Immobilienbotschaft 2025. Kommt der Bund seiner Vorbildfunktion im Bereich Biodiversität nach?

ShortId
25.4201
Id
20254201
Updated
13.11.2025 22:16
Language
de
Title
Immobilienbotschaft 2025. Kommt der Bund seiner Vorbildfunktion im Bereich Biodiversität nach?
AdditionalIndexing
2846;52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Zur Frage 1:</span><strong><span> </span></strong><span>Gemäss Massnahme 5 des Aktionsplans II zur Strategie Biodiversität Schweiz (AP II SBS) für die Jahre 2025-30 sollen bis 2030 mindestens 30% der Grünflächen im Besitz oder unter direkter Einflussnahme des Bundes naturnah bewirtschaftet werden.</span></p><p><span>Die Umsetzung soll auf den bestehenden Instrumenten aufbauen. Auf Bundesebene sind dies etwa der «Aktionsplan Biodiversität» des VBS (2023), die «Verpflichtungserklärung für eine nachhaltige Grünflächenbewirtschaftung durch die öffentliche Verwaltung, einschliesslich eines Verzichts auf Torf» des BAFU (2023) sowie der Massnahmenplan 2024-2030 des Landschaftskonzepts Schweiz (LKS), darin insbesondere die Massnahmen 1.1 bis 1.6. Die einzelnen Bundesstellen setzen Aufwertungsmassnahmen um, der Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Bundesstellen sowie zwischen dem Bund und den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden wird intensiviert und das Engagement des Bundes wird kommuniziert.</span></p><p><span>Bei der KBOB ist eine Empfehlung zum klimaangepassten Regenwassermanagement nach dem Schwammstadt-Prinzip in Erarbeitung, die auch Aspekte der Biodiversitätsförderung berücksichtigen wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage 2: In seiner Nachhaltigkeitsstrategie hält das BBL fest, dass es die Biodiversität im Rahmen von Bauprojekten sowie bei der Bewirtschaftung der Grünflächen in seinem Zuständigkeitsbereich fördert. Das BBL fördert ökologisch wertvolle Umgebungs-, Dach- und Fassadenflächen, die Vernetzung von Lebensräumen sowie den Einsatz von einheimischen und standortgerechten Pflanzenarten. Der Anteil naturnah bewirtschafteter Grünflächen soll gemäss dem AP II SBS erhöht werden (siehe Antwort auf Frage 1). </span></p><p><span>Die Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS-Hochbau) und Minergie-ECO enthalten Kriterien zur Förderung der Biodiversität. Das BBL verwendet bei Projekten in der Schweiz den Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) als Planungsgrundlage und differenziert die Anforderungen standortbezogen. Beispielsweise sind beim Neubau des Interventionszentrums St. Margrethen gezielte Massnahmen zur Förderung der Biodiversität sowie der einheimischen Flora und Fauna vorgesehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage 3: Der Bund orientiert sich am erwähnten Merkblatt. Behörden und Privaten stehen die Schweizerische Vogelwarte und die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz beratend zur Seite. Des Weiteren hat die KBOB dieses Thema in Faktenblättern zum nachhaltigen Immobilienmanagement aufgenommen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage 4: Die Bundesstellen lassen Areale teilweise von der Stiftung Natur und Wirtschaft zertifizieren (z. B. Flächen des ETH-Rats und gewisse VBS-Areale) oder bewirtschaften diese im Rahmen des VBS-Programms Natur–Landschaft–Armee (NLA). Die Label SNBS-Hochbau und Minergie-P/A-ECO beinhalten auch Kriterien zur Förderung der Biodiversität. Mit dem KBOB-Faktenblatt «Nachhaltig bauen mit den Gebäudelabels Schweiz» fördert die KBOB die Biodiversität, indem sie das Bauen nach Schweizer Gebäudelabels empfiehlt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage 5: Die Publikation «Florale Biodiversitätsförderung auf Grünflächen des Bundes» wurde 2021 im Bundespublikationenshop publiziert. Seit 2022 beschreibt das BBL in seinem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht, wie in seinem Immobilienportfolio die Biodiversität berücksichtigt wird und wie die Bundesgärtnerei biodiversitätsfördernde Pflege- und Pflanzkonzepte umsetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage 6:</span><strong><span> </span></strong><span>Die Erläuterungen zu den einzelnen Vorhaben der Immobilienbotschaft, inkl. den Nachhaltigkeitsaspekten, erfolgen aus Gründen der Übersichtlichkeit in konzentrierter Form. Den für die Immobilienbotschaft zuständigen parlamentarischen Kommissionen werden im Rahmen der Beratung die einzelnen Vorhaben inkl. den Nachhaltigkeitsaspekten jeweils im Detail erläutert.</span></p></span>
