Handeln aufgrund des Evaluationsberichtes zum Emissionshandelssystem

ShortId
25.4244
Id
20254244
Updated
07.01.2026 12:36
Language
de
Title
Handeln aufgrund des Evaluationsberichtes zum Emissionshandelssystem
AdditionalIndexing
52;66;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Emissionshandelssystem (EHS) ist seit 2013 ein zentrales klimapolitisches Instrument der Schweiz. Die vom Bundesamt für Umwelt in Auftrag gegebene Evaluation durch INFRAS (2025) hat gezeigt, dass das EHS im Zeitraum 2013 bis 2023 grundsätzlich funktioniert hat, dass der direkte Einfluss des EHS auf die Emissionsminderung bisher jedoch beschränkt war und andere Faktoren, wie Produktionsveränderungen, eine grössere Rolle gespielt haben.</p><p>Die Studie gibt Handlungsempfehlungen und weist auf zentrale Herausforderungen und Zielkonflikte hin. So bestehen einerseits Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie, da im Gegensatz zur Europäischen Union kein Grenzausgleichsmechanismus wie der Carbon Border Adjustment Mechanism (EU-CBAM) besteht. Andererseits zeigen die Ergebnisse, dass das bestehende System an Wirksamkeit verlieren könnte, wenn überschüssige Emissionsrechte die Marktmechanismen weiterhin abschwächen.</p>
  • <span><p><span>1) Der Grenzausgleichsmechanismus der EU (EU CBAM) sorgt ab 2026 schrittweise für eine gleichwertige Bepreisung der bei der Produktion von importierten Waren verursachten Treibhausgasemissionen, wie wenn die Produktion in Anlagen unter dem EU-Emissionshandelssystem (EHS) erfolgen würde. Der EU CBAM löst in der EU die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten ab als Massnahme gegen das Risiko von Emissionsverlagerungen in den Sektoren Zement, Stahl, Aluminium, Wasserstoff und Chemikalien zur Düngemittelproduktion.</span></p><p><span>Die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten für die Produktion von dem CBAM der EU unterstellten Waren wird ab dem Jahr 2026 auch im EHS der Schweiz schrittweise reduziert. Dies ist eine Bedingung für die Aufrechterhaltung der Verknüpfung der EHS der Schweiz und der EU. Dank der Verknüpfung der beiden EHS sind Waren mit Ursprung in der Schweiz vom CBAM ausgenommen. Davon profitieren alle Schweizer Unternehmen, die dem EU CBAM unterstellte Waren herstellen. Dies unabhängig davon, ob sie am EHS teilnehmen müssen oder nicht.</span></p><p><span>Der Bundesrat hat sich im Bericht «Auswirkungen von CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Grenzausgleichsmechanismen auf die Schweiz» in Erfüllung des Postulats 20.3933 der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates mit der CBAM-Thematik befasst und empfohlen, aufgrund der regulatorischen und handelspolitischen Risiken von der Einführung eines solchen Mechanismus für die Schweiz derzeit abzusehen. Derweil fordert die parlamentarische Initiative </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210432"><u><span>21.432 Ryser</span></u></a><span> die Schaffung von Grundlagen für ein CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Grenzausgleichssystem in der Schweiz. Am 20. Oktober 2025 hat die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates einen Vorentwurf für einen CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren verabschiedet. Diese Vorlage ist noch bis am 20. Februar 2026 in Vernehmlassung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2) Der Marktstabilisierungsmechanismus reduziert die Versteigerungsmenge im Schweizer EHS jährlich um 50</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent und verringert damit entsprechend die Menge an überzähligen Emissionsrechten im Markt. Eine schnellere Reduktion der überzähligen Emissionsrechte im Schweizer EHS hätte auf die Wirksamkeit des bestehenden Systems keinen wesentlichen Einfluss, da das Schweizer EHS in Anbetracht der Verknüpfung mit dem EU EHS aufgrund der Grössenunterschiede für die Preisbestimmung der Emissionsrechte nicht relevant ist. Vor diesem Hintergrund käme der erwähnten Handlungsempfehlung Nummer 1 vor allem bei einem Schweizer EHS ohne Verknüpfung mit demjenigen der EU eine Bedeutung zu. Der Bundesrat erachtet eine Anpassung des Marktstabilisierungsmechanismus zum heutigen Zeitpunkt deshalb als nicht notwendig.</span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat liess einen Evaluationsbericht zum Emissionshandelssystem erstellen. Zu dessen Empfehlungen stellen sich folgende Fragen:</p><p>1.<strong>&nbsp;</strong>Im Evaluationsbericht berichten Schweizer Unternehmen von Wettbewerbsnachteilen, weil die Schweiz im Gegensatz zu EU-Ländern derzeit keinen sogenannten Grenzausgleichsmechanismus vorsieht.&nbsp; Warum tritt die Schweiz nicht dem EU-CBAM (EU-Klimazoll) bei? Wie reagiert der Bundesrat auf die Sorgen der Unternehmen?</p><p>2. Wie und wann reagiert der Bundesrat auf die Handlungsempfehlung Nummer 1 des Evaluationsberichts, dass der Schweizer Marktstabilisierungsmechanismus so angepasst werden sollte, dass sich die überschüssigen Emissionsrechte im Markt schneller reduzieren lassen?</p>
