Psychische Gesundheit und digitale Gesundheitsanwendungen
- ShortId
-
25.4220
- Id
-
20254220
- Updated
-
19.12.2025 12:56
- Language
-
de
- Title
-
Psychische Gesundheit und digitale Gesundheitsanwendungen
- AdditionalIndexing
-
2841;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mehrere wissenschaftliche Studien belegen die Wirksamkeit von digitalen Gesundheitsanwendungen bei der Behandlung der häufigsten psychischen Erkrankungen (Depression, Angststörungen, Schlafstörungen). Internationale Richtlinien empfehlen ihren Einsatz zur Unterstützung einer verhaltenstherapeutischen oder systematischen Behandlung im Anschluss an eine Diagnose. Die digitalen Gesundheitsanwendungen kombinieren die digitale Intervention mit der therapeutischen Behandlung. Dieser Ansatz führt zu guten Ergebnissen.</p><p> </p><p>In Deutschland können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben. Immer mehr Länder verfolgen diesen Ansatz. Die schweizerische Strategie Gesundheit 2030 identifiziert die Digitalisierung als eine der grössten Herausforderungen und befürwortet Rahmenbedingungen, die den Einsatz solcher Lösungen begünstigen.</p><p><br>Die Schweiz verfügt nicht über einen wirksamen und zuverlässigen Prozess für die Integration von digitalen Gesundheitsanwendungen in die Behandlung von psychischen Erkrankungen. Geht es um die Vergütung, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Mittel- und Gegenständeliste oder bei den allgemeinen Leistungen verbindliche Kriterien und unklare Methoden vor. Hinzu kommen lange Wartezeiten und komplexe Entscheidungen. </p><p><br>Nach unserem Wissen wurde noch kein Antrag auf Vergütung einer digitalen Gesundheitsanwendung bewilligt. Digitale Gesundheitsanwendungen bleiben für schweizerische Patientinnen und Patienten unzugänglich. Ohne wirksamen Vergütungsprozess für digitale Gesundheitsanwendungen und ohne Anreize für Anbieter im Bereich der psychischen Gesundheit, digitale Gesundheitsanwendungen ergänzend zu nutzen, werden diese Technologien weiterhin wenig genutzt. Die Schweiz verpasst eine digitale Innovation, die als Ergänzung zu einem therapeutischen Ansatz jedoch nützlich ist. </p>
- <p>1. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass der Einsatz von digitalen Gesundheitsanwendungen (dGA) im Bereich der psychischen Gesundheit sinnvoll ist, sofern die Leistung die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllt (Art. 32 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung [KVG; SR 832.10]).</p><p> </p><p>Aufgrund von Anträgen wurden bei zwei dGA (Telemedizinprogramm für Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz und internet-basierte kognitivverhaltens-therapeutische Behandlung der Insomnie) die WZW-Kriterien als erfüllt beurteilt und als Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in den Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) aufgenommen.</p><p> </p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf das Postulat <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253706">25.3706</a> Silberschmidt «Digitale Gesundheitsanwendungen. Verbesserungen des Aufnahmeprozesses in die Mittel- und Gegenständeliste» ausgeführt hat, wird den dGA ein grosses Potenzial zugeschrieben. Jedoch haben die bisher beurteilten Anträge zur Aufnahme von dGA in den Leistungskatalog der OKP, wie auch die Erfahrungen in Deutschland, gezeigt, dass die Qualität der dGA sehr variabel ist und entsprechend für eine Kostenübernahme durch die OKP eine genaue Prüfung der WZW-Kriterien erfolgen muss. Die Wirksamkeit einer Leistung muss nachgewiesen sein, bevor die OKP die Kosten übernimmt. Ansonsten werden wie in Deutschland Kosten von Leistungen übernommen, welche später aufgrund fehlender Evidenz von der Vergütungsliste gestrichen werden müssen.</p><p> </p><p>2. Die OKP übernimmt die Kosten von Leistungen, welche die WZW-Kriterien erfüllen. Alle beantragten Leistungen werden nach den gleichen Kriterien gemäss der Verwaltungsverordnung vom 31. März 2022 «Operationalisierung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach Artikel 32 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung» (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Bezeichnung der Leistungen) geprüft.</p><p> </p><p>In seiner Stellungnahme auf das Postulat Silberschmidt <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253706">25.3706</a> hat der Bundesrat ausgeführt, dass mit DigiSanté, dem Programm des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen, die Qualität der Behandlung, die Patientensicherheit und die Effizienz des Gesundheitssystems erhöht werden sollen. Eines der Teilprojekte betrifft die Inverkehrbringung, Marktüberwachung und Vergütung von sicheren und qualitativ einwandfreien dGA. Das entsprechende Vorgehen und der Zeitplan werden aktuell im Bundesamt für Gesundheit (BAG) diskutiert. Im Rahmen dieses Vorhabens wird unter anderem geprüft werden, ob der bestehende Aufnahmeprozess für dGA in die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) geeignet ist und ob der Prozess Anpassungen bedarf.