Degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft

ShortId
25.4212
Id
20254212
Updated
19.11.2025 17:07
Language
de
Title
Degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft
AdditionalIndexing
55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Anzahl der Schweizer Bauernbetriebe sinkt kontinuierlich. Alleine im vergangenen Jahr haben 644 Bauernhöfe den Betrieb&nbsp;eingestellt. Während kleine und mittelgrosse Höfe verschwinden, wachsen die verbleibenden Betriebe weiter an. Dieser&nbsp;Strukturwandel wird sich aufgrund der demografischen Entwicklung im Landwirtschaftssektor in den nächsten Jahren akzentuieren. Die zunehmend grossen Betriebe erhalten auch grosse Summen an Direktzahlungen. Dass immer grössere Summen an einzelne Betriebe ausbezahlt werden,&nbsp;schadet jedoch der Akzeptanz der Direktzahlungen in der Bevölkerung. Zudem führen Skaleneffekte dazu, dass grosse Betriebe Leistungen günstiger erbringen können als kleine Betriebe. Deshalb ist eine degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen gerechtfertigt. &nbsp;</p><p>Vorstellbar wäre, die Direktzahlungen künftig ab einer jährlichen Beitragssumme von 100’000 Franken pro Betrieb in Schritten von 50'000 Franken degressiv&nbsp;abzustufen. Die prozentuale Reduktion könnte in 10-Prozent-Schritten ansteigen:&nbsp;</p><ul><li>Bei einem Betrieb mit Direktzahlungen von 150’000 Franken würde so um 5’000 Franken gekürzt (10 Prozent zwischen 100’000 und 150’000 Franken).&nbsp;</li><li>Bei einem Betrieb mit Direktzahlungen von 200’000 Franken würde so um 15’000 Franken gekürzt (10 Prozent zwischen 150’000 und 200’000 Franken + 20 Prozent zwischen 200’000 und 250’000 Franken).&nbsp;</li><li>etc.&nbsp;</li></ul><p>Für Betriebsgemeinschaften würden die Beträge um die Zahl der zusammengefassten Betriebe in der Betriebsgemeinschaft multipliziert.&nbsp;</p><p>Der durch die degressive Abstufung im Vergleich zum Status Quo eingesparte Betrag soll in einen Sockelbeitrag fliessen, der an jeden Landwirtschaftsbetrieb – unabhängig von dessen Grösse – ausbezahlt wird.&nbsp;</p><p>Durch die vorgeschlagene Umverteilung der Direktzahlungen würden rund 85 Prozent der Bauernhöfe in der Schweiz künftig mehr Direktzahlungen erhalten als bisher.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat unterstützt eine degressive Abstufung der gesamten Direktzahlungen eines Betriebs. Er hatte dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur AP22+ bereits einen Vorschlag unterbreitet. Für die Agrarpolitik 2030+ will sich der Bundesrat alle Optionen offen behalten, für was der eingesparte Betrag im Direktzahlungssystem verwendet wird. </span></p><p><span>Würde die Motion im Erstrat angenommen, behält sich der Bundesrat daher vor, in der Kommission des Zweitrats eine Änderung der Motion wie folgt zu beantragen (Art. 121 Abs. 3 Bst. b ParlG; SR 171.10): "Der Bundesrat wird beauftragt, die Direktzahlungen im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ degressiv auszugestalten."</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Direktzahlungen im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ degressiv auszugestalten. Der durch die degressive Abstufung im Vergleich zum Status Quo eingesparte Betrag soll in einen Sockelbeitrag fliessen, der an jeden Landwirtschaftsbetrieb – unabhängig von dessen Grösse – ausbezahlt wird.</p>
  • Degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Anzahl der Schweizer Bauernbetriebe sinkt kontinuierlich. Alleine im vergangenen Jahr haben 644 Bauernhöfe den Betrieb&nbsp;eingestellt. Während kleine und mittelgrosse Höfe verschwinden, wachsen die verbleibenden Betriebe weiter an. Dieser&nbsp;Strukturwandel wird sich aufgrund der demografischen Entwicklung im Landwirtschaftssektor in den nächsten Jahren akzentuieren. Die zunehmend grossen Betriebe erhalten auch grosse Summen an Direktzahlungen. Dass immer grössere Summen an einzelne Betriebe ausbezahlt werden,&nbsp;schadet jedoch der Akzeptanz der Direktzahlungen in der Bevölkerung. Zudem führen Skaleneffekte dazu, dass grosse Betriebe Leistungen günstiger erbringen können als kleine Betriebe. Deshalb ist eine degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen gerechtfertigt. &nbsp;</p><p>Vorstellbar wäre, die Direktzahlungen künftig ab einer jährlichen Beitragssumme von 100’000 Franken pro Betrieb in Schritten von 50'000 Franken degressiv&nbsp;abzustufen. Die prozentuale Reduktion könnte in 10-Prozent-Schritten ansteigen:&nbsp;</p><ul><li>Bei einem Betrieb mit Direktzahlungen von 150’000 Franken würde so um 5’000 Franken gekürzt (10 Prozent zwischen 100’000 und 150’000 Franken).&nbsp;</li><li>Bei einem Betrieb mit Direktzahlungen von 200’000 Franken würde so um 15’000 Franken gekürzt (10 Prozent zwischen 150’000 und 200’000 Franken + 20 Prozent zwischen 200’000 und 250’000 Franken).&nbsp;</li><li>etc.&nbsp;</li></ul><p>Für Betriebsgemeinschaften würden die Beträge um die Zahl der zusammengefassten Betriebe in der Betriebsgemeinschaft multipliziert.&nbsp;</p><p>Der durch die degressive Abstufung im Vergleich zum Status Quo eingesparte Betrag soll in einen Sockelbeitrag fliessen, der an jeden Landwirtschaftsbetrieb – unabhängig von dessen Grösse – ausbezahlt wird.&nbsp;</p><p>Durch die vorgeschlagene Umverteilung der Direktzahlungen würden rund 85 Prozent der Bauernhöfe in der Schweiz künftig mehr Direktzahlungen erhalten als bisher.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat unterstützt eine degressive Abstufung der gesamten Direktzahlungen eines Betriebs. Er hatte dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur AP22+ bereits einen Vorschlag unterbreitet. Für die Agrarpolitik 2030+ will sich der Bundesrat alle Optionen offen behalten, für was der eingesparte Betrag im Direktzahlungssystem verwendet wird. </span></p><p><span>Würde die Motion im Erstrat angenommen, behält sich der Bundesrat daher vor, in der Kommission des Zweitrats eine Änderung der Motion wie folgt zu beantragen (Art. 121 Abs. 3 Bst. b ParlG; SR 171.10): "Der Bundesrat wird beauftragt, die Direktzahlungen im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ degressiv auszugestalten."</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Direktzahlungen im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ degressiv auszugestalten. Der durch die degressive Abstufung im Vergleich zum Status Quo eingesparte Betrag soll in einen Sockelbeitrag fliessen, der an jeden Landwirtschaftsbetrieb – unabhängig von dessen Grösse – ausbezahlt wird.</p>
    • Degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen für die Landwirtschaft

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