Safe Areas für Kinder und Jugendliche in griechischen Flüchtlingslagern

ShortId
25.4198
Id
20254198
Updated
16.12.2025 09:34
Language
de
Title
Safe Areas für Kinder und Jugendliche in griechischen Flüchtlingslagern
AdditionalIndexing
08;2811;28;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags (2019-2029) an ausgewählte EU-Mitgliesstaaten beteiligt sich die Schweiz an der Finanzierung von griechischen Flüchtlingslagern. Insbesondere an sogenannten Safe Areas für Kinder und Jugendliche auf verschiedenen griechischen Inseln. Die Safe Areas sollten den Betroffenen besseren Schutz, Betreuung sowie medizinische und psychologische Versorgung gewähren.&nbsp;</p><p>Jedoch bestehen diverse Zweifel an der Versorgungslage und der Einhaltung des rechtlichen Rahmens der Safe Areas. Es wird von haftähnlichen Bedingungen berichtet, von überfüllten Lagern, sich schnell verbreitenden Krankheiten und Übergriffen. Es wird davon ausgegangen, dass die zulässige Aufenthaltsdauer von 25 Tagen oft massiv überschritten wird.&nbsp; Am 5.&nbsp;Februar 2025 anerkannte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Verhältnisse im Geflüchteten­lager von Samos gegen die Grund­rechte von Minder­jährigen verstossen. Selbst das SEM hält Ähnliches festgehalten.</p>
  • <span><p><span>1. Die vollumfängliche medizinische Versorgung in den Safe Areas und den Unterbringungsstrukturen generell liegt in der Verantwortung der griechischen Behörden. Die Bereitstellung von persönlichen Bezugspersonen wie Vormunde (</span><em><span>Guardians</span></em><span>) ist nicht Teil des schweizerischen Engagements in Griechenland. Die Schweiz unterstützt die Safe Areas mit Betreuungsaktivitäten für die anwesenden unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) auf den Inseln von Chios, Kos, Leros und Samos. Durch diese Unterstützung können die UMA auch zu Arztbesuchen oder anderen Abklärungen begleitet werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2-3. Die Verwaltung der Unterbringungsstrukturen, die Aufenthaltsdauer der UMA in diesen Strukturen sowie eventuelle Transfers auf das Festland liegen in der Verantwortung der griechischen Behörden. Nach derzeit vorliegenden Informationen sind dem Bundesrat keine Überbelegungen in den betroffenen Empfangszentren bekannt. Auch die Kapazitätsgrenzen der betreffenden Safe Areas sind aktuell nicht überschritten. Die Situation insbesondere auf Samos war zeitweise sehr schwierig, was vor allem auf die starke Zunahme der Migrationsbewegungen von UMA, insbesondere aus Ägypten, seit Herbst 2024 zurückzuführen war. So hing die Überbelegung der Safe Areas direkt mit der starken Zunahme der Ankünfte sowie den ebenfalls ausgelasteten langfristigen Unterbringungsstrukturen auf dem griechischen Festland zusammen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die schweizerische Botschaft in Athen begleiten das Engagement eng. In Reaktion auf die damalige Lage fanden regelmässige Austausche mit den zuständigen griechischen Behörden statt, in welchen unter anderem auf die Dringlichkeit von Transfers von UMA auf das Festland und die Lebenssituation der UMA hingewiesen wurde. Zudem fanden im Jahr 2024 und 2025 mehrere Monitoringbesuche auf Chios, Kos, Leros und Samos statt, um die Entwicklungen zu beobachten und gemeinsam mit den zuständigen Behörden konstruktive Lösungsansätze festzulegen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die Schweiz verfolgt die Situation in den Partnerstaaten genau und misst im Rahmen der unterstützen Projekte und Programme der Respektierung der Menschenrechte besondere Bedeutung zu. Die Schweiz überwacht die Umsetzung der einzelnen Massnahmen, weist bei Herausforderungen die zuständigen Behörden darauf hin und steht in regelmässigem Austausch mit ihnen, um Verbesserungen zu erreichen. Zudem kann die Schweiz einseitig Massnahmen ergreifen, wenn bei der Umsetzung Risiken für grundlegende Werte auftreten und diese von den Partnerbehörden nicht angemessen gesteuert werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5-6. Die Bereitstellung der Nahrungsmittelversorgung und die vollumfängliche medizinische Versorgung liegen in der Zuständigkeit des griechischen Migrationsministeriums. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von gewalttätigen und sexualisierten Übergriffen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>8. Seit Frühling 2025 ist eine Entspannung der Lage zu beobachten. Seither wurden wieder vermehrt Transfers von den betroffenen Safe Areas auf das Festland durchgeführt, um der damaligen Überbelegung entgegenzuwirken. So wurde beispielsweise die Safe Area auf Samos im Mai nahezu vollständig evakuiert. Die aktuellen Belegungszahlen zeigen, dass die betroffenen Safe Areas derzeit lediglich zu rund 17% belegt sind. Durch die regelmässigen stattfindenden Transfers konnte zudem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer gesenkt werden, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne UMA länger als 25 Tage in den Safe Areas verbleiben. Dies wird berücksichtigt und im Falle künftiger ähnlicher Unterstützungsmassnahmen mit den zuständigen griechischen Behörden thematisiert. Im Vergleich zur Lage im Frühjahr 2025 stellt die aktuelle Situation jedoch eine deutliche Verbesserung dar. Gerade die Unterstützung der Schweiz verhindert, dass sich die ohnehin schwierige Situation der betroffenen UMA noch weiter zuspitzt.</span></p></span>
