Den Import französischer Kriminalität in die Schweiz stoppen! Lasst uns systematische Kontrollen an der schweizerisch-französischen Grenze einführen

ShortId
25.4202
Id
20254202
Updated
15.12.2025 15:39
Language
de
Title
Den Import französischer Kriminalität in die Schweiz stoppen! Lasst uns systematische Kontrollen an der schweizerisch-französischen Grenze einführen
AdditionalIndexing
08;09;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz sieht sich zurzeit einer sehr besorgniserregenden Zunahme schwerer Verbrechen auf ihrem Territorium gegenüber. Zu diesen Taten zählen insbesondere Einbrüche in Waffengeschäfte, Angriffe auf gepanzerte Transportwagen, Fälle von Car- und Homejacking, das Zerstören von Bankomaten mit Sprengstoff, Raubüberfälle, einfache und schwere Körperverletzung usw. Solche Fälle nehmen zu und geben je länger je mehr Anlass zu Besorgnis. Zurzeit erlauben es die verfügbaren Statistiken nicht, die Verbrechen und Vergehen anhand der exakten Nationalität der Täterinnen und Täter zu kategorisieren, denn die Statistiken führen lediglich auf, ob es sich um Personen mit schweizerischer Staatszugehörigkeit handelt oder nicht. Nach Herkunftsland wird nicht unterschieden. Dennoch kann man verschiedenen Polizeimeldungen entnehmen, dass diese schweren Straftaten häufig Personen aus dem Ausland, namentlich aus Frankreich, zugeschrieben werden.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Motion das Ziel, die öffentliche Sicherheit und den Schutz von Gütern zu stärken. Sie fordert, dass – in Übereinstimmung mit den Schengener Abkommen – systematische und temporäre Kontrollen der schweizerisch-französischen Binnengrenze vorgesehen werden. Dies für den Fall schwerer Bedrohungen von Ordnung und öffentlicher Sicherheit.</p>
  • <p>Artikel 25 des Schengener Grenzkodex (SR 0.362.380.067) ermöglicht es den Schengen-Staaten, bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit ausnahmsweise und vorübergehend wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen einzuführen. Die zuständigen Stellen des Bundes analysieren die Lage laufend zusammen mit den betroffenen Kantonen und stehen mit den Nachbarstaaten in ständigem Kontakt. Die rechtlichen Voraussetzungen für systematische Grenzkontrollen im Sinne des Schengener Grenzkodex sind aktuell nicht gegeben: Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit ernsthaft und in einer Weise bedroht, welche die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen als ultima ratio rechtfertigen würde.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz führt an ihren Grenzen aber eine permanente Zollkontrolltätigkeit aus und macht dabei risikobasiert bereits heute Personenkontrollen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kontrolliert sowohl stationär wie auch mobil im Grenzraum. Die Einsätze erfolgen lage- und risikobasiert. Im Zuge der Umsetzung der Motionen 25.3021 und 25.3026 (Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze) der staatspolitischen Kommissionen sollen diese polizeilich motivierten Kontrollen zudem weiter intensiviert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Zentral für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist insbesondere eine enge operative und strategische Zusammenarbeit aller nationalen und internationalen Behörden. Wichtig ist dabei insbesondere der rasche Informationsaustausch auf der Grundlage des Schengener Informationssystems SIS sowie den bilateralen Polizeiverträgen, welche eine rasche und unbürokratische grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit ermöglichen. Zwischen der Schweiz und Frankreich bietet das am 9. Oktober 2007 unterzeichnete Pariser Abkommen (SR 0.360.349.1) den geeigneten Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei und Zoll. Es ermöglicht insbesondere die Durchführung gemischter Patrouillen, den Informationsaustausch in Echtzeit und die Koordinierung von Einsätzen in Grenzgebieten.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor Ort spielt zudem das Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit (CCPD) in Genf eine zentrale Rolle. Mitarbeitende des Bundesamtes für Polizei, des BAZG, der Kantonspolizeien und des Staatssekretariats für Migration arbeiten dort rund um die Uhr mit ihren französischen Kolleginnen und Kollegen zusammen. Das CCPD ermöglicht einen effizienten Austausch von Polizei- und Zollinformationen, versorgt durch seine Analysearbeit die zuständigen Dienste mit kriminalpolizeilichen Erkenntnissen und koordiniert und unterstützt grenzüberschreitende Operationen.</p><p>&nbsp;</p><p>Systematische Personenkontrollen hätten gravierende Auswirkungen auf den Grenzverkehr zwischen der Schweiz und Frankreich. Täglich überqueren mehrere hunderttausend Personen die Grenze zu Frankreich, darunter nahezu 250’000 französische Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten. Entsprechende Kontrollen würden sich negativ auf das tägliche Leben in den Grenzregionen, die schweizerische Wirtschaft und öffentliche Institutionen z.B. im Gesundheitsbereich auswirken. Auch die Tourismusindustrie in der Schweiz wäre betroffen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um an der schweizerisch-französischen Binnengrenze während einer Dauer von maximal sechs Monaten wieder systematische Grenzkontrollen einzuführen, um gegen die Zunahme der schweren internationalen Kriminalität vorzugehen. Dies als Ausnahme in Übereinstimmung mit dem Schengener Grenzkodex (Verordnung [EU] 2016/399).</p>
  • Den Import französischer Kriminalität in die Schweiz stoppen! Lasst uns systematische Kontrollen an der schweizerisch-französischen Grenze einführen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz sieht sich zurzeit einer sehr besorgniserregenden Zunahme schwerer Verbrechen auf ihrem Territorium gegenüber. Zu diesen Taten zählen insbesondere Einbrüche in Waffengeschäfte, Angriffe auf gepanzerte Transportwagen, Fälle von Car- und Homejacking, das Zerstören von Bankomaten mit Sprengstoff, Raubüberfälle, einfache und schwere Körperverletzung usw. Solche Fälle nehmen zu und geben je länger je mehr Anlass zu Besorgnis. Zurzeit erlauben es die verfügbaren Statistiken nicht, die Verbrechen und Vergehen anhand der exakten Nationalität der Täterinnen und Täter zu kategorisieren, denn die Statistiken führen lediglich auf, ob es sich um Personen mit schweizerischer Staatszugehörigkeit handelt oder nicht. Nach Herkunftsland wird nicht unterschieden. Dennoch kann man verschiedenen Polizeimeldungen entnehmen, dass diese schweren Straftaten häufig Personen aus dem Ausland, namentlich aus Frankreich, zugeschrieben werden.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Motion das Ziel, die öffentliche Sicherheit und den Schutz von Gütern zu stärken. Sie fordert, dass – in Übereinstimmung mit den Schengener Abkommen – systematische und temporäre Kontrollen der schweizerisch-französischen Binnengrenze vorgesehen werden. Dies für den Fall schwerer Bedrohungen von Ordnung und öffentlicher Sicherheit.</p>
    • <p>Artikel 25 des Schengener Grenzkodex (SR 0.362.380.067) ermöglicht es den Schengen-Staaten, bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit ausnahmsweise und vorübergehend wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen einzuführen. Die zuständigen Stellen des Bundes analysieren die Lage laufend zusammen mit den betroffenen Kantonen und stehen mit den Nachbarstaaten in ständigem Kontakt. Die rechtlichen Voraussetzungen für systematische Grenzkontrollen im Sinne des Schengener Grenzkodex sind aktuell nicht gegeben: Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit ernsthaft und in einer Weise bedroht, welche die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen als ultima ratio rechtfertigen würde.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz führt an ihren Grenzen aber eine permanente Zollkontrolltätigkeit aus und macht dabei risikobasiert bereits heute Personenkontrollen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kontrolliert sowohl stationär wie auch mobil im Grenzraum. Die Einsätze erfolgen lage- und risikobasiert. Im Zuge der Umsetzung der Motionen 25.3021 und 25.3026 (Intensivierung der Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze) der staatspolitischen Kommissionen sollen diese polizeilich motivierten Kontrollen zudem weiter intensiviert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Zentral für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist insbesondere eine enge operative und strategische Zusammenarbeit aller nationalen und internationalen Behörden. Wichtig ist dabei insbesondere der rasche Informationsaustausch auf der Grundlage des Schengener Informationssystems SIS sowie den bilateralen Polizeiverträgen, welche eine rasche und unbürokratische grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit ermöglichen. Zwischen der Schweiz und Frankreich bietet das am 9. Oktober 2007 unterzeichnete Pariser Abkommen (SR 0.360.349.1) den geeigneten Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei und Zoll. Es ermöglicht insbesondere die Durchführung gemischter Patrouillen, den Informationsaustausch in Echtzeit und die Koordinierung von Einsätzen in Grenzgebieten.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor Ort spielt zudem das Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit (CCPD) in Genf eine zentrale Rolle. Mitarbeitende des Bundesamtes für Polizei, des BAZG, der Kantonspolizeien und des Staatssekretariats für Migration arbeiten dort rund um die Uhr mit ihren französischen Kolleginnen und Kollegen zusammen. Das CCPD ermöglicht einen effizienten Austausch von Polizei- und Zollinformationen, versorgt durch seine Analysearbeit die zuständigen Dienste mit kriminalpolizeilichen Erkenntnissen und koordiniert und unterstützt grenzüberschreitende Operationen.</p><p>&nbsp;</p><p>Systematische Personenkontrollen hätten gravierende Auswirkungen auf den Grenzverkehr zwischen der Schweiz und Frankreich. Täglich überqueren mehrere hunderttausend Personen die Grenze zu Frankreich, darunter nahezu 250’000 französische Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten. Entsprechende Kontrollen würden sich negativ auf das tägliche Leben in den Grenzregionen, die schweizerische Wirtschaft und öffentliche Institutionen z.B. im Gesundheitsbereich auswirken. Auch die Tourismusindustrie in der Schweiz wäre betroffen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um an der schweizerisch-französischen Binnengrenze während einer Dauer von maximal sechs Monaten wieder systematische Grenzkontrollen einzuführen, um gegen die Zunahme der schweren internationalen Kriminalität vorzugehen. Dies als Ausnahme in Übereinstimmung mit dem Schengener Grenzkodex (Verordnung [EU] 2016/399).</p>
    • Den Import französischer Kriminalität in die Schweiz stoppen! Lasst uns systematische Kontrollen an der schweizerisch-französischen Grenze einführen

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