Abschaffung der Industriezölle. Ein Eigengoal für Industrie, Konsumentinnen und Konsumenten und für die Verhandlungsposition der Schweiz im Zollstreit?

ShortId
25.4248
Id
20254248
Updated
19.12.2025 12:58
Language
de
Title
Abschaffung der Industriezölle. Ein Eigengoal für Industrie, Konsumentinnen und Konsumenten und für die Verhandlungsposition der Schweiz im Zollstreit?
AdditionalIndexing
15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Seit dem 1. Januar 2024 profitieren Schweizer Unternehmen durch den Industriezollabbau von einer spürbaren finanziellen Entlastung: Die Abschaffung der Zölle auf Industrieprodukte erleichtert Importe und senkt den administrativen Aufwand. Die Zolleinnahmen auf Einfuhren von Industrieprodukten betrugen im Zeitraum 2020-2023 durchschnittlich rund 600 Mio. Franken pro Jahr. In diesem Umfang wird seit Jahresbeginn 2024 die Wirtschaft von Abgaben entlastet und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz gestärkt. </span></p><p><span>2. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat ein unabhängiges Beratungsbüro mit einer Studie beauftragt, um zu untersuchen, wie sich die Zolleinsparungen sowie die administrativen Vereinfachungen auf die Konsumentenpreise auswirken. Die Ergebnisse der Studie werden voraussichtlich Anfang 2026 publiziert.</span></p><p><span>3. Die im Vorfeld des Industriezollabbaus durchgeführten und in der Botschaft zitierten Studien legen nahe, dass die Aufhebung der Industriezölle den Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz stärkt. Der realisierte Wohlfahrtsgewinn wurde damals auf rund 860 Mio. CHF geschätzt. Es gibt, auch von Seiten der Wirtschaftsverbände, keine Hinweise, dass der Industriezollabbau zu Produktions- oder Arbeitsplatzverlagerungen geführt hätte. Im Gegenteil hat der Industriezollabbau gemäss ersten Rückmeldungen aus der Wirtschaft zu einer Verringerung des administrativen Aufwands und der damit verbundenen Kosten geführt. Das SECO ist diesbezüglich mit den Wirtschaftsverbänden im Austausch.</span></p><p><span>4. Die Importe von Industrieprodukten haben sich seit dem Industriezollabbau nicht signifikant verändert. Im Jahr 2024 wurden Industrieprodukte in Höhe von rund 312 Mia. Franken importiert. Dieser Wert liegt in etwa auf dem Niveau der Vorjahre (Durchschnitt 2021-2023: 307 Mia. CHF/Jahr). </span></p><p><span>5. Da die durchschnittliche Schweizer Einfuhrzollbelastung auf Industriegütern vor dem Industriezollabbau bei lediglich 1.8 % gemessen am Warenwert lag, ist nicht von davon auszugehen, dass der Industriezollabbau zu einer relevanten Erhöhung von importierten Treibhausgasemissionen geführt hat. Überdies ist anzumerken, dass die Massnahme zu einem erleichterten Handel mit Umweltgütern führt und somit zum Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft beiträgt. </span></p><p><span>6. Der Bundesrat hat am 12. September die Eckwerte der Klimapolitik für die Zeit nach 2030 festgelegt. Dafür ist unter anderem ein neues Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Verkehr sowie ein Rahmengesetz zur CO</span><span>₂</span><span>-Entnahme und -Speicherung geplant. Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit berücksichtigt die vor- und nachgelagerten Emissionen punktuell bereits heute. Der Bundesrat setzt auf wirtschaftlich tragbare und international abgestimmte Lösungen. Grundsätzlich erachtet der Bundesrat Zölle als kein geeignetes Instrument, um die Auslagerung von Treibhausgasemissionen zu verhindern.