PK-Flatrate. Keine Altersdiskriminierung dank einheitlichen BVG-Beitragssätzen
- ShortId
-
25.4243
- Id
-
20254243
- Updated
-
27.11.2025 09:15
- Language
-
de
- Title
-
PK-Flatrate. Keine Altersdiskriminierung dank einheitlichen BVG-Beitragssätzen
- AdditionalIndexing
-
28;2836;1236;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Ein Arbeitgeber muss für ältere Angestellte also höhere Lohnbeiträge zahlen als für jüngere. Dies benachteiligt ältere Personen auf dem Arbeitsmarkt spürbar. Die demografische Entwicklung verstärkt den negativen Effekt dieser Benachteiligung. Unternehmen erhalten mit einem einheitlichen Beitragssatz positive Anreize, mehr ältere Arbeitnehmende länger zu beschäftigen, was dem Fachkräftemangel und der Arbeitsmigration entgegenwirkt. Auch deshalb sah die BVG-Reform vor, den Unterschied zwischen den Beiträgen für ältere und für jüngere Arbeitnehmende zu verkleinern. Die Beitragssätze wären für die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen auf 9% und für die über 35-Jähringen auf 14% festgelegt worden. Da die Reform scheiterte, besteht die Differenz in den Beitragssätzen und damit die Altersdiskriminierung weiterhin. Der Beitragssatz ist für über 55-Jährige nach wie vor mehr als doppelt so hoch wie für 25-34-Jährige. Das ist nicht weiter tragbar. </p><p> </p><p>Es braucht daher dringend eine Anpassung. Um die Diskriminierung nach Alter aufgrund der BVG-Beiträge im Arbeitsmarkt konsequent zu verhindern, soll eine Gleichstellung sämtlicher Altersgruppen dank einheitlichen Beitragssätzen angestrebt werden. </p><p> </p><p>Zudem soll die Altersgrenze auf 20 Jahre gesenkt werden. Damit profitieren junge Personen früher von Arbeitgeberbeiträgen und können über einen längeren Zeitraum ein rentenbildendes Alterskapital aufbauen. </p>
- <span><p><span>Das Parlament hat die Frage eines einheitlichen Altersgutschriftensatzes in der beruflichen Vorsorge bereits mehrmals diskutiert und negativ beantwortet (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173325"><u><span>17.3325 Mo. Fraktion BD</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193883"><u><span>19.3883 Mo. Grin Jean-Pierre</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213400"><u><span>21.3400 Po. Hess Erich</span></u></a><span>).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Einführung einheitlicher Altersgutschriftensätze wirft mehrere Probleme auf. Diese betreffen primär die Einführungs- und Umstellungsphase (Übergangszeit). Würde der einheitliche Altersgutschriftensatz ab sofort für alle Versicherten gelten, wären jahrzehntelange, erhebliche Kompensationsmassnahmen notwendig, um die Rentenverluste älterer Generationen (ü45) auszugleichen, die bereits einen Teil ihres Altersguthabens mit gestaffelten Altersgutschriften gebildet haben und zum Pensionierungszeitpunkt entsprechend über zu wenig Altersguthaben verfügen würden. Würde er nur für jene Versicherten gelten, die neu mit dem Sparprozess beginnen, kämen während 40 Jahren zwei unterschiedliche Regime zur Anwendung, was zu vielfältigen Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt führen würde. So wäre beispielweise der einheitliche Altersgutschriftensatz für jüngere Versicherte, die neu mit dem Sparprozess beginnen, höher als die Altersgutschriften für etwas ältere Versicherte, die vor Einführung des neuen Regimes mit dem Sparprozess gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40)</span><span> </span><span>begonnen haben. Auch der administrative Aufwand für die Arbeitgeber und die Vorsorgeeinrichtungen wäre erheblich höher. Zudem würden spätere, ohnehin komplexe BVG-Revisionen durch die zwei parallel laufenden Regime noch zusätzlich verkompliziert. Der Bundesrat hatte in der BVG-Reform deshalb eine