Öffentlich finanzierte Weiterbildung bei Kurzarbeit unter handelspolitischen Spannungen mit den USA
- ShortId
-
25.4255
- Id
-
20254255
- Updated
-
19.12.2025 12:51
- Language
-
de
- Title
-
Öffentlich finanzierte Weiterbildung bei Kurzarbeit unter handelspolitischen Spannungen mit den USA
- AdditionalIndexing
-
15;44;24;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ist ein Instrument, das zugunsten der Arbeitnehmenden geschaffen wurde, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die entsprechenden Arbeitsplätze zu erhalten. Damit KAE gewährt werden kann, muss insbesondere ein Arbeitsausfall vorliegen. Der Anspruch auf KAE bleibt auch dann bestehen, wenn der Arbeitgeber mit Einwilligung der kantonalen Amtsstelle die ausfallende Arbeitszeit zur Weiterbildung der betroffenen Arbeitnehmenden verwendet (Art. 47 Arbeitslosenversicherungsverordnung AVIV; SR 837.02). Dabei handelt es sich um eine Ausnahme vom Grundsatz der KAE, denn die für die Weiterbildung innerhalb des Unternehmens verwendete Zeit stellt nicht wirklich einen Arbeitsausfall dar. Dennoch ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Ausnahme sinnvoll ist, da die ausfallende Arbeitszeit so für die Weiterbildung genutzt werden kann. Auf diese Weise lässt sich für die Arbeitnehmenden der Erhalt ihrer Arbeitsplätze garantieren und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Dies erlaubt dem Unternehmen effektiv eine flexiblere Reorganisation der Arbeit, wenn es seine Mitarbeitenden während einem vorübergehenden Beschäftigungsrückgang weiterbildet.</p><p>Es ist jedoch zu bedenken, dass das Unternehmen auch bei Kurzarbeit in der Lage sein muss, rasch auf neue Auftragseingänge zu reagieren. Daraus kann im Falle der Unterstützung von Weiterbildungen ein Zielkonflikt entstehen, da diese normalerweise an einen festen Zeitplan gebunden sind. Um einen solchen Zielkonflikt möglichst zu vermeiden und die Wirkung der Weiterbildung zu maximieren, müsste diese sehr rasch organisiert werden und vor allem den Personen zugutekommen, die bei einem Stellenverlust ein höheres Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit haben.</p><p> </p><p>2. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) während der Kurzarbeit zu prüfen, da die ALV mit dieser Entschädigung bereits für die Löhne der Mitarbeitenden aufkommt und die Finanzierung solcher Massnahmen nicht zu ihren Aufgaben gehört. In der Schweiz ist der Weiterbildungsmarkt nicht staatlich gesteuert, vielmehr handelt es sich um einen freien Markt. Im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes (WeBiG; SR 419.1) und in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips hat der Gesetzgeber klar festgelegt, dass jede Person selbst für ihre Weiterbildung verantwortlich ist. Der Bundesrat appelliert an die Fürsorgepflicht der öffentlichen wie auch der privaten Arbeitgeber, die auf die Unterstützung durch Berufs- und Weiterbildungsfonds von Branchen oder Berufsverbänden oder auf bestehende Bundes- resp. kantonale Hilfen zurückgreifen können, wie etwa das Programm «Einfach besser!… am Arbeitsplatz». Dieses Programm richtet sich an Arbeitgeber, die die Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen, Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien) ihrer Mitarbeitenden stärken wollen.</p><p> </p><p>3. Gemäss den Daten des Gegenseitigen Informationssystems für soziale Sicherheit MISSOC zum Vergleich der Systeme der sozialen Sicherheit der EU- und EFTA-Staaten verfügen von den europäischen Ländern mit Kurzarbeitsregelung, u. a. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, nur zwei auch über eine spezielle Regelung für die Weiterbildungskosten. Es sind dies Österreich mit seiner Qualifizierungsförderung und Luxemburg mit einem höheren Taggeld im Falle einer Weiterbildung. Da die ALV bereits die Löhne der Mitarbeitenden übernimmt, die während der Kurzarbeit an einer Weiterbildung teilnehmen, hält es der Bund nicht für notwendig, sich an den Modellen anderer Länder zu orientieren.</p><p> </p><p>4. Da der Anspruch auf KAE bei einer während eines Arbeitsausfalls besuchten Weiterbildung bestehen bleibt, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Weiterbildungsmöglichkeiten so gewährleistet sind und es sich so vermeiden lässt, dass lediglich die Tätigkeit eingestellt wird.</p>
- <p>Die Entscheidung der USA, übermässig hohe Zölle zu erheben, bedroht bestimmte Exportbranchen der Schweizer Wirtschaft unmittelbar und erhöht das Risiko, dass sie verstärkt auf die Kurzarbeit zurückgreifen. Die Kurzarbeit hat sich zwar als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung bewährt, ist jedoch in erster Linie auf die vorübergehende Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit ausgerichtet.</p><p> </p><p>Gerade in Zeiten einer anhaltenden Krise oder eines dauerhaften Verlusts von Absatzmärkten ist es entscheidend, die Kurzarbeitsphasen zu nutzen, um die Kompetenzen der Arbeitnehmenden und ihre künftige Arbeitsmarktfähigkeit zu stärken.</p><p> </p><p>Derzeit sehen weder das Arbeitslosenversicherungsgesetz noch die Arbeitslosenversicherungsverordnung die Übernahme der Kosten für Weiterbildungen vor, die während der Kurzarbeitsphasen innerbetrieblich durchgeführt werden. Die Organisation und Finanzierung solcher Massnahmen liegt daher vollständig bei den Arbeitgebenden, was die Umsetzung erheblich einschränkt.</p><p> </p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol><li><p>Hält es der Bundesrat für sinnvoll, dass Arbeitnehmende während des Bezugs von Kurzarbeitsentschädigung berufliche Weiterbildungen absolvieren können?</p><p> </p></li><li><p>Ist der Bundesrat bereit, die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen öffentlichen Finanzierung, etwa über die Arbeitslosenversicherung, zur Unterstützung von Weiterbildungsmassnahmen während Kurzarbeitsphasen zu prüfen?</p><p> </p></li><li><p>Kann der Bundesrat bestehende Modelle in anderen Ländern prüfen, in denen Kurzarbeitsphasen als Gelegenheit für die Qualifizierung und Weiterbildung genutzt werden, und aufzeigen, welche Erkenntnisse sich daraus für die Schweiz ableiten lassen?</p><p> </p></li><li>Welche Massnahmen erwägt der Bundesrat zu ergreifen, damit Kurzarbeitsphasen gezielt als Chancen zur Qualifizierung genutzt werden und nicht auf eine blosse Beschäftigungspause hinauslaufen?</li></ol>
- Öffentlich finanzierte Weiterbildung bei Kurzarbeit unter handelspolitischen Spannungen mit den USA
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ist ein Instrument, das zugunsten der Arbeitnehmenden geschaffen wurde, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die entsprechenden Arbeitsplätze zu erhalten. Damit KAE gewährt werden kann, muss insbesondere ein Arbeitsausfall vorliegen. Der Anspruch auf KAE bleibt auch dann bestehen, wenn der Arbeitgeber mit Einwilligung der kantonalen Amtsstelle die ausfallende Arbeitszeit zur Weiterbildung der betroffenen Arbeitnehmenden verwendet (Art. 47 Arbeitslosenversicherungsverordnung AVIV; SR 837.02). Dabei handelt es sich um eine Ausnahme vom Grundsatz der KAE, denn die für die Weiterbildung innerhalb des Unternehmens verwendete Zeit stellt nicht wirklich einen Arbeitsausfall dar. Dennoch ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Ausnahme sinnvoll ist, da die ausfallende Arbeitszeit so für die Weiterbildung genutzt werden kann. Auf diese Weise lässt sich für die Arbeitnehmenden der Erhalt ihrer Arbeitsplätze garantieren und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Dies erlaubt dem Unternehmen effektiv eine flexiblere Reorganisation der Arbeit, wenn es seine Mitarbeitenden während einem vorübergehenden Beschäftigungsrückgang weiterbildet.</p><p>Es ist jedoch zu bedenken, dass das Unternehmen auch bei Kurzarbeit in der Lage sein muss, rasch auf neue Auftragseingänge zu reagieren. Daraus kann im Falle der Unterstützung von Weiterbildungen ein Zielkonflikt entstehen, da diese normalerweise an einen festen Zeitplan gebunden sind. Um einen solchen Zielkonflikt möglichst zu vermeiden und die Wirkung der Weiterbildung zu maximieren, müsste diese sehr rasch organisiert werden und vor allem den Personen zugutekommen, die bei einem Stellenverlust ein höheres Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit haben.</p><p> </p><p>2. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) während der Kurzarbeit zu prüfen, da die ALV mit dieser Entschädigung bereits für die Löhne der Mitarbeitenden aufkommt und die Finanzierung solcher Massnahmen nicht zu ihren Aufgaben gehört. In der Schweiz ist der Weiterbildungsmarkt nicht staatlich gesteuert, vielmehr handelt es sich um einen freien Markt. Im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes (WeBiG; SR 419.1) und in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips hat der Gesetzgeber klar festgelegt, dass jede Person selbst für ihre Weiterbildung verantwortlich ist. Der Bundesrat appelliert an die Fürsorgepflicht der öffentlichen wie auch der privaten Arbeitgeber, die auf die Unterstützung durch Berufs- und Weiterbildungsfonds von Branchen oder Berufsverbänden oder auf bestehende Bundes- resp. kantonale Hilfen zurückgreifen können, wie etwa das Programm «Einfach besser!… am Arbeitsplatz». Dieses Programm richtet sich an Arbeitgeber, die die Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen, Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien) ihrer Mitarbeitenden stärken wollen.</p><p> </p><p>3. Gemäss den Daten des Gegenseitigen Informationssystems für soziale Sicherheit MISSOC zum Vergleich der Systeme der sozialen Sicherheit der EU- und EFTA-Staaten verfügen von den europäischen Ländern mit Kurzarbeitsregelung, u. a. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, nur zwei auch über eine spezielle Regelung für die Weiterbildungskosten. Es sind dies Österreich mit seiner Qualifizierungsförderung und Luxemburg mit einem höheren Taggeld im Falle einer Weiterbildung. Da die ALV bereits die Löhne der Mitarbeitenden übernimmt, die während der Kurzarbeit an einer Weiterbildung teilnehmen, hält es der Bund nicht für notwendig, sich an den Modellen anderer Länder zu orientieren.</p><p> </p><p>4. Da der Anspruch auf KAE bei einer während eines Arbeitsausfalls besuchten Weiterbildung bestehen bleibt, ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Weiterbildungsmöglichkeiten so gewährleistet sind und es sich so vermeiden lässt, dass lediglich die Tätigkeit eingestellt wird.</p>
- <p>Die Entscheidung der USA, übermässig hohe Zölle zu erheben, bedroht bestimmte Exportbranchen der Schweizer Wirtschaft unmittelbar und erhöht das Risiko, dass sie verstärkt auf die Kurzarbeit zurückgreifen. Die Kurzarbeit hat sich zwar als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung bewährt, ist jedoch in erster Linie auf die vorübergehende Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit ausgerichtet.</p><p> </p><p>Gerade in Zeiten einer anhaltenden Krise oder eines dauerhaften Verlusts von Absatzmärkten ist es entscheidend, die Kurzarbeitsphasen zu nutzen, um die Kompetenzen der Arbeitnehmenden und ihre künftige Arbeitsmarktfähigkeit zu stärken.</p><p> </p><p>Derzeit sehen weder das Arbeitslosenversicherungsgesetz noch die Arbeitslosenversicherungsverordnung die Übernahme der Kosten für Weiterbildungen vor, die während der Kurzarbeitsphasen innerbetrieblich durchgeführt werden. Die Organisation und Finanzierung solcher Massnahmen liegt daher vollständig bei den Arbeitgebenden, was die Umsetzung erheblich einschränkt.</p><p> </p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol><li><p>Hält es der Bundesrat für sinnvoll, dass Arbeitnehmende während des Bezugs von Kurzarbeitsentschädigung berufliche Weiterbildungen absolvieren können?</p><p> </p></li><li><p>Ist der Bundesrat bereit, die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen öffentlichen Finanzierung, etwa über die Arbeitslosenversicherung, zur Unterstützung von Weiterbildungsmassnahmen während Kurzarbeitsphasen zu prüfen?</p><p> </p></li><li><p>Kann der Bundesrat bestehende Modelle in anderen Ländern prüfen, in denen Kurzarbeitsphasen als Gelegenheit für die Qualifizierung und Weiterbildung genutzt werden, und aufzeigen, welche Erkenntnisse sich daraus für die Schweiz ableiten lassen?</p><p> </p></li><li>Welche Massnahmen erwägt der Bundesrat zu ergreifen, damit Kurzarbeitsphasen gezielt als Chancen zur Qualifizierung genutzt werden und nicht auf eine blosse Beschäftigungspause hinauslaufen?</li></ol>
- Öffentlich finanzierte Weiterbildung bei Kurzarbeit unter handelspolitischen Spannungen mit den USA
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