</p><p> </p><p>3. Die Prüfung des Antrages durch das BAG nimmt mehrere Monate in Anspruch. Nach der Beurteilung der Erfüllung der WZW-Kriterien durch die zuständige ausserparlamentarische Kommission dauert es bis zum Entscheid des EDI weitere sechs Monate. Die Dauer des Verfahrens ist stark abhängig von der Qualität und Vollständigkeit der Anträge und allfälliger Rückfragen oder sonst notwendiger Zusatzarbeiten, die durch das BAG gemacht werden müssen.</p><p> </p><p>Wie in der Antwort auf das Postulat Silberschmidt <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253706">25.3706</a> erläutert, werden die Antragsteller während der Antragsbearbeitung durch das BAG für Rückfragen kontaktiert, nach der Diskussion in der zuständigen ausserparlamentarischen Kommission über die erfolgte Diskussion benachrichtigt und nach dem Entscheid des EDI ausführlich informiert. Die Entscheide zur Aufnahme oder Ablehnung einer neuen Leistung in die MiGeL werden jeweils in den Kommentaren zu den Änderungen, die auf der Webseite des BAG publiziert sind, beschrieben. Somit ist aus Sicht des Bundesrates die notwendige Transparenz gewährleistet.</p><p> </p><p>Aktuell besteht bei der Antragsbearbeitung angesichts der angespannten Lage bei den Personalressourcen im BAG eine Wartefrist von rund 9 Monaten.</p>
- <ol><li><p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass digitale Gesundheitsanwendungen nach einer Diagnose einen therapeutischen Prozess im Bereich der psychischen Gesundheit sinnvoll ergänzen können?</p><p> </p></li><li><p>Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Rahmenbedingungen für die Nutzung und Vergütung digitaler Gesundheitsanwendungen im Bereich der psychischen Gesundheit zu verbessern und um ein transparentes und praktisches Verfahren für die Vergütung zu schaffen?</p><p> </p></li><li>Wie erklärt der Bundesrat die langen Bearbeitungszeiten und die fehlende Transparenz bei der Prüfung von Anträgen auf Vergütung digitaler Gesundheitsanwendungen und welche Massnahmen plant er, um dies zu beheben?</li></ol>
- Psychische Gesundheit und digitale Gesundheitsanwendungen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mehrere wissenschaftliche Studien belegen die Wirksamkeit von digitalen Gesundheitsanwendungen bei der Behandlung der häufigsten psychischen Erkrankungen (Depression, Angststörungen, Schlafstörungen). Internationale Richtlinien empfehlen ihren Einsatz zur Unterstützung einer verhaltenstherapeutischen oder systematischen Behandlung im Anschluss an eine Diagnose. Die digitalen Gesundheitsanwendungen kombinieren die digitale Intervention mit der therapeutischen Behandlung. Dieser Ansatz führt zu guten Ergebnissen.</p><p> </p><p>In Deutschland können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben. Immer mehr Länder verfolgen diesen Ansatz. Die schweizerische Strategie Gesundheit 2030 identifiziert die Digitalisierung als eine der grössten Herausforderungen und befürwortet Rahmenbedingungen, die den Einsatz solcher Lösungen begünstigen.</p><p><br>Die Schweiz verfügt nicht über einen wirksamen und zuverlässigen Prozess für die Integration von digitalen Gesundheitsanwendungen in die Behandlung von psychischen Erkrankungen. Geht es um die Vergütung, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Mittel- und Gegenständeliste oder bei den allgemeinen Leistungen verbindliche Kriterien und unklare Methoden vor. Hinzu kommen lange Wartezeiten und komplexe Entscheidungen. </p><p><br>Nach unserem Wissen wurde noch kein Antrag auf Vergütung einer digitalen Gesundheitsanwendung bewilligt. Digitale Gesundheitsanwendungen bleiben für schweizerische Patientinnen und Patienten unzugänglich. Ohne wirksamen Vergütungsprozess für digitale Gesundheitsanwendungen und ohne Anreize für Anbieter im Bereich der psychischen Gesundheit, digitale Gesundheitsanwendungen ergänzend zu nutzen, werden diese Technologien weiterhin wenig genutzt. Die Schweiz verpasst eine digitale Innovation, die als Ergänzung zu einem therapeutischen Ansatz jedoch nützlich ist. </p>