  • <p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li><p>Wie stellt der Bund sicher, dass den in den Safe Areas untergebrachten Kindern und Jugendlichen ärztliche und psychologische Betreuung sowie eine persönliche Bezugsperson gewährt wird?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Hat der Bundesrat Kenntnis von der Überbelegung der Lager und was unternimmt er, um diesen Zustand zu verbessern?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Wie stellt der Bund sicher, dass die Aufenthaltsdauer im Lager nicht mehr als 25 Tage beträgt? Hat der Bund Kenntnis von längeren Aufenthaltsdauern? Wie sind diese zu erklären?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>&nbsp;Wie gewährleistet die Schweiz die Einhaltung von grundlegenden Menschen- und Kinderrechten in den Lagern auf Samos und anderen griechischen Inseln?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Wie wird eine lückenlose Versorgung von alltäglichen Gütern und Lebensmittel gewährleistet?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Ist die Versorgung mit Medikamenten sichergestellt? Was unternimmt der Bundesrat, um die Versorgung sicherzustellen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Hat der Bundesrat Kenntnis von gewalttätigen und sexualisierten Übergriffen gegenüber den in den Safe Areas untergebrachten Jugendlichen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></li><li>Das SEM und die zuständigen griechischen Behörden berichteten von einer Verbesserung der Situation in den Safe Areas der Flüchtlingslager. An welchen Entwicklungen werden diese Verbesserungen gemessen? Wie verhält sich die aktuelle Belegung und durchschnittliche Aufenthaltsdauer?&nbsp;</li></ol>
  • Safe Areas für Kinder und Jugendliche in griechischen Flüchtlingslagern
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags (2019-2029) an ausgewählte EU-Mitgliesstaaten beteiligt sich die Schweiz an der Finanzierung von griechischen Flüchtlingslagern. Insbesondere an sogenannten Safe Areas für Kinder und Jugendliche auf verschiedenen griechischen Inseln. Die Safe Areas sollten den Betroffenen besseren Schutz, Betreuung sowie medizinische und psychologische Versorgung gewähren.&nbsp;</p><p>Jedoch bestehen diverse Zweifel an der Versorgungslage und der Einhaltung des rechtlichen Rahmens der Safe Areas. Es wird von haftähnlichen Bedingungen berichtet, von überfüllten Lagern, sich schnell verbreitenden Krankheiten und Übergriffen. Es wird davon ausgegangen, dass die zulässige Aufenthaltsdauer von 25 Tagen oft massiv überschritten wird.&nbsp; Am 5.&nbsp;Februar 2025 anerkannte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Verhältnisse im Geflüchteten­lager von Samos gegen die Grund­rechte von Minder­jährigen verstossen. Selbst das SEM hält Ähnliches festgehalten.</p>
    • <span><p><span>1. Die vollumfängliche medizinische Versorgung in den Safe Areas und den Unterbringungsstrukturen generell liegt in der Verantwortung der griechischen Behörden. Die Bereitstellung von persönlichen Bezugspersonen wie Vormunde (</span><em><span>Guardians</span></em><span>) ist nicht Teil des schweizerischen Engagements in Griechenland. Die Schweiz unterstützt die Safe Areas mit Betreuungsaktivitäten für die anwesenden unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) auf den Inseln von Chios, Kos, Leros und Samos. Durch diese Unterstützung können die UMA auch zu Arztbesuchen oder anderen Abklärungen begleitet werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2-3. Die Verwaltung der Unterbringungsstrukturen, die Aufenthaltsdauer der UMA in diesen Strukturen sowie eventuelle Transfers auf das Festland liegen in der Verantwortung der griechischen Behörden. Nach derzeit vorliegenden Informationen sind dem Bundesrat keine Überbelegungen in den betroffenen Empfangszentren bekannt. Auch die Kapazitätsgrenzen der betreffenden Safe Areas sind aktuell nicht überschritten. Die Situation insbesondere auf Samos war zeitweise sehr schwierig, was vor allem auf die starke Zunahme der Migrationsbewegungen von UMA, insbesondere