Hobby-Anwendung von zugelassenen Pestiziden. Stand der Dinge

ShortId
25.4229
Id
20254229
Updated
13.11.2025 22:16
Language
de
Title
Hobby-Anwendung von zugelassenen Pestiziden. Stand der Dinge
AdditionalIndexing
55;52;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Nach der Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161), die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist (AS 2022 784), bleiben rund 280 Produkte weiterhin für die Kategorie «nichtberufliche Verwendung (nbV)» zugelassen, darin enthalten sind rund 150 Verkaufserlaubnisse. Es sind noch 52 verschiedene Wirkstoffe zugelassen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2 und 6. Pflanzenschutzmittel (PSM), die vor dem 1. Januar 2023 für die nbV zugelassen waren, wurden einer Überprüfung unterzogen. Als Folge davon wurde bei diesen PSM im Oktober 2024 entweder die Bewilligung bzw. Verkaufserlaubnis als Ganzes oder die Verwenderkategorie nbV widerrufen. </span></p><p><span>In der Liste «Ausverkaufs- und Verwendungsfristen bei widerrufener nichtberuflicher Verwendung 2024» (www.blv.admin.ch &gt; Zulassung Pflanzenschutzmittel &gt; Anwendung und Vollzug &gt; Nichtberufliche Verwendung) sind alle vom nbV-Widerruf betroffenen Produkte inklusive der geltenden Ausverkaufs- und Verwendungsfristen enthalten. Die meisten Produkte dürfen noch bis zum 31. Oktober 2025 für die nbV in Verkehr gebracht und bis zum 31. Oktober 2026 verwendet werden.</span></p><p><span>PSM, die nach dem 1. Januar 2023 für die nbV zugelassen wurden/werden, erfüllen bereits die strengeren Anforderungen für die nbV. Bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen werden auch PSM für die nbV neu überprüft.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Seit dem 1. Januar 2023 gelten bei der Zulassung von PSM für die nbV strengere Anforderungen (Anh. 12 Ziff. 1 sowie Art. 64 Abs. 4 </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/340/de"><span>PSMV</span></a><span>). Damit werden die Risiken reduziert: Es sind nur PSM für die nbV zugelassen, die von Laien so angewendet werden können, dass der Schutz von Umwelt, Gesundheit und Tieren gewährleistet bleibt. Eine Zusammenstellung dieser Kriterien findet sich in Anhang 3 der </span><a href="https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/gesuche-und-antraege/gesuche.html"><span>«Weisung für das Einreichen von Gesuchen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz»</span></a><span> (www.blv.admin.ch &gt; Zulassung Pflanzenschutzmittel &gt; Gesuche und Anträge &gt; Gesuche). Es gibt Kriterien auf verschiedenen Ebenen (Wirkstoff-, Produkt- und Indikationenebene), welche eine Zulassung eines PSM für die nbV ausschliessen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4 und 5. Massgebend für die Einstufung eines Produkts ist nicht nur der Wirkstoffgehalt, sondern die gesamte Zusammensetzung des Produkts. Produkte mit gleichem Wirkstoffgehalten können demnach unterschiedlich eingestuft sein.</span></p><p><span>Das erwähnte Produkt «Majestik Indoor» ist ausschliesslich für Anwendungen im Gewächshaus mit der Auflage </span><em><span>«Darf nur in geschlossenen Räumen (z.B. Gewächshaus) in Abwesenheit von Bestäubern angewendet werden» </span></em><span>zugelassen. Diese Auflage ist kein Ausschlusskriterium gemäss Anhang 12 Ziffer 1 Buchstabe d PSMV. Das Produkt «Majestik» hingegen ist sowohl für Anwendungen im Freiland wie auch im Gewächshaus zugelassen und verfügt über die Auflage </span><em><span>«Spe 8: Gefährlich für Bienen»</span></em><span>. Diese Auflage ist gemäss erwähntem Anhang ein Ausschlusskriterium für die nbV.