Förderung der legalen Beschäftigung von Reinigungskräften durch gezielte Anreize
- ShortId
-
25.4221
- Id
-
20254221
- Updated
-
16.12.2025 09:35
- Language
-
de
- Title
-
Förderung der legalen Beschäftigung von Reinigungskräften durch gezielte Anreize
- AdditionalIndexing
-
2836;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die nicht gemeldete Beschäftigung von Reinigungskräften in Privathaushalten stellt ein strukturelles und weit verbreitetes Problem dar. Laut Schätzungen arbeiten rund 75’000 Reinigungskräfte in der Schweiz ohne Anmeldung, mit gravierenden Folgen: Den Sozialversicherungen entgehen dadurch jährlich schätzungsweise etwa 320 Millionen Franken an Beiträgen, was zugleich auch zu einer Lücke bei der Absicherung der betroffenen Arbeitnehmenden führt. Diese gehören häufig zu besonders verletzlichen Gruppen und sind ohne legale Anstellung nicht durch AHV, Unfallversicherung oder Lohnfortzahlung bei Krankheit abgesichert.</p><p>Diese Praxis ist Teil der Schattenwirtschaft, die gemäss dem SECO (2023) etwa 6,1 % des Bruttoinlandprodukts ausmacht. Für den Staat bedeutet dies nicht nur Einbussen bei den Einnahmen, sondern auch eine Belastung der Sozialwerke durch spätere Ergänzungs- oder Sozialhilfen. Gleichzeitig geraten jene Arbeitgeber und Arbeitgeber, die Reinigungskräfte korrekt anmelden, in einen finanziellen Nachteil, was zu einem unfairen Wettbewerb führt. </p><p>Trotz bestehender Verfahren wie der vereinfachten Abrechnung über die AHV-Ausgleichskassen ist der Anteil legaler Anstellungen zu tief. Es braucht daher gezielte Anreize, um private Haushalte stärker zur Legalität zu bewegen und damit nicht nur die soziale Absicherung der Reinigungskräfte zu verbessern, sondern auch die Steuergerechtigkeit und Fairness zu stärken. In seiner Stellungnahme zur Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253241"><u>25.3241</u></a> hält der Bundesrat fest, dass er den Anreizmassnahmen in der Bekämpfung der Schwarzarbeit grosse Bedeutung beimisst.</p>
- <span><p><span>Im Rahmen der Einführung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR</span><span> </span><span>822.41) wurden mögliche Anreizinstrumente im Allgemeinen umfassend geprüft. Nebst der Vereinfachung des Administrativaufwandes für Arbeitgebende wurden auch steuerliche Anreize eingehend analysiert. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Rechtsgleichheit und Angemessenheit wurde u.a. die Idee eines Steuerabzuges für Arbeitgebende und eines Steuerfreibetrages für Arbeitnehmende für Dienstleistungen in Privathaushalten verworfen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Als Anreizmassnahme wurde stattdessen das vereinfachte Abrechnungsverfahren für kleinere, unselbstständige Tätigkeiten eingeführt. Dieses Verfahren umfasst sowohl administrative Erleichterungen (Ausgleichskasse als einzige Ansprechpartnerin sowie Abrechnung und Bezug der Sozialversicherungsbeiträge, der Quellensteuer und je nachdem der Unfallversicherungsprämie nur einmal pro Jahr) sowie steuerliche Vorteile (Quellenbesteuerung aller Arbeitnehmenden, privilegierter Steuersatz, keine Pflicht zur Ausstellung eines Lohnausweises). Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre haben jeweils rund 81'000</span><span> </span><span>Arbeitgebende vereinfacht abgerechnet. In den Kantonen wurden auch weitere Modelle mit administrativen Erleichterungen eingeführt, welche eine freiwillige Alternative zum nationalen vereinfachten Abrechnungsverfahren darstellen (siehe dazu die Antwort des Bundesrates zur Interpellation</span><span> </span><span>Bregy</span><span> </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253241"><u><span>25.3241</span></u></a><span>).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Rahmen der Evaluation des BGSA in den Jahren 2011 und 2012 wurden die bestehenden Massnahmen einer umfassenden Prüfung unterzogen und u.a. der Anwendungsbereich des vereinfachten Abrechnungsverfahrens angepasst. Seit Anfang 2025 kann zudem auch die obligatorische Unfallversicherung über dieses Verfahren abgeschlossen werden, was eine weitere administrative Vereinfachung für die betreffenden Arbeitgebenden bedeutet.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Postulat fordert die Prüfung zusätzlicher Anreize bei der Beschäftigung von Reinigungskräften. Aus Sicht des Bundesrates sind Anreizmassnahmen ausschliesslich im Bereich der Beschäftigung von Reinigungskräften in privaten Haushalten sowie steuerliche Anreize in Form von Steuerabzügen und -freibeträgen, die primär mittlere und hohe Einkommen begünstigen, problematisch hinsichtlich der Rechtsgleichheit. Zudem stellen sich bei Steuererleichterungen, wie einer Mehrwertsteuerreduktion, und der Befreiung von sozialversicherungsrechtlichen Beiträgen auch Probleme bezüglich der Machbarkeit, Gleichbehandlung, Wirksamkeit und der Angemessenheit, insbesondere in Bezug auf die finanziellen und administrativen Folgen solcher Massnahmen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Heute schon bestehen diverse Anreizmassnahmen, welche in den vergangenen Jahren evaluiert und weiterentwickelt wurden. Aus Sicht des Bundesrates würde eine erneute Prüfung von Anreizmassnahmen daher keinen Mehrwert bringen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, darzulegen, mit welchen konkreten Massnahmen die legale Beschäftigung von Reinigungskräften in privaten Haushalten wirksam gefördert werden kann. Ziel ist es, den Anteil der deklarierten Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich substanziell zu erhöhen. Dabei sollen insbesondere folgende Ansätze geprüft werden:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Einführung oder Ausweitung steuerlicher Abzüge für Haushalte, die Reinigungskräfte offiziell beschäftigen</li><li>Teilweise Befreiung von Sozialabgaben für private Arbeitgeber mit tiefen Einkommen im Haushaltsbereich</li><li>Reduktion der Mehrwertsteuer auf haushaltsnahe Dienstleistungen</li><li>Prüfung anderer unterstützender Instrumente (z.B. Dienstleistungschecks) </li></ul>
- Förderung der legalen Beschäftigung von Reinigungskräften durch gezielte Anreize
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die nicht gemeldete Beschäftigung von Reinigungskräften in Privathaushalten stellt ein strukturelles und weit verbreitetes Problem dar. Laut Schätzungen arbeiten rund 75’000 Reinigungskräfte in der Schweiz ohne Anmeldung, mit gravierenden Folgen: Den Sozialversicherungen entgehen dadurch jährlich schätzungsweise etwa 320 Millionen Franken an Beiträgen, was zugleich auch zu einer Lücke bei der Absicherung der betroffenen Arbeitnehmenden führt. Diese gehören häufig zu besonders verletzlichen Gruppen und sind ohne legale Anstellung nicht durch AHV, Unfallversicherung oder Lohnfortzahlung bei Krankheit abgesichert.</p><p>Diese Praxis ist Teil der Schattenwirtschaft, die gemäss dem SECO (2023) etwa 6,1 % des Bruttoinlandprodukts ausmacht. Für den Staat bedeutet dies nicht nur Einbussen bei den Einnahmen, sondern auch eine Belastung der Sozialwerke durch spätere Ergänzungs- oder Sozialhilfen. Gleichzeitig geraten jene Arbeitgeber und Arbeitgeber, die Reinigungskräfte korrekt anmelden, in einen finanziellen Nachteil, was zu einem unfairen Wettbewerb führt. </p><p>Trotz bestehender Verfahren wie der vereinfachten Abrechnung über die AHV-Ausgleichskassen ist der Anteil legaler Anstellungen zu tief. Es braucht daher gezielte Anreize, um private Haushalte stärker zur Legalität zu bewegen und damit nicht nur die soziale Absicherung der Reinigungskräfte zu verbessern, sondern auch die Steuergerechtigkeit und Fairness zu stärken. In seiner Stellungnahme zur Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253241"><u>25.3241</u></a> hält der Bundesrat fest, dass er den Anreizmassnahmen in der Bekämpfung der Schwarzarbeit grosse Bedeutung beimisst.</p>
