Berner Konvention. Stand der Umsetzung durch den Bundesrat

ShortId
25.4208
Id
20254208
Updated
19.12.2025 12:49
Language
de
Title
Berner Konvention. Stand der Umsetzung durch den Bundesrat
AdditionalIndexing
52;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Die aktuelle Referenzliste der in der Schweiz vorkommenden Smaragd-Arten von 2012 enthält 105 Arten, darunter 9 Vogelarten, die hierzulande nicht brüten. Abgesehen von diesen wenigen Durchzüglern werden alle Smaragd-Arten in Roten Listen erfasst, mit Ausnahme von </span><em><span>Graphoderus bilineatus</span></em><span>, einem Wasserkäfer. In der Schweiz wurden für 29 Organismengruppen Rote Listen erstellt; für die Hydradephaga (Käfer, deren Larven und Adulttiere aquatisch leben) existiert hingegen bislang keine solche Liste. </span></p><p><span>Gemäss der Berner Konvention muss alle sechs Jahre ein Bericht über den Zustand der Smaragd-Arten und -Lebensräume verfasst werden. Bisher liegt nur ein einziger Bericht für den Zeitraum 2014–2019 über eine Auswahl an Arten und Lebensräumen aus Anhang 1 der Resolutionen 6 und 4 vor. Die Schweiz beteiligte sich an den Arbeiten. Ein zweiter Bericht für den Zeitraum 2020–2025 ist vorgesehen. Er wird erarbeitet, sobald die erforderlichen Informatiktools von der Berner Konvention bereitgestellt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Schweiz plant, ihr Smaragd-Netzwerk gemäss den Anforderungen der Berner Konvention zu erweitern. Den bis 2030 angestrebten Zielwert von 35 Prozent kann sie erreichen, indem sie bereits auf nationaler Ebene geschützte Objekte (z. B. Biotope von nationaler Bedeutung nach Art. 18a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz) meldet. Für Arten, die durch die Meldung dieser Gebiete noch nicht abgedeckt werden, wird bei der Umsetzung der Programmvereinbarungen mit den Kantonen geprüft, ob sie im Zuge kantonaler Massnahmen berücksichtigt werden können.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 4. Mit Ausnahme des Smaragdgebietes Oberaargau überlagern sich die heutigen Smaragdgebiete zum grössten Teil mit Biotopen von nationaler Bedeutung. Die Umsetzung des Biotopschutzes wird als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen über die Programmvereinbarungen finanziert; dies erfolgt im Rahmen bestehender Ressourcen. Auch die Smaragdgebiete werden dabei vom Bund beratend und finanziell unterstützt. Die Planung der umzusetzenden Massnahmen obliegt jedoch den Kantonen. Gemäss Massnahme 6 des Aktionsplanes Strategie Biodiversität Schweiz von 2025 bis 2030 (AP SBS II) sollen zudem Hilfestellungen zur Auswahl und zum Management von ökologisch wertvollen Flächen erarbeitet werden. Schliesslich sollen Pilotanwendungen mit den Kantonen und Gemeinden, aber auch mit Dritten, insbesondere für Smaragdgebiete durchgeführt werden. </span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat hat meine IP 25.3810 zum Stand der Umsetzung der Berner Konvention und seines Smaragd-Netzwerks am 3.9.2025 beantwortet. Ich bedanke mich dafür, hacke aber gerne wie folgt nach:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>1. Monitoring und Reporting</p><p>Der Bundesrat verweist auf die Wirkungskontrolle Biotopschutz Schweiz und die nationalen Roten Listen, in denen die meisten der Smaragd-Lebensräume und Arten enthalten seien. Welche Smaragd-Lebensräume und Arten sind nicht in diesen Listen enthalten? Warum nicht? Alle 6 Jahre müssen gemäss Resolution No. 8 (2012) die Mitgliedsstaaten der Berner Konvention einen Bericht über den Zustand der durch das Smaragd-Netzwerk zu schützenden Lebensräume der Resolution 4 (1996) und Arten (Resolution 6 (1998)) vorlegen. Wie oft hat die Schweiz zuletzt einen solchen Bericht vorgelegt? Wann zuletzt? Wo findet sich dieser? Lassen sich darin bereits Trends ablesen?