Wie wirkt sich das Entlastungspaket 2027 auf die Werterhaltung der Naturperlen der Schweiz aus?  

ShortId
25.4210
Id
20254210
Updated
06.01.2026 08:38
Language
de
Title
Wie wirkt sich das Entlastungspaket 2027 auf die Werterhaltung der Naturperlen der Schweiz aus?  
AdditionalIndexing
24;52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Was genau verlangt das geltende Gesetz, bezüglich der Umsetzung der Biotope von nationaler Bedeutung, der Naturperlen der Schweiz?&nbsp;</li><li>Wie soll der gesetzlich verlangte Zustand der Schutzgebiete rasch sichergestellt werden, mit weniger Mittel als bisher?&nbsp;</li><li>Bis wann rechnet der Bundesrat mit der gesetzeskonformen Umsetzung des Biotopschutzes in der Schweiz, wenn er die Mittel kürzt? Was genau heisst „etwas“ länger?&nbsp;</li><li>Wie summieren sich die Kosten, wenn der Unterhalt der Naturperlen noch stärker vernachlässigt wird als bisher schon?&nbsp;</li><li>Auf Grund welcher Analysen und Prognosen geht der Bundesrat davon aus, dass unsere Kinder und Enkelkinder jene Mittel, die wir heute der Natur vorenthalten, morgen werden aufbringen können? Inwiefern entlastet sie die vorgeschlagene Vernachlässigung der Schweizer Naturperlen?</li><li>Auf Grund welcher Analysen und Prognosen geht der Bundesrat davon aus, dass etwa die Schweizer Tourismusbranche einen schleichenden Zerfall unserer Naturperlen schadlos überstehen oder gar davon profizieren könnte?&nbsp;</li></ol>
  • <span><p><span>1. Gemäss Artikel 18a Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) regeln die Kantone den Schutz und den Unterhalt der Biotope von nationaler Bedeutung, treffen rechtzeitig die zweckmässigen Massnahmen und sorgen für ihre Durchführung. Die jeweiligen Verordnungen konkretisieren Anforderungen und Fristen. Der Bund gewährt den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Abgeltungen für den Schutz und Unterhalt der Biotope von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung sowie für den ökologischen Ausgleich. Objekte von nationaler Bedeutung sind ungeschmälert zu erhalten; in gestörten Bereichen ist die Regeneration zu fördern, bestehende Beeinträchtigungen von Objekten sollen bei jeder sich bietenden Gelegenheit soweit als möglich rückgängig gemacht werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2, 3 und 5. Das Ausmass der Verzögerung kann nicht abschliessend abgeschätzt werden. Der Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz 2025 bis 2030 sieht vor, einen Sanierungsplan für die Biotope für den Zeithorizont bis 2050 zu entwickeln. Die dafür notwendigen Grundlagen werden im Laufe der nächsten Jahre erarbeitet oder aktualisiert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Bei einer fortschreitenden Degradierung der Ökosysteme nehmen die Aufwendungen für die nachträgliche Wiederherstellung ihrer Leistungen zu. Beispiele aus der Schweiz zeigen, dass die Sanierungskosten eines degradierten Biotops im Durchschnitt mehr als zwanzigmal über den jährlichen Unterhaltskosten eines funktionierenden Biotops liegen. Zum Ausmass der durch Verzögerungen verursachten zusätzlichen Kosten liegen keine Schätzungen vor.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Der Bund hat die Effekte von Einsparungen im Naturschutz auf die Tourismusbranche nicht untersucht. Gemäss Tourismusstrategie des Bundes sind die attraktiven Landschaften eine Stärke und wichtige Rahmenbedingung des Schweizer Tourismus, weshalb die Landschaftsqualität und Biodiversität zu erhalten und in Wert zu setzen ist </span><span>(</span><span>seco.admin.ch &gt; Standortförderung &gt; Tourismuspolitik &gt; Tourismusstrategie des Bundes</span><span>). </span><span>&nbsp;</span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat unterstreicht immer wieder, wie wichtig ihm der Zustand der Schutzgebiete sei, etwa in seiner Antwort auf die Frage 25.7525 . Laut einer vom BAFU und den Kantonen durchgeführten Analyse (2022) ist die Umsetzung der Biotope von nationaler Bedeutung, der Naturperlen der Schweiz, noch absolut ungenügend: „Erst 17 %&nbsp; aller Objekte gelten als vollständig umgesetzt, bei weiteren 8 % ist die Umsetzung fortgeschritten. Drei Viertel der Objekte sind erst ungenügend oder nicht umgesetzt“. Die Umsetzung hätte gemäss Gesetz und je nach Biotoptyp zwischen 1998 und 2020 erfolgen müssen. Würde die Umsetzung im selben "Tempo” weitergehen, wäre der gesetzeskonforme Zustand bei den verfassungsrechtlich geschützten Flachmooren wohl um das Jahr 2090 und bei den Trockenwiesen und –weiden um 2070 erreicht.&nbsp;</p><p>Eine Mittelkürzung um 10 Prozent, statt der dringend nötigen Erhöhung, würde diese Zeitdauer entsprechend verlängern. Der Bundesrat meint dazu, die Sanierung könne sich wegen der Kürzungen «über einen etwas längeren Zeitraum» erstrecken.&nbsp;</p>
  • Wie wirkt sich das Entlastungspaket 2027 auf die Werterhaltung der Naturperlen der Schweiz aus?  
