Brandgefährlich! Kostendeckende Vergütung als Voraussetzung einer Branchenanerkennung im Bereich von E&E-Recycling
- ShortId
-
25.4252
- Id
-
20254252
- Updated
-
23.02.2026 11:47
- Language
-
de
- Title
-
Brandgefährlich! Kostendeckende Vergütung als Voraussetzung einer Branchenanerkennung im Bereich von E&E-Recycling
- AdditionalIndexing
-
2446;52;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Jeden Tag brennt es in Abfall- und Reyclingbetrieben in der Schweiz. Der Grund sind falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien. Diese Batterien befinden sich in zahlreichen Geräten wie Smartphones, Laptops, E-Bikes, E-Zigaretten, Spielzeugen und Werkzeugen. Werden sie beschädigt, etwa durch Pressen oder mechanische Beanspruchung während Lagerung und Sortierung, können sie sich selbst entzünden und explosionsartige Brände verursachen, die schwer zu löschen sind. Die Anzahl, aber auch die Sammelmengen von solchen Batterien steigen stetig. Und sie landen sehr häufig nicht im dafür vorgesehen Kanal für Altbatterien, sondern sie sind auf alle Abfallfraktionen verteilt. </p><p>Der Bundesrat kann nach Art. 32a<sup>ter</sup> USG Hersteller, Importeure und ausländische Online-Versandhandelsunternehmen, welche Produkte in Verkehr bringen, die nach Gebrauch bei zahlreichen Inhabern als Abfälle anfallen und besonders behandelt werden müssen oder zur Verwertung geeignet sind, verpflichten, einer vom Bund anerkannten privaten Branchenorganisation einen vorgezogenen Recyclingbeitrag zu entrichten. </p><p>Als Voraussetzung für die Anerkennung einer privaten Branchenorganisation für elektrische und elektronische Geräte, die Batterien enthalten, muss sichergestellt werden, dass diese Branchenorganisation den vorgezogenen Recyclingbetrag genügend hoch ansetzt, damit die Kosten für die Sammlung, den Transport und das Recycling der elektrischen und elektronischen Geräte und Bestandteile gedeckt sind, insbesondere auch aus den Risiken und Folgekosten der Fehlwürfe von Lithium-Ionen-Batterien.</p>
- <span><p><span>Freiwillige Branchenorganisationen haben ein gut funktionierendes Entsorgungssystem von elektrischen und elektronischen Altgeräten aufgebaut. Sie finanzieren dieses System über einen freiwillig von der Branche erhobenen vorgezogenen Recyclingbeitrag (VRB). Die Branchenorganisationen entscheiden eigenständig, wie sie die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Elektroschrott organisieren und finanzieren. Grundsätzlich steht es ihnen frei, die Teilnehmer am freiwilligen Branchensystem auch für die Risiken und Folgekosten aus Fehlwürfen von Lithium-Ionen-Batterien zu entschädigen. Die Ausgestaltung des freiwilligen Finanzierungssystems ist Sache der Branche. Der Bund hat keinen Einfluss darauf. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Mit dem vom Parlament im Umweltschutzgesetz (USG, SR</span><span> </span><span>814.01) neu geschaffenen Artikel 32</span><em><span>a</span></em><sup><span>ter </span></sup><span>werden freiwillige Branchenorganisationen künftig die Möglichkeit haben, sich vom Bund anerkennen zu lassen. Der Bundesrat kann – auf Gesuch einer Branchenorganisation – künftig auch Nichtmitglieder dazu verpflichten, einen vorgezogenen Recyclingbeitrag an eine vom Bund anerkannte private Branchenorganisation zu entrichten. Diese Bestimmung zielt darauf ab, die sogenannten «Trittbrettfahrer» einer spezifischen Branche zur Bezahlung eines VRB zu verpflichten (siehe auch die Antwort des Bundesrates auf die </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244406"><u><span>24.4406 Interpellation Tuosto</span></u></a><span>).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat den Artikel 32</span><em><span>a</span></em><sup><span>ter</span></sup><span> noch nicht in Kraft gesetzt. Zuerst muss geklärt werden, wie die Bestimmung auf Verordnungsebene umgesetzt werden soll. Diese Arbeiten laufen aktuell, und die entsprechenden Anpassungen der Abfallverordnung (VVEA, SR</span><span> </span><span>814.600) werden voraussichtlich bis Ende 2025 dem Bundesrat zur Eröffnung der Vernehmlassung unterbreitet. Es soll ausschliesslich der Entscheidung der Branchenorganisationen überlassen werden, ob eine Anerkennung angestrebt werden soll, um allfällige «Trittbrettfahrer» finanziell einzubinden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die betroffenen Branchen werden im Rahmen der Vernehmlassung zur Anpassung der Abfallverordnung die Gelegenheit erhalten, sich zu den vorgeschlagenen Kriterien für die Anerkennung von Branchenorganisationen zu äussern. Es handelt sich dabei um minimale Vorgaben durch den Bund. Die Verantwortung für die Umsetzung der Branchenlösungen soll bei der Wirtschaft bleiben. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit die vom Bund anerkannten privaten Branchenorganisationen für elektrische und elektronische Geräte und Bestandteile, die Batterien enthalten, einen vorgezogenen Recyclingbeitrag erheben, der die kostendeckende Vergütung der Kosten von Abfall- und Recyclingbetrieben sicherstellt und insbesondere die Risiken und Folgekosten aus Fehlwürfen von Lithium-Ionen-Batterien deckt.</p>
- Brandgefährlich! Kostendeckende Vergütung als Voraussetzung einer Branchenanerkennung im Bereich von E&E-Recycling
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Jeden Tag brennt es in Abfall- und Reyclingbetrieben in der Schweiz. Der Grund sind falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien. Diese Batterien befinden sich in zahlreichen Geräten wie Smartphones, Laptops, E-Bikes, E-Zigaretten, Spielzeugen und Werkzeugen. Werden sie beschädigt, etwa durch Pressen oder mechanische Beanspruchung während Lagerung und Sortierung, können sie sich selbst entzünden und explosionsartige Brände verursachen, die schwer zu löschen sind. Die Anzahl, aber auch die Sammelmengen von solchen Batterien steigen stetig. Und sie landen sehr häufig nicht im dafür vorgesehen Kanal für Altbatterien, sondern sie sind auf alle Abfallfraktionen verteilt. </p><p>Der Bundesrat kann nach Art. 32a<sup>ter</sup> USG Hersteller, Importeure und ausländische Online-Versandhandelsunternehmen, welche Produkte in Verkehr bringen, die nach Gebrauch bei zahlreichen Inhabern als Abfälle anfallen und besonders behandelt werden müssen oder zur Verwertung geeignet sind, verpflichten, einer vom Bund anerkannten privaten Branchenorganisation einen vorgezogenen Recyclingbeitrag zu entrichten. </p><p>Als Voraussetzung für die Anerkennung einer privaten Branchenorganisation für elektrische und elektronische Geräte, die Batterien enthalten, muss sichergestellt werden, dass diese Branchenorganisation den vorgezogenen Recyclingbetrag genügend hoch ansetzt, damit die Kosten für die Sammlung, den Transport und das Recycling der elektrischen und elektronischen Geräte und Bestandteile gedeckt sind, insbesondere auch aus den Risiken und Folgekosten der Fehlwürfe von Lithium-Ionen-Batterien.</p>
- <span><p><span>Freiwillige Branchenorganisationen haben ein gut funktionierendes Entsorgungssystem von elektrischen und elektronischen Altgeräten aufgebaut. Sie finanzieren dieses System über einen freiwillig von der Branche erhobenen vorgezogenen Recyclingbeitrag (VRB). Die Branchenorganisationen entscheiden eigenständig, wie sie die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Elektroschrott organisieren und finanzieren. Grundsätzlich steht es ihnen frei, die Teilnehmer am freiwilligen Branchensystem auch für die Risiken und Folgekosten aus Fehlwürfen von Lithium-Ionen-Batterien zu entschädigen. Die Ausgestaltung des freiwilligen Finanzierungssystems ist Sache der Branche. Der Bund hat keinen Einfluss darauf. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Mit dem vom Parlament im Umweltschutzgesetz (USG, SR</span><span> </span><span>814.01) neu geschaffenen Artikel 32</span><em><span>a</span></em><sup><span>ter </span></sup><span>werden freiwillige Branchenorganisationen künftig die Möglichkeit haben, sich vom Bund anerkennen zu lassen. Der Bundesrat kann – auf Gesuch einer Branchenorganisation – künftig auch Nichtmitglieder dazu verpflichten, einen vorgezogenen Recyclingbeitrag an eine vom Bund anerkannte private Branchenorganisation zu entrichten. Diese Bestimmung zielt darauf ab, die sogenannten «Trittbrettfahrer» einer spezifischen Branche zur Bezahlung eines VRB zu verpflichten (siehe auch die Antwort des Bundesrates auf die </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244406"><u><span>24.4406 Interpellation Tuosto</span></u></a><span>).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat hat den Artikel 32</span><em><span>a</span></em><sup><span>ter</span></sup><span> noch nicht in Kraft gesetzt. Zuerst muss geklärt werden, wie die Bestimmung auf Verordnungsebene umgesetzt werden soll. Diese Arbeiten laufen aktuell, und die entsprechenden Anpassungen der Abfallverordnung (VVEA, SR</span><span> </span><span>814.600) werden voraussichtlich bis Ende 2025 dem Bundesrat zur Eröffnung der Vernehmlassung unterbreitet. Es soll ausschliesslich der Entscheidung der Branchenorganisationen überlassen werden, ob eine Anerkennung angestrebt werden soll, um allfällige «Trittbrettfahrer» finanziell einzubinden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die betroffenen Branchen werden im Rahmen der Vernehmlassung zur Anpassung der Abfallverordnung die Gelegenheit erhalten, sich zu den vorgeschlagenen Kriterien für die Anerkennung von Branchenorganisationen zu äussern. Es handelt sich dabei um minimale Vorgaben durch den Bund. Die Verantwortung für die Umsetzung der Branchenlösungen soll bei der Wirtschaft bleiben. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit die vom Bund anerkannten privaten Branchenorganisationen für elektrische und elektronische Geräte und Bestandteile, die Batterien enthalten, einen vorgezogenen Recyclingbeitrag erheben, der die kostendeckende Vergütung der Kosten von Abfall- und Recyclingbetrieben sicherstellt und insbesondere die Risiken und Folgekosten aus Fehlwürfen von Lithium-Ionen-Batterien deckt.</p>
- Brandgefährlich! Kostendeckende Vergütung als Voraussetzung einer Branchenanerkennung im Bereich von E&E-Recycling
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