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Zeitplan für die Gebietsausweisung</p><p>Der Bundesrat will das Gebiets-Netz gemäss den Anforderungen der Berner Konvention ergänzen. Es fehlen jedoch Angaben zum Zeitplan. Die Berner Konvention hat 2024 einen Zeitplan bis 2030 verabschiedet mit bestimmten Schritten und Deadlines. Bis 2030 soll in der Schweiz ein Suffizienzindex von 35% erreicht werden (derzeit 1.5%) und 2 Biogeografische Treffen stattfinden. Hält der Bundesrat es für realistisch, dass bis 2030 genügend Gebiete dem Smaragdnetzwerk hinzugefügt werden, um einen Suffizienzindex von 35% zu erreichen? Welche Schritte wird er dafür unternehmen? Wann plant er, neue Gebiete bei der Berner Konvention vorzuschlagen? Was plant er für den Fall, dass gewisse Arten oder Lebensräume überwiegend ausserhalb bestehender Schutzgebiete vorkommen?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Managementplan</p><p>Der Managementplan für das Oberaargau ist derzeit der einzige bekannte Managementplan. Für kleine, einheitliche Flächen kann ein Bewirtschaftungsvertrag ausreichend sein. Smaragdgebiete bestehen jedoch aus einer Vielzahl verschiedener Lebensräume und Habitate, die auf komplexe Weise miteinander wirken. In den Nachbarländern der Schweiz haben alle Natura 2000 – Gebiete einen Managementplan, der einer einheitlichen Struktur folgt. Gibt es in der Schweiz Smaragdgebiete, für die konkret ein Managementplan erstellt werden soll? Welche? Wird es dafür ein einheitliches Format geben? Wenn ja, wer entwickelt dieses?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Personalsituation</p><p>Wieviel Stellen% sind für diese umfassenden Aufgaben beim BAFU vorhanden?</p>
  • Berner Konvention. Stand der Umsetzung durch den Bundesrat
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Die aktuelle Referenzliste der in der Schweiz vorkommenden Smaragd-Arten von 2012 enthält 105 Arten, darunter 9 Vogelarten, die hierzulande nicht brüten. Abgesehen von diesen wenigen Durchzüglern werden alle Smaragd-Arten in Roten Listen erfasst, mit Ausnahme von </span><em><span>Graphoderus bilineatus</span></em><span>, einem Wasserkäfer. In der Schweiz wurden für 29 Organismengruppen Rote Listen erstellt; für die Hydradephaga (Käfer, deren Larven und Adulttiere aquatisch leben) existiert hingegen bislang keine solche Liste. </span></p><p><span>Gemäss der Berner Konvention muss alle sechs Jahre ein Bericht über den Zustand der Smaragd-Arten und -Lebensräume verfasst werden. Bisher liegt nur ein einziger Bericht für den Zeitraum 2014–2019 über eine Auswahl an Arten und Lebensräumen aus Anhang 1 der Resolutionen 6 und 4 vor. Die Schweiz beteiligte sich an den Arbeiten. Ein zweiter Bericht für den Zeitraum 2020–2025 ist vorgesehen. Er wird erarbeitet, sobald die erforderlichen Informatiktools von der Berner Konvention bereitgestellt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Schweiz plant, ihr Smaragd-Netzwerk gemäss den Anforderungen der Berner Konvention zu erweitern. Den bis 2030 angestrebten Zielwert von 35 Prozent kann sie erreichen, indem sie bereits auf nationaler Ebene geschützte Objekte (z. B. Biotope von nationaler Bedeutung nach Art. 18a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz) meldet. Für Arten, die durch die Meldung dieser Gebiete noch nicht abgedeckt werden, wird bei der Umsetzung der Programmvereinbarungen mit den Kantonen geprüft, ob sie im Zuge kantonaler Massnahmen berücksichtigt werden können.