Diskriminierung aufgrund des Lebensalters
- ShortId
-
25.4196
- Id
-
20254196
- Updated
-
20.11.2025 08:50
- Language
-
de
- Title
-
Diskriminierung aufgrund des Lebensalters
- AdditionalIndexing
-
1236;28;36
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Diskriminierung aufgrund des Alters betrifft sowohl junge wie ältere Menschen, ist weit verbreitet, aber kaum thematisiert. Entsprechend gibt es in der Schweiz wenig Schutz dagegen. </p><p>Art. 8 BV enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot; im Unterschied zu vielen Staaten fehlt aber in der Schweiz ein umfassendes, konkretes Antidiskriminierungsgesetz. Eine Ausnahme bildet der Kanton Freiburg, der seit 2004 ältere Menschen ausdrücklich schützt. </p><p>Vielen Betroffenen ist gar nicht bewusst, dass sie wegen ihres Alters benachteiligt werden. Ebenfalls fehlen Anlaufstellen, grundlegende Forschungsdaten und Monitoringsysteme, die zeigen, wie häufig Altersdiskriminierung vorkommt und welche Konsequenzen sie hat. </p><p>Bekannt ist, dass Diskriminierung, ob aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Alter etc., stark negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das gesellschaftliche und soziale Zusammenleben hat. Das Schweizerische Zentrum für Menschenrechte hat die Mehrfachdiskriminierung aktuell zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Das «Lebensalter» kann ein Merkmal sein.</p><p>Für einzelne Diskriminierungsmerkmale gibt es bereits Fachstellen, etwa das Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (1988) oder die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (2001). Solche Anlaufstellen sind wichtig, weil sie Sensibilisierung, Beratung und Unterstützung bieten. <br>Um die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 (SDG 10: weniger Ungleichheiten) oder die Normen diverser Konventionen (z. B. für die Kinderrechte) umzusetzen, muss auch die Diskriminierung aufgrund des Lebensalters – zusammen mit den anderen Diskriminierungsgründen – wirkungsvoller angegangen werden. </p>
- <span><p><span>1. Nach Artikel 8 Absatz 2 BV gilt ein allgemeines Diskriminierungsverbot (gültig für Bund, Kantone und Gemeinden). Zu den verschiedenen Diskriminierungstatbeständen gehört auch das Alter. Anders als bei anderen Merkmalen, die in der Regel im Verlaufe des Lebens stabil bleiben, knüpft das Merkmal Alter nicht an eine bestimmte Gruppe an, die immer wieder gesellschaftlich schlechter gestellt oder politisch ausgegrenzt wird. Das Bundesgericht wendet für Altersdiskriminierungen deshalb nicht den gleichstrengen Massstab an wie bei Diskriminierungen beispielsweise aufgrund des Geschlechts oder der Rasse. Das Altersdiskriminierungsverbot gilt nicht absolut, sondern in Anlehnung an die Rechtsgleichheit. Altersdiskriminierung liegt dann vor, wenn Menschen aufgrund des Alters in vergleichbaren Situationen ohne sachliche Gründe unterschiedlich behandelt werden, mit dem Resultat, dass ihnen Möglichkeiten und Rechte verweigert werden. Gemäss einer aktuellen Veröffentlichung der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) (www.isdh.ch > Was wir tun > Publikationen > Kantone als Labore für Menschenrechte. Eine Tour de Suisse kantonaler Grundrechte) ist der Kanton Freiburg der einzige Kanton, der in seiner Verfassung eine Bestimmung aufgenommen hat, die ausdrücklich die Rechte älterer Menschen garantiert. Die SMRI ist die unabhängige nationale Organisation, die die Schweiz zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte auf allen staatlichen Ebenen eingerichtet hat (Art.