Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz

ShortId
25.4265
Id
20254265
Updated
22.12.2025 09:38
Language
de
Title
Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz
AdditionalIndexing
15;36;2446
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist eine Exportnation. Ein wichtiger Teil unseres Wohlstandes wird von exportorientierten Unternehmen und deren inländischen Zulieferern erwirtschaftet. Diese Unternehmen geraten jedoch zunehmend unter Druck – durch protektionistische Massnahmen im Ausland, den starken Franken und eine schwache wirtschaftliche Entwicklung in wichtigen Absatzmärkten. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Produktionsstandorts Schweiz zu sichern, sind steuerpolitische Instrumente notwendig, die rasch Wirkung entfalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Dabei ist dem veränderten Steuer- und Standortwettbewerb seit Einführung der OECD-Mindeststeuer Rechnung zu tragen. Besonders zu prüfen sind neue Instrumente, die international bereits Anwendung finden. Dazu gehören namentlich Qualified Refundable Tax Credits, die sich international als zukunftsträchtiges Instrument etablieren und beispielsweise in Singapur erfolgreich eingesetzt werden. Der Bund soll insbesondere eruieren, was er tun kann, dass solche Instrumente auch in der Schweiz breit Anwendung finden und die Kantone sie zur Stärkung ihrer Wirtschaft nutzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zentral ist, dass die Massnahmen international zulässig und insbesondere OECD-konform sind. Gleichzeitig sollten sie so ausgestaltet und Absicherungen eingebaut werden, dass finanzielle Belastungen und Steuerausfälle sich in einem abgesteckten Rahmen bewegen.</p>
  • <span><p><span>Gemäss dem IMD Competitiveness Ranking gehört der Standort Schweiz zu den attraktivsten weltweit. Im diesjährigen Ranking 2025 hat die Schweiz den 1. Platz unter 69 Ländern belegt. Diese sehr gute Platzierung ist stabilen Rahmenbedingungen, einer intakten Infrastruktur, hervorragenden Bildungs- und Forschungsbedingungen, aber auch dem attraktiven Steuerumfeld geschuldet. So belegt die Schweiz im International Tax Competitiveness Index der Tax Foundation ebenfalls einen sehr guten 4. Platz unter den betrachteten 38 OECD-Staaten.</span><span>&nbsp;&nbsp; </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Entwicklungen im Bereich des internationalen Handels sowie bei der OECD-Mindeststeuer stellen die Schweiz vor neue Herausforderungen: Der Bundesrat hat deshalb am 20. August 2025 beschlossen, seine Anstrengungen zur Stärkung der Standortattraktivität zu intensivieren, indem Zugänge zu neuen Absatzmärkten (bspw. über Freihandelsabkommen) erschlossen und regulatorische und administrative Entlastungen (auch im Steuerbereich) für die Unternehmen vorangetrieben werden sollen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Innerhalb der OECD laufen intensive Arbeiten, welche (steuerlichen) Anreize in Zukunft als «nichtschädlich» im Sinne der OECD-Mindeststeuer eingestuft werden können. Unter dem derzeit geltenden OECD-Regelwerk dürften ausschliesslich Qualified Refundable Tax Credits (QRTCs) kompatibel sein. Bei diesen Steuergutschriften handelt es sich um subventionsähnliche, das heisst gewinnunabhängige Instrumente: Sie müssen darum innerhalb einer Zeitspanne von vier Jahren an das Unternehmen ausbezahlt werden, wenn das Unternehmen in dieser Periode keine ausreichenden Gewinne erzielt hat und die Gutschriften folglich nicht oder nicht vollständig mit der geschuldeten Steuer verrechnet werden konnten. Einige Kantone (z. B. BS, GR, LU, ZG), zumeist solche, die von der OECD-Mindeststeuer stark betroffen sind, wollen dieses Instrument anbieten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zusätzliche Steuerabzüge oder Steuergutschriften, die im Gegensatz zu QRTCs gewinnabhängig sind, sollten aus Gründen der Rechtsgleichheit allen Unternehmen offenstehen, die aufgrund der zu fördernden Aktivitäten oder Ausgaben (z.B. Forschung &amp; Entwicklung) hierfür qualifizieren, und damit auch denjenigen Unternehmen, die von der OECD-Mindeststeuer betroffen sind. Aufgrund der laufenden Arbeiten innerhalb der OECD kann aber nicht vorweggenommen werden, ob diese Massnahmen OECD-konform wären. Sind sie es nicht, könnten sie bei Unternehmen, die der Mindestbesteuerung unterworfen sind, oftmals keine Entlastungswirkung entfalten, weil sie durch nationale oder internationale Ergänzungssteuern neutralisiert werden könnten. Aus diesem Grund lassen sich die beiden im Motionstext erwähnten Massnahmen noch nicht abschliessend beurteilen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Sollten sich neue Förderansätze als OECD-konform etablieren, kann dies zu einer neuen Ausgangslage führen – sowohl für den Bund als auch für die Kantone. Dabei ist aber zu bedenken, dass der Bund zu lediglich 25% an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipiert und sich der Verfassungsgeber für eine betont föderalistische Umsetzung der OECD-Mindeststeuer entschieden hat. In erster Linie wären demnach die Kantone gefordert, ihre bisherigen Standortmassnahmen an die gegebenenfalls neue Ausgangslage anzupassen. Unabhängig davon, wird sich der Bundesrat mit steuerlichen Massnahmen zur Bewahrung der Standortattraktivität im Rahmen der Beantwortung des Postulats Walti (23.3752) auseinandersetzen.</span><span>&nbsp; </span><span>&nbsp;</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, dass Unternehmen mehr in der Schweiz forschen, entwickeln, produzieren und ihre Produkte und Dienstleistungen weltweit vertreiben.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat soll insbesondere prüfen, ob folgende Elemente Teil eines Pakets sein könnten:</p><ul><li>Einführung zusätzlicher Steuerabzüge für Produktionskosten, analog zu den bestehenden Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen;</li><li>Schaffung von neuen Steuergutschriften für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.</li></ul>
  • Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz
State
In Kommission des Nationalrats
Related Affairs
  • 20254191
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist eine Exportnation. Ein wichtiger Teil unseres Wohlstandes wird von exportorientierten Unternehmen und deren inländischen Zulieferern erwirtschaftet. Diese Unternehmen geraten jedoch zunehmend unter Druck – durch protektionistische Massnahmen im Ausland, den starken Franken und eine schwache wirtschaftliche Entwicklung in wichtigen Absatzmärkten. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Produktionsstandorts Schweiz zu sichern, sind steuerpolitische Instrumente notwendig, die rasch Wirkung entfalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Dabei ist dem veränderten Steuer- und Standortwettbewerb seit Einführung der OECD-Mindeststeuer Rechnung zu tragen. Besonders zu prüfen sind neue Instrumente, die international bereits Anwendung finden. Dazu gehören namentlich Qualified Refundable Tax Credits, die sich international als zukunftsträchtiges Instrument etablieren und beispielsweise in Singapur erfolgreich eingesetzt werden. Der Bund soll insbesondere eruieren, was er tun kann, dass solche Instrumente auch in der Schweiz breit Anwendung finden und die Kantone sie zur Stärkung ihrer Wirtschaft nutzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zentral ist, dass die Massnahmen international zulässig und insbesondere OECD-konform sind. Gleichzeitig sollten sie so ausgestaltet und Absicherungen eingebaut werden, dass finanzielle Belastungen und Steuerausfälle sich in einem abgesteckten Rahmen bewegen.</p>
    • <span><p><span>Gemäss dem IMD Competitiveness Ranking gehört der Standort Schweiz zu den attraktivsten weltweit. Im diesjährigen Ranking 2025 hat die Schweiz den 1. Platz unter 69 Ländern belegt. Diese sehr gute Platzierung ist stabilen Rahmenbedingungen, einer intakten Infrastruktur, hervorragenden Bildungs- und Forschungsbedingungen, aber auch dem attraktiven Steuerumfeld geschuldet. So belegt die Schweiz im International Tax Competitiveness Index der Tax Foundation ebenfalls einen sehr guten 4. Platz unter den betrachteten 38 OECD-Staaten.</span><span>&nbsp;&nbsp; </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Entwicklungen im Bereich des internationalen Handels sowie bei der OECD-Mindeststeuer stellen die Schweiz vor neue Herausforderungen: Der Bundesrat hat deshalb am 20. August 2025 beschlossen, seine Anstrengungen zur Stärkung der Standortattraktivität zu intensivieren, indem Zugänge zu neuen Absatzmärkten (bspw. über Freihandelsabkommen) erschlossen und regulatorische und administrative Entlastungen (auch im Steuerbereich) für die Unternehmen vorangetrieben werden sollen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Innerhalb der OECD laufen intensive Arbeiten, welche (steuerlichen) Anreize in Zukunft als «nichtschädlich» im Sinne der OECD-Mindeststeuer eingestuft werden können. Unter dem derzeit geltenden OECD-Regelwerk dürften ausschliesslich Qualified Refundable Tax Credits (QRTCs) kompatibel sein. Bei diesen Steuergutschriften handelt es sich um subventionsähnliche, das heisst gewinnunabhängige Instrumente: Sie müssen darum innerhalb einer Zeitspanne von vier Jahren an das Unternehmen ausbezahlt werden, wenn das Unternehmen in dieser Periode keine ausreichenden Gewinne erzielt hat und die Gutschriften folglich nicht oder nicht vollständig mit der geschuldeten Steuer verrechnet werden konnten. Einige Kantone (z. B. BS, GR, LU, ZG), zumeist solche, die von der OECD-Mindeststeuer stark betroffen sind, wollen dieses Instrument anbieten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zusätzliche Steuerabzüge oder Steuergutschriften, die im Gegensatz zu QRTCs gewinnabhängig sind, sollten aus Gründen der Rechtsgleichheit allen Unternehmen offenstehen, die aufgrund der zu fördernden Aktivitäten oder Ausgaben (z.B. Forschung &amp; Entwicklung) hierfür qualifizieren, und damit auch denjenigen Unternehmen, die von der OECD-Mindeststeuer betroffen sind. Aufgrund der laufenden Arbeiten innerhalb der OECD kann aber nicht vorweggenommen werden, ob diese Massnahmen OECD-konform wären. Sind sie es nicht, könnten sie bei Unternehmen, die der Mindestbesteuerung unterworfen sind, oftmals keine Entlastungswirkung entfalten, weil sie durch nationale oder internationale Ergänzungssteuern neutralisiert werden könnten. Aus diesem Grund lassen sich die beiden im Motionstext erwähnten Massnahmen noch nicht abschliessend beurteilen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Sollten sich neue Förderansätze als OECD-konform etablieren, kann dies zu einer neuen Ausgangslage führen – sowohl für den Bund als auch für die Kantone. Dabei ist aber zu bedenken, dass der Bund zu lediglich 25% an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipiert und sich der Verfassungsgeber für eine betont föderalistische Umsetzung der OECD-Mindeststeuer entschieden hat. In erster Linie wären demnach die Kantone gefordert, ihre bisherigen Standortmassnahmen an die gegebenenfalls neue Ausgangslage anzupassen. Unabhängig davon, wird sich der Bundesrat mit steuerlichen Massnahmen zur Bewahrung der Standortattraktivität im Rahmen der Beantwortung des Postulats Walti (23.3752) auseinandersetzen.</span><span>&nbsp; </span><span>&nbsp;</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, dass Unternehmen mehr in der Schweiz forschen, entwickeln, produzieren und ihre Produkte und Dienstleistungen weltweit vertreiben.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat soll insbesondere prüfen, ob folgende Elemente Teil eines Pakets sein könnten:</p><ul><li>Einführung zusätzlicher Steuerabzüge für Produktionskosten, analog zu den bestehenden Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen;</li><li>Schaffung von neuen Steuergutschriften für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.</li></ul>
    • Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz

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