- <span><p><span>Im Rahmen der Einführung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR</span><span> </span><span>822.41) wurden mögliche Anreizinstrumente im Allgemeinen umfassend geprüft. Nebst der Vereinfachung des Administrativaufwandes für Arbeitgebende wurden auch steuerliche Anreize eingehend analysiert. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Rechtsgleichheit und Angemessenheit wurde u.a. die Idee eines Steuerabzuges für Arbeitgebende und eines Steuerfreibetrages für Arbeitnehmende für Dienstleistungen in Privathaushalten verworfen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Als Anreizmassnahme wurde stattdessen das vereinfachte Abrechnungsverfahren für kleinere, unselbstständige Tätigkeiten eingeführt. Dieses Verfahren umfasst sowohl administrative Erleichterungen (Ausgleichskasse als einzige Ansprechpartnerin sowie Abrechnung und Bezug der Sozialversicherungsbeiträge, der Quellensteuer und je nachdem der Unfallversicherungsprämie nur einmal pro Jahr) sowie steuerliche Vorteile (Quellenbesteuerung aller Arbeitnehmenden, privilegierter Steuersatz, keine Pflicht zur Ausstellung eines Lohnausweises). Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre haben jeweils rund 81'000</span><span> </span><span>Arbeitgebende vereinfacht abgerechnet. In den Kantonen wurden auch weitere Modelle mit administrativen Erleichterungen eingeführt, welche eine freiwillige Alternative zum nationalen vereinfachten Abrechnungsverfahren darstellen (siehe dazu die Antwort des Bundesrates zur Interpellation</span><span> </span><span>Bregy</span><span> </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253241"><u><span>25.3241</span></u></a><span>).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Rahmen der Evaluation des BGSA in den Jahren 2011 und 2012 wurden die bestehenden Massnahmen einer umfassenden Prüfung unterzogen und u.a. der Anwendungsbereich des vereinfachten Abrechnungsverfahrens angepasst. Seit Anfang 2025 kann zudem auch die obligatorische Unfallversicherung über dieses Verfahren abgeschlossen werden, was eine weitere administrative Vereinfachung für die betreffenden Arbeitgebenden bedeutet.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Postulat fordert die Prüfung zusätzlicher Anreize bei der Beschäftigung von Reinigungskräften. Aus Sicht des Bundesrates sind Anreizmassnahmen ausschliesslich im Bereich der Beschäftigung von Reinigungskräften in privaten Haushalten sowie steuerliche Anreize in Form von Steuerabzügen und -freibeträgen, die primär mittlere und hohe Einkommen begünstigen, problematisch hinsichtlich der Rechtsgleichheit. Zudem stellen sich bei Steuererleichterungen, wie einer Mehrwertsteuerreduktion, und der Befreiung von sozialversicherungsrechtlichen Beiträgen auch Probleme bezüglich der Machbarkeit, Gleichbehandlung, Wirksamkeit und der Angemessenheit, insbesondere in Bezug auf die finanziellen und administrativen Folgen solcher Massnahmen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Heute schon bestehen diverse Anreizmassnahmen, welche in den vergangenen Jahren evaluiert und weiterentwickelt wurden. Aus Sicht des Bundesrates würde eine erneute Prüfung von Anreizmassnahmen daher keinen Mehrwert bringen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, darzulegen, mit welchen konkreten Massnahmen die legale Beschäftigung von Reinigungskräften in privaten Haushalten wirksam gefördert werden kann. Ziel ist es, den Anteil der deklarierten Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich substanziell zu erhöhen. Dabei sollen insbesondere folgende Ansätze geprüft werden:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Einführung oder Ausweitung steuerlicher Abzüge für Haushalte, die Reinigungskräfte offiziell beschäftigen</li><li>Teilweise Befreiung von Sozialabgaben für private Arbeitgeber mit tiefen Einkommen im Haushaltsbereich</li><li>Reduktion der Mehrwertsteuer auf haushaltsnahe Dienstleistungen</li><li>Prüfung anderer unterstützender Instrumente (z.B. Dienstleistungschecks) </li></ul>
- Förderung der legalen Beschäftigung von Reinigungskräften durch gezielte Anreize
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