</span><span> </span><span>10</span><em><span>a</span></em><span>–10</span><em><span>c</span></em><span> Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte [SR</span><span> </span><em><span>193.9</span></em><span>]). Seit 2023 dient sie als Beratungs- und Informationsplattform, auch zum Thema Altersdiskriminierung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2 und 5. Die gesundheitspolitische Strategie des Bundesrats 2020–2030 (www.bag.admin.ch > Politik & Gesetze > Nationale Gesundheitspolitik > Gesundheitspolitische Strategien > Gesundheit2030) verfolgt weiter das Ziel «Gesund altern». Die Alterspolitik, deren Strategie bis 2027 aktualisiert werden soll (Postulat</span><span> </span><span>24.3085 Stocker «Überarbeitung und Aktualisierung der nationalen Alterspolitik»), sowie die laufenden Arbeiten für ein Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter (Motion</span><span> </span><span>21.3715 Glanzmann-Hunkeler «Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung») orientieren sich ebenfalls am Ziel des gesunden Alterns. Die Prävention von Altersdiskriminierung, insbesondere die Sensibilisierung für Altersbilder und Altersstereotypen, ist Teil dieser Massnahmen. Eine Rangordnung zwischen Diskriminierungsmerkmalen gibt es nicht, aber es ist wichtig, auf Mehrfachdiskriminierungen zu achten. Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen (Art.</span><span> </span><span>101</span><sup><span>bis</span></sup><span> Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVG; [SR </span><em><span>831.10</span></em><span>]) Organisationen, die Aufgaben zugunsten älterer Menschen wahrnehmen (insb. Pro Senectute Schweiz) oder diese vertreten (Schweizerischer Seniorenrat). Diese Organisationen tragen aktiv dazu bei, das Bewusstsein für Altersdiskriminierung zu schärfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Forschung der SMRI richtet sich nach von ihr festgelegten Prioritäten, zu denen aktuell auch Mehrfachdiskriminierungen zählen. Die Vorgängerorganisation, das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), hat mehrere spezifische Publikationen zum Thema Grundrechte älterer Menschen herausgegeben (insbesondere Egli S. et al., Grundrechte im Alter – Ein Handbuch, 2019). Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführte Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz liefert regelmässig Daten zum Thema Diskriminierung. Das Alter ist Teil der erhobenen Merkmale. Die Stichprobe schränkt jedoch die Möglichkeit ein, die Ergebnisse für dieses Kriterium zu vertiefen. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft hat Ende 2024 das Programm «Intergeneration» ins Leben gerufen, um für Diskriminierung und Vorurteile aufgrund des Alters zu sensibilisieren, von denen sowohl junge als auch ältere Menschen betroffen sind.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Neben Rechtsberatungsstellen für alle rechtlichen Fragen und Ombudsstellen im Bereich Gesundheit, Patientenrechte oder Versicherungen gibt es allgemeine Beratungsangebote für ältere Menschen (z.</span><span> </span><span>B. Pro Senectute). Das nationale Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt (https://alterohnegewalt.ch/) hilft Menschen in der ganzen Schweiz, die von Misshandlung, Gewalt und Diskriminierung im Alter betroffen sind. Somit gibt es mindestens ein telefonisches Angebot, das alle Sprachregionen abdeckt.</span></p></span>
- <p>Dazu stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche gesetzlichen Grundlagen und Strukturen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Lebensalters gibt es auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinde?</li><li>Welche Politik bzw. Strategie verfolgt der Bund, um über die Diskriminierung aufgrund des Lebensalters zu sensibilisieren und diese zu bekämpfen? </li><li>Wie ist der Stand der Forschung, der Datenlage und des Monitorings bei Altersdiskriminierung?</li><li>An welche Anlaufstellen wenden sich Betroffene und mit welchem Auftrag arbeiten diese? Gibt es Lücken im Angebot?</li><li>Welche politische und gesellschaftliche Relevanz sieht der Bundesrat beim Diskriminierungsmerkmal «Lebensalter», auch im Vergleich zu anderen Merkmalen, und welche Schlüsse zieht er daraus?</li></ol>
