetzeskonformen Umsetzung von Steuerrabatten im Kanton Waadt zwischen 2009 und 2021 bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen.</p><p>1. Ist der Bundesrat informiert worden über die unberechtigt erfolgten Ausfälle zulasten der Staatskasse des Kantons Waadt? </p><p>2. Entstanden dem Bund ebenfalls Ausfälle, wenn ja, in welcher Höhe?</p><p>3. Ist eine Untersuchung seitens des Bundes vorgesehen, ob die systematisch zu tiefen Steuererhebungen die Bundesmittelverteilung im NFA verzerrt haben?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, einen Bericht zu erstellen, in dem er aufzeigt, welche finanziellen Auswirkungen die gesetzwidrige Steuerpraxis des Kantons Waadt hatte auf die Berechnung und die Höhe der Ausgleichszahlen im NFA, und ob dadurch die Beiträge anderer Kantone und des Bundes beeinflusst wurden? </p>
- Gesetzeswidrige Umsetzung von Steuerrabatten im Kanton Waadt und mögliche Auswirkungen auf den NFA
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