Wo steht die Schweiz bei der Übernahme der Kosten für die Behandlung und die Unterstützung von Menschen mit Fibromyalgie

ShortId
25.4267
Id
20254267
Updated
09.12.2025 07:24
Language
de
Title
Wo steht die Schweiz bei der Übernahme der Kosten für die Behandlung und die Unterstützung von Menschen mit Fibromyalgie
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Fibromyalgie äussert sich durch chronische Schmerzen am ganzen Körper und wird normalerweise von Symptomen wie rasche Erschöpfung, Müdigkeit, Schlafstörungen, Reizdarm, gedrückte Stimmung, Angstzustände und Gedächtnisstörungen begleitet. Laut der Rheumaliga Schweiz sind etwa 0,5&nbsp;Prozent der Männer und 3,5&nbsp;Prozent der Frauen von der Krankheit betroffen. Diese Symptome führen dazu, dass die Betroffenen sowohl psychisch als auch körperlich stark eingeschränkt sind, dies insbesondere bei der Bewältigung des Alltags, jedoch auch auf gesellschaftlicher Ebene und im Berufsleben, denn es besteht die Gefahr, dass sie aufhören zu arbeiten und sich isolieren.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Fibromyalgie ist eine Krankheit, die noch weitgehend unbekannt ist und für es noch keine guten Behandlungen gibt. Da die Symptome, die zum Krankheitsbild gehören, chronischer Natur sind, zählt sie zu den unsichtbaren Krankheiten. Neue Forschungsergebnisse lassen zudem vermuten, dass sie auch eine Autoimmunkrankheit sein könnte. Bis heute gilt Fibromyalgie als unheilbar, und es bestehen keine wirkungsvollen Therapiemöglichkeiten. Es gibt jedoch verschiedene Behandlungen, mit denen die Krankheitssymptome gelindert werden können (Psychotherapie, angepasste körperliche Aktivität, Stress- und Schmerzbewältigung, Medikamente wie Tramadol und entzündungshemmende Medikamente). Seit Kurzem gibt es ein schmerzlinderndes Armband, das von einem französischen Unternehmen (Remedee Labs) entwickelt wurde und sich zu bewähren scheint. Es ist in Europa zugelassen und könnte für Patientinnen und Patienten in der Schweiz eine zusätzliche Behandlung zur Linderung der Symptome darstellen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Seit 2022 hat Fibromyalgie einen neuen internationalen Status, denn die Weltgesundheitsorganisation hat sie neu in die Gruppe der primären chronischen Schmerzsyndrome eingestuft. In der Schweiz ist sie jedoch nach wie vor wenig anerkannt. Die IV anerkennt den invalidisierenden Charakter von Fibromyalgie noch immer nicht offiziell. Sie hat Fibromyalgie lange als ein somatoforme Schmerzstörung eingestuft, die keine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, die zu einer Invalidität führen kann, bewirkt; sie war bisher der Ansicht, dass die Betroffenen in der Lage sind, die Schmerzen zu überwinden und sich wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Das bedeutet, dass Menschen mit Fibromyalgie keine finanzielle Unterstützung aufgrund ihrer körperlichen und psychischen Erkrankung erhalten. Dadurch wird es auch schwieriger, dass die Kosten für bestimmte Behandlungen erstattet werden, und der Zugang zu bestimmten Spezialistinnen und Spezialisten ausserhalb des Wohnkantons wird erschwert.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist dringend und wichtig, dass Fibromyalgie offiziell anerkannt wird: Den Betroffenen darf die Anerkennung der Krankheit nicht länger verwehrt bleiben. Es geht dabei auch darum, die Grundrechte aller von dieser Krankheit betroffenen Menschen zu gewährleisten, wie den Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu einer Invalidenrente. So können die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Wirksamkeit der Behandlungen verbessert werden; gleichzeitig wird es einfacher, die Ansprüche geltend zu machen, und der Zugang und den Finanzhilfen wird erleichtert.