Kostenfreie Abtreibung als Verhütungsmittel? Massnahmen zur Prävention
- ShortId
-
25.4199
- Id
-
20254199
- Updated
-
19.11.2025 16:30
- Language
-
de
- Title
-
Kostenfreie Abtreibung als Verhütungsmittel? Massnahmen zur Prävention
- AdditionalIndexing
-
2841;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die sogenannte Fristenregelung – der straffreie Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche – ist seit Oktober 2002 in Kraft. Aus Quellen des Bundesamts für Statistik (BFS) geht hervor, dass die Raten der Schwangerschaftsabbrüche in der Folge nicht zu-, sondern abgenommen haben. In seinem neusten Bericht weist das BFS darauf hin, dass die Rate der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz im internationalen Vergleich niedrig ist, seit 2017 jedoch ansteigt. </span></p><p><span>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass ungewollte Schwangerschaften durch gezielte Prävention und Beratung möglichst zu vermeiden sind. Ebenfalls teilt er die Ansicht, dass die Sexualaufklärung für eine informierte Entscheidung in Bezug auf Schwangerschaften sehr wichtig ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>1. und 3. Wie der Bundesrat 2018 im Bericht «Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung» zur Erfüllung des Postulats 14.4115 Regazzi «Theoretische Grundlagen der Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Unabhängige wissenschaftliche Untersuchung» erläutert, gehören sowohl die Raten von «Teenager-Geburten» als auch die von Schwangerschaftsabbrüchen bei 15- bis 19-Jährigen in der Schweiz im weltweiten Vergleich zu den tiefsten. Die jüngsten Daten aus der Schwangerschaftsabbruchsstatistik des BFS für das Jahr 2024 bestätigen die tiefen Abbruchraten bei Jugendlichen. Im gleichen Bericht legt der Bundesrat dar, dass die ganzheitliche schulische Sexualaufklärung die besten Resultate erzielt. Dazu gehören Informationen über die in der Schweiz verfügbaren Verhütungsmittel. Daneben spielen auch die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen in den Kantonen eine zentrale Rolle, indem sie kostenlos über die Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung informieren. </span></p><p><span>Für zusätzliche Evaluationen der Präventionsmassnahmen besteht aus Sicht des Bundesrats kein Bedarf. Hingegen fördert der Bundesrat die Prävention weiterhin und verfolgt die Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz weiterhin aufmerksam anhand der Statistik (www.bfs.admin.ch > Statistiken > Gesundheit > Gesundheitszustand > Reproduktive Gesundheit > Schwangerschaftsabbrüche).</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen auf das Postulat 23.3823 «Barrieren für den Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz abbauen», das Postulat 23.3789 «Bestandesaufnahme Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz», die Motion 20.3301 «Optimierung der Informations- und Beratungstätigkeit für Frauen mit Problemschwangerschaften» und weiteren Vorstössen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233789"></a><span>dargelegt hat, erachtet er es als wichtig, dass der Zugang zur Beratung bei unerwünschten Schwangerschaften und zum legalen Schwangerschaftsabbruch für alle Frauen in der Schweiz gewährleistet ist. Schweizweit stehen unentgeltliche Angebote für medizinische plus psychosoziale Beratung zur Verfügung, und zwar vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch. Die Adressen der Beratungsstellen werden auf der Webseite von Sexuelle Gesundheit Schweiz veröffentlicht. Zudem sind ärztliche Fachpersonen verpflichtet, vor einem Schwangerschaftsabbruch ein ausführliches Gespräch zu führen. Sie haben dabei die Möglichkeit, auf die Beratungsstellen hinzuweisen.</span></p></span>
- <p>Im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 wurde beschlossen, dass bei straflosen Schwangerschaftsabbrüchen künftig kein Selbstbehalt und keine Franchise mehr zu bezahlen sind. Diese Änderung hat in der Öffentlichkeit unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Während der erleichterte Zugang zur medizinischen Versorgung grundsätzlich zu begrüssen ist, stellt sich gleichzeitig die Frage, wie ungewollte Schwangerschaften durch gezielte Prävention und Beratung möglichst vermieden werden können.</p><p>Insbesondere bei jungen Frauen ist eine umfassende Sexualaufklärung, ein niederschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln sowie eine neutrale und psychologisch fundierte Beratung essenziell, um informierte Entscheidungen zu ermöglichen und Schwangerschaftsabbrüche nicht zur letzten Option werden zu lassen:</p><p> </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit bestehender Präventions- und Aufklärungsangebote zur Verhütung ungewollter Schwangerschaften bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen? Und inwiefern evaluiert der Bundesrat diese?</li><li>Wie wird sichergestellt, dass die psychischen und sozialen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs angemessen berücksichtigt und begleitet werden?</li><li>Plant der Bundesrat auch eine Evaluation der Auswirkungen der neuen Regelung im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 auf die Anzahl und Umstände von Schwangerschaftsabbrüchen?</li></ol>
- Kostenfreie Abtreibung als Verhütungsmittel? Massnahmen zur Prävention
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die sogenannte Fristenregelung – der straffreie Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche – ist seit Oktober 2002 in Kraft. Aus Quellen des Bundesamts für Statistik (BFS) geht hervor, dass die Raten der Schwangerschaftsabbrüche in der Folge nicht zu-, sondern abgenommen haben. In seinem neusten Bericht weist das BFS darauf hin, dass die Rate der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz im internationalen Vergleich niedrig ist, seit 2017 jedoch ansteigt. </span></p><p><span>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass ungewollte Schwangerschaften durch gezielte Prävention und Beratung möglichst zu vermeiden sind. Ebenfalls teilt er die Ansicht, dass die Sexualaufklärung für eine informierte Entscheidung in Bezug auf Schwangerschaften sehr wichtig ist. </span></p><p><span> </span></p><p><span>1. und 3. Wie der Bundesrat 2018 im Bericht «Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung» zur Erfüllung des Postulats 14.4115 Regazzi «Theoretische Grundlagen der Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Unabhängige wissenschaftliche Untersuchung» erläutert, gehören sowohl die Raten von «Teenager-Geburten» als auch die von Schwangerschaftsabbrüchen bei 15- bis 19-Jährigen in der Schweiz im weltweiten Vergleich zu den tiefsten. Die jüngsten Daten aus der Schwangerschaftsabbruchsstatistik des BFS für das Jahr 2024 bestätigen die tiefen Abbruchraten bei Jugendlichen. Im gleichen Bericht legt der Bundesrat dar, dass die ganzheitliche schulische Sexualaufklärung die besten Resultate erzielt. Dazu gehören Informationen über die in der Schweiz verfügbaren Verhütungsmittel. Daneben spielen auch die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen in den Kantonen eine zentrale Rolle, indem sie kostenlos über die Möglichkeiten der Schwangerschaftsverhütung informieren. </span></p><p><span>Für zusätzliche Evaluationen der Präventionsmassnahmen besteht aus Sicht des Bundesrats kein Bedarf. Hingegen fördert der Bundesrat die Prävention weiterhin und verfolgt die Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz weiterhin aufmerksam anhand der Statistik (www.bfs.admin.ch > Statistiken > Gesundheit > Gesundheitszustand > Reproduktive Gesundheit > Schwangerschaftsabbrüche).</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen auf das Postulat 23.3823 «Barrieren für den Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz abbauen», das Postulat 23.3789 «Bestandesaufnahme Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz», die Motion 20.3301 «Optimierung der Informations- und Beratungstätigkeit für Frauen mit Problemschwangerschaften» und weiteren Vorstössen </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233789"></a><span>dargelegt hat, erachtet er es als wichtig, dass der Zugang zur Beratung bei unerwünschten Schwangerschaften und zum legalen Schwangerschaftsabbruch für alle Frauen in der Schweiz gewährleistet ist. Schweizweit stehen unentgeltliche Angebote für medizinische plus psychosoziale Beratung zur Verfügung, und zwar vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch. Die Adressen der Beratungsstellen werden auf der Webseite von Sexuelle Gesundheit Schweiz veröffentlicht. Zudem sind ärztliche Fachpersonen verpflichtet, vor einem Schwangerschaftsabbruch ein ausführliches Gespräch zu führen. Sie haben dabei die Möglichkeit, auf die Beratungsstellen hinzuweisen.</span></p></span>
- <p>Im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 wurde beschlossen, dass bei straflosen Schwangerschaftsabbrüchen künftig kein Selbstbehalt und keine Franchise mehr zu bezahlen sind. Diese Änderung hat in der Öffentlichkeit unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Während der erleichterte Zugang zur medizinischen Versorgung grundsätzlich zu begrüssen ist, stellt sich gleichzeitig die Frage, wie ungewollte Schwangerschaften durch gezielte Prävention und Beratung möglichst vermieden werden können.</p><p>Insbesondere bei jungen Frauen ist eine umfassende Sexualaufklärung, ein niederschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln sowie eine neutrale und psychologisch fundierte Beratung essenziell, um informierte Entscheidungen zu ermöglichen und Schwangerschaftsabbrüche nicht zur letzten Option werden zu lassen:</p><p> </p><ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit bestehender Präventions- und Aufklärungsangebote zur Verhütung ungewollter Schwangerschaften bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen? Und inwiefern evaluiert der Bundesrat diese?</li><li>Wie wird sichergestellt, dass die psychischen und sozialen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs angemessen berücksichtigt und begleitet werden?</li><li>Plant der Bundesrat auch eine Evaluation der Auswirkungen der neuen Regelung im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 auf die Anzahl und Umstände von Schwangerschaftsabbrüchen?</li></ol>
- Kostenfreie Abtreibung als Verhütungsmittel? Massnahmen zur Prävention
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