</span></p><p><span>7. Der Bundesrat bleibt weiterhin bei seiner Ansicht: Dass die Abschaffung der Industriezölle die negoziatorische Position der Schweiz nicht verschlechtert hat, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass gerade seit 2024 mehrere wichtige Freihandelsabkommen abgeschlossen werden konnten (Kosovo, Indien, Thailand, Malaysia, Mercosur). Der Grund liegt nicht zuletzt darin, dass bereits die bis zum 31.12.2023 angewandten Zölle der Schweiz auf Industrieprodukte, wie bereits erwähnt, tief waren. Zudem entfallen über 95% der mit dem Industriezollabbau realisierten Zolleinsparungen auf Importe aus Ländern, die bereits über ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz verfügen oder aus Ländern, die über das Allgemeine Präferenzsystem für Entwicklungsländer weitgehend zollfreien Marktzugang haben. Diese Zölle hatten somit schon bisher keinen Wert als Verhandlungspfand. Dies gilt im Übrigen auch in Bezug auf die USA: Im Falle der Industriegütereinfuhren aus den USA betrug die Zollbelastung im letzten Jahr der Industriezollerhebung (2023) gerade einmal 18 Mio. CHF, was einer Belastung in Höhe von lediglich 0.06% des importierten Warenwertes in Höhe von 29 Mia. CHF entspricht. </span></p></span>
  • <p>Per 1.1.2024 hat die Schweiz die Industriezölle aufgehoben. Diese Abschaffung wurde kontrovers diskutiert, u.a. wegen den massiven Einnahmeausfällen von rund 500 Millionen Franken pro Jahr. Doch die Kritik war auch volkswirtschaftlicher und ökologischer Natur, denn die Abschaffung begünstigt den Import von bisher in der Schweiz hergestellten Gütern. Das kann negative Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Schweiz haben, zu längeren Transportwegen und letztlich auch zu einer Auslagerung von CO2-Emissionen ins Ausland führen – und das, obwohl die importierten Emissionen der Schweiz bereits heute fast vier Mal höher sind als die inländischen Emissionen. Demgegenüber stehen gemäss Bundesrat angebliche jährliche Einsparungen für die Konsument*innen von rund 350 Millionen Franken, wobei die Weitergabe der Zollerleichterung an die Konsument*innen durch ein Monitoring geprüft werden soll.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie hoch waren die effektiven Einnahmeausfälle im Jahr 2024 durch die Abschaffung der Industriezölle?</li><li>Verfügt der Bundesrat durch das Monitoring bereits über Angaben, ob die Zollerleichterungen an die Konsument*innen weitergegeben worden sind? Falls ja: in welchem Umfang? Falls nein: Wann ist mit ersten Resultaten zu rechen und in welcher Form werden diese publiziert?</li><li>Verfügt der Bundesrat über Angaben, wie sich die Abschaffung der Industriezölle auf die Industrie und die Arbeitsplätze in der Schweiz ausgewirkt haben? Führte die Abschaffung der Industriezölle zur Auslagerung von Arbeitsstellen und Produktionsschritten ins Ausland?</li><li>Verfügt der Bundesrat über Angaben, wie sich die Abschaffung der Industriezölle auf die Importe ausgewirkt haben?</li><li>Verfügt der Bundesrat über Angaben, wie sich die Abschaffung der Industriezölle auf (importierten) Treibhausgasemissionen der Schweiz ausgewirkt haben?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Auslagerung von Emissionen zur Begrenzung der Klimaerhitzung beiträgt? Falls nein: wie gedenkt der Bundesrat die importierten Treibhausgasemissionen zu senken?&nbsp;</li><li>In seiner Botschaft schreibt der Bundesrat, dass die Industriezölle als Konzession bei Handelsabkommen an Gewicht verloren haben. Ist der Bundesrat angesichts des Zollstreits mit den USA weiterhin dieser Ansicht? Wäre die Schweiz aktuell nicht in einer besseren Verhandlungsposition gegenüber den USA, wenn sie die Industriezölle nicht abgeschafft hätte?&nbsp;</li></ol>
