Gezielte Einfuhrzölle auf symbolträchtige US-Produkte als Reaktion auf US-Zollpolitik
- ShortId
-
25.4213
- Id
-
20254213
- Updated
-
19.11.2025 23:25
- Language
-
de
- Title
-
Gezielte Einfuhrzölle auf symbolträchtige US-Produkte als Reaktion auf US-Zollpolitik
- AdditionalIndexing
-
24;08;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die jüngsten verschärften Handelssanktionen und Zollerhebungen der USA gegen europäische und andere Handelspartner erfordern eine abgestimmte, wirkungsorientierte Antwort. Erfahrungen aus früheren Auseinandersetzungen zeigen, dass gezielt auf symbolträchtige Konsum- und Genussgüter sowie auf klar identifizierbare Industrieprodukte gerichtete Zölle politischen Druck ausüben können, ohne die eigene Volkswirtschaft übermässig zu belasten.</p><p>Die Schweiz verfügt über begrenzte, aber strategisch nutzbare Möglichkeiten, um auf unilaterale Zollerhöhungen zu reagieren. Um die Handlungsfähigkeit des Bundesrates in geopolitisch sensiblen Situationen zu stärken, ist es angezeigt, bestimmte Produktkategorien als vordringliche Ziele für Gegenmassnahmen festzulegen und die Umsetzung zu ermöglichen, ohne für jede einzelne Massnahme langwierige parlamentarische Prüfprozesse abwarten zu müssen. Die Verwendung der Einnahmen (etwa gemäss Motion 25.3520) erlaubt zudem eine kaufkraftneutrale Ausgestaltung solcher Massnahmen.</p>
- <span><p><span>In seiner Stellungnahme zur Motion 25.3520 Roth David hat der Bundesrat bereits dargelegt, dass die Wiedereinführung von Zöllen auf Industrieprodukte nicht im Interesse der Schweizer Wirtschaft liegt. Als mittelgrosse und stark handelsabhängige Volkswirtschaft setzt sich die Schweiz für offene Märkte und den Freihandel ein. Eine Wiedereinführung von Zöllen auf Industrieprodukte steht daher nicht zur Diskussion, da sie aus Sicht der Schweizer Wirtschaft kontraproduktiv wäre und keine handelspolitischen Vorteile bringen würde. Im Rahmen der Revision des Zolltarifgesetzes (SR 632.10) wurden die Zölle auf Industrieprodukte per 1. Januar 2024 vollständig aufgehoben. Diese Massnahme stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Schweiz, indem sie die Beschaffung von Vorleistungen erleichtert, die Produktionskosten senkt und die Unternehmen bei der Diversifizierung ihrer Lieferketten unterstützt. Der Industriezollabbau entlastet nicht nur Unternehmen, sondern auch Konsumentinnen und Konsumenten durch niedrigere Preise bei Importgütern. </span></p><p><span>Gemäss WTO-Recht dürfen handelspolitische Gegenmassnahmen (Retorsionsmassnahmen) grundsätzlich erst nach Abschluss eines formellen Streitbeilegungsverfahrens ergriffen werden. Ein WTO-Mitglied ist nicht berechtigt, solche Retorsionsmassnahmen einseitig und ohne vorherige Genehmigung durch das Streitbeilegungsorgan der WTO (</span><em><span>Dispute Settlement Body, DSB</span></em><span>) zu verhängen. Die derzeitige Blockade des WTO-Berufungsgremiums (</span><em><span>Appellate Body</span></em><span>) führt zwar dazu, dass Berufungen ins Leere laufen und somit keine rechtskräftigen Entscheidungen mehr ergehen können. Dennoch ändert dies nichts an der rechtlichen Verpflichtung, das Streitbeilegungsverfahren vollständig durchzuführen, und eine Genehmigung des DSB für Retorsionsmassnahmen einzuholen. Die einseitige Ergreifung solcher Massnahmen bleibt daher völkerrechtswidrig. Auch die Berufung auf eine alternative völkerrechtliche Grundlage ist grundsätzlich nicht möglich, da das WTO-Recht im Vergleich zum allgemeinen Völkerrecht als </span><em><span>lex specialis</span></em><span> gilt. Es verdrängt somit allgemeinere völkerrechtliche Normen, soweit es denselben Sachverhalt regelt. Die eigenmächtige Einführung von Zusatzzöllen auf US-Importe würde daher gegen die Regeln der WTO verstossen und beträchtliche rechtliche und politische Risiken mit sich bringen. Solche einseitigen Schritte würden zudem die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Verfechterin eines regelbasierten internationalen Handelssystems untergraben. </span></p><p><span>Im Umgang mit den US-Zusatzzöllen verfolgt der Bundesrat einen kooperativen Ansatz: Er strebt eine verhandlungsbasierte Lösung an, um die US-Zusatzzölle abzubauen, und den bilateralen Marktzugang zu verbessern. Der Bundesrat schliesst jedoch eine WTO-Klage grundsätzlich nicht aus.