Abflachung der Altersgutschriftensätze, verbunden mit verschiedenen kompensierenden Massnahmen, vorgeschlagen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Wirksamkeit einheitlicher Altersgutschriftensätze zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmer ist nicht belegt. Zu diesem Schluss kam auch die dritte nationale Konferenz zum Thema «Ältere Arbeitnehmer», die am 25. April 2017 stattfand. Ohnehin betreffen die Altersgutschriften des BVG nur die obligatorische berufliche Vorsorge, die nur für einen kleinen Teil der Versicherten massgebend ist, was die Wirksamkeit eines einheitlichen Altersgutschriftensatzes weiter reduzieren würde.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Frage der Vorverlegung des Sparprozesses wurde ebenfalls bereits im Rahmen der BVG-Reform diskutiert und verworfen. Unter 25-jährige befinden sich häufig noch in Ausbildung oder verfügen über geringere Einkommen, was den Nutzen einer solchen Massnahme minimieren würde. Dem stünde ein erheblicher Mehraufwand bei den Pensionskassen gegenüber. Einerseits müssten die Vorsorgeeinrichtungen die Versicherungsbedingungen und -pläne sowie ihre Verwaltungssysteme überarbeiten, was mit erheblichen einmaligen Kosten verbunden wäre. Anderseits sind, wie die regelmässigen Erhebungen des BFS (Schweizerische Arbeitskräfteerhebung SAKE) zur Nettorotationsquote nach Alter zeigen, Stellenwechsel in diesem Alter wesentlich häufiger, was zu höherem wiederkehrendem Kostenaufwand führen würde. Diese administrativen Komplikationen und zusätzlichen Kosten sind angesichts der quasi nicht vorhandenen Auswirkungen auf die Verbesserung der Vorsorge nicht gerechtfertigt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Beiträge an die berufliche Vorsorge mit einem einheitlichen Beitragssatz auszugestalten und die Altersgrenze für die Beitragspflicht der Altersrente auf 20 Jahre herabzusetzen. </p>
- PK-Flatrate. Keine Altersdiskriminierung dank einheitlichen BVG-Beitragssätzen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Ein Arbeitgeber muss für ältere Angestellte also höhere Lohnbeiträge zahlen als für jüngere. Dies benachteiligt ältere Personen auf dem Arbeitsmarkt spürbar. Die demografische Entwicklung verstärkt den negativen Effekt dieser Benachteiligung. Unternehmen erhalten mit einem einheitlichen Beitragssatz positive Anreize, mehr ältere Arbeitnehmende länger zu beschäftigen, was dem Fachkräftemangel und der Arbeitsmigration entgegenwirkt. Auch deshalb sah die BVG-Reform vor, den Unterschied zwischen den Beiträgen für ältere und für jüngere Arbeitnehmende zu verkleinern. Die Beitragssätze wären für die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen auf 9% und für die über 35-Jähringen auf 14% festgelegt worden. Da die Reform scheiterte, besteht die Differenz in den Beitragssätzen und damit die Altersdiskriminierung weiterhin. Der Beitragssatz ist für über 55-Jährige nach wie vor mehr als doppelt so hoch wie für 25-34-Jährige. Das ist nicht weiter tragbar. </p><p> </p><p>Es braucht daher dringend eine Anpassung. Um die Diskriminierung nach Alter aufgrund der BVG-Beiträge im Arbeitsmarkt konsequent zu verhindern, soll eine Gleichstellung sämtlicher Altersgruppen dank einheitlichen Beitragssätzen angestrebt werden. </p><p> </p><p>Zudem soll die Altersgrenze auf 20 Jahre gesenkt werden. Damit profitieren junge Personen früher von Arbeitgeberbeiträgen und können über einen längeren Zeitraum ein rentenbildendes Alterskapital aufbauen. </p>
