Fragwürdige Methodik und Kommunikation beim Sachplan Fruchtfolgeflächen
- ShortId
-
25.4217
- Id
-
20254217
- Updated
-
24.02.2026 18:41
- Language
-
de
- Title
-
Fragwürdige Methodik und Kommunikation beim Sachplan Fruchtfolgeflächen
- AdditionalIndexing
-
55;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Am 28. November 2023 hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zum ersten Mal die Statistik zu den Fruchtfolgeflächen (FFF) publiziert und dies mit einer Medienmitteilung kommuniziert. Der Sachplan FFF stammt aus dem Jahr 1992. Der Bundesrat hat den Auftrag zu dessen Aktualisierung 2015 erteilt. Im Rahmen dieser Arbeiten haben die Bundesämter für Raumentwicklung, Landwirtschaft, Umwelt und wirtschaftliche Landesversorgung umfassende Grundlagen - u.</span><span> </span><span>a. zur Versorgungssicherheit - erarbeitet, sodass der Bundesrat den aktualisierten Sachplan am 8. Mai 2020 gutheissen konnte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>ad 1 und 2: Das vom Interpellanten genannte erste Beispiel bezieht sich auf die Resultate der FFF-Statistik 2023. Die Statistik bildet den aktuellen Stand der schweizweit verfügbaren FFF ab (Datenstand 1.1.2023). Bei ihrer Publikation wurde ein Bezug zur aktuellen Bevölkerungszahl mit Stand 31.12.2022 (8.81 Mio.) hergestellt.</span><br><span>Das vom Interpellanten genannte zweite Beispiel bezieht sich auf den überarbeiteten Sachplan FFF, der sich auf die Berechnungen von 2017 stützt, die das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zusammen mit Agroscope vorgenommen hat. </span></p><p><span>Das ARE arbeitet im Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) demnach nicht mit zwei unterschiedlichen Bevölkerungszahlen; die beiden Zahlen sind im jeweiligen Kontext korrekt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>ad 3: In der Medienmitteilung vom 28. November 2023 wurden die Resultate der ersten FFF-Statistik kommuniziert, mit denen erstmals ein harmonisierter Überblick über alle von den Kantonen erfassten FFF vermittelt wird. Die Schlussfolgerung, die aus der FFF-Statistik gezogen werden kann, zeigt, dass der Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen von mindestens 438’460 Hektaren Fruchtfolgeflächen (Stand 2023) eingehalten werden kann. Der kleine Positivsaldo und die Bevölkerungszunahme erschweren jedoch das Hauptziel des Sachplans, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in schweren Mangellagen zu gewährleisten (siehe Pkt. 5). </span></p><p><span> </span></p><p><span>ad 4: Der Sachplan FFF ist ein raumplanerisches Instrument. Gemäss Artikel 75 BV legt der Bund die Grundsätze fest, die Umsetzung obliegt jedoch den Kantonen. Zudem trägt auch die Landwirtschaft eine Verantwortung für die Landesversorgung, indem sie einen Beitrag für die sichere Versorgung der Bevölkerung zu leisten hat (Art. 104 Abs. 1 Bst. a BV).</span></p><p><span> </span></p><p><span>ad 5: In der Schweiz nimmt die Landwirtschaftsfläche pro Kopf ab. Daraus auf eine grundsätzliche Abnahme der Ernährungssicherheit zu schliessen, greift jedoch zu kurz. Zu berücksichtigen ist auch die Flächenproduktivität in der Schweiz, die den Verlust der Landwirtschaftsflächen pro Kopf in den vergangenen Jahren jeweils ausgeglichen hat. </span></p><p><span>Mit dem an den Bundesrat überwiesenen Postulat 24.4250 (Hübscher. Aktualisierung des Sachplans Fruchtfolgeflächen) wurde dieser beauftragt, das Berechnungsmodell der FFF mit der Bevölkerungszahl von 9 Millionen zu aktualisieren. In die neuen Modellrechnungen werden dabei auch eine Bevölkerungszahl von 10 Mio. und Faktoren wie die landwirtschaftlichen Erträge, Fortschritte in den Anbaumethoden und andere produktionstechnische Entwicklungen einfliessen. Zudem werden Entwicklungen wie der Verlust von FFF geprüft und Massnahmen vorgeschlagen. Der Bericht in Erfüllung dieses Postulats wird Ende 2026 vorliegen.</span></p></span>
- <p>Die Fruchtfolgeflächen (FFF) sind die wertvollsten Ackerböden der Schweiz und gewährleisten die minimale Versorgung des Landes. Aufgrund dieser enormen Bedeutung ist der Bund gemäss Landesversorgungsgesetz (Art. 30) und mehreren Bundesverfassungsartikeln (73, 75, 102, 104, 104a) verpflichtet, genügend geeignetes Kulturland – insbesondere FFF – zu sichern.</p><p>Am 28. November 2023 publizierte das ARE den Sachplan Fruchtfolgeflächen und eine Medienmitteilung mit dem Titel: <i>«Die Schweiz hat genügend gute Ackerböden für die Ernährungssicherheit»</i>. Zum Zeitpunkt der Medienmitteilung zählte die Schweiz 8.93 Mio. Einwohner (Q3 gemäss BFS). Ein Blick in den Sachplan zeigt folgendes: </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Seite 9: Das ARE kommuniziert, dass der Mindestumfang gesichert sei, und berechnet die pro Kopf zur Verfügung stehenden FFF basierend auf den 2017 erhobenen FFF. Dazu verwendet das ARE die Bevölkerungszahl vom 31.12.2022 (8.81 Mio.). </li><li>Seite 11: Das ARE schreibt, dass der Mindestumfang an FFF auf Basis von <strong>8.14 Mio. Einwohnern</strong> (Bevölkerungszahl 2013) berechnet wurde (2’340 kcal/Person und Tag).</li></ul><p>Trotz des Wissens, dass die Ernährungssicherheit nur für 8.14 Mio. Einwohner gesichert ist, publizierte das ARE die obige MM.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Weshalb arbeitet das ARE im selben Sachplan bewusst mit zwei unterschiedlichen Bevölkerungszahlen? </li><li>Erachtet das ARE eine solche Methodik als seriös und glaubwürdig?</li><li>Weshalb veröffentlicht das ARE eine Medienmitteilung mit der klaren Botschaft, die Ernährungssicherheit sei gewährleistet, obwohl zum Zeitpunkt der Publikation bekannt ist, dass die Berechnungen auf veralteten Bevölkerungszahlen beruhen?</li><li>Verstößt der Bund angesichts von über 9 Millionen Einwohnern derzeit gegen Art. 30 des Landesversorgungsgesetzes?</li><li>Der Bund prognostiziert ein Bevölkerungswachstum von 10 Mio. Einwohner bis 2040 (Referenzszenario des BFS). Die produzierte Kalorienmenge in der Schweiz ist seit 2013 rückläufig (Agristat). Wie gewährleistet der Bund die Einhaltung der Landesversorgung für die kommenden Generationen im Hinblick auf das hohe Bevölkerungswachstum durch die Zuwanderung?</li></ol>
- Fragwürdige Methodik und Kommunikation beim Sachplan Fruchtfolgeflächen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Am 28. November 2023 hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zum ersten Mal die Statistik zu den Fruchtfolgeflächen (FFF) publiziert und dies mit einer Medienmitteilung kommuniziert. Der Sachplan FFF stammt aus dem Jahr 1992. Der Bundesrat hat den Auftrag zu dessen Aktualisierung 2015 erteilt. Im Rahmen dieser Arbeiten haben die Bundesämter für Raumentwicklung, Landwirtschaft, Umwelt und wirtschaftliche Landesversorgung umfassende Grundlagen - u.</span><span> </span><span>a. zur Versorgungssicherheit - erarbeitet, sodass der Bundesrat den aktualisierten Sachplan am 8. Mai 2020 gutheissen konnte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>ad 1 und 2: Das vom Interpellanten genannte erste Beispiel bezieht sich auf die Resultate der FFF-Statistik 2023. Die Statistik bildet den aktuellen Stand der schweizweit verfügbaren FFF ab (Datenstand 1.1.2023). Bei ihrer Publikation wurde ein Bezug zur aktuellen Bevölkerungszahl mit Stand 31.12.2022 (8.81 Mio.) hergestellt.</span><br><span>Das vom Interpellanten genannte zweite Beispiel bezieht sich auf den überarbeiteten Sachplan FFF, der sich auf die Berechnungen von 2017 stützt, die das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zusammen mit Agroscope vorgenommen hat. </span></p><p><span>Das ARE arbeitet im Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) demnach nicht mit zwei unterschiedlichen Bevölkerungszahlen; die beiden Zahlen sind im jeweiligen Kontext korrekt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>ad 3: In der Medienmitteilung vom 28. November 2023 wurden die Resultate der ersten FFF-Statistik kommuniziert, mit denen erstmals ein harmonisierter Überblick über alle von den Kantonen erfassten FFF vermittelt wird. Die Schlussfolgerung, die aus der FFF-Statistik gezogen werden kann, zeigt, dass der Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen von mindestens 438’460 Hektaren Fruchtfolgeflächen (Stand 2023) eingehalten werden kann. Der kleine Positivsaldo und die Bevölkerungszunahme erschweren jedoch das Hauptziel des Sachplans, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in schweren Mangellagen zu gewährleisten (siehe Pkt. 5). </span></p><p><span> </span></p><p><span>ad 4: Der Sachplan FFF ist ein raumplanerisches Instrument. Gemäss Artikel 75 BV legt der Bund die Grundsätze fest, die Umsetzung obliegt jedoch den Kantonen. Zudem trägt auch die Landwirtschaft eine Verantwortung für die Landesversorgung, indem sie einen Beitrag für die sichere Versorgung der Bevölkerung zu leisten hat (Art. 104 Abs. 1 Bst. a BV).</span></p><p><span> </span></p><p><span>ad 5: In der Schweiz nimmt die Landwirtschaftsfläche pro Kopf ab. Daraus auf eine grundsätzliche Abnahme der Ernährungssicherheit zu schliessen, greift jedoch zu kurz. Zu berücksichtigen ist auch die Flächenproduktivität in der Schweiz, die den Verlust der Landwirtschaftsflächen pro Kopf in den vergangenen Jahren jeweils ausgeglichen hat. </span></p><p><span>Mit dem an den Bundesrat überwiesenen Postulat 24.4250 (Hübscher. Aktualisierung des Sachplans Fruchtfolgeflächen) wurde dieser beauftragt, das Berechnungsmodell der FFF mit der Bevölkerungszahl von 9 Millionen zu aktualisieren. In die neuen Modellrechnungen werden dabei auch eine Bevölkerungszahl von 10 Mio. und Faktoren wie die landwirtschaftlichen Erträge, Fortschritte in den Anbaumethoden und andere produktionstechnische Entwicklungen einfliessen. Zudem werden Entwicklungen wie der Verlust von FFF geprüft und Massnahmen vorgeschlagen. Der Bericht in Erfüllung dieses Postulats wird Ende 2026 vorliegen.</span></p></span>
- <p>Die Fruchtfolgeflächen (FFF) sind die wertvollsten Ackerböden der Schweiz und gewährleisten die minimale Versorgung des Landes. Aufgrund dieser enormen Bedeutung ist der Bund gemäss Landesversorgungsgesetz (Art. 30) und mehreren Bundesverfassungsartikeln (73, 75, 102, 104, 104a) verpflichtet, genügend geeignetes Kulturland – insbesondere FFF – zu sichern.</p><p>Am 28. November 2023 publizierte das ARE den Sachplan Fruchtfolgeflächen und eine Medienmitteilung mit dem Titel: <i>«Die Schweiz hat genügend gute Ackerböden für die Ernährungssicherheit»</i>. Zum Zeitpunkt der Medienmitteilung zählte die Schweiz 8.93 Mio. Einwohner (Q3 gemäss BFS). Ein Blick in den Sachplan zeigt folgendes: </p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Seite 9: Das ARE kommuniziert, dass der Mindestumfang gesichert sei, und berechnet die pro Kopf zur Verfügung stehenden FFF basierend auf den 2017 erhobenen FFF. Dazu verwendet das ARE die Bevölkerungszahl vom 31.12.2022 (8.81 Mio.). </li><li>Seite 11: Das ARE schreibt, dass der Mindestumfang an FFF auf Basis von <strong>8.14 Mio. Einwohnern</strong> (Bevölkerungszahl 2013) berechnet wurde (2’340 kcal/Person und Tag).</li></ul><p>Trotz des Wissens, dass die Ernährungssicherheit nur für 8.14 Mio. Einwohner gesichert ist, publizierte das ARE die obige MM.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Weshalb arbeitet das ARE im selben Sachplan bewusst mit zwei unterschiedlichen Bevölkerungszahlen? </li><li>Erachtet das ARE eine solche Methodik als seriös und glaubwürdig?</li><li>Weshalb veröffentlicht das ARE eine Medienmitteilung mit der klaren Botschaft, die Ernährungssicherheit sei gewährleistet, obwohl zum Zeitpunkt der Publikation bekannt ist, dass die Berechnungen auf veralteten Bevölkerungszahlen beruhen?</li><li>Verstößt der Bund angesichts von über 9 Millionen Einwohnern derzeit gegen Art. 30 des Landesversorgungsgesetzes?</li><li>Der Bund prognostiziert ein Bevölkerungswachstum von 10 Mio. Einwohner bis 2040 (Referenzszenario des BFS). Die produzierte Kalorienmenge in der Schweiz ist seit 2013 rückläufig (Agristat). Wie gewährleistet der Bund die Einhaltung der Landesversorgung für die kommenden Generationen im Hinblick auf das hohe Bevölkerungswachstum durch die Zuwanderung?</li></ol>
- Fragwürdige Methodik und Kommunikation beim Sachplan Fruchtfolgeflächen
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