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. und 4. Mit Ausnahme des Smaragdgebietes Oberaargau überlagern sich die heutigen Smaragdgebiete zum grössten Teil mit Biotopen von nationaler Bedeutung. Die Umsetzung des Biotopschutzes wird als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen über die Programmvereinbarungen finanziert; dies erfolgt im Rahmen bestehender Ressourcen. Auch die Smaragdgebiete werden dabei vom Bund beratend und finanziell unterstützt. Die Planung der umzusetzenden Massnahmen obliegt jedoch den Kantonen. Gemäss Massnahme 6 des Aktionsplanes Strategie Biodiversität Schweiz von 2025 bis 2030 (AP SBS II) sollen zudem Hilfestellungen zur Auswahl und zum Management von ökologisch wertvollen Flächen erarbeitet werden. Schliesslich sollen Pilotanwendungen mit den Kantonen und Gemeinden, aber auch mit Dritten, insbesondere für Smaragdgebiete durchgeführt werden. </span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat hat meine IP 25.3810 zum Stand der Umsetzung der Berner Konvention und seines Smaragd-Netzwerks am 3.9.2025 beantwortet. Ich bedanke mich dafür, hacke aber gerne wie folgt nach:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>1. Monitoring und Reporting</p><p>Der Bundesrat verweist auf die Wirkungskontrolle Biotopschutz Schweiz und die nationalen Roten Listen, in denen die meisten der Smaragd-Lebensräume und Arten enthalten seien. Welche Smaragd-Lebensräume und Arten sind nicht in diesen Listen enthalten? Warum nicht? Alle 6 Jahre müssen gemäss Resolution No. 8 (2012) die Mitgliedsstaaten der Berner Konvention einen Bericht über den Zustand der durch das Smaragd-Netzwerk zu schützenden Lebensräume der Resolution 4 (1996) und Arten (Resolution 6 (1998)) vorlegen. Wie oft hat die Schweiz zuletzt einen solchen Bericht vorgelegt? Wann zuletzt? Wo findet sich dieser? Lassen sich darin bereits Trends ablesen?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Zeitplan für die Gebietsausweisung</p><p>Der Bundesrat will das Gebiets-Netz gemäss den Anforderungen der Berner Konvention ergänzen. Es fehlen jedoch Angaben zum Zeitplan. Die Berner Konvention hat 2024 einen Zeitplan bis 2030 verabschiedet mit bestimmten Schritten und Deadlines. Bis 2030 soll in der Schweiz ein Suffizienzindex von 35% erreicht werden (derzeit 1.5%) und 2 Biogeografische Treffen stattfinden. Hält der Bundesrat es für realistisch, dass bis 2030 genügend Gebiete dem Smaragdnetzwerk hinzugefügt werden, um einen Suffizienzindex von 35% zu erreichen? Welche Schritte wird er dafür unternehmen? Wann plant er, neue Gebiete bei der Berner Konvention vorzuschlagen? Was plant er für den Fall, dass gewisse Arten oder Lebensräume überwiegend ausserhalb bestehender Schutzgebiete vorkommen?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Managementplan</p><p>Der Managementplan für das Oberaargau ist derzeit der einzige bekannte Managementplan. Für kleine, einheitliche Flächen kann ein Bewirtschaftungsvertrag ausreichend sein. Smaragdgebiete bestehen jedoch aus einer Vielzahl verschiedener Lebensräume und Habitate, die auf komplexe Weise miteinander wirken. In den Nachbarländern der Schweiz haben alle Natura 2000 – Gebiete einen Managementplan, der einer einheitlichen Struktur folgt. Gibt es in der Schweiz Smaragdgebiete, für die konkret ein Managementplan erstellt werden soll? Welche? Wird es dafür ein einheitliches Format geben? Wenn ja, wer entwickelt dieses?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Personalsituation</p><p>Wieviel Stellen% sind für diese umfassenden Aufgaben beim BAFU vorhanden?</p>
    • Berner Konvention. Stand der Umsetzung durch den Bundesrat

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