  • Handeln aufgrund des Evaluationsberichtes zum Emissionshandelssystem
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Emissionshandelssystem (EHS) ist seit 2013 ein zentrales klimapolitisches Instrument der Schweiz. Die vom Bundesamt für Umwelt in Auftrag gegebene Evaluation durch INFRAS (2025) hat gezeigt, dass das EHS im Zeitraum 2013 bis 2023 grundsätzlich funktioniert hat, dass der direkte Einfluss des EHS auf die Emissionsminderung bisher jedoch beschränkt war und andere Faktoren, wie Produktionsveränderungen, eine grössere Rolle gespielt haben.</p><p>Die Studie gibt Handlungsempfehlungen und weist auf zentrale Herausforderungen und Zielkonflikte hin. So bestehen einerseits Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie, da im Gegensatz zur Europäischen Union kein Grenzausgleichsmechanismus wie der Carbon Border Adjustment Mechanism (EU-CBAM) besteht. Andererseits zeigen die Ergebnisse, dass das bestehende System an Wirksamkeit verlieren könnte, wenn überschüssige Emissionsrechte die Marktmechanismen weiterhin abschwächen.</p>
    • <span><p><span>1) Der Grenzausgleichsmechanismus der EU (EU CBAM) sorgt ab 2026 schrittweise für eine gleichwertige Bepreisung der bei der Produktion von importierten Waren verursachten Treibhausgasemissionen, wie wenn die Produktion in Anlagen unter dem EU-Emissionshandelssystem (EHS) erfolgen würde. Der EU CBAM löst in der EU die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten ab als Massnahme gegen das Risiko von Emissionsverlagerungen in den Sektoren Zement, Stahl, Aluminium, Wasserstoff und Chemikalien zur Düngemittelproduktion.</span></p><p><span>Die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten für die Produktion von dem CBAM der EU unterstellten Waren wird ab dem Jahr 2026 auch im EHS der Schweiz schrittweise reduziert. Dies ist eine Bedingung für die Aufrechterhaltung der Verknüpfung der EHS der Schweiz und der EU. Dank der Verknüpfung der beiden EHS sind Waren mit Ursprung in der Schweiz vom CBAM ausgenommen. Davon profitieren alle Schweizer Unternehmen, die dem EU CBAM unterstellte Waren herstellen. Dies unabhängig davon, ob sie am EHS teilnehmen müssen oder nicht.</span></p><p><span>Der Bundesrat hat sich im Bericht «Auswirkungen von CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Grenzausgleichsmechanismen auf die Schweiz» in Erfüllung des Postulats 20.3933 der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates mit der CBAM-Thematik befasst und empfohlen, aufgrund der regulatorischen und handelspolitischen Risiken von der Einführung eines solchen Mechanismus für die Schweiz derzeit abzusehen. Derweil fordert die parlamentarische Initiative </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210432"><u><span>21.432 Ryser</span></u></a><span> die Schaffung von Grundlagen für ein CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Grenzausgleichssystem in der Schweiz. Am 20. Oktober 2025 hat die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates einen Vorentwurf für einen CO</span><sub><span>2</span></sub><span>-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren verabschiedet. Diese Vorlage ist noch bis am 20. Februar 2026 in Vernehmlassung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2) Der Marktstabilisierungsmechanismus reduziert die Versteigerungsmenge im Schweizer EHS jährlich um 50</span><span>&nbsp;</span><span>Prozent und verringert damit entsprechend die Menge an überzähligen Emissionsrechten im Markt. Eine schnellere Reduktion der überzähligen Emissionsrechte im Schweizer EHS hätte auf die Wirksamkeit des bestehenden Systems keinen wesentlichen Einfluss, da das Schweizer EHS in Anbetracht der Verknüpfung mit dem EU EHS aufgrund der Grössenunterschiede für die Preisbestimmung der Emissionsrechte nicht relevant ist. Vor diesem Hintergrund käme der erwähnten Handlungsempfehlung Nummer 1 vor allem bei einem Schweizer EHS ohne Verknüpfung mit demjenigen der EU eine Bedeutung zu. Der Bundesrat erachtet eine Anpassung des Marktstabilisierungsmechanismus zum heutigen Zeitpunkt deshalb als nicht notwendig.</span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat liess einen Evaluationsbericht zum Emissionshandelssystem erstellen. Zu dessen Empfehlungen stellen sich folgende Fragen:</p><p>1.<strong>&nbsp;</strong>Im Evaluationsbericht berichten Schweizer Unternehmen von Wettbewerbsnachteilen, weil die Schweiz im Gegensatz zu EU-Ländern derzeit keinen sogenannten Grenzausgleichsmechanismus vorsieht.&nbsp; Warum tritt die Schweiz nicht dem EU-CBAM (EU-Klimazoll) bei? Wie reagiert der Bundesrat auf die Sorgen der Unternehmen?</p><p>2. Wie und wann reagiert der Bundesrat auf die Handlungsempfehlung Nummer 1 des Evaluationsberichts, dass der Schweizer Marktstabilisierungsmechanismus so angepasst werden sollte, dass sich die überschüssigen Emissionsrechte im Markt schneller reduzieren lassen?</p>
    • Handeln aufgrund des Evaluationsberichtes zum Emissionshandelssystem

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