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>1. Das Ziel der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten ist die Schaffung eines Referenzrahmens für die Prävention dieser Krankheiten, indem Risikofaktoren vermieden und Schutzfaktoren gestärkt werden. Die Strategie konzentriert sich somit nicht auf spezifische Krankheiten und ist nicht auf die Implementierung von Behandlungsmassnahmen ausgerichtet. Allerdings können mehrere Elemente des Massnahmenplans 2025–28 – insbesondere Stressbewältigung oder regelmässige Bewegung – auch zur Reduzierung bestimmter Ursachen und Symptome der Fibromyalgie beitragen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Behandlung der Fibromyalgie erfolgt nach einem multimodalen Ansatz, bei dem verschiedene Fachdisziplinen und auch die Betroffenen selbst zur wirksamen Therapie beitragen. Ärztliche Leistungen unterliegen dem Vertrauensprinzip und werden grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Weiter sind ärztlich angeordnete Therapien wie Badekuren oder Physiotherapie Pflichtleistungen der OKP. Methoden der psychologischen Schmerzbehandlung sowie Formen der Hypnose können zulasten der OKP erbracht werden, insofern sie von Leistungserbringern, welche durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) anerkannt sind, durchgeführt werden. Osteopathinnen und Osteopathen sind keine KVG-anerkannten Leistungserbringer, weshalb für ihre Leistungen keine Kostenübernahme durch die OKP erfolgt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Entscheidung, ob und in welchen Ländern ein Arzneimittel zur Zulassung eingereicht wird, liegt bei den jeweiligen Unternehmen. In der Schweiz ist bisher kein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Naltrexon zur Behandlung der Fibromyalgie zugelassen. Mit dem Wirkstoff Naltrexon ist in der Schweiz ein Arzneimittel für die medikamentöse Unterstützung der Entwöhnungsbehandlung von Patientinnen und Patienten nach erfolgter Entgiftung von Opioiden oder Alkohol zugelassen. Im Rahmen der Therapiefreiheit besteht für Ärztinnen und Ärzte jedoch die Möglichkeit, zugelassene Arzneimittel ausserhalb der genehmigten Indikation zu verschreiben («Off-Label-Use»). </span></p><p><span>In der Schweiz wurde bisher kein Gesuch um Zulassung eines Arzneimittels mit dem Wirkstoff Cyclobenzaprin zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Fibromyalgie eingereicht. </span></p><p><span>Falls es sich bei dem Bracelet der Firma remedees um ein konformes Medizinprodukt mit der notwendigen CE-Zertifizierung handelt, ist für das Inverkehrbringen in der Schweiz keine behördliche Zulassung erforderlich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Für die Leistungspflicht der Invalidenversicherung (IV) ist nicht die Krankheit an sich massgebend, sondern deren Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit oder den Aufgabenbereich der versicherten Person. So auch bei diesem Krankheitsbild, welches in der IV bekannt ist und zu dem auch bereits eine Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 141 V 281) vorliegt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Ist die Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich bleibend oder längere Zeit dauernd, prüft die IV im konkreten Fall, welche Leistung in Frage kommen. Entsprechend dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» bemüht sich die IV, die versicherten Personen mittels Eingliederungsmassnahmen so gut wie möglich im Arbeitsmarkt zu halten oder wieder zu integrieren. Erst wenn diese Massnahmen erfolglos ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. und 7. In der Schweiz wird die Fibromyalgie vor allem in den Bereichen chronische Schmerzen, Rheumatologie und Schmerzmedizin aktiv erforscht. Die aktuellen Arbeiten konzentrieren sich dabei auf Schmerzmechanismen, die bildgebende Darstellung des Gehirns sowie die Evaluation nichtmedikamentöser und multimodaler Therapieansätze. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme auf die Ip. 25.3097 Crottaz «Gibt es Zöliakie in der Schweiz nicht? Wenn doch, warum wird die Behandlung nicht vergütet?» darlegte, sieht die OKP keine Anerkennung einzelner Krankheiten vor. Für die Leistungspflicht gilt die Voraussetzung, dass eine Krankheit nach Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) vorliegt. Die Fibromylagie erfüllt den Krankheitsbegriff nach ATSG. Die OKP übernimmt deshalb die Leistungen zur Diagnose und Behandlung der Fibromyalgie, insofern sie die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäss Artikel 32 KVG erfüllen.