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Alle wichtigen Informationen zur Zulassungssituation von PSM für nbV sowie zu den Verkaufs- und Aufbrauchfristen im Zusammenhang mit den Einschränkungen sind öffentlich zugänglich (</span><a href="http://www.blv.admin.ch"><span>www.blv.admin.ch</span></a><span> &gt; Zulassung Pflanzenschutzmittel &gt; Zulassung und Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln &gt; Zugelassene Pflanzenschutzmittel). Die Zulassungsstelle PSM hat in den vergangenen zwei Jahren die Bewilligungsinhaberinnen und kantonalen Vollzugsstellen wiederholt über die Anpassungen informiert. </span></p><p><span>Darüber hinaus wurden weitere betroffene Kreise in Tagungen über die kommenden Einschränkungen in Kenntnis gesetzt, darunter kantonale Chemikalienfachstellen, Mitarbeitende von Gartencentern sowie Mitglieder von JardinSuisse. Viele Verkaufsstellen von PSM weisen zusätzlich direkt am Verkaufsort auf die neuen Regelungen hin, sodass auch «Hobby-Anwender und -Anwenderinnen» über die Änderungen informiert werden.</span></p></span>
  • <p>Seit 2023 ist die Zulassung von Pflanzenschutzmittel für die Hobby-Anwendung verboten, wenn sie bestimmte Gefahren für die menschliche Gesundheit darstellen, giftig bzw. sehr giftig für Wasserorganismen sind oder zu einem Risiko für Bienen führen. Auch PFAS-Pestizide sind ab dem 31.10.2026 für die Hobby-Anwendung verboten, wie der Bundesrat auf meine Frage 25.7715 schreibt. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Vom Verbot sind laut Bundesrat insgesamt 194 Pestizide betroffen, welche zuvor noch für die Anwendung durch Laien zugelassen waren. In seiner Antwort auf die Ip. 22.4592 schätzt er zudem, dass nach der Umsetzung des Verbots noch etwa 200 Pestizid-Produkte mit insgesamt 40 Wirkstoffen für die Privatanwendung zugelassen sein werden. Für die verbotenen Pestizide gelten Verkaufs- und Aufbrauchfristen. Sind diese abgelaufen, ist der Verkauf dieser Pestizide an Laien sowie deren Anwendung durch ungeschulte Personen strafbar.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ein Blick auf das Pflanzenschutzmittelverzeichnis zeigt, dass manche Pestizide für die Privatanwendung verboten wurden, andere mit demselben Wirkstoff jedoch erlaubt bleiben. Zum Beispiel beinhalten die Produkte «Majestik Indoor» und «Majestik» den Wirkstoff Maltodexrin, in derselben Konzentration. Das Produkt «Indoor» wurde für die Privatanwendung verboten, das andere bleibt dafür erlaubt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie viele PSM-Produkte und wie viele Wirkstoffe bleiben nach der Revision von 2023 für die Laien-Anwendung tatsächlich zugelassen?&nbsp;</li><li>Wann laufen die Verkaufs- und Aufbrauchfristen für die Produkte aus, welche für die Privatanwendung verboten wurden?&nbsp;</li><li>Wie wurde entschieden, ob ein Produkt mit einem bestimmten Wirkstoff für die Privatanwendung zugelassen bleibt oder nicht?&nbsp;</li><li>Gibt es weitere Beispiele wie «Majestik Indoor» und «Majestik», in denen derselbe Wirkstoff in gleicher Konzentration enthalten ist, die aber nicht gleich reguliert sind?&nbsp;Wenn ja, welche und warum?&nbsp;</li><li>Gibt es weitere Produkte, wie «Majestik Indoor», die zur Laien-Anwendung zugelassen bleiben, obwohl sie giftig bzw. sehr giftig für Wasserorganismen sind?&nbsp;Wenn ja, warum?&nbsp;</li><li>Wie häufig wird die Zulassung von Wirkstoffen zur Hobby-Anwendung überprüft?&nbsp;</li><li>Was unternimmt er, um sicherzustellen, dass sowohl Händler als auch Hobby-Anwender:innen über die neue Regulierung informiert sind und diese umsetzen?&nbsp;</li></ol>
