Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern
- ShortId
-
25.4264
- Id
-
20254264
- Updated
-
22.12.2025 09:40
- Language
-
de
- Title
-
Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern
- AdditionalIndexing
-
15;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Angesichts der aktuellen internationalen Entwicklungen und der globalen Wirtschaftslage ist die Investitionsbereitschaft von Unternehmen gering. Gleichzeitig ist die Schweiz ein teurer Standort. Damit die Schweiz auch künftig von Investitionen profitieren kann, sollen diese gezielt begünstigt und die Investitionsbereitschaft gestärkt werden.</p><p> </p><p>Besonders wirksam sind Massnahmen, die Investitionskosten nachhaltig senken. Mit einem entsprechenden Paket können attraktive Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung, bei Hauptsitzfunktionen sowie in der Produktion international tätiger Unternehmen langfristig gesichert und gleichzeitig KMU entlastet werden.</p><p> </p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen so ausgestaltet sein, dass sie politisch mehrheitsfähig sind. Die Steuergutschriften sollen zudem international zulässig und insbesondere OECD-konform sein. Zudem sind Absicherungen vorzusehen, damit finanzielle Belastungen und Steuerausfälle in einem klar abgesteckten Rahmen bleiben.</p>
- <span><p><span>Gemäss dem IMD Competitiveness Ranking gehört der Standort Schweiz zu den attraktivsten weltweit. Im diesjährigen Ranking 2025 hat die Schweiz den 1. Platz unter 69 Ländern belegt. Diese sehr gute Platzierung ist stabilen Rahmenbedingungen, einer intakten Infrastruktur, hervorragenden Bildungs- und Forschungsbedingungen, aber auch dem attraktiven Steuerumfeld geschuldet. So belegt die Schweiz im International Tax Competitiveness Index der Tax Foundation ebenfalls einen sehr guten 4. Platz unter den betrachteten 38 OECD-Staaten.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Entwicklungen im Bereich des internationalen Handels sowie bei der OECD-Mindeststeuer stellen die Schweiz vor neue Herausforderungen: Der Bundesrat hat deshalb am 20. August 2025 beschlossen, seine Anstrengungen zur Stärkung der Standortattraktivität zu intensivieren, indem Zugänge zu neuen Absatzmärkten (bspw. über Freihandelsabkommen) erschlossen und regulatorische und administrative Entlastungen (auch im Steuerbereich) für die Unternehmen vorangetrieben werden sollen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Innerhalb der OECD laufen intensive Arbeiten, welche (steuerlichen) Anreize in Zukunft als «nichtschädlich» im Sinne der OECD-Mindeststeuer eingestuft werden können. Unter dem derzeit geltenden OECD-Regelwerk dürften ausschliesslich Qualified Refundable Tax Credits (QRTCs) kompatibel sein. Bei diesen Steuergutschriften handelt es sich um subventionsähnliche, das heisst gewinnunabhängige Instrumente: Sie müssen darum innerhalb einer Zeitspanne von vier Jahren an das Unternehmen ausbezahlt werden, wenn das Unternehmen in dieser Periode keine ausreichenden Gewinne erzielt hat und die Gutschriften folglich nicht oder nicht vollständig mit der geschuldeten Steuer verrechnet werden konnten. Einige Kantone (z. B. BS, GR, LU, ZG), zumeist solche, die von der OECD-Mindeststeuer stark betroffen sind, wollen dieses Instrument anbieten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zusätzliche Steuerabzüge oder Steuergutschriften, die im Gegensatz zu QRTCs gewinnabhängig sind, sollten aus Gründen der Rechtsgleichheit allen Unternehmen offenstehen, die aufgrund der zu fördernden Aktivitäten oder Ausgaben (z.B. Forschung und Entwicklung) hierfür qualifizieren, und damit auch denjenigen Unternehmen, die von der OECD-Mindeststeuer betroffen sind. Aufgrund der laufenden Arbeiten innerhalb der OECD kann aber nicht vorweggenommen werden, ob diese Massnahmen OECD-konform wären. Sind sie es nicht, könnten sie bei Unternehmen, die der Mindestbesteuerung unterworfen sind, oftmals keine Entlastungswirkung entfalten, weil sie durch nationale oder internationale Ergänzungssteuern neutralisiert werden könnten. Aus diesem Grund lassen sich die beiden im Motionstext erwähnten Massnahmen noch nicht abschliessend beurteilen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Sollten sich neue Förderansätze als OECD-konform etablieren, kann dies zu einer neuen Ausgangslage führen – sowohl für den Bund als auch für die Kantone. Dabei ist aber zu bedenken, dass der Bund zu lediglich 25% an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipiert und sich der Verfassungsgeber für eine betont föderalistische Umsetzung der OECD-Mindeststeuer entschieden hat. In erster Linie wären demnach die Kantone gefordert, ihre bisherigen Standortmassnahmen an die gegebenenfalls neue Ausgangslage anzupassen. Unabhängig davon, wird sich der Bundesrat mit steuerlichen Massnahmen zur Bewahrung der Standortattraktivität im Rahmen der Beantwortung des Postulats Walti (23.3752) auseinandersetzen.</span><span> </span><span> </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, welche die Investitionstätigkeit von Unternehmen in der Schweiz entlasten und dadurch die volkswirtschaftliche Dynamik stärken.</p><p> </p><p>Der Bundesrat soll dabei insbesondere folgende Möglichkeiten prüfen:</p><ul><li>Einführung von Überabschreibungen, um Investitionskosten in der Schweiz gezielt zu senken;</li><li>Einführung von Steuergutschriften für grosse Investitionen.</li></ul>
- Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern
- State
-
In Kommission des Nationalrats
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Angesichts der aktuellen internationalen Entwicklungen und der globalen Wirtschaftslage ist die Investitionsbereitschaft von Unternehmen gering. Gleichzeitig ist die Schweiz ein teurer Standort. Damit die Schweiz auch künftig von Investitionen profitieren kann, sollen diese gezielt begünstigt und die Investitionsbereitschaft gestärkt werden.</p><p> </p><p>Besonders wirksam sind Massnahmen, die Investitionskosten nachhaltig senken. Mit einem entsprechenden Paket können attraktive Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung, bei Hauptsitzfunktionen sowie in der Produktion international tätiger Unternehmen langfristig gesichert und gleichzeitig KMU entlastet werden.</p><p> </p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen so ausgestaltet sein, dass sie politisch mehrheitsfähig sind. Die Steuergutschriften sollen zudem international zulässig und insbesondere OECD-konform sein. Zudem sind Absicherungen vorzusehen, damit finanzielle Belastungen und Steuerausfälle in einem klar abgesteckten Rahmen bleiben.</p>
- <span><p><span>Gemäss dem IMD Competitiveness Ranking gehört der Standort Schweiz zu den attraktivsten weltweit. Im diesjährigen Ranking 2025 hat die Schweiz den 1. Platz unter 69 Ländern belegt. Diese sehr gute Platzierung ist stabilen Rahmenbedingungen, einer intakten Infrastruktur, hervorragenden Bildungs- und Forschungsbedingungen, aber auch dem attraktiven Steuerumfeld geschuldet. So belegt die Schweiz im International Tax Competitiveness Index der Tax Foundation ebenfalls einen sehr guten 4. Platz unter den betrachteten 38 OECD-Staaten.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Entwicklungen im Bereich des internationalen Handels sowie bei der OECD-Mindeststeuer stellen die Schweiz vor neue Herausforderungen: Der Bundesrat hat deshalb am 20. August 2025 beschlossen, seine Anstrengungen zur Stärkung der Standortattraktivität zu intensivieren, indem Zugänge zu neuen Absatzmärkten (bspw. über Freihandelsabkommen) erschlossen und regulatorische und administrative Entlastungen (auch im Steuerbereich) für die Unternehmen vorangetrieben werden sollen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Innerhalb der OECD laufen intensive Arbeiten, welche (steuerlichen) Anreize in Zukunft als «nichtschädlich» im Sinne der OECD-Mindeststeuer eingestuft werden können. Unter dem derzeit geltenden OECD-Regelwerk dürften ausschliesslich Qualified Refundable Tax Credits (QRTCs) kompatibel sein. Bei diesen Steuergutschriften handelt es sich um subventionsähnliche, das heisst gewinnunabhängige Instrumente: Sie müssen darum innerhalb einer Zeitspanne von vier Jahren an das Unternehmen ausbezahlt werden, wenn das Unternehmen in dieser Periode keine ausreichenden Gewinne erzielt hat und die Gutschriften folglich nicht oder nicht vollständig mit der geschuldeten Steuer verrechnet werden konnten. Einige Kantone (z. B. BS, GR, LU, ZG), zumeist solche, die von der OECD-Mindeststeuer stark betroffen sind, wollen dieses Instrument anbieten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zusätzliche Steuerabzüge oder Steuergutschriften, die im Gegensatz zu QRTCs gewinnabhängig sind, sollten aus Gründen der Rechtsgleichheit allen Unternehmen offenstehen, die aufgrund der zu fördernden Aktivitäten oder Ausgaben (z.B. Forschung und Entwicklung) hierfür qualifizieren, und damit auch denjenigen Unternehmen, die von der OECD-Mindeststeuer betroffen sind. Aufgrund der laufenden Arbeiten innerhalb der OECD kann aber nicht vorweggenommen werden, ob diese Massnahmen OECD-konform wären. Sind sie es nicht, könnten sie bei Unternehmen, die der Mindestbesteuerung unterworfen sind, oftmals keine Entlastungswirkung entfalten, weil sie durch nationale oder internationale Ergänzungssteuern neutralisiert werden könnten. Aus diesem Grund lassen sich die beiden im Motionstext erwähnten Massnahmen noch nicht abschliessend beurteilen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Sollten sich neue Förderansätze als OECD-konform etablieren, kann dies zu einer neuen Ausgangslage führen – sowohl für den Bund als auch für die Kantone. Dabei ist aber zu bedenken, dass der Bund zu lediglich 25% an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipiert und sich der Verfassungsgeber für eine betont föderalistische Umsetzung der OECD-Mindeststeuer entschieden hat. In erster Linie wären demnach die Kantone gefordert, ihre bisherigen Standortmassnahmen an die gegebenenfalls neue Ausgangslage anzupassen. Unabhängig davon, wird sich der Bundesrat mit steuerlichen Massnahmen zur Bewahrung der Standortattraktivität im Rahmen der Beantwortung des Postulats Walti (23.3752) auseinandersetzen.</span><span> </span><span> </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, welche die Investitionstätigkeit von Unternehmen in der Schweiz entlasten und dadurch die volkswirtschaftliche Dynamik stärken.</p><p> </p><p>Der Bundesrat soll dabei insbesondere folgende Möglichkeiten prüfen:</p><ul><li>Einführung von Überabschreibungen, um Investitionskosten in der Schweiz gezielt zu senken;</li><li>Einführung von Steuergutschriften für grosse Investitionen.</li></ul>
- Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern
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