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Was genau verlangt das geltende Gesetz, bezüglich der Umsetzung der Biotope von nationaler Bedeutung, der Naturperlen der Schweiz?&nbsp;</li><li>Wie soll der gesetzlich verlangte Zustand der Schutzgebiete rasch sichergestellt werden, mit weniger Mittel als bisher?&nbsp;</li><li>Bis wann rechnet der Bundesrat mit der gesetzeskonformen Umsetzung des Biotopschutzes in der Schweiz, wenn er die Mittel kürzt? Was genau heisst „etwas“ länger?&nbsp;</li><li>Wie summieren sich die Kosten, wenn der Unterhalt der Naturperlen noch stärker vernachlässigt wird als bisher schon?&nbsp;</li><li>Auf Grund welcher Analysen und Prognosen geht der Bundesrat davon aus, dass unsere Kinder und Enkelkinder jene Mittel, die wir heute der Natur vorenthalten, morgen werden aufbringen können? Inwiefern entlastet sie die vorgeschlagene Vernachlässigung der Schweizer Naturperlen?</li><li>Auf Grund welcher Analysen und Prognosen geht der Bundesrat davon aus, dass etwa die Schweizer Tourismusbranche einen schleichenden Zerfall unserer Naturperlen schadlos überstehen oder gar davon profizieren könnte?&nbsp;</li></ol>
    • <span><p><span>1. Gemäss Artikel 18a Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) regeln die Kantone den Schutz und den Unterhalt der Biotope von nationaler Bedeutung, treffen rechtzeitig die zweckmässigen Massnahmen und sorgen für ihre Durchführung. Die jeweiligen Verordnungen konkretisieren Anforderungen und Fristen. Der Bund gewährt den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Abgeltungen für den Schutz und Unterhalt der Biotope von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung sowie für den ökologischen Ausgleich. Objekte von nationaler Bedeutung sind ungeschmälert zu erhalten; in gestörten Bereichen ist die Regeneration zu fördern, bestehende Beeinträchtigungen von Objekten sollen bei jeder sich bietenden Gelegenheit soweit als möglich rückgängig gemacht werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2, 3 und 5. Das Ausmass der Verzögerung kann nicht abschliessend abgeschätzt werden. Der Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz 2025 bis 2030 sieht vor, einen Sanierungsplan für die Biotope für den Zeithorizont bis 2050 zu entwickeln. Die dafür notwendigen Grundlagen werden im Laufe der nächsten Jahre erarbeitet oder aktualisiert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Bei einer fortschreitenden Degradierung der Ökosysteme nehmen die Aufwendungen für die nachträgliche Wiederherstellung ihrer Leistungen zu. Beispiele aus der Schweiz zeigen, dass die Sanierungskosten eines degradierten Biotops im Durchschnitt mehr als zwanzigmal über den jährlichen Unterhaltskosten eines funktionierenden Biotops liegen. Zum Ausmass der durch Verzögerungen verursachten zusätzlichen Kosten liegen keine Schätzungen vor.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Der Bund hat die Effekte von Einsparungen im Naturschutz auf die Tourismusbranche nicht untersucht. Gemäss Tourismusstrategie des Bundes sind die attraktiven Landschaften eine Stärke und wichtige Rahmenbedingung des Schweizer Tourismus, weshalb die Landschaftsqualität und Biodiversität zu erhalten und in Wert zu setzen ist </span><span>(</span><span>seco.admin.ch &gt; Standortförderung &gt; Tourismuspolitik &gt; Tourismusstrategie des Bundes</span><span>). </span><span>&nbsp;</span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat unterstreicht immer wieder, wie wichtig ihm der Zustand der Schutzgebiete sei, etwa in seiner Antwort auf die Frage 25.7525 . Laut einer vom BAFU und den Kantonen durchgeführten Analyse (2022) ist die Umsetzung der Biotope von nationaler Bedeutung, der Naturperlen der Schweiz, noch absolut ungenügend: „Erst 17 %&nbsp; aller Objekte gelten als vollständig umgesetzt, bei weiteren 8 % ist die Umsetzung fortgeschritten. Drei Viertel der Objekte sind erst ungenügend oder nicht umgesetzt“. Die Umsetzung hätte gemäss Gesetz und je nach Biotoptyp zwischen 1998 und 2020 erfolgen müssen. Würde die Umsetzung im selben "Tempo” weitergehen, wäre der gesetzeskonforme Zustand bei den verfassungsrechtlich geschützten Flachmooren wohl um das Jahr 2090 und bei den Trockenwiesen und –weiden um 2070 erreicht.&nbsp;</p><p>Eine Mittelkürzung um 10 Prozent, statt der dringend nötigen Erhöhung, würde diese Zeitdauer entsprechend verlängern. Der Bundesrat meint dazu, die Sanierung könne sich wegen der Kürzungen «über einen etwas längeren Zeitraum» erstrecken.&nbsp;</p>
    • Wie wirkt sich das Entlastungspaket 2027 auf die Werterhaltung der Naturperlen der Schweiz aus?  

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