  • Hobby-Anwendung von zugelassenen Pestiziden. Stand der Dinge
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Nach der Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161), die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist (AS 2022 784), bleiben rund 280 Produkte weiterhin für die Kategorie «nichtberufliche Verwendung (nbV)» zugelassen, darin enthalten sind rund 150 Verkaufserlaubnisse. Es sind noch 52 verschiedene Wirkstoffe zugelassen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2 und 6. Pflanzenschutzmittel (PSM), die vor dem 1. Januar 2023 für die nbV zugelassen waren, wurden einer Überprüfung unterzogen. Als Folge davon wurde bei diesen PSM im Oktober 2024 entweder die Bewilligung bzw. Verkaufserlaubnis als Ganzes oder die Verwenderkategorie nbV widerrufen. </span></p><p><span>In der Liste «Ausverkaufs- und Verwendungsfristen bei widerrufener nichtberuflicher Verwendung 2024» (www.blv.admin.ch &gt; Zulassung Pflanzenschutzmittel &gt; Anwendung und Vollzug &gt; Nichtberufliche Verwendung) sind alle vom nbV-Widerruf betroffenen Produkte inklusive der geltenden Ausverkaufs- und Verwendungsfristen enthalten. Die meisten Produkte dürfen noch bis zum 31. Oktober 2025 für die nbV in Verkehr gebracht und bis zum 31. Oktober 2026 verwendet werden.</span></p><p><span>PSM, die nach dem 1. Januar 2023 für die nbV zugelassen wurden/werden, erfüllen bereits die strengeren Anforderungen für die nbV. Bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen werden auch PSM für die nbV neu überprüft.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Seit dem 1. Januar 2023 gelten bei der Zulassung von PSM für die nbV strengere Anforderungen (Anh. 12 Ziff. 1 sowie Art. 64 Abs. 4 </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/340/de"><span>PSMV</span></a><span>). Damit werden die Risiken reduziert: Es sind nur PSM für die nbV zugelassen, die von Laien so angewendet werden können, dass der Schutz von Umwelt, Gesundheit und Tieren gewährleistet bleibt. Eine Zusammenstellung dieser Kriterien findet sich in Anhang 3 der </span><a href="https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/gesuche-und-antraege/gesuche.html"><span>«Weisung für das Einreichen von Gesuchen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz»</span></a><span> (www.blv.admin.ch &gt; Zulassung Pflanzenschutzmittel &gt; Gesuche und Anträge &gt; Gesuche). Es gibt Kriterien auf verschiedenen Ebenen (Wirkstoff-, Produkt- und Indikationenebene), welche eine Zulassung eines PSM für die nbV ausschliessen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4 und 5. Massgebend für die Einstufung eines Produkts ist nicht nur der Wirkstoffgehalt, sondern die gesamte Zusammensetzung des Produkts. Produkte mit gleichem Wirkstoffgehalten können demnach unterschiedlich eingestuft sein.</span></p><p><span>Das erwähnte Produkt «Majestik Indoor» ist ausschliesslich für Anwendungen im Gewächshaus mit der Auflage </span><em><span>«Darf nur in geschlossenen Räumen (z.B. Gewächshaus) in Abwesenheit von Bestäubern angewendet werden» </span></em><span>zugelassen. Diese Auflage ist kein Ausschlusskriterium gemäss Anhang 12 Ziffer 1 Buchstabe d PSMV. Das Produkt «Majestik» hingegen ist sowohl für Anwendungen im Freiland wie auch im Gewächshaus zugelassen und verfügt über die Auflage </span><em><span>«Spe 8: Gefährlich für Bienen»</span></em><span>. Diese Auflage ist gemäss erwähntem Anhang ein Ausschlusskriterium für die nbV.