Ambulant vor stationär fördern, durch Senkung des Patientenbeitrags in der ambulanten Pflege

ShortId
25.4275
Id
20254275
Updated
09.12.2025 07:27
Language
de
Title
Ambulant vor stationär fördern, durch Senkung des Patientenbeitrags in der ambulanten Pflege
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Patientinnen und Patienten in der Spitex werden immer stärker zur Kasse gebeten. Einerseits durch die steigenden Krankenversicherungsbeiträge, andererseits aber auch durch die Patientenbeteiligung gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG. Letztere wurde durch das Parlament im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung 2011 auf täglich 20% des höchsten OKP-Beitrags für die ambulante Pflege festgesetzt. Das bedeutet heute bis zu 15.35 Franken Ausgaben pro Tag für die Patienten. Bei der Einführung der neuen Pflegefinanzierung haben damals zahlreiche Kantone darauf verzichtet, einen Patientenbeitrag zu erheben, um die ambulante Pflege zu fördern. Im Verlaufe der letzten Jahre haben jedoch immer mehr Kantone Patientenbeiträge eingeführt. Heute verzichten nur noch zwei Kantone darauf, sodass die Patient:innen immer stärker belastet werden. Die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung 2018 hat dies bestätigt. Auch das BFS thematisierte 2019 die zunehmenden Patientenkosten in seiner jährlichen Medienmitteilung zu den Statistiken der Pflege. Es darf nicht sein, dass Menschen aus finanziellen Gründen auf medizinische und pflegerische Leistungen verzichten. Gerade in Anbetracht der steigenden Krankenkassenprämien müssen finanzielle Entlastungen in Betracht gezogen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Reduktion des Patientenbeitrags verstärkt den finanziellen Anreiz, sich zu Hause versorgen zu lassen. Spitalaustritte können rascher erfolgen (umso mehr als die Regelungen zur Akut- und Übergangspflege vielerorts ungenügend funktionieren) und verfrühte Heimeintritte liessen sich eher verhindern.</p><p>&nbsp;</p><p>Quellen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Art. 25a KVG:&nbsp;<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/de#art_25_a">SR 832.10 - Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) | Fedlex</a></li><li>Evaluation Pflegefinanzierung:&nbsp;<a href="https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/4tV46Uurztsr/2018-evaluation-neuordnung-pflegefinanzierung-schlussbericht.pdf">https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/4tV46Uurztsr/2018-evaluation-neuordnung-pflegefinanzierung-schlussbericht.pdf</a></li><li>BFS-MM 2019:&nbsp;<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/katalog.assetdetail.10627263.html">2018 wurden 682 Millionen Franken für Pflege zu Hause oder in Pflegeheimen aus eigener Tasche bezahlt - Sozialmedizinische Betreuung in Institutionen und zu Hause 2018 | Medienmitteilung</a></li><li>Verzicht auf Leistungen&nbsp;<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/determinanten/soziale-situation.html?utm_source=chatgpt.com">Soziale Situation | Bundesamt für Statistik - BFS</a></li></ul>
  • <span><p><span>Die versicherten Personen leisten heute zusätzlich zur ordentlichen Kostenbeteiligung (gewählte Franchise und Selbstbehalt) einen Patientenbeitrag an die Kosten der Pflegeleistungen zu Hause (maximal 15.35 Franken pro Tag) und im Pflegeheim (maximal 23 Franken pro Tag). Die Kantone (oder ihre Gemeinden) können diesen Beitrag auf freiwilliger Basis ganz oder teilweise übernehmen. Die Kantone (oder ihre Gemeinden) haben es also bereits heute in der Hand, etwaige Fehlanreize an der Schnittstelle zwischen Spital und Pflege zu Hause anzugehen, was viele von ihnen auch tun. Der Patientenbeitrag ist im Pflegeheim höher als bei der Pflege zu Hause. Insofern bestehen innerhalb des KVG-Bereichs für die Versicherten bereits heute finanzielle Anreize für die Pflege zu Hause statt im Pflegeheim. </span><span>Der heutige Patientenbeitrag wird auch nach dem geplanten Systemwechsel im Jahr 2032 – dem Einbezug der Pflege in die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen – beibehalten und für mindestens vier Jahre nicht erhöht werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Senkung des Beitrags der versicherten Personen an die Kosten der Pflege zu Hause, wie sie von der Motion gefordert wird, würde primär älteren Versicherten zugutekommen, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die Kosten dafür wären mit der einheitlichen Finanzierung ab 2032 zu rund drei Vierteln von den Prämienzahlenden und zu rund einem Viertel von den Kantonen zu tragen. Ohne Anpassung des vom Parlament beschlossenen und in der Volksabstimmung bestätigten Prozentsatzes für den Kantonsbeitrag im Rahmen der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen würde eine Senkung des Patientenbeitrags für die Pflege zu Hause die Kantone (oder ihre Gemeinden) in der Tendenz noch stärker entlasten als die Pflegebedürftigen, weil dadurch die freiwillige Übernahme