aus Ägypten, seit Herbst 2024 zurückzuführen war. So hing die Überbelegung der Safe Areas direkt mit der starken Zunahme der Ankünfte sowie den ebenfalls ausgelasteten langfristigen Unterbringungsstrukturen auf dem griechischen Festland zusammen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die schweizerische Botschaft in Athen begleiten das Engagement eng. In Reaktion auf die damalige Lage fanden regelmässige Austausche mit den zuständigen griechischen Behörden statt, in welchen unter anderem auf die Dringlichkeit von Transfers von UMA auf das Festland und die Lebenssituation der UMA hingewiesen wurde. Zudem fanden im Jahr 2024 und 2025 mehrere Monitoringbesuche auf Chios, Kos, Leros und Samos statt, um die Entwicklungen zu beobachten und gemeinsam mit den zuständigen Behörden konstruktive Lösungsansätze festzulegen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Die Schweiz verfolgt die Situation in den Partnerstaaten genau und misst im Rahmen der unterstützen Projekte und Programme der Respektierung der Menschenrechte besondere Bedeutung zu. Die Schweiz überwacht die Umsetzung der einzelnen Massnahmen, weist bei Herausforderungen die zuständigen Behörden darauf hin und steht in regelmässigem Austausch mit ihnen, um Verbesserungen zu erreichen. Zudem kann die Schweiz einseitig Massnahmen ergreifen, wenn bei der Umsetzung Risiken für grundlegende Werte auftreten und diese von den Partnerbehörden nicht angemessen gesteuert werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5-6. Die Bereitstellung der Nahrungsmittelversorgung und die vollumfängliche medizinische Versorgung liegen in der Zuständigkeit des griechischen Migrationsministeriums. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von gewalttätigen und sexualisierten Übergriffen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>8. Seit Frühling 2025 ist eine Entspannung der Lage zu beobachten. Seither wurden wieder vermehrt Transfers von den betroffenen Safe Areas auf das Festland durchgeführt, um der damaligen Überbelegung entgegenzuwirken. So wurde beispielsweise die Safe Area auf Samos im Mai nahezu vollständig evakuiert. Die aktuellen Belegungszahlen zeigen, dass die betroffenen Safe Areas derzeit lediglich zu rund 17% belegt sind. Durch die regelmässigen stattfindenden Transfers konnte zudem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer gesenkt werden, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne UMA länger als 25 Tage in den Safe Areas verbleiben. Dies wird berücksichtigt und im Falle künftiger ähnlicher Unterstützungsmassnahmen mit den zuständigen griechischen Behörden thematisiert. Im Vergleich zur Lage im Frühjahr 2025 stellt die aktuelle Situation jedoch eine deutliche Verbesserung dar. Gerade die Unterstützung der Schweiz verhindert, dass sich die ohnehin schwierige Situation der betroffenen UMA noch weiter zuspitzt.</span></p></span>
    • <p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li><p>Wie stellt der Bund sicher, dass den in den Safe Areas untergebrachten Kindern und Jugendlichen ärztliche und psychologische Betreuung sowie eine persönliche Bezugsperson gewährt wird?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Hat der Bundesrat Kenntnis von der Überbelegung der Lager und was unternimmt er, um diesen Zustand zu verbessern?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Wie stellt der Bund sicher, dass die Aufenthaltsdauer im Lager nicht mehr als 25 Tage beträgt? Hat der Bund Kenntnis von längeren Aufenthaltsdauern? Wie sind diese zu erklären?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>&nbsp;Wie gewährleistet die Schweiz die Einhaltung von grundlegenden Menschen- und Kinderrechten in den Lagern auf Samos und anderen griechischen Inseln?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Wie wird eine lückenlose Versorgung von alltäglichen Gütern und Lebensmittel gewährleistet?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Ist die Versorgung mit Medikamenten sichergestellt? Was unternimmt der Bundesrat, um die Versorgung sicherzustellen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Hat der Bundesrat Kenntnis von gewalttätigen und sexualisierten Übergriffen gegenüber den in den Safe Areas untergebrachten Jugendlichen?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></li><li>Das SEM und die zuständigen griechischen Behörden berichteten von einer Verbesserung der Situation in den Safe Areas der Flüchtlingslager. An welchen Entwicklungen werden diese Verbesserungen gemessen? Wie verhält sich die aktuelle Belegung und durchschnittliche Aufenthaltsdauer?&nbsp;</li></ol>
    • Safe Areas für Kinder und Jugendliche in griechischen Flüchtlingslagern

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