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Alle wichtigen Informationen zur Zulassungssituation von PSM für nbV sowie zu den Verkaufs- und Aufbrauchfristen im Zusammenhang mit den Einschränkungen sind öffentlich zugänglich (</span><a href="http://www.blv.admin.ch"><span>www.blv.admin.ch</span></a><span> &gt; Zulassung Pflanzenschutzmittel &gt; Zulassung und Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln &gt; Zugelassene Pflanzenschutzmittel). Die Zulassungsstelle PSM hat in den vergangenen zwei Jahren die Bewilligungsinhaberinnen und kantonalen Vollzugsstellen wiederholt über die Anpassungen informiert. </span></p><p><span>Darüber hinaus wurden weitere betroffene Kreise in Tagungen über die kommenden Einschränkungen in Kenntnis gesetzt, darunter kantonale Chemikalienfachstellen, Mitarbeitende von Gartencentern sowie Mitglieder von JardinSuisse. Viele Verkaufsstellen von PSM weisen zusätzlich direkt am Verkaufsort auf die neuen Regelungen hin, sodass auch «Hobby-Anwender und -Anwenderinnen» über die Änderungen informiert werden.</span></p></span>
    • <p>Seit 2023 ist die Zulassung von Pflanzenschutzmittel für die Hobby-Anwendung verboten, wenn sie bestimmte Gefahren für die menschliche Gesundheit darstellen, giftig bzw. sehr giftig für Wasserorganismen sind oder zu einem Risiko für Bienen führen. Auch PFAS-Pestizide sind ab dem 31.10.2026 für die Hobby-Anwendung verboten, wie der Bundesrat auf meine Frage 25.7715 schreibt. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Vom Verbot sind laut Bundesrat insgesamt 194 Pestizide betroffen, welche zuvor noch für die Anwendung durch Laien zugelassen waren. In seiner Antwort auf die Ip. 22.4592 schätzt er zudem, dass nach der Umsetzung des Verbots noch etwa 200 Pestizid-Produkte mit insgesamt 40 Wirkstoffen für die Privatanwendung zugelassen sein werden. Für die verbotenen Pestizide gelten Verkaufs- und Aufbrauchfristen. Sind diese abgelaufen, ist der Verkauf dieser Pestizide an Laien sowie deren Anwendung durch ungeschulte Personen strafbar.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ein Blick auf das Pflanzenschutzmittelverzeichnis zeigt, dass manche Pestizide für die Privatanwendung verboten wurden, andere mit demselben Wirkstoff jedoch erlaubt bleiben. Zum Beispiel beinhalten die Produkte «Majestik Indoor» und «Majestik» den Wirkstoff Maltodexrin, in derselben Konzentration. Das Produkt «Indoor» wurde für die Privatanwendung verboten, das andere bleibt dafür erlaubt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie viele PSM-Produkte und wie viele Wirkstoffe bleiben nach der Revision von 2023 für die Laien-Anwendung tatsächlich zugelassen?&nbsp;</li><li>Wann laufen die Verkaufs- und Aufbrauchfristen für die Produkte aus, welche für die Privatanwendung verboten wurden?&nbsp;</li><li>Wie wurde entschieden, ob ein Produkt mit einem bestimmten Wirkstoff für die Privatanwendung zugelassen bleibt oder nicht?&nbsp;</li><li>Gibt es weitere Beispiele wie «Majestik Indoor» und «Majestik», in denen derselbe Wirkstoff in gleicher Konzentration enthalten ist, die aber nicht gleich reguliert sind?&nbsp;Wenn ja, welche und warum?&nbsp;</li><li>Gibt es weitere Produkte, wie «Majestik Indoor», die zur Laien-Anwendung zugelassen bleiben, obwohl sie giftig bzw. sehr giftig für Wasserorganismen sind?&nbsp;Wenn ja, warum?&nbsp;</li><li>Wie häufig wird die Zulassung von Wirkstoffen zur Hobby-Anwendung überprüft?&nbsp;</li><li>Was unternimmt er, um sicherzustellen, dass sowohl Händler als auch Hobby-Anwender:innen über die neue Regulierung informiert sind und diese umsetzen?&nbsp;</li></ol>
    • Hobby-Anwendung von zugelassenen Pestiziden. Stand der Dinge

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