</span></p></span>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Weshalb wird in der nationalen Strategie zur Prävention nicht übertragbarer Krankheiten Fibromyalgie nicht erwähnt? Welche Vision hat der Bundesrat in Bezug auf diese Krankheit?&nbsp;</li><li>Inwieweit werden die Kosten für die Behandlung von Fibromyalgie von den Krankenkassen übernommen? Weshalb werden bestimmte Therapien, die Linderung bringen (Hypnose, Osteopathie, Badekuren), nicht vergütet?</li><li>Weshalb sind innovative Behandlungen, wie Armbänder und Naltrexon, in der Schweiz nicht zugelassen (in Frankreich und Deutschland beispielsweise jedoch schon)? Weiter wurde ein erstes Medikament zur Behandlung von Fibromyalgie, nämlich Cyclobenzaprin (Tonmya) im August 2025 von der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zugelassen. Ist der Schweiz diese Behandlung bekannt und ist vorgesehen, sie in der Schweiz ebenfalls zuzulassen?</li><li>Wird Fibromyalgie von der IV anerkannt? In welcher Form und mit welchen Zielen für die Betroffenen?&nbsp;</li><li>Welche Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung gibt es für Menschen mit Fibromyalgie? Erhalten Menschen, die an dieser Krankheit leiden, Unterstützung bei ihrer beruflichen Tätigkeit?</li><li>Wo steht die Forschung zu Fibromyalgie in der Schweiz?</li><li>Im Juli 2025 hat die französische Arzneimittelbehörde «Haute Autorité de santé» Fibromyalgie als eigenständige chronische Krankheit anerkannt und hat neue Empfehlungen veröffentlicht, die an den heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anknüpfen. Sollte die Schweiz nicht nachziehen und Fibromyalgie ebenfalls als tatsächlich existierende chronische Krankheit anerkennen?</li></ul>
  • Wo steht die Schweiz bei der Übernahme der Kosten für die Behandlung und die Unterstützung von Menschen mit Fibromyalgie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fibromyalgie äussert sich durch chronische Schmerzen am ganzen Körper und wird normalerweise von Symptomen wie rasche Erschöpfung, Müdigkeit, Schlafstörungen, Reizdarm, gedrückte Stimmung, Angstzustände und Gedächtnisstörungen begleitet. Laut der Rheumaliga Schweiz sind etwa 0,5&nbsp;Prozent der Männer und 3,5&nbsp;Prozent der Frauen von der Krankheit betroffen. Diese Symptome führen dazu, dass die Betroffenen sowohl psychisch als auch körperlich stark eingeschränkt sind, dies insbesondere bei der Bewältigung des Alltags, jedoch auch auf gesellschaftlicher Ebene und im Berufsleben, denn es besteht die Gefahr, dass sie aufhören zu arbeiten und sich isolieren.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Fibromyalgie ist eine Krankheit, die noch weitgehend unbekannt ist und für es noch keine guten Behandlungen gibt. Da die Symptome, die zum Krankheitsbild gehören, chronischer Natur sind, zählt sie zu den unsichtbaren Krankheiten. Neue Forschungsergebnisse lassen zudem vermuten, dass sie auch eine Autoimmunkrankheit sein könnte. Bis heute gilt Fibromyalgie als unheilbar, und es bestehen keine wirkungsvollen Therapiemöglichkeiten. Es gibt jedoch verschiedene Behandlungen, mit denen die Krankheitssymptome gelindert werden können (Psychotherapie, angepasste körperliche Aktivität, Stress- und Schmerzbewältigung, Medikamente wie Tramadol und entzündungshemmende Medikamente). Seit Kurzem gibt es ein schmerzlinderndes Armband, das von einem französischen Unternehmen (Remedee Labs) entwickelt wurde und sich zu bewähren scheint. Es ist in Europa zugelassen und könnte für Patientinnen und Patienten in der Schweiz eine zusätzliche Behandlung zur Linderung der Symptome darstellen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Seit 2022 hat Fibromyalgie einen neuen internationalen Status, denn die Weltgesundheitsorganisation