  • Abschaffung der Industriezölle. Ein Eigengoal für Industrie, Konsumentinnen und Konsumenten und für die Verhandlungsposition der Schweiz im Zollstreit?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Seit dem 1. Januar 2024 profitieren Schweizer Unternehmen durch den Industriezollabbau von einer spürbaren finanziellen Entlastung: Die Abschaffung der Zölle auf Industrieprodukte erleichtert Importe und senkt den administrativen Aufwand. Die Zolleinnahmen auf Einfuhren von Industrieprodukten betrugen im Zeitraum 2020-2023 durchschnittlich rund 600 Mio. Franken pro Jahr. In diesem Umfang wird seit Jahresbeginn 2024 die Wirtschaft von Abgaben entlastet und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz gestärkt. </span></p><p><span>2. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat ein unabhängiges Beratungsbüro mit einer Studie beauftragt, um zu untersuchen, wie sich die Zolleinsparungen sowie die administrativen Vereinfachungen auf die Konsumentenpreise auswirken. Die Ergebnisse der Studie werden voraussichtlich Anfang 2026 publiziert.</span></p><p><span>3. Die im Vorfeld des Industriezollabbaus durchgeführten und in der Botschaft zitierten Studien legen nahe, dass die Aufhebung der Industriezölle den Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz stärkt. Der realisierte Wohlfahrtsgewinn wurde damals auf rund 860 Mio. CHF geschätzt. Es gibt, auch von Seiten der Wirtschaftsverbände, keine Hinweise, dass der Industriezollabbau zu Produktions- oder Arbeitsplatzverlagerungen geführt hätte. Im Gegenteil hat der Industriezollabbau gemäss ersten Rückmeldungen aus der Wirtschaft zu einer Verringerung des administrativen Aufwands und der damit verbundenen Kosten geführt. Das SECO ist diesbezüglich mit den Wirtschaftsverbänden im Austausch.</span></p><p><span>4. Die Importe von Industrieprodukten haben sich seit dem Industriezollabbau nicht signifikant verändert. Im Jahr 2024 wurden Industrieprodukte in Höhe von rund 312 Mia. Franken importiert. Dieser Wert liegt in etwa auf dem Niveau der Vorjahre (Durchschnitt 2021-2023: 307 Mia. CHF/Jahr). </span></p><p><span>5. Da die durchschnittliche Schweizer Einfuhrzollbelastung auf Industriegütern vor dem Industriezollabbau bei lediglich 1.8 % gemessen am Warenwert lag, ist nicht von davon auszugehen, dass der Industriezollabbau zu einer relevanten Erhöhung von importierten Treibhausgasemissionen geführt hat. Überdies ist anzumerken, dass die Massnahme zu einem erleichterten Handel mit Umweltgütern führt und somit zum Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft beiträgt. </span></p><p><span>6. Der Bundesrat hat am 12. September die Eckwerte der Klimapolitik für die Zeit nach 2030 festgelegt. Dafür ist unter anderem ein neues Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Verkehr sowie ein Rahmengesetz zur CO</span><span>₂</span><span>-Entnahme und -Speicherung geplant. Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit berücksichtigt die vor- und nachgelagerten Emissionen punktuell bereits heute. Der Bundesrat setzt auf wirtschaftlich tragbare und international abgestimmte Lösungen. Grundsätzlich erachtet der Bundesrat Zölle als kein geeignetes Instrument, um die Auslagerung von Treibhausgasemissionen zu verhindern.</span></p><p><span>7. Der Bundesrat bleibt weiterhin bei seiner Ansicht: Dass die Abschaffung der Industriezölle die negoziatorische Position der Schweiz nicht verschlechtert hat, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass gerade seit 2024 mehrere wichtige Freihandelsabkommen abgeschlossen werden konnten (Kosovo, Indien, Thailand, Malaysia, Mercosur). Der Grund liegt nicht zuletzt darin, dass bereits die bis zum 31.12.2023 angewandten Zölle der Schweiz auf Industrieprodukte, wie bereits erwähnt, tief waren. Zudem entfallen über 95% der mit dem Industriezollabbau realisierten Zolleinsparungen auf Importe aus Ländern, die bereits über ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz verfügen oder aus Ländern, die über das Allgemeine Präferenzsystem für Entwicklungsländer weitgehend zollfreien Marktzugang haben. Diese Zölle hatten somit schon bisher keinen Wert als Verhandlungspfand. Dies gilt im Übrigen auch in Bezug auf die USA: Im Falle der Industriegütereinfuhren aus den USA betrug die Zollbelastung im letzten Jahr der Industriezollerhebung (2023) gerade einmal 18 Mio. CHF, was einer Belastung in Höhe von lediglich 0.06% des importierten Warenwertes in Höhe von 29 Mia. CHF entspricht. </span></p></span>
    • <p>Per 1.1.2024 hat die Schweiz die Industriezölle aufgehoben. Diese Abschaffung wurde kontrovers diskutiert, u.a. wegen den massiven Einnahmeausfällen von rund 500 Millionen Franken pro Jahr. Doch die Kritik war auch volkswirtschaftlicher und ökologischer Natur, denn die Abschaffung begünstigt den Import von bisher in der Schweiz hergestellten Gütern. Das kann negative Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Schweiz haben, zu längeren Transportwegen und letztlich auch zu einer Auslagerung von CO2-Emissionen ins Ausland führen – und das, obwohl die importierten Emissionen der Schweiz bereits heute fast vier Mal höher sind als die inländischen Emissionen. Demgegenüber stehen gemäss Bundesrat angebliche jährliche Einsparungen für die Konsument*innen von rund 350 Millionen Franken, wobei die Weitergabe der Zollerleichterung an die Konsument*innen durch ein Monitoring geprüft werden soll.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie hoch waren die effektiven Einnahmeausfälle im Jahr 2024 durch die Abschaffung der Industriezölle?</li><li>Verfügt der Bundesrat durch das Monitoring bereits über Angaben, ob die Zollerleichterungen an die Konsument*innen weitergegeben worden sind? Falls ja: in welchem Umfang? Falls nein: Wann ist mit ersten Resultaten zu rechen und in welcher Form werden diese publiziert?</li><li>Verfügt der Bundesrat über Angaben, wie sich die Abschaffung der Industriezölle auf die Industrie und die Arbeitsplätze in der Schweiz ausgewirkt haben? Führte die Abschaffung der Industriezölle zur Auslagerung von Arbeitsstellen und Produktionsschritten ins Ausland?</li><li>Verfügt der Bundesrat über Angaben, wie sich die Abschaffung der Industriezölle auf die Importe ausgewirkt haben?</li><li>Verfügt der Bundesrat über Angaben, wie sich die Abschaffung der Industriezölle auf (importierten) Treibhausgasemissionen der Schweiz ausgewirkt haben?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Auslagerung von Emissionen zur Begrenzung der Klimaerhitzung beiträgt? Falls nein: wie gedenkt der Bundesrat die importierten Treibhausgasemissionen zu senken?&nbsp;</li><li>In seiner Botschaft schreibt der Bundesrat, dass die Industriezölle als Konzession bei Handelsabkommen an Gewicht verloren haben. Ist der Bundesrat angesichts des Zollstreits mit den USA weiterhin dieser Ansicht? Wäre die Schweiz aktuell nicht in einer besseren Verhandlungsposition gegenüber den USA, wenn sie die Industriezölle nicht abgeschafft hätte?&nbsp;</li></ol>
    • Abschaffung der Industriezölle. Ein Eigengoal für Industrie, Konsumentinnen und Konsumenten und für die Verhandlungsposition der Schweiz im Zollstreit?

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