- Diskriminierung aufgrund des Lebensalters
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Diskriminierung aufgrund des Alters betrifft sowohl junge wie ältere Menschen, ist weit verbreitet, aber kaum thematisiert. Entsprechend gibt es in der Schweiz wenig Schutz dagegen. </p><p>Art. 8 BV enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot; im Unterschied zu vielen Staaten fehlt aber in der Schweiz ein umfassendes, konkretes Antidiskriminierungsgesetz. Eine Ausnahme bildet der Kanton Freiburg, der seit 2004 ältere Menschen ausdrücklich schützt. </p><p>Vielen Betroffenen ist gar nicht bewusst, dass sie wegen ihres Alters benachteiligt werden. Ebenfalls fehlen Anlaufstellen, grundlegende Forschungsdaten und Monitoringsysteme, die zeigen, wie häufig Altersdiskriminierung vorkommt und welche Konsequenzen sie hat. </p><p>Bekannt ist, dass Diskriminierung, ob aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Alter etc., stark negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das gesellschaftliche und soziale Zusammenleben hat. Das Schweizerische Zentrum für Menschenrechte hat die Mehrfachdiskriminierung aktuell zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Das «Lebensalter» kann ein Merkmal sein.</p><p>Für einzelne Diskriminierungsmerkmale gibt es bereits Fachstellen, etwa das Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (1988) oder die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (2001). Solche Anlaufstellen sind wichtig, weil sie Sensibilisierung, Beratung und Unterstützung bieten. <br>Um die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 (SDG 10: weniger Ungleichheiten) oder die Normen diverser Konventionen (z. B. für die Kinderrechte) umzusetzen, muss auch die Diskriminierung aufgrund des Lebensalters – zusammen mit den anderen Diskriminierungsgründen – wirkungsvoller angegangen werden. </p>
- <span><p><span>1. Nach Artikel 8 Absatz 2 BV gilt ein allgemeines Diskriminierungsverbot (gültig für Bund, Kantone und Gemeinden). Zu den verschiedenen Diskriminierungstatbeständen gehört auch das Alter. Anders als bei anderen Merkmalen, die in der Regel im Verlaufe des Lebens stabil bleiben, knüpft das Merkmal Alter nicht an eine bestimmte Gruppe an, die immer wieder gesellschaftlich schlechter gestellt oder politisch ausgegrenzt wird. Das Bundesgericht wendet für Altersdiskriminierungen deshalb nicht den gleichstrengen Massstab an wie bei Diskriminierungen beispielsweise aufgrund des Geschlechts oder der Rasse. Das Altersdiskriminierungsverbot gilt nicht absolut, sondern in Anlehnung an die Rechtsgleichheit. Altersdiskriminierung liegt dann vor, wenn Menschen aufgrund des Alters in vergleichbaren Situationen ohne sachliche Gründe unterschiedlich behandelt werden, mit dem Resultat, dass ihnen Möglichkeiten und Rechte verweigert werden. Gemäss einer aktuellen Veröffentlichung der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) (www.isdh.ch > Was wir tun > Publikationen > Kantone als Labore für Menschenrechte. Eine Tour de Suisse kantonaler Grundrechte) ist der Kanton Freiburg der einzige Kanton, der in seiner Verfassung eine Bestimmung aufgenommen hat, die ausdrücklich die Rechte älterer Menschen garantiert. Die SMRI ist die unabhängige nationale Organisation, die die Schweiz zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte auf allen staatlichen Ebenen eingerichtet hat (Art.