  • <p>Kürzlich veröffentlichte der Bundesrat die Immobilienbotschaft 2025. Darin werden unter anderem die Strategien Nachhaltigkeit und Biodiversität erwähnt. Es fehlen aber konkrete Informationen zur Biodiversitätsfreundlichkeit von geplanten Sanierungen und in den detaillierten Beschreibungen die Auswirkungen der Vorhaben auf die Umwelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss Verfassung hat der Bund eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Der Bundesrat gab auf die Ip. 19.4315 einen Überblick über seine diesbezüglichen Anstrengungen im Bereich seiner Areale. Unter anderem sollten Massnahmen auf fünf exemplarischen Arealen evaluiert werden – bis 2020. Erwähnt wurde zudem das Qualitätslabel der Stiftung Natur &amp; Wirtschaft, das verschiedene ETH-Immobilien erhalten hatten. Laut Aktionsplan Biodiversität Phase II (AP SBS II) ist inzwischen ein Zertifizierungskonzept vorzusehen. In der Immobilienbotschaft wird jedoch nur auf Labels für klimafreundliches Bauen verwiesen.</p><p>&nbsp;</p><p>Auf die Ip. 19.4315 antwortet der Bundesrat weiter, dass dank bestehender Leitsätze und Empfehlungen sowie durch die Umsetzung nachhaltiger Gebäudestandards die Artenvielfalt bei Immobilien des Bundes angemessen berücksichtigt wird. Im neuen AP SBS II wird jedoch festgehalten, dass noch diverse Instrumente fehlen, um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zu erfüllen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Welche Instrumente sollen ausgearbeitet werden, um die Ziele des Bundes zu erreichen? Wie weit sind die Arbeiten fortgeschritten und wann werden die Ergebnisse publiziert?&nbsp;</li><li>Welche Biodiversitäts-Massnahmen sind bei den Projekten der Immobilienbotschaft 2025 geplant? Welche Ziele wurden definiert und bis wann sollen sie erreicht sein?&nbsp;</li><li>Nach der Publikation des Merkblattes «Gebäude vogel- und fledermausfreundlich sanieren»: Welche relevanten Umsetzungshilfen bietet der Bund für Sanierungen an bzw. berücksichtigt er, bei Sanierungen?&nbsp;</li><li>Strebt der Bund für seine Immobilien Qualitätslabel an, wie etwa jenes der Stiftung Natur &amp; Wirtschaft? Falls ja: Welche Ziele strebt er an und bis wann? Falls nein: Was ist der Stand zur Entwicklung eines Zertifizierungskonzepts gemäss AP SBS II?&nbsp;</li><li>Wo sind die Ergebnisse der erwähnten wissenschaftlichen Evaluation publiziert? Wie fliessen sie in die Praxis ein?&nbsp;</li><li>Wird er diese Aspekte in Immobilienbotschaften künftig seiner Vorbildsfunktion entsprechend beleuchten? Falls nein: Warum?</li></ol>
  • Immobilienbotschaft 2025. Kommt der Bund seiner Vorbildfunktion im Bereich Biodiversität nach?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Zur Frage 1:</span><strong><span> </span></strong><span>Gemäss Massnahme 5 des Aktionsplans II zur Strategie Biodiversität Schweiz (AP II SBS) für die Jahre 2025-30 sollen bis 2030 mindestens 30% der Grünflächen im Besitz oder unter direkter Einflussnahme des Bundes naturnah bewirtschaftet werden.</span></p><p><span>Die Umsetzung soll auf den bestehenden Instrumenten aufbauen. Auf Bundesebene sind dies etwa der «Aktionsplan Biodiversität» des VBS (2023), die «Verpflichtungserklärung für eine nachhaltige Grünflächenbewirtschaftung durch die öffentliche Verwaltung, einschliesslich eines Verzichts auf Torf» des BAFU (2023) sowie der Massnahmenplan 2024-2030 des Landschaftskonzepts Schweiz (LKS), darin insbesondere die Massnahmen 1.1 bis 1.6. Die einzelnen Bundesstellen setzen Aufwertungsmassnahmen um, der Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Bundesstellen sowie zwischen dem Bund und den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden wird intensiviert und das Engagement des Bundes wird kommuniziert.</span></p><p><span>Bei der KBOB ist eine Empfehlung zum klimaangepassten Regenwassermanagement nach dem Schwammstadt-Prinzip in Erarbeitung, die auch Aspekte der Biodiversitätsförderung berücksichtigen wird.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage 2: In seiner Nachhaltigkeitsstrategie hält das BBL fest, dass es die Biodiversität im Rahmen von Bauprojekten sowie bei der Bewirtschaftung der Grünflächen in seinem Zuständigkeitsbereich fördert. Das BBL fördert ökologisch wertvolle Umgebungs-, Dach- und Fassadenflächen, die Vernetzung von Lebensräumen sowie den Einsatz von einheimischen und standortgerechten Pflanzenarten. Der Anteil naturnah bewirtschafteter Grünflächen soll gemäss dem AP II SBS erhöht werden (siehe Antwort auf Frage 1). </span></p><p><span>Die Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS-Hochbau) und Minergie-ECO enthalten Kriterien zur Förderung der Biodiversität. Das BBL verwendet bei Projekten in der Schweiz den Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) als Planungsgrundlage und differenziert die Anforderungen standortbezogen. Beispielsweise sind beim Neubau des Interventionszentrums