- <span><p><span>Das Parlament hat die Frage eines einheitlichen Altersgutschriftensatzes in der beruflichen Vorsorge bereits mehrmals diskutiert und negativ beantwortet (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173325"><u><span>17.3325 Mo. Fraktion BD</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193883"><u><span>19.3883 Mo. Grin Jean-Pierre</span></u></a><span>, </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213400"><u><span>21.3400 Po. Hess Erich</span></u></a><span>).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Einführung einheitlicher Altersgutschriftensätze wirft mehrere Probleme auf. Diese betreffen primär die Einführungs- und Umstellungsphase (Übergangszeit). Würde der einheitliche Altersgutschriftensatz ab sofort für alle Versicherten gelten, wären jahrzehntelange, erhebliche Kompensationsmassnahmen notwendig, um die Rentenverluste älterer Generationen (ü45) auszugleichen, die bereits einen Teil ihres Altersguthabens mit gestaffelten Altersgutschriften gebildet haben und zum Pensionierungszeitpunkt entsprechend über zu wenig Altersguthaben verfügen würden. Würde er nur für jene Versicherten gelten, die neu mit dem Sparprozess beginnen, kämen während 40 Jahren zwei unterschiedliche Regime zur Anwendung, was zu vielfältigen Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt führen würde. So wäre beispielweise der einheitliche Altersgutschriftensatz für jüngere Versicherte, die neu mit dem Sparprozess beginnen, höher als die Altersgutschriften für etwas ältere Versicherte, die vor Einführung des neuen Regimes mit dem Sparprozess gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40)</span><span> </span><span>begonnen haben. Auch der administrative Aufwand für die Arbeitgeber und die Vorsorgeeinrichtungen wäre erheblich höher. Zudem würden spätere, ohnehin komplexe BVG-Revisionen durch die zwei parallel laufenden Regime noch zusätzlich verkompliziert. Der Bundesrat hatte in der BVG-Reform deshalb eine Abflachung der Altersgutschriftensätze, verbunden mit verschiedenen kompensierenden Massnahmen, vorgeschlagen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Wirksamkeit einheitlicher Altersgutschriftensätze zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmer ist nicht belegt. Zu diesem Schluss kam auch die dritte nationale Konferenz zum Thema «Ältere Arbeitnehmer», die am 25. April 2017 stattfand. Ohnehin betreffen die Altersgutschriften des BVG nur die obligatorische berufliche Vorsorge, die nur für einen kleinen Teil der Versicherten massgebend ist, was die Wirksamkeit eines einheitlichen Altersgutschriftensatzes weiter reduzieren würde.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Frage der Vorverlegung des Sparprozesses wurde ebenfalls bereits im Rahmen der BVG-Reform diskutiert und verworfen. Unter 25-jährige befinden sich häufig noch in Ausbildung oder verfügen über geringere Einkommen, was den Nutzen einer solchen Massnahme minimieren würde. Dem stünde ein erheblicher Mehraufwand bei den Pensionskassen gegenüber. Einerseits müssten die Vorsorgeeinrichtungen die Versicherungsbedingungen und -pläne sowie ihre Verwaltungssysteme überarbeiten, was mit erheblichen einmaligen Kosten verbunden wäre. Anderseits sind, wie die regelmässigen Erhebungen des BFS (Schweizerische Arbeitskräfteerhebung SAKE) zur Nettorotationsquote nach Alter zeigen, Stellenwechsel in diesem Alter wesentlich häufiger, was zu höherem wiederkehrendem Kostenaufwand führen würde. Diese administrativen Komplikationen und zusätzlichen Kosten sind angesichts der quasi nicht vorhandenen Auswirkungen auf die Verbesserung der Vorsorge nicht gerechtfertigt.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Beiträge an die berufliche Vorsorge mit einem einheitlichen Beitragssatz auszugestalten und die Altersgrenze für die Beitragspflicht der Altersrente auf 20 Jahre herabzusetzen. </p>
- PK-Flatrate. Keine Altersdiskriminierung dank einheitlichen BVG-Beitragssätzen
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