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt in Einklang mit WTO-Recht und völker- und handelsrechtlichen Verpflichtungen Gegenmassen auszuarbeiten. Sie sind so auszugestalten, dass negative Rückwirkungen auf Beschäftigung und zentrale Zulieferketten in der Schweiz minimiert werden. Die Massnahmen sollen folgendes beinhalten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>unverzüglich gezielte Einfuhrzölle auf eine initiale Liste von symbolträchtigen US-Produkten einzuführen und durchzuführen. Als vordringliche Beispiele sind zu nennen:<ol><li>Motorräder grosser Hubraumklasse (z. B. Harley-Davidson),</li><li>US-Whiskey / Bourbon,</li><li>ausgewählte Flugzeugkomponenten und -lieferungen (z. B. Produkte aus US-Flugzeugproduktion / einschlägige Fertigungslieferungen wie bei Boeing),</li><li>weitere Konsum- und Luxusgüter mit hoher politischer bzw. symbolischer Wirkung.</li></ol></li><li>eine erweiterbare Liste von weiteren Produkten vorzulegen, die dieselben Kriterien erfüllen — namentlich: hoher symbolischer/politischer Wert, relativ geringe ökonomische Belastung der Schweizer Binnenwirtschaft bei Bezollung, und begrenzte Verflechtung in zentralen schweizerischen Wertschöpfungsketten.</li><li>dem Parlament innert 60 Tagen nach Annahme dieser Motion Bericht zu erstatten über die konkret bezollten Produkte, die erwarteten fiskalischen Effekte, und die voraussichtlichen volkswirtschaftlichen Folgen sowie über die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen.</li></ol>
- Gezielte Einfuhrzölle auf symbolträchtige US-Produkte als Reaktion auf US-Zollpolitik
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die jüngsten verschärften Handelssanktionen und Zollerhebungen der USA gegen europäische und andere Handelspartner erfordern eine abgestimmte, wirkungsorientierte Antwort. Erfahrungen aus früheren Auseinandersetzungen zeigen, dass gezielt auf symbolträchtige Konsum- und Genussgüter sowie auf klar identifizierbare Industrieprodukte gerichtete Zölle politischen Druck ausüben können, ohne die eigene Volkswirtschaft übermässig zu belasten.</p><p>Die Schweiz verfügt über begrenzte, aber strategisch nutzbare Möglichkeiten, um auf unilaterale Zollerhöhungen zu reagieren. Um die Handlungsfähigkeit des Bundesrates in geopolitisch sensiblen Situationen zu stärken, ist es angezeigt, bestimmte Produktkategorien als vordringliche Ziele für Gegenmassnahmen festzulegen und die Umsetzung zu ermöglichen, ohne für jede einzelne Massnahme langwierige parlamentarische Prüfprozesse abwarten zu müssen. Die Verwendung der Einnahmen (etwa gemäss Motion 25.3520) erlaubt zudem eine kaufkraftneutrale Ausgestaltung solcher Massnahmen.</p>
- <span><p><span>In seiner Stellungnahme zur Motion 25.3520 Roth David hat der Bundesrat bereits dargelegt, dass die Wiedereinführung von Zöllen auf Industrieprodukte nicht im Interesse der Schweizer Wirtschaft liegt. Als mittelgrosse und stark handelsabhängige Volkswirtschaft setzt sich die Schweiz für offene Märkte und den Freihandel ein. Eine Wiedereinführung von Zöllen auf Industrieprodukte steht daher nicht zur Diskussion, da sie aus Sicht der Schweizer Wirtschaft kontraproduktiv wäre und keine handelspolitischen Vorteile bringen würde. Im Rahmen der Revision des Zolltarifgesetzes (SR 632.10) wurden die Zölle auf Industrieprodukte per 1. Januar 2024 vollständig aufgehoben. Diese Massnahme stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Schweiz, indem sie die Beschaffung von Vorleistungen erleichtert, die Produktionskosten senkt und die Unternehmen bei der Diversifizierung ihrer Lieferketten unterstützt. Der Industriezollabbau entlastet nicht nur Unternehmen, sondern auch Konsumentinnen und Konsumenten durch niedrigere Preise bei Importgütern. </span></p><p><span>Gemäss WTO-Recht dürfen handelspolitische Gegenmassnahmen (Retorsionsmassnahmen) grundsätzlich erst nach Abschluss eines formellen Streitbeilegungsverfahrens ergriffen werden. Ein WTO-Mitglied ist nicht berechtigt, solche Retorsionsmassnahmen einseitig und ohne vorherige Genehmigung durch das Streitbeilegungsorgan der WTO (</span><em><span>Dispute Settlement Body, DSB</span></em><span>) zu verhängen. Die derzeitige Blockade des WTO-Berufungsgremiums (</span><em><span>Appellate Body</span></em><span>) führt zwar dazu, dass Berufungen ins Leere laufen und somit keine rechtskräftigen Entscheidungen mehr ergehen können. Dennoch ändert dies nichts an der rechtlichen Verpflichtung, das Streitbeilegungsverfahren vollständig durchzuführen, und eine Genehmigung des DSB für Retorsionsmassnahmen einzuholen. Die einseitige Ergreifung solcher Massnahmen bleibt daher völkerrechtswidrig. Auch die Berufung auf eine alternative völkerrechtliche Grundlage ist grundsätzlich nicht möglich, da das WTO-Recht im Vergleich zum allgemeinen Völkerrecht als </span><em><span>lex specialis</span></em><span> gilt. Es verdrängt somit allgemeinere völkerrechtliche Normen, soweit es denselben Sachverhalt regelt. Die eigenmächtige Einführung von Zusatzzöllen auf US-Importe würde daher gegen die Regeln der WTO verstossen und beträchtliche rechtliche und politische Risiken mit sich bringen. Solche einseitigen Schritte würden zudem die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Verfechterin eines regelbasierten internationalen Handelssystems untergraben. </span></p><p><span>Im Umgang mit den US-Zusatzzöllen verfolgt der Bundesrat einen kooperativen Ansatz: Er strebt eine verhandlungsbasierte Lösung an, um die US-Zusatzzölle abzubauen, und den bilateralen Marktzugang zu verbessern. Der Bundesrat schliesst jedoch eine WTO-Klage grundsätzlich nicht aus.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt in Einklang mit WTO-Recht und völker- und handelsrechtlichen Verpflichtungen Gegenmassen auszuarbeiten. Sie sind so auszugestalten, dass negative Rückwirkungen auf Beschäftigung und zentrale Zulieferketten in der Schweiz minimiert werden. Die Massnahmen sollen folgendes beinhalten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>unverzüglich gezielte Einfuhrzölle auf eine initiale Liste von symbolträchtigen US-Produkten einzuführen und durchzuführen. Als vordringliche Beispiele sind zu nennen:<ol><li>Motorräder grosser Hubraumklasse (z. B. Harley-Davidson),</li><li>US-Whiskey / Bourbon,</li><li>ausgewählte Flugzeugkomponenten und -lieferungen (z. B. Produkte aus US-Flugzeugproduktion / einschlägige Fertigungslieferungen wie bei Boeing),</li><li>weitere Konsum- und Luxusgüter mit hoher politischer bzw. symbolischer Wirkung.</li></ol></li><li>eine erweiterbare Liste von weiteren Produkten vorzulegen, die dieselben Kriterien erfüllen — namentlich: hoher symbolischer/politischer Wert, relativ geringe ökonomische Belastung der Schweizer Binnenwirtschaft bei Bezollung, und begrenzte Verflechtung in zentralen schweizerischen Wertschöpfungsketten.</li><li>dem Parlament innert 60 Tagen nach Annahme dieser Motion Bericht zu erstatten über die konkret bezollten Produkte, die erwarteten fiskalischen Effekte, und die voraussichtlichen volkswirtschaftlichen Folgen sowie über die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen.</li></ol>
- Gezielte Einfuhrzölle auf symbolträchtige US-Produkte als Reaktion auf US-Zollpolitik
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