Giftiger Rasen. Warum sind toxische PFAS-Pestizide ausgerechnet zur Anwendung auf Spiel- und Sportplätzen oder in Wohnquartieren zugelassen?
- ShortId
-
25.4225
- Id
-
20254225
- Updated
-
13.11.2025 23:13
- Language
-
de
- Title
-
Giftiger Rasen. Warum sind toxische PFAS-Pestizide ausgerechnet zur Anwendung auf Spiel- und Sportplätzen oder in Wohnquartieren zugelassen?
- AdditionalIndexing
-
28;52;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Die meisten der über 10'000 bekannten per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) sind kaum untersucht. Für etwa 20 bis 30 Stoffe (z. B. Perfluoroctansulfonsäure [PFOS], Perfluoroctansäure [PFOA], Perfluorhexansulfonsäure [PFHxS], Perfluornonansäure [PFNA]) gibt es belastbare Daten, die fast immer eine chronische Giftigkeit zeigen. Betroffen sind vor allem Leber, Nieren, Immunsystem, Stoffwechsel und Fortpflanzung, und es konnten Krebsrisiken nachgewiesen werden. </span></p><p><span>Die Datenlage ist bei in Pflanzenschutzmitteln (PSM) eingesetzten Wirkstoffen besser: diese sind bezüglich PFAS gut untersucht, da sie hohen Datenanforderungen und einem strengen Zulassungsprozess unterliegen. Für die Risikoabschätzung von PSM werden die publizierten Modelle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verwendet (</span><a href="http://www.efsa.europa.eu/de"><span>www.efsa.europa.eu/de</span></a><span> > Publikation). Dies entspricht dem Zulassungsprozess von PSM in der EU. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden PSM auf ihre Wirkung und Nebenwirkungen (inklusiv der chronischen Toxizität) geprüft. Sie werden nur dann bewilligt, wenn ihre vorschriftsgemässe Anwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt hat. Zusätzlich zu den Bewertungen, die für alle PSM gemacht werden (Art. 17 und Anhang 9 der Pflanzenschutzmittelverordnung, [PSMV]; SR 916.161), um die Exposition der betroffenen Personen gegenüber dem PSM zu bestimmen und so die richtigen Auflagen festzusetzen (höchste Aufwandmenge, Zeitraum des Betretungsverbots für mit PSM behandelte Flächen, usw.), werden in Anhang 12 Verbotskriterien (z.</span><span> </span><span>B. akute Toxizität, vgl.</span><span> </span><span>Art. 68 Abs. 4 PSMV) für die Verwendung in Siedlungsgebieten (Sport- und Freizeitanlagen, Spielplätzen usw.) festgelegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in den Jahren 2018–2022 eine Pilotphase für eine nationale Bevölkerungskohorte mit Humanbiomonitoring durchgeführt. Wichtige Daten zur Einschätzung der Belastung der Schweizer Bevölkerung unter anderem bezüglich PFAS wurden erhoben. Angesichts der ungeklärten Finanzierung und der angespannten finanziellen Lage des Bundes wird das Projekt aktuell nicht weiterverfolgt. Die bisher erzielten Ergebnisse werden im vierten Quartal 2025 auf der Webseite des BAG veröffentlicht.</span></p><p><span>Zusätzlich wird im Rahmen der nationalen Ernährungserhebung menuCH-Kids (</span><a href="http://www.admin.ch"><span>www.admin.ch</span></a><span> > BLV > Lebensmittel und Ernährung > Forschung > Projekte zu gesundheitlichen Risiken > Ernährungsrisiken > menuCH-Kids) die Belastung durch PFAS gemessen. Erste Ergebnisse werden Mitte 2026 erwartet.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen von PSM sind gemäss der PSMV verpflichtet, die in der Schweiz verkauften PSM-Mengen jährlich dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zu melden. Auf Basis dieser Verkaufsmengen publiziert das BLW jährlich die in Verkehr gebrachten Wirkstoffmengen. </span></p><p><span>Heute werden noch keine Anwendungsdaten von PSM zentral erfasst. Das vom Bund entwickelte System digiFLUX soll die Informationen über die geografische Verteilung der Produktanwendungen verbessern. Diese Informationen sind nützlich für die Planung von Umweltmonitorings. digiFLUX wird gemäss der vom Ständerat angepassten Fassung der am 4. Juni 2025 an den Bundesrat überwiesenen Motion 24.3078 Kolly Nicolas «Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von Digiflux für Landwirtschaftsbetriebe» entwickelt und umgesetzt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat hat vom Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 14. Mai 2024 Kenntnis genommen. Alle Empfehlungen wurden von den zuständigen Bundesämtern akzeptiert. Derzeit wird geprüft, wie diese Empfehlungen unter Berücksichtigung der Ressourcen am besten umzusetzen sind. </span></p></span>