des Beitrags der Versicherten durch die Kantone reduziert oder entfallen würde und ebenso auch Aufwendungen der Kantone für Ergänzungsleistungen für Personen, die diesen Beitrag nicht selbst leisten können. Im Gegenzug würde die Belastung der Prämienzahlenden durch eine Senkung des Patientenbeitrags in der Pflege zu Hause ansteigen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Prüfung einer Anpassung des Patientenbeitrags an die Pflege zu Hause wäre aus Sicht des Bundesrats einzig im Rahmen einer umfassenden Gesamtschau denkbar, die auch die Ergänzungsleistungen, die ordentliche Kostenbeteiligung, die allgemeine Prämienbelastung</span><span>, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen</span><span>, Fragen der Generationensolidarität und weitere Verteilungswirkungen einbeziehen müsste. </span><span>Das Parlament hat vor zwei Jahren im Rahmen der einheitlichen Finanzierung der Leistungen entschieden, den Patientenbeitrag für Pflegeleistungen zu Hause nicht aufzuheben </span><span>(Amtliches Bulletin Wintersession 2023, Abstimmung 09.528/27858)</span><span>. In der Volksabstimmung vom 24. November 2024 hat auch die Bevölkerung der Reform zugestimmt </span><span>(BBl 2025 452)</span><span>. </span><span></span><span>Der Bundesrat sieht daher derzeit keinen Anlass, auf diese Entscheide zurückzukommen. Zudem sind die Auswirkungen der Einführung der einheitlichen Finanzierung abzuwarten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorzulegen, die den Patientenbeitrag in der ambulanten Pflege von heute 20% auf 10% senkt (Art. 25a Abs. 5 KVG und allfällig weitere gesetzliche Bestimmungen). Damit soll die finanzielle Belastung von Patient:innen reduziert und die ambulante Versorgung attraktiver werden.</p>
  • Ambulant vor stationär fördern, durch Senkung des Patientenbeitrags in der ambulanten Pflege
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Patientinnen und Patienten in der Spitex werden immer stärker zur Kasse gebeten. Einerseits durch die steigenden Krankenversicherungsbeiträge, andererseits aber auch durch die Patientenbeteiligung gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG. Letztere wurde durch das Parlament im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung 2011 auf täglich 20% des höchsten OKP-Beitrags für die ambulante Pflege festgesetzt. Das bedeutet heute bis zu 15.35 Franken Ausgaben pro Tag für die Patienten. Bei der Einführung der neuen Pflegefinanzierung haben damals zahlreiche Kantone darauf verzichtet, einen Patientenbeitrag zu erheben, um die ambulante Pflege zu fördern. Im Verlaufe der letzten Jahre haben jedoch immer mehr Kantone Patientenbeiträge eingeführt. Heute verzichten nur noch zwei Kantone darauf, sodass die Patient:innen immer stärker belastet werden. Die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung 2018 hat dies bestätigt. Auch das BFS thematisierte 2019 die zunehmenden Patientenkosten in seiner jährlichen Medienmitteilung zu den Statistiken der Pflege. Es darf nicht sein, dass Menschen aus finanziellen Gründen auf medizinische und pflegerische Leistungen verzichten. Gerade in Anbetracht der steigenden Krankenkassenprämien müssen finanzielle Entlastungen in Betracht gezogen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Reduktion des Patientenbeitrags verstärkt den finanziellen Anreiz, sich zu Hause versorgen zu lassen. Spitalaustritte können rascher erfolgen (umso mehr als die Regelungen zur Akut- und Übergangspflege vielerorts ungenügend funktionieren) und verfrühte Heimeintritte liessen sich eher verhindern.</p><p>&nbsp;</p><p>Quellen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Art. 25a KVG:&nbsp;<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/de#art_25_a">SR 832.10 - Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) | Fedlex</a></li><li>Evaluation Pflegefinanzierung:&nbsp;<a href="https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/4tV46Uurztsr/2018-evaluation-neuordnung-pflegefinanzierung-schlussbericht.pdf">https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/4tV46Uurztsr/2018-evaluation-neuordnung-pflegefinanzierung-schlussbericht.pdf</a></li><li>BFS-MM 2019:&nbsp;<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/katalog.assetdetail.10627263.html">2018 wurden 682 Millionen Franken für Pflege zu Hause oder in Pflegeheimen aus eigener Tasche bezahlt - Sozialmedizinische Betreuung in Institutionen und zu Hause 2018 | Medienmitteilung</a></li><li>Verzicht auf Leistungen&nbsp;<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/determinanten/soziale-situation.html?utm_source=chatgpt.com">Soziale Situation | Bundesamt für Statistik - BFS</a></li></ul>
    • <span><p><span>Die versicherten Personen leisten heute zusätzlich zur ordentlichen Kostenbeteiligung (gewählte Franchise und Selbstbehalt) einen Patientenbeitrag an die Kosten der Pflegeleistungen zu Hause (maximal 15.35 Franken pro Tag) und im Pflegeheim (maximal 23 Franken pro Tag). Die Kantