Hypotheken und Pensionierung. Rentnerinnen und Rentner sollen in ihrem Eigenheim bleiben können und beim Werterhalt und bei der energetischen Sanierung unterstützt werden
- ShortId
-
25.4266
- Id
-
20254266
- Updated
-
26.11.2025 17:09
- Language
-
de
- Title
-
Hypotheken und Pensionierung. Rentnerinnen und Rentner sollen in ihrem Eigenheim bleiben können und beim Werterhalt und bei der energetischen Sanierung unterstützt werden
- AdditionalIndexing
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24;2846;66;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Wenn Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer das Rentenalter erreichen und ihre Hypotheken erneuern oder erhöhen wollen, wird von den Banken die Tragbarkeit der Hypothek neu berechnet. Da das Einkommen nach der Pensionierung gewöhnlich niedriger ist als während des Erwerbslebens, haben zahlreiche Menschen Schwierigkeiten, ihr Eigenheim zu behalten. Sie können zwar die Zinsen zahlen, sehen sich jedoch oft gezwungen, zusätzlich noch einen Teil der Hypothek zu amortisieren, sie müssen die Bank wechseln oder sie können nicht mehr auf genügend Kapital zugreifen, um ihre Liegenschaft zu unterhalten oder zu renovieren. Im Rahmen der Volksabstimmung über den Eigenmietwert wurde oft auf diese Problematik hingewiesen.</p><p> </p><p>Sie wurde auch im Parlament wiederholt aufgegriffen (z. B. Ip. Zanetti 16.3731, Ip. Reimann 14.3101), doch war sie nie Gegenstand einer systematischen Analyse. Ein Teil der Bevölkerung im Pensionsalter sieht sich daher gezwungen, das Eigenheim zu verkaufen, was grosse gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen hat: Die Mieten sind oft höher als die Hypothekarzinsen einschliesslich der Amortisationskosten. </p><p> </p><p>Hinzu kommt, dass es oft schwieriger geworden ist, den Wert einer Liegenschaft zu erhalten und eine Liegenschaft energetisch zu sanieren. Aufgrund von anstehenden Arbeiten für den Werterhalt oder für die Anpassung an die energetischen Vorschriften sind Eigentümerinnen und Eigentümer mit strengeren Bedingungen konfrontiert, um eine Hypothek zu erhalten; in der Folge verzichten sie oft darauf. Dies wirkt sich negativ auf die Gebäudequalität aus und hat zudem nicht zu unterschätzende energetische Auswirkungen.</p><p> </p><p>Der Bericht des Bundesrates soll diese beiden Problembereiche beleuchten: Rentnerinnen und Rentner sollen in ihrem Eigenheim bleiben können, und der Werterhalt der Gebäude soll nicht erschwert werden. Dabei sollen die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und energetischen Folgen abgeschätzt und Handlungsansätze aufgezeigt werden.</p><p> </p>
- <span><p><span>Die Preise für Wohneigentum in der Schweiz haben sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt und stiegen um durchschnittlich rund 128 Prozent. Die Preisentwicklung war dabei deutlich stärker, als sie durch Fundamentalfaktoren wie Haushaltseinkommen gerechtfertigt gewesen wäre. Daher wurden in der Schweiz verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Finanzstabilität zu gewährleisten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine solche Massnahme sind die Standesregeln der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). In 2011 wurden in den Standesregeln die qualitativen Kriterien hinsichtlich der Tragbarkeit von Hypothekarkrediten konkretisiert. Diese wurden am 28. Oktober 2011 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard anerkannt und damit faktisch für alle Banken in der Schweiz verbindlich. Die Tragbarkeitskriterien gewährleisten, dass Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen auch langfristig und bei steigenden Zinsen oder Ausgaben in der Lage sind, ihre Hypothekarkredite zu bedienen, Amortisationen zu leisten und die Nebenkosten des Wohneigentums zu tragen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Banken bieten ihren Kunden in der Regel ab Alter 50 bis 55 eine verstärkte Beratung an, wie die Tragbarkeit nachhaltig sichergestellt werden kann. Bisher bestanden gleichzeitig steuerliche Anreize, auf die Amortisation der Hypothek zu verzichten. Konkrete Zahlen stehen nicht zur Verfügung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Einzelfall entscheiden Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen eigenverantwortlich, ob und wie sie ihre Hypotheken rechtzeitig vor Eintritt ins Rentenalter auf ein Niveau reduzieren, welches für sie nachhaltig tragbar ist. Falls aufgrund des tieferen Einkommens nach Pensionierung die Tragbarkeit aufgrund der genannten Tragbarkeitsregeln für Kreditnehmer oder Kreditnehmerinnen nicht mehr gegeben ist, muss eine Amortisation geleistet werden. Zudem können Krediterhöhungen zur Finanzierung von Investitionen ins Eigenheim in einer solchen Situation erschwert sein. Es gibt allerdings mildernde Faktoren. Einige Banken wenden auf Rentnern und Rentnerinnen spezifische, mildere Tragbarkeitsschwellenwerte an. Gleichzeitig wird die 13. AHV-Rente das verfügbare Einkommen der Rentner und Rentnerinnen künftig erhöhen. Ferner bestehen zur Erleichterung von Investitionen im Bereich der nachhaltigen Sanierungen diverse Förderprogramme.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die ergriffenen Massnahmen im Bereich der Immobilienfinanzierung im derzeitigen makroökonomischen Umfeld angezeigt und zur Eindämmung der Risiken am Immobilien- und Finanzmarkt notwendig sind. Er ist der Auffassung, dass ein Bericht über die ausschliesslich in der Eigenverantwortung der Kreditnehmerinnen und -nehmer liegenden Faktoren, die diese im Hinblick auf oder bei Eintritt in die Rente kennen, keinen Mehrwert bringen würde.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Problemen Personen, die ein Eigenheim besitzen, zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung konfrontiert sind. Der Bericht soll insbesondere auf die folgenden Fragen vertieft eingehen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>die Voraussetzungen, die Rentnerinnen und Rentner für die Gewährung und die Fortführung von Hypothekarkrediten heute erfüllen müssen;</li><li>das Ausmass der Schwierigkeiten bei der Erneuerung oder der Fortführung einer Hypothek, einschliesslich der Auswirkungen der geltenden Vorschriften zur Berechnung der Tragbarkeit;</li><li>das Risiko von Armut oder eines Zwangsverkaufs des Eigenheims, insbesondere wenn zusätzliche Amortisationen verlangt werden;</li><li>die heute bestehenden Lösungen (z. B. Pauschalhypotheken, auf ältere Menschen zugeschnittene Finanzierungsmodelle, kommunale oder kantonale Instrumente) und den Zugang dazu;</li><li>die Zweckmässigkeit einer Anpassung der Vorschriften oder von Begleitmassnahmen auf Bundesebene, um zu gewährleisten, dass Rentnerinnen und Rentner in ihrem Eigenheim bleiben können;</li><li>Massnahmen, mit denen verhindert werden kann, dass wegen der Verpflichtungen einer Hypothek der Unterhalt und die Sanierung der Gebäude, insbesondere im Energiebereich, hinausgeschoben werden.</li></ul><p>Im Bericht sollen Lösungen aufgezeigt werden, um diese Schwierigkeiten zu beheben.</p>
- Hypotheken und Pensionierung. Rentnerinnen und Rentner sollen in ihrem Eigenheim bleiben können und beim Werterhalt und bei der energetischen Sanierung unterstützt werden
- State
-
In Ständerat geplant
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wenn Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer das Rentenalter erreichen und ihre Hypotheken erneuern oder erhöhen wollen, wird von den Banken die Tragbarkeit der Hypothek neu berechnet. Da das Einkommen nach der Pensionierung gewöhnlich niedriger ist als während des Erwerbslebens, haben zahlreiche Menschen Schwierigkeiten, ihr Eigenheim zu behalten. Sie können zwar die Zinsen zahlen, sehen sich jedoch oft gezwungen, zusätzlich noch einen Teil der Hypothek zu amortisieren, sie müssen die Bank wechseln oder sie können nicht mehr auf genügend Kapital zugreifen, um ihre Liegenschaft zu unterhalten oder zu renovieren. Im Rahmen der Volksabstimmung über den Eigenmietwert wurde oft auf diese Problematik hingewiesen.</p><p> </p><p>Sie wurde auch im Parlament wiederholt aufgegriffen (z. B. Ip. Zanetti 16.3731, Ip. Reimann 14.3101), doch war sie nie Gegenstand einer systematischen Analyse. Ein Teil der Bevölkerung im Pensionsalter sieht sich daher gezwungen, das Eigenheim zu verkaufen, was grosse gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen hat: Die Mieten sind oft höher als die Hypothekarzinsen einschliesslich der Amortisationskosten. </p><p> </p><p>Hinzu kommt, dass es oft schwieriger geworden ist, den Wert einer Liegenschaft zu erhalten und eine Liegenschaft energetisch zu sanieren. Aufgrund von anstehenden Arbeiten für den Werterhalt oder für die Anpassung an die energetischen Vorschriften sind Eigentümerinnen und Eigentümer mit strengeren Bedingungen konfrontiert, um eine Hypothek zu erhalten; in der Folge verzichten sie oft darauf. Dies wirkt sich negativ auf die Gebäudequalität aus und hat zudem nicht zu unterschätzende energetische Auswirkungen.</p><p> </p><p>Der Bericht des Bundesrates soll diese beiden Problembereiche beleuchten: Rentnerinnen und Rentner sollen in ihrem Eigenheim bleiben können, und der Werterhalt der Gebäude soll nicht erschwert werden. Dabei sollen die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und energetischen Folgen abgeschätzt und Handlungsansätze aufgezeigt werden.</p><p> </p>
- <span><p><span>Die Preise für Wohneigentum in der Schweiz haben sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt und stiegen um durchschnittlich rund 128 Prozent. Die Preisentwicklung war dabei deutlich stärker, als sie durch Fundamentalfaktoren wie Haushaltseinkommen gerechtfertigt gewesen wäre. Daher wurden in der Schweiz verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Finanzstabilität zu gewährleisten. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine solche Massnahme sind die Standesregeln der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). In 2011 wurden in den Standesregeln die qualitativen Kriterien hinsichtlich der Tragbarkeit von Hypothekarkrediten konkretisiert. Diese wurden am 28. Oktober 2011 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard anerkannt und damit faktisch für alle Banken in der Schweiz verbindlich. Die Tragbarkeitskriterien gewährleisten, dass Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen auch langfristig und bei steigenden Zinsen oder Ausgaben in der Lage sind, ihre Hypothekarkredite zu bedienen, Amortisationen zu leisten und die Nebenkosten des Wohneigentums zu tragen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Banken bieten ihren Kunden in der Regel ab Alter 50 bis 55 eine verstärkte Beratung an, wie die Tragbarkeit nachhaltig sichergestellt werden kann. Bisher bestanden gleichzeitig steuerliche Anreize, auf die Amortisation der Hypothek zu verzichten. Konkrete Zahlen stehen nicht zur Verfügung. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Im Einzelfall entscheiden Kreditnehmer und Kreditnehmerinnen eigenverantwortlich, ob und wie sie ihre Hypotheken rechtzeitig vor Eintritt ins Rentenalter auf ein Niveau reduzieren, welches für sie nachhaltig tragbar ist. Falls aufgrund des tieferen Einkommens nach Pensionierung die Tragbarkeit aufgrund der genannten Tragbarkeitsregeln für Kreditnehmer oder Kreditnehmerinnen nicht mehr gegeben ist, muss eine Amortisation geleistet werden. Zudem können Krediterhöhungen zur Finanzierung von Investitionen ins Eigenheim in einer solchen Situation erschwert sein. Es gibt allerdings mildernde Faktoren. Einige Banken wenden auf Rentnern und Rentnerinnen spezifische, mildere Tragbarkeitsschwellenwerte an. Gleichzeitig wird die 13. AHV-Rente das verfügbare Einkommen der Rentner und Rentnerinnen künftig erhöhen. Ferner bestehen zur Erleichterung von Investitionen im Bereich der nachhaltigen Sanierungen diverse Förderprogramme.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die ergriffenen Massnahmen im Bereich der Immobilienfinanzierung im derzeitigen makroökonomischen Umfeld angezeigt und zur Eindämmung der Risiken am Immobilien- und Finanzmarkt notwendig sind. Er ist der Auffassung, dass ein Bericht über die ausschliesslich in der Eigenverantwortung der Kreditnehmerinnen und -nehmer liegenden Faktoren, die diese im Hinblick auf oder bei Eintritt in die Rente kennen, keinen Mehrwert bringen würde.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Problemen Personen, die ein Eigenheim besitzen, zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung konfrontiert sind. Der Bericht soll insbesondere auf die folgenden Fragen vertieft eingehen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>die Voraussetzungen, die Rentnerinnen und Rentner für die Gewährung und die Fortführung von Hypothekarkrediten heute erfüllen müssen;</li><li>das Ausmass der Schwierigkeiten bei der Erneuerung oder der Fortführung einer Hypothek, einschliesslich der Auswirkungen der geltenden Vorschriften zur Berechnung der Tragbarkeit;</li><li>das Risiko von Armut oder eines Zwangsverkaufs des Eigenheims, insbesondere wenn zusätzliche Amortisationen verlangt werden;</li><li>die heute bestehenden Lösungen (z. B. Pauschalhypotheken, auf ältere Menschen zugeschnittene Finanzierungsmodelle, kommunale oder kantonale Instrumente) und den Zugang dazu;</li><li>die Zweckmässigkeit einer Anpassung der Vorschriften oder von Begleitmassnahmen auf Bundesebene, um zu gewährleisten, dass Rentnerinnen und Rentner in ihrem Eigenheim bleiben können;</li><li>Massnahmen, mit denen verhindert werden kann, dass wegen der Verpflichtungen einer Hypothek der Unterhalt und die Sanierung der Gebäude, insbesondere im Energiebereich, hinausgeschoben werden.</li></ul><p>Im Bericht sollen Lösungen aufgezeigt werden, um diese Schwierigkeiten zu beheben.</p>
- Hypotheken und Pensionierung. Rentnerinnen und Rentner sollen in ihrem Eigenheim bleiben können und beim Werterhalt und bei der energetischen Sanierung unterstützt werden
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