hat sie neu in die Gruppe der primären chronischen Schmerzsyndrome eingestuft. In der Schweiz ist sie jedoch nach wie vor wenig anerkannt. Die IV anerkennt den invalidisierenden Charakter von Fibromyalgie noch immer nicht offiziell. Sie hat Fibromyalgie lange als ein somatoforme Schmerzstörung eingestuft, die keine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, die zu einer Invalidität führen kann, bewirkt; sie war bisher der Ansicht, dass die Betroffenen in der Lage sind, die Schmerzen zu überwinden und sich wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Das bedeutet, dass Menschen mit Fibromyalgie keine finanzielle Unterstützung aufgrund ihrer körperlichen und psychischen Erkrankung erhalten. Dadurch wird es auch schwieriger, dass die Kosten für bestimmte Behandlungen erstattet werden, und der Zugang zu bestimmten Spezialistinnen und Spezialisten ausserhalb des Wohnkantons wird erschwert.</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist dringend und wichtig, dass Fibromyalgie offiziell anerkannt wird: Den Betroffenen darf die Anerkennung der Krankheit nicht länger verwehrt bleiben. Es geht dabei auch darum, die Grundrechte aller von dieser Krankheit betroffenen Menschen zu gewährleisten, wie den Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu einer Invalidenrente. So können die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Wirksamkeit der Behandlungen verbessert werden; gleichzeitig wird es einfacher, die Ansprüche geltend zu machen, und der Zugang und den Finanzhilfen wird erleichtert.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>1. Das Ziel der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten ist die Schaffung eines Referenzrahmens für die Prävention dieser Krankheiten, indem Risikofaktoren vermieden und Schutzfaktoren gestärkt werden. Die Strategie konzentriert sich somit nicht auf spezifische Krankheiten und ist nicht auf die Implementierung von Behandlungsmassnahmen ausgerichtet. Allerdings können mehrere Elemente des Massnahmenplans 2025–28 – insbesondere Stressbewältigung oder regelmässige Bewegung – auch zur Reduzierung bestimmter Ursachen und Symptome der Fibromyalgie beitragen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die Behandlung der Fibromyalgie erfolgt nach einem multimodalen Ansatz, bei dem verschiedene Fachdisziplinen und auch die Betroffenen selbst zur wirksamen Therapie beitragen. Ärztliche Leistungen unterliegen dem Vertrauensprinzip und werden grundsätzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Weiter sind ärztlich angeordnete Therapien wie Badekuren oder Physiotherapie Pflichtleistungen der OKP. Methoden der psychologischen Schmerzbehandlung sowie Formen der Hypnose können zulasten der OKP erbracht werden, insofern sie von Leistungserbringern, welche durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) anerkannt sind, durchgeführt werden. Osteopathinnen und Osteopathen sind keine KVG-anerkannten Leistungserbringer, weshalb für ihre Leistungen keine Kostenübernahme durch die OKP erfolgt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Entscheidung, ob und in welchen Ländern ein Arzneimittel zur Zulassung eingereicht wird, liegt bei den jeweiligen Unternehmen. In der Schweiz ist bisher kein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Naltrexon zur Behandlung der Fibromyalgie zugelassen. Mit dem Wirkstoff Naltrexon ist in der Schweiz ein Arzneimittel für die medikamentöse Unterstützung der Entwöhnungsbehandlung von Patientinnen und Patienten nach erfolgter Entgiftung von Opioiden oder Alkohol zugelassen. Im Rahmen der Therapiefreiheit besteht für Ärztinnen und Ärzte jedoch die Möglichkeit, zugelassene Arzneimittel ausserhalb der genehmigten Indikation zu verschreiben («Off-Label-Use»). </span></p><p><span>In der Schweiz wurde bisher kein Gesuch um Zulassung eines Arzneimittels mit dem Wirkstoff Cyclobenzaprin zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Fibromyalgie eingereicht. </span></p><p><span>Falls es sich bei dem Bracelet