</span><span> </span><span>10</span><em><span>a</span></em><span>–10</span><em><span>c</span></em><span> Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte [SR</span><span> </span><em><span>193.9</span></em><span>]). Seit 2023 dient sie als Beratungs- und Informationsplattform, auch zum Thema Altersdiskriminierung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2 und 5. Die gesundheitspolitische Strategie des Bundesrats 2020–2030 (www.bag.admin.ch > Politik & Gesetze > Nationale Gesundheitspolitik > Gesundheitspolitische Strategien > Gesundheit2030) verfolgt weiter das Ziel «Gesund altern». Die Alterspolitik, deren Strategie bis 2027 aktualisiert werden soll (Postulat</span><span> </span><span>24.3085 Stocker «Überarbeitung und Aktualisierung der nationalen Alterspolitik»), sowie die laufenden Arbeiten für ein Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter (Motion</span><span> </span><span>21.3715 Glanzmann-Hunkeler «Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung») orientieren sich ebenfalls am Ziel des gesunden Alterns. Die Prävention von Altersdiskriminierung, insbesondere die Sensibilisierung für Altersbilder und Altersstereotypen, ist Teil dieser Massnahmen. Eine Rangordnung zwischen Diskriminierungsmerkmalen gibt es nicht, aber es ist wichtig, auf Mehrfachdiskriminierungen zu achten. Der Bund unterstützt mit Finanzhilfen (Art.</span><span> </span><span>101</span><sup><span>bis</span></sup><span> Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVG; [SR </span><em><span>831.10</span></em><span>]) Organisationen, die Aufgaben zugunsten älterer Menschen wahrnehmen (insb. Pro Senectute Schweiz) oder diese vertreten (Schweizerischer Seniorenrat). Diese Organisationen tragen aktiv dazu bei, das Bewusstsein für Altersdiskriminierung zu schärfen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die Forschung der SMRI richtet sich nach von ihr festgelegten Prioritäten, zu denen aktuell auch Mehrfachdiskriminierungen zählen. Die Vorgängerorganisation, das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), hat mehrere spezifische Publikationen zum Thema Grundrechte älterer Menschen herausgegeben (insbesondere Egli S. et al., Grundrechte im Alter – Ein Handbuch, 2019). Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführte Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz liefert regelmässig Daten zum Thema Diskriminierung. Das Alter ist Teil der erhobenen Merkmale. Die Stichprobe schränkt jedoch die Möglichkeit ein, die Ergebnisse für dieses Kriterium zu vertiefen. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft hat Ende 2024 das Programm «Intergeneration» ins Leben gerufen, um für Diskriminierung und Vorurteile aufgrund des Alters zu sensibilisieren, von denen sowohl junge als auch ältere Menschen betroffen sind.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Neben Rechtsberatungsstellen für alle rechtlichen Fragen und Ombudsstellen im Bereich Gesundheit, Patientenrechte oder Versicherungen gibt es allgemeine Beratungsangebote für ältere Menschen (z.</span><span> </span><span>B. Pro Senectute). Das nationale Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt (https://alterohnegewalt.ch/) hilft Menschen in der ganzen Schweiz, die von Misshandlung, Gewalt und Diskriminierung im Alter betroffen sind. Somit gibt es mindestens ein telefonisches Angebot, das alle Sprachregionen abdeckt.</span></p></span>
- <p>Dazu stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche gesetzlichen Grundlagen und Strukturen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Lebensalters gibt es auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinde?</li><li>Welche Politik bzw. Strategie verfolgt der Bund, um über die Diskriminierung aufgrund des Lebensalters zu sensibilisieren und diese zu bekämpfen? </li><li>Wie ist der Stand der Forschung, der Datenlage und des Monitorings bei Altersdiskriminierung?</li><li>An welche Anlaufstellen wenden sich Betroffene und mit welchem Auftrag arbeiten diese? Gibt es Lücken im Angebot?</li><li>Welche politische und gesellschaftliche Relevanz sieht der Bundesrat beim Diskriminierungsmerkmal «Lebensalter», auch im Vergleich zu anderen Merkmalen, und welche Schlüsse zieht er daraus?</li></ol>
- Diskriminierung aufgrund des Lebensalters
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