- <p>1. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass der Einsatz von digitalen Gesundheitsanwendungen (dGA) im Bereich der psychischen Gesundheit sinnvoll ist, sofern die Leistung die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllt (Art. 32 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung [KVG; SR 832.10]).</p><p> </p><p>Aufgrund von Anträgen wurden bei zwei dGA (Telemedizinprogramm für Patientinnen und Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz und internet-basierte kognitivverhaltens-therapeutische Behandlung der Insomnie) die WZW-Kriterien als erfüllt beurteilt und als Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in den Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) aufgenommen.</p><p> </p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf das Postulat <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253706">25.3706</a> Silberschmidt «Digitale Gesundheitsanwendungen. Verbesserungen des Aufnahmeprozesses in die Mittel- und Gegenständeliste» ausgeführt hat, wird den dGA ein grosses Potenzial zugeschrieben. Jedoch haben die bisher beurteilten Anträge zur Aufnahme von dGA in den Leistungskatalog der OKP, wie auch die Erfahrungen in Deutschland, gezeigt, dass die Qualität der dGA sehr variabel ist und entsprechend für eine Kostenübernahme durch die OKP eine genaue Prüfung der WZW-Kriterien erfolgen muss. Die Wirksamkeit einer Leistung muss nachgewiesen sein, bevor die OKP die Kosten übernimmt. Ansonsten werden wie in Deutschland Kosten von Leistungen übernommen, welche später aufgrund fehlender Evidenz von der Vergütungsliste gestrichen werden müssen.</p><p> </p><p>2. Die OKP übernimmt die Kosten von Leistungen, welche die WZW-Kriterien erfüllen. Alle beantragten Leistungen werden nach den gleichen Kriterien gemäss der Verwaltungsverordnung vom 31. März 2022 «Operationalisierung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach Artikel 32 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung» (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Bezeichnung der Leistungen) geprüft.</p><p> </p><p>In seiner Stellungnahme auf das Postulat Silberschmidt <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253706">25.3706</a> hat der Bundesrat ausgeführt, dass mit DigiSanté, dem Programm des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen, die Qualität der Behandlung, die Patientensicherheit und die Effizienz des Gesundheitssystems erhöht werden sollen. Eines der Teilprojekte betrifft die Inverkehrbringung, Marktüberwachung und Vergütung von sicheren und qualitativ einwandfreien dGA. Das entsprechende Vorgehen und der Zeitplan werden aktuell im Bundesamt für Gesundheit (BAG) diskutiert. Im Rahmen dieses Vorhabens wird unter anderem geprüft werden, ob der bestehende Aufnahmeprozess für dGA in die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) geeignet ist und ob der Prozess Anpassungen bedarf.</p><p> </p><p>3. Die Prüfung des Antrages durch das BAG nimmt mehrere Monate in Anspruch. Nach der Beurteilung der Erfüllung der WZW-Kriterien durch die zuständige ausserparlamentarische Kommission dauert es bis zum Entscheid des EDI weitere sechs Monate. Die Dauer des Verfahrens ist stark abhängig von der Qualität und Vollständigkeit der Anträge und allfälliger Rückfragen oder sonst notwendiger Zusatzarbeiten, die durch das BAG gemacht werden müssen.</p><p> </p><p>Wie in der Antwort auf das Postulat Silberschmidt <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253706">25.3706</a> erläutert, werden die Antragsteller während der Antragsbearbeitung durch das BAG für Rückfragen kontaktiert, nach der Diskussion in der zuständigen ausserparlamentarischen Kommission über die erfolgte Diskussion benachrichtigt und nach dem Entscheid des EDI ausführlich informiert. Die Entscheide zur Aufnahme oder Ablehnung einer neuen Leistung in die MiGeL werden jeweils in den Kommentaren zu den Änderungen, die auf der Webseite des BAG publiziert sind, beschrieben. Somit ist aus Sicht des Bundesrates die notwendige Transparenz gewährleistet.</p><p> </p><p>Aktuell besteht bei der Antragsbearbeitung angesichts der angespannten Lage bei den Personalressourcen im BAG eine Wartefrist von rund 9 Monaten.</p>
- <ol><li><p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass digitale Gesundheitsanwendungen nach einer Diagnose einen therapeutischen Prozess im Bereich der psychischen Gesundheit sinnvoll ergänzen können?</p><p> </p></li><li><p>Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Rahmenbedingungen für die Nutzung und Vergütung digitaler Gesundheitsanwendungen im Bereich der psychischen Gesundheit zu verbessern und um ein transparentes und praktisches Verfahren für die Vergütung zu schaffen?</p><p> </p></li><li>Wie erklärt der Bundesrat die langen Bearbeitungszeiten und die fehlende Transparenz bei der Prüfung von Anträgen auf Vergütung digitaler Gesundheitsanwendungen und welche Massnahmen plant er, um dies zu beheben?</li></ol>
- Psychische Gesundheit und digitale Gesundheitsanwendungen
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