St. Margrethen gezielte Massnahmen zur Förderung der Biodiversität sowie der einheimischen Flora und Fauna vorgesehen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage 3: Der Bund orientiert sich am erwähnten Merkblatt. Behörden und Privaten stehen die Schweizerische Vogelwarte und die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz beratend zur Seite. Des Weiteren hat die KBOB dieses Thema in Faktenblättern zum nachhaltigen Immobilienmanagement aufgenommen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage 4: Die Bundesstellen lassen Areale teilweise von der Stiftung Natur und Wirtschaft zertifizieren (z. B. Flächen des ETH-Rats und gewisse VBS-Areale) oder bewirtschaften diese im Rahmen des VBS-Programms Natur–Landschaft–Armee (NLA). Die Label SNBS-Hochbau und Minergie-P/A-ECO beinhalten auch Kriterien zur Förderung der Biodiversität. Mit dem KBOB-Faktenblatt «Nachhaltig bauen mit den Gebäudelabels Schweiz» fördert die KBOB die Biodiversität, indem sie das Bauen nach Schweizer Gebäudelabels empfiehlt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage 5: Die Publikation «Florale Biodiversitätsförderung auf Grünflächen des Bundes» wurde 2021 im Bundespublikationenshop publiziert. Seit 2022 beschreibt das BBL in seinem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht, wie in seinem Immobilienportfolio die Biodiversität berücksichtigt wird und wie die Bundesgärtnerei biodiversitätsfördernde Pflege- und Pflanzkonzepte umsetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zur Frage 6:</span><strong><span> </span></strong><span>Die Erläuterungen zu den einzelnen Vorhaben der Immobilienbotschaft, inkl. den Nachhaltigkeitsaspekten, erfolgen aus Gründen der Übersichtlichkeit in konzentrierter Form. Den für die Immobilienbotschaft zuständigen parlamentarischen Kommissionen werden im Rahmen der Beratung die einzelnen Vorhaben inkl. den Nachhaltigkeitsaspekten jeweils im Detail erläutert.</span></p></span>
    • <p>Kürzlich veröffentlichte der Bundesrat die Immobilienbotschaft 2025. Darin werden unter anderem die Strategien Nachhaltigkeit und Biodiversität erwähnt. Es fehlen aber konkrete Informationen zur Biodiversitätsfreundlichkeit von geplanten Sanierungen und in den detaillierten Beschreibungen die Auswirkungen der Vorhaben auf die Umwelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss Verfassung hat der Bund eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Der Bundesrat gab auf die Ip. 19.4315 einen Überblick über seine diesbezüglichen Anstrengungen im Bereich seiner Areale. Unter anderem sollten Massnahmen auf fünf exemplarischen Arealen evaluiert werden – bis 2020. Erwähnt wurde zudem das Qualitätslabel der Stiftung Natur &amp; Wirtschaft, das verschiedene ETH-Immobilien erhalten hatten. Laut Aktionsplan Biodiversität Phase II (AP SBS II) ist inzwischen ein Zertifizierungskonzept vorzusehen. In der Immobilienbotschaft wird jedoch nur auf Labels für klimafreundliches Bauen verwiesen.</p><p>&nbsp;</p><p>Auf die Ip. 19.4315 antwortet der Bundesrat weiter, dass dank bestehender Leitsätze und Empfehlungen sowie durch die Umsetzung nachhaltiger Gebäudestandards die Artenvielfalt bei Immobilien des Bundes angemessen berücksichtigt wird. Im neuen AP SBS II wird jedoch festgehalten, dass noch diverse Instrumente fehlen, um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zu erfüllen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Welche Instrumente sollen ausgearbeitet werden, um die Ziele des Bundes zu erreichen? Wie weit sind die Arbeiten fortgeschritten und wann werden die Ergebnisse publiziert?&nbsp;</li><li>Welche Biodiversitäts-Massnahmen sind bei den Projekten der Immobilienbotschaft 2025 geplant? Welche Ziele wurden definiert und bis wann sollen sie erreicht sein?&nbsp;</li><li>Nach der Publikation des Merkblattes «Gebäude vogel- und fledermausfreundlich sanieren»: Welche relevanten Umsetzungshilfen bietet der Bund für Sanierungen an bzw. berücksichtigt er, bei Sanierungen?&nbsp;</li><li>Strebt der Bund für seine Immobilien Qualitätslabel an, wie etwa jenes der Stiftung Natur &amp; Wirtschaft? Falls ja: Welche Ziele strebt er an und bis wann? Falls nein: Was ist der Stand zur Entwicklung eines Zertifizierungskonzepts gemäss AP SBS II?&nbsp;</li><li>Wo sind die Ergebnisse der erwähnten wissenschaftlichen Evaluation publiziert? Wie fliessen sie in die Praxis ein?&nbsp;</li><li>Wird er diese Aspekte in Immobilienbotschaften künftig seiner Vorbildsfunktion entsprechend beleuchten? Falls nein: Warum?</li></ol>
    • Immobilienbotschaft 2025. Kommt der Bund seiner Vorbildfunktion im Bereich Biodiversität nach?

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