der Firma remedees um ein konformes Medizinprodukt mit der notwendigen CE-Zertifizierung handelt, ist für das Inverkehrbringen in der Schweiz keine behördliche Zulassung erforderlich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Für die Leistungspflicht der Invalidenversicherung (IV) ist nicht die Krankheit an sich massgebend, sondern deren Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit oder den Aufgabenbereich der versicherten Person. So auch bei diesem Krankheitsbild, welches in der IV bekannt ist und zu dem auch bereits eine Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGE 141 V 281) vorliegt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Ist die Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich bleibend oder längere Zeit dauernd, prüft die IV im konkreten Fall, welche Leistung in Frage kommen. Entsprechend dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» bemüht sich die IV, die versicherten Personen mittels Eingliederungsmassnahmen so gut wie möglich im Arbeitsmarkt zu halten oder wieder zu integrieren. Erst wenn diese Massnahmen erfolglos ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. und 7. In der Schweiz wird die Fibromyalgie vor allem in den Bereichen chronische Schmerzen, Rheumatologie und Schmerzmedizin aktiv erforscht. Die aktuellen Arbeiten konzentrieren sich dabei auf Schmerzmechanismen, die bildgebende Darstellung des Gehirns sowie die Evaluation nichtmedikamentöser und multimodaler Therapieansätze. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme auf die Ip. 25.3097 Crottaz «Gibt es Zöliakie in der Schweiz nicht? Wenn doch, warum wird die Behandlung nicht vergütet?» darlegte, sieht die OKP keine Anerkennung einzelner Krankheiten vor. Für die Leistungspflicht gilt die Voraussetzung, dass eine Krankheit nach Artikel 3 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) vorliegt. Die Fibromylagie erfüllt den Krankheitsbegriff nach ATSG. Die OKP übernimmt deshalb die Leistungen zur Diagnose und Behandlung der Fibromyalgie, insofern sie die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäss Artikel 32 KVG erfüllen.</span></p></span>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Weshalb wird in der nationalen Strategie zur Prävention nicht übertragbarer Krankheiten Fibromyalgie nicht erwähnt? Welche Vision hat der Bundesrat in Bezug auf diese Krankheit?&nbsp;</li><li>Inwieweit werden die Kosten für die Behandlung von Fibromyalgie von den Krankenkassen übernommen? Weshalb werden bestimmte Therapien, die Linderung bringen (Hypnose, Osteopathie, Badekuren), nicht vergütet?</li><li>Weshalb sind innovative Behandlungen, wie Armbänder und Naltrexon, in der Schweiz nicht zugelassen (in Frankreich und Deutschland beispielsweise jedoch schon)? Weiter wurde ein erstes Medikament zur Behandlung von Fibromyalgie, nämlich Cyclobenzaprin (Tonmya) im August 2025 von der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA zugelassen. Ist der Schweiz diese Behandlung bekannt und ist vorgesehen, sie in der Schweiz ebenfalls zuzulassen?</li><li>Wird Fibromyalgie von der IV anerkannt? In welcher Form und mit welchen Zielen für die Betroffenen?&nbsp;</li><li>Welche Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung gibt es für Menschen mit Fibromyalgie? Erhalten Menschen, die an dieser Krankheit leiden, Unterstützung bei ihrer beruflichen Tätigkeit?</li><li>Wo steht die Forschung zu Fibromyalgie in der Schweiz?</li><li>Im Juli 2025 hat die französische Arzneimittelbehörde «Haute Autorité de santé» Fibromyalgie als eigenständige chronische Krankheit anerkannt und hat neue Empfehlungen veröffentlicht, die an den heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse anknüpfen. Sollte die Schweiz nicht nachziehen und Fibromyalgie ebenfalls als tatsächlich existierende chronische Krankheit anerkennen?</li></ul>
    • Wo steht die Schweiz bei der Übernahme der Kosten für die Behandlung und die Unterstützung von Menschen mit Fibromyalgie

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