- <p>Der Bundesrat antwortet auf meine Frage 25.7494 Pestizide mit PFAS würden für «sehr spezifische Anwendungen zugelassen», in der Landwirtschaft und im nichtlandwirtschaftlichen Bereich, etwa in Zier- und Sportrasen oder in Zierpflanzen.</p><p> </p><p>Bei der Zulassung würden «der Nutzen und die mit der Anwendung verbundenen Risiken» geprüft. Eine Zulassung werde erteilt, wenn die Gefahren und Risiken für Mensch, Tier und Umwelt als akzeptierbar beurteilt würden. Laut verschiedenen Quellen wurden weltweit jedoch weniger als 1% aller PFAS auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen untersucht. Bei den untersuchten PFAS zeigte sich offenbar fast immer eine chronische Toxizität für Menschen.</p><p> </p><p>Der Bundesrat verfügt über keinen systematischen Überblick darüber, wo PSM ausgebracht werden. PFAS-Pestizide sind aber offenbar für die Anwendung in nächster Nähe von Kindern zugelassen: In Rasen von Sportplätzen, Pärken, Kinderspielplätzen, Wohnquartieren usw. Auch Menschen, die die Mittel in der Landwirtschaft oder in Gärten anwenden, dürften Gesundheitsrisiken ausgesetzt sein.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol><li>Ist es korrekt, dass weltweit weniger als 1% aller PFAS überhaupt auf gesundheitliche Auswirkungen geprüft wurden und sich bei jenen, die erforscht wurden, fast immer eine chronische Giftigkeit für Menschen zeigte? Falls ja: Auf welcher Basis kann der Bund in der Zulassungspraxis eine verlässliche Risikoabschätzung und Interessenabwägung vornehmen und wo sind sie transparent dargelegt?</li><li>Wie begründet der Bundesrat die Zulassung von PFAS-Pestiziden für Anwendungen in unmittelbarer Nähe von Kindern, etwa auf Sportplätzen, Spielwiesen oder in Wohnquartieren, wenn bei den untersuchten PFAS fast immer eine chronische Giftigkeit nachgewiesen wurde?</li><li>Wie prüft der Bundesrat die möglichen Langzeitfolgen von PFAS-Pestiziden für Menschen, Tiere und Umwelt ohne ein systematisches Human-Biomonitoring?</li><li>Warum gibt es keinen Überblick darüber, wo PFAS-haltige Pestizide in der Schweiz tatsächlich eingesetzt werden? Könnte ein System wie digiFLUX diese Transparenz künftig gewährleisten und welchen konkreten Nutzen hätten Öffentlichkeit und Behörden davon?</li><li>Welche Lehren zieht der Bundesrat aus der wiederholten Kritik, etwa im Prüfbericht EFK-23489, an seiner Zulassungspraxis, und welche konkreten Verbesserungen sind bis wann geplant?</li></ol>
- Giftiger Rasen. Warum sind toxische PFAS-Pestizide ausgerechnet zur Anwendung auf Spiel- und Sportplätzen oder in Wohnquartieren zugelassen?
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Die meisten der über 10'000 bekannten per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) sind kaum untersucht. Für etwa 20 bis 30 Stoffe (z. B. Perfluoroctansulfonsäure [PFOS], Perfluoroctansäure [PFOA], Perfluorhexansulfonsäure [PFHxS], Perfluornonansäure [PFNA]) gibt es belastbare Daten, die fast immer eine chronische Giftigkeit zeigen. Betroffen sind vor allem Leber, Nieren, Immunsystem, Stoffwechsel und Fortpflanzung, und es konnten Krebsrisiken nachgewiesen werden. </span></p><p><span>Die Datenlage ist bei in Pflanzenschutzmitteln (PSM) eingesetzten Wirkstoffen besser: diese sind bezüglich PFAS gut untersucht, da sie hohen Datenanforderungen und einem strengen Zulassungsprozess unterliegen. Für die Risikoabschätzung von PSM werden die publizierten Modelle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verwendet (</span><a href="http://www.efsa.europa.eu/de"><span>www.efsa.europa.eu/de</span></a><span> > Publikation). Dies entspricht dem Zulassungsprozess von PSM in der EU. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden PSM auf ihre Wirkung und Nebenwirkungen (inklusiv der chronischen Toxizität) geprüft. Sie werden nur dann bewilligt, wenn ihre vorschriftsgemässe Anwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt hat. Zusätzlich zu den Bewertungen, die für alle PSM gemacht werden (Art. 17 und Anhang 9 der Pflanzenschutzmittelverordnung, [PSMV]; SR 916.161), um die Exposition der betroffenen Personen gegenüber dem PSM zu bestimmen und so die richtigen Auflagen festzusetzen (höchste Aufwandmenge, Zeitraum des Betretungsverbots für mit PSM behandelte Flächen, usw.), werden in Anhang 12 Verbotskriterien (z.</span><span> </span><span>B. akute Toxizität, vgl.</span><span> </span><span>Art. 68 Abs. 4 PSMV) für die Verwendung in Siedlungsgebieten (Sport- und Freizeitanlagen, Spielplätzen usw.) festgelegt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in den Jahren 2018–2022 eine Pilotphase für eine nationale Bevölkerungskohorte mit Humanbiomonitoring durchgeführt. Wichtige Daten zur Einschätzung der Belastung der Schweizer Bevölkerung unter anderem bezüglich PFAS wurden erhoben. Angesichts der ungeklärten Finanzierung und der angespannten finanziellen Lage des Bundes wird das Projekt aktuell nicht weiterverfolgt. Die bisher erzielten Ergebnisse werden im vierten Quartal 2025 auf der Webseite des BAG veröffentlicht.</span></p><p><span>Zusätzlich wird im Rahmen der nationalen Ernährungserhebung menuCH-Kids (</span><a href="http://www.admin.ch"><span>www.admin.ch</span></a><span> > BLV > Lebensmittel und Ernährung > Forschung > Projekte zu gesundheitlichen Risiken > Ernährungsrisiken > menuCH-Kids) die Belastung durch PFAS gemessen. Erste Ergebnisse werden Mitte 2026 erwartet.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Bewilligungsinhaberinnen und Importeurinnen von PSM sind gemäss der PSMV verpflichtet, die in der Schweiz verkauften PSM-Mengen jährlich dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zu melden. Auf Basis dieser Verkaufsmengen publiziert das BLW jährlich die in Verkehr gebrachten Wirkstoffmengen. </span></p><p><span>Heute werden noch keine Anwendungsdaten von PSM zentral erfasst. Das vom Bund entwickelte System digiFLUX soll die Informationen über die geografische Verteilung der Produktanwendungen verbessern. Diese Informationen sind nützlich für die Planung von Umweltmonitorings. digiFLUX wird gemäss der vom Ständerat angepassten Fassung der am 4. Juni 2025 an den Bundesrat überwiesenen Motion 24.3078 Kolly Nicolas «Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von Digiflux für Landwirtschaftsbetriebe» entwickelt und umgesetzt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Der Bundesrat hat vom Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 14. Mai 2024 Kenntnis genommen. Alle Empfehlungen wurden von den zuständigen Bundesämtern akzeptiert. Derzeit wird geprüft, wie diese Empfehlungen unter Berücksichtigung der Ressourcen am besten umzusetzen sind. </span></p></span>
- <p>Der Bundesrat antwortet auf meine Frage 25.7494 Pestizide mit PFAS würden für «sehr spezifische Anwendungen zugelassen», in der Landwirtschaft und im nichtlandwirtschaftlichen Bereich, etwa in Zier- und Sportrasen oder in Zierpflanzen.</p><p> </p><p>Bei der Zulassung würden «der Nutzen und die mit der Anwendung verbundenen Risiken» geprüft. Eine Zulassung werde erteilt, wenn die Gefahren und Risiken für Mensch, Tier und Umwelt als akzeptierbar beurteilt würden. Laut verschiedenen Quellen wurden weltweit jedoch weniger als 1% aller PFAS auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen untersucht. Bei den untersuchten PFAS zeigte sich offenbar fast immer eine chronische Toxizität für Menschen.</p><p> </p><p>Der Bundesrat verfügt über keinen systematischen Überblick darüber, wo PSM ausgebracht werden. PFAS-Pestizide sind aber offenbar für die Anwendung in nächster Nähe von Kindern zugelassen: In Rasen von Sportplätzen, Pärken, Kinderspielplätzen, Wohnquartieren usw. Auch Menschen, die die Mittel in der Landwirtschaft oder in Gärten anwenden, dürften Gesundheitsrisiken ausgesetzt sein.</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol><li>Ist es korrekt, dass weltweit weniger als 1% aller PFAS überhaupt auf gesundheitliche Auswirkungen geprüft wurden und sich bei jenen, die erforscht wurden, fast immer eine chronische Giftigkeit für Menschen zeigte? Falls ja: Auf welcher Basis kann der Bund in der Zulassungspraxis eine verlässliche Risikoabschätzung und Interessenabwägung vornehmen und wo sind sie transparent dargelegt?</li><li>Wie begründet der Bundesrat die Zulassung von PFAS-Pestiziden für Anwendungen in unmittelbarer Nähe von Kindern, etwa auf Sportplätzen, Spielwiesen oder in Wohnquartieren, wenn bei den untersuchten PFAS fast immer eine chronische Giftigkeit nachgewiesen wurde?</li><li>Wie prüft der Bundesrat die möglichen Langzeitfolgen von PFAS-Pestiziden für Menschen, Tiere und Umwelt ohne ein systematisches Human-Biomonitoring?</li><li>Warum gibt es keinen Überblick darüber, wo PFAS-haltige Pestizide in der Schweiz tatsächlich eingesetzt werden? Könnte ein System wie digiFLUX diese Transparenz künftig gewährleisten und welchen konkreten Nutzen hätten Öffentlichkeit und Behörden davon?</li><li>Welche Lehren zieht der Bundesrat aus der wiederholten Kritik, etwa im Prüfbericht EFK-23489, an seiner Zulassungspraxis, und welche konkreten Verbesserungen sind bis wann geplant?</li></ol>
- Giftiger Rasen. Warum sind toxische PFAS-Pestizide ausgerechnet zur Anwendung auf Spiel- und Sportplätzen oder in Wohnquartieren zugelassen?
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