Bekämpfung von Femiziden und Gewalt gegen Frauen und Kinder. Gesetze ohne finanzielle Mittel und Fristen?

ShortId
25.4205
Id
20254205
Updated
26.11.2025 15:41
Language
de
Title
Bekämpfung von Femiziden und Gewalt gegen Frauen und Kinder. Gesetze ohne finanzielle Mittel und Fristen?
AdditionalIndexing
1216;28;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><strong><span>1/3.</span></strong><span> Der Bundesrat engagiert sich im Rahmen seiner Möglichkeiten stark und umfangreich, dass häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt bis hin zu vorsätzlichen Tötungen (von Kindern, Frauen und Männern) als gesellschaftliches Phänomen erkannt und die Prävention dagegen auf verschiedenen Ebenen verbessert und verstärkt werden. Die hohe Anzahl von Femiziden im laufenden Jahr ist besorgniserregend. An einer ausserordentlichen Sitzung im Juni 2025 definierte der Ausschuss Bund, Kantone und Gemeinden für die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention drei dringliche Massnahmen, um die institutionelle Betreuung von Gewaltbetroffenen und Gewaltausübenden bereits bei den ersten Warnsignalen konkret und rasch zu stärken: Entwicklung regionaler Lösungen zur Schliessung von Lücken bei Plätzen in Schutz- und Notunterkünften; Verstärkung der Gewaltprävention in Trennungsphasen durch Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und Etablierung von standardisierten Ansätzen; Einführung einer systematischen interinstitutionellen Analyse von Fällen von Femiziden. An seiner ordentlichen Sitzung Im Oktober 2025 zog der Ausschuss eine Zwischenbilanz zu den erzielten Fortschritten. 2026 wird der Bund zur Roadmap «Häusliche Gewalt» und zum Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022</span><span>–</span><span>2026 (NAP</span><span>&nbsp;</span><span>IK) Bilanz ziehen. In diesem Rahmen wird auch die künftige Ausrichtung der Prävention und Bekämpfung von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt diskutiert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>2.</span></strong><span> Aktuelle Informationen über die von Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt finden sich im Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie im Berichtsformular zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien, die der Bundesrat am 26.</span><span>&nbsp;</span><span>September 2025 verabschiedet hat (</span><a href="http://www.ebg.admin.ch"><u><span>www.ebg.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt &gt; Publikationen &gt; Istanbul-Konvention). Eine Übersicht über die vom Bund für die Bekämpfung von Femiziden und Gewalt gegen Frauen und Kinder bereitgestellten Mittel ist jedoch nicht verfügbar.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>4/5.</span></strong><span> Geplant ist, die neue Telefonnummer 142 am 1. Mai 2026 in Betrieb zu nehmen. Bund und Kantone arbeiten hier eng zusammen, um dieses Projekt erfolgreich abzuschliessen. Die Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen für eine Kurznummer sowie die hohe technische Komplexität führten zu Verzögerungen. Der Zugang zu den Hilfsangeboten der Opferhilfe, der Schutzunterkünfte, der Polizei und anderer Kriseninterventionsorgane während der Übergangszeit bis zum Mai 2026 bleibt über die bestehenden Kanäle sichergestellt. Im Rahmen der nationalen Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt wird das EDI ab Juni 2026 dazu beitragen, dieses Angebot allgemein bekannt zu machen. </span><span>Für die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Opferberatung und die Entwicklung von Lösungen zur Schliessung von Lücken bei Plätzen in Schutz- und Notunterkünften sind die Kantone zuständig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>6.</span></strong><span> In seinem Bericht «Gewaltbetroffene Minderjährige und Erwachsene. Bestandesaufnahme und vorrangige Bedürfnisse bezüglich Unterkünften in den Regionen» in Erfüllung des Postulats 23.3016 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) stellt der Bundesrat die Versorgungslücken im Angebot für gewaltbetroffene Personen fest und unterstützt die von den Kantonen angekündigten Anstrengungen. Im Rahmen der Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5) wird daran gearbeitet, die rechtsmedizinische Hilfe für Gewaltopfer zu stärken und den Zugang zu Schutz- oder Notunterkunft zu verbessern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>7.</span></strong><span> Die Arbeiten zur Umsetzung des Postulats 24.4642 Docourt «Psychischer Gewalt in Paarbeziehungen mehr Beachtung schenken» werden 2026 aufgenommen. Ziel ist es, in einem Bericht den aktuellen Stand der Betreuung von Personen, die Opfer von Einflussnahme und Kontrollzwang in Paarbeziehungen sind, sowie Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>8.</span></strong><span> Mit der Annahme des Postulats 21.4215 Fehlmann Rielle «Für einen angemessenen Schutz der Opfer von sexueller Gewalt» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Zweckmässigkeit der Einführung einer obligatorischen Schulung zum Thema sexuelle Gewalt und Gewalt gegen Frauen für Polizeikräfte zu prüfen. Der Bericht soll Ende 2025 vorliegen. Darüber hinaus wurden vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung verschiedener Berufsgruppen zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt erarbeitet. Die Minimalstandards für die Berufsfelder «Recht» und «Polizei» zeigen die thematischen Inhalte und Kompetenzen für Mitarbeitende von Strafverfolgungsbehörden auf, die während der Ausbildung respektive als Fachwissen in Weiterbildungen vermittelt werden sollten (</span><a href="www.ebg.admin.ch"><u><span>www.ebg.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt &gt; Publikationen &gt; Minimalstandards Aus- und Weiterbildung). Zudem wurde der Leitfaden der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) «Kontakt nach häuslicher Gewalt?» aktualisiert (</span><a href="http://www.csvd.ch/de/leitfaden-kontakt-nach-hauslicher-gewalt/"><u><span>www.csvd.ch/de/leitfaden-kontakt-nach-hauslicher-gewalt/</span></u></a><span>).</span></p></span>
  • <p>Im Jahr&nbsp;2025 gab es in der Schweiz eine Welle von Femiziden und einen Anstieg der häuslichen Gewalt. Die Istanbul-Konvention ist zwar ratifiziert und es besteht ein rechtlicher Rahmen, doch erfolgt die Umsetzung von Massnahmen nur schleppend und unterscheidet sich stark zwischen den Kantonen. Die Gesetzesanwendung hängt von personellen und finanziellen Ressourcen ab: überfüllte Frauenhäuser, unter Druck stehende OHG-Zentren, lückenhafte Anerkennung psychologischer Gewalt, unzureichende Ausbildung der Justizkette. Die Verzögerungen beim Notrufnummernprojekt verdeutlichen die Langsamkeit.</p><p>Im Juni 2025 kündigte der Bundesrat eine Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) an. So weit, so gut. Trotz der alarmierenden Situation werden Reformen nur zögerlich umgesetzt, und es fehlt eine klare Finanzierung. Angesichts der Dringlichkeit der Lage muss der Bund rechtliche, finanzielle und organisatorische Massnahmen vorantreiben.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Teilt er die Einschätzung, dass der Anstieg der Femizide unter anderem auf eine langsame, uneinheitliche und unzureichend finanzierte Umsetzung bestehender Massnahmen zurückzuführen ist?</li><li>Wie viel Geld stellt der Bund für die Bekämpfung von Femiziden und Gewalt gegen Frauen und Kinder zur Verfügung?</li><li>Über welche Instrumente verfügt der Bund, um die Umsetzung von Massnahmen auf den verschiedenen institutionellen Ebenen zu beschleunigen?</li><li>Die Notrufnummer soll im Mai nächsten Jahres landesweit in Betrieb genommen werden. Verpflichtet sich der Bundesrat zur Einhaltung dieser Frist und kann er die Verzögerung bei der Inbetriebnahme der Notrufnummer erklären?&nbsp;</li><li>Welche zusätzlichen Mittel sind auf Bundes- und Kantonsebene vorgesehen, um dem erwarteten Anstieg der Anfragen infolge der Einführung und Bekanntmachung der Notrufnummer gerecht zu werden?</li><li>Wie bewertet der Bund die unzureichenden Kapazitäten in Frauenhäusern und welche Massnahmen plant er, um eine Mindestzahl sicherer und leicht zugänglicher Frauenhausplätze zu gewährleisten?</li><li>Das OHG und die Gerichtspraxis anerkennen psychische Gewalt bislang nicht vollständig, was der Nationalrat ändern möchte. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?</li><li>Es fehlt an systematischen und verpflichtenden Schulungen von Polizeikräften, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Fälle häuslicher Gewalt konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung, und welche Massnahmen sieht er vor, um diesen Missstand zu beheben?</li></ol>
  • Bekämpfung von Femiziden und Gewalt gegen Frauen und Kinder. Gesetze ohne finanzielle Mittel und Fristen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><strong><span>1/3.</span></strong><span> Der Bundesrat engagiert sich im Rahmen seiner Möglichkeiten stark und umfangreich, dass häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt bis hin zu vorsätzlichen Tötungen (von Kindern, Frauen und Männern) als gesellschaftliches Phänomen erkannt und die Prävention dagegen auf verschiedenen Ebenen verbessert und verstärkt werden. Die hohe Anzahl von Femiziden im laufenden Jahr ist besorgniserregend. An einer ausserordentlichen Sitzung im Juni 2025 definierte der Ausschuss Bund, Kantone und Gemeinden für die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention drei dringliche Massnahmen, um die institutionelle Betreuung von Gewaltbetroffenen und Gewaltausübenden bereits bei den ersten Warnsignalen konkret und rasch zu stärken: Entwicklung regionaler Lösungen zur Schliessung von Lücken bei Plätzen in Schutz- und Notunterkünften; Verstärkung der Gewaltprävention in Trennungsphasen durch Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und Etablierung von standardisierten Ansätzen; Einführung einer systematischen interinstitutionellen Analyse von Fällen von Femiziden. An seiner ordentlichen Sitzung Im Oktober 2025 zog der Ausschuss eine Zwischenbilanz zu den erzielten Fortschritten. 2026 wird der Bund zur Roadmap «Häusliche Gewalt» und zum Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022</span><span>–</span><span>2026 (NAP</span><span>&nbsp;</span><span>IK) Bilanz ziehen. In diesem Rahmen wird auch die künftige Ausrichtung der Prävention und Bekämpfung von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt diskutiert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>2.</span></strong><span> Aktuelle Informationen über die von Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt finden sich im Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie im Berichtsformular zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien, die der Bundesrat am 26.</span><span>&nbsp;</span><span>September 2025 verabschiedet hat (</span><a href="http://www.ebg.admin.ch"><u><span>www.ebg.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt &gt; Publikationen &gt; Istanbul-Konvention). Eine Übersicht über die vom Bund für die Bekämpfung von Femiziden und Gewalt gegen Frauen und Kinder bereitgestellten Mittel ist jedoch nicht verfügbar.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>4/5.</span></strong><span> Geplant ist, die neue Telefonnummer 142 am 1. Mai 2026 in Betrieb zu nehmen. Bund und Kantone arbeiten hier eng zusammen, um dieses Projekt erfolgreich abzuschliessen. Die Schaffung der nötigen Rechtsgrundlagen für eine Kurznummer sowie die hohe technische Komplexität führten zu Verzögerungen. Der Zugang zu den Hilfsangeboten der Opferhilfe, der Schutzunterkünfte, der Polizei und anderer Kriseninterventionsorgane während der Übergangszeit bis zum Mai 2026 bleibt über die bestehenden Kanäle sichergestellt. Im Rahmen der nationalen Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt wird das EDI ab Juni 2026 dazu beitragen, dieses Angebot allgemein bekannt zu machen. </span><span>Für die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Opferberatung und die Entwicklung von Lösungen zur Schliessung von Lücken bei Plätzen in Schutz- und Notunterkünften sind die Kantone zuständig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>6.</span></strong><span> In seinem Bericht «Gewaltbetroffene Minderjährige und Erwachsene. Bestandesaufnahme und vorrangige Bedürfnisse bezüglich Unterkünften in den Regionen» in Erfüllung des Postulats 23.3016 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) stellt der Bundesrat die Versorgungslücken im Angebot für gewaltbetroffene Personen fest und unterstützt die von den Kantonen angekündigten Anstrengungen. Im Rahmen der Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5) wird daran gearbeitet, die rechtsmedizinische Hilfe für Gewaltopfer zu stärken und den Zugang zu Schutz- oder Notunterkunft zu verbessern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>7.</span></strong><span> Die Arbeiten zur Umsetzung des Postulats 24.4642 Docourt «Psychischer Gewalt in Paarbeziehungen mehr Beachtung schenken» werden 2026 aufgenommen. Ziel ist es, in einem Bericht den aktuellen Stand der Betreuung von Personen, die Opfer von Einflussnahme und Kontrollzwang in Paarbeziehungen sind, sowie Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><strong><span>8.</span></strong><span> Mit der Annahme des Postulats 21.4215 Fehlmann Rielle «Für einen angemessenen Schutz der Opfer von sexueller Gewalt» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Zweckmässigkeit der Einführung einer obligatorischen Schulung zum Thema sexuelle Gewalt und Gewalt gegen Frauen für Polizeikräfte zu prüfen. Der Bericht soll Ende 2025 vorliegen. Darüber hinaus wurden vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Minimalstandards für die Aus- und Weiterbildung verschiedener Berufsgruppen zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt erarbeitet. Die Minimalstandards für die Berufsfelder «Recht» und «Polizei» zeigen die thematischen Inhalte und Kompetenzen für Mitarbeitende von Strafverfolgungsbehörden auf, die während der Ausbildung respektive als Fachwissen in Weiterbildungen vermittelt werden sollten (</span><a href="www.ebg.admin.ch"><u><span>www.ebg.admin.ch</span></u></a><span> &gt; Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt &gt; Publikationen &gt; Minimalstandards Aus- und Weiterbildung). Zudem wurde der Leitfaden der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) «Kontakt nach häuslicher Gewalt?» aktualisiert (</span><a href="http://www.csvd.ch/de/leitfaden-kontakt-nach-hauslicher-gewalt/"><u><span>www.csvd.ch/de/leitfaden-kontakt-nach-hauslicher-gewalt/</span></u></a><span>).</span></p></span>
    • <p>Im Jahr&nbsp;2025 gab es in der Schweiz eine Welle von Femiziden und einen Anstieg der häuslichen Gewalt. Die Istanbul-Konvention ist zwar ratifiziert und es besteht ein rechtlicher Rahmen, doch erfolgt die Umsetzung von Massnahmen nur schleppend und unterscheidet sich stark zwischen den Kantonen. Die Gesetzesanwendung hängt von personellen und finanziellen Ressourcen ab: überfüllte Frauenhäuser, unter Druck stehende OHG-Zentren, lückenhafte Anerkennung psychologischer Gewalt, unzureichende Ausbildung der Justizkette. Die Verzögerungen beim Notrufnummernprojekt verdeutlichen die Langsamkeit.</p><p>Im Juni 2025 kündigte der Bundesrat eine Revision des Opferhilfegesetzes (OHG) an. So weit, so gut. Trotz der alarmierenden Situation werden Reformen nur zögerlich umgesetzt, und es fehlt eine klare Finanzierung. Angesichts der Dringlichkeit der Lage muss der Bund rechtliche, finanzielle und organisatorische Massnahmen vorantreiben.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Teilt er die Einschätzung, dass der Anstieg der Femizide unter anderem auf eine langsame, uneinheitliche und unzureichend finanzierte Umsetzung bestehender Massnahmen zurückzuführen ist?</li><li>Wie viel Geld stellt der Bund für die Bekämpfung von Femiziden und Gewalt gegen Frauen und Kinder zur Verfügung?</li><li>Über welche Instrumente verfügt der Bund, um die Umsetzung von Massnahmen auf den verschiedenen institutionellen Ebenen zu beschleunigen?</li><li>Die Notrufnummer soll im Mai nächsten Jahres landesweit in Betrieb genommen werden. Verpflichtet sich der Bundesrat zur Einhaltung dieser Frist und kann er die Verzögerung bei der Inbetriebnahme der Notrufnummer erklären?&nbsp;</li><li>Welche zusätzlichen Mittel sind auf Bundes- und Kantonsebene vorgesehen, um dem erwarteten Anstieg der Anfragen infolge der Einführung und Bekanntmachung der Notrufnummer gerecht zu werden?</li><li>Wie bewertet der Bund die unzureichenden Kapazitäten in Frauenhäusern und welche Massnahmen plant er, um eine Mindestzahl sicherer und leicht zugänglicher Frauenhausplätze zu gewährleisten?</li><li>Das OHG und die Gerichtspraxis anerkennen psychische Gewalt bislang nicht vollständig, was der Nationalrat ändern möchte. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?</li><li>Es fehlt an systematischen und verpflichtenden Schulungen von Polizeikräften, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Fälle häuslicher Gewalt konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung, und welche Massnahmen sieht er vor, um diesen Missstand zu beheben?</li></ol>
    • Bekämpfung von Femiziden und Gewalt gegen Frauen und Kinder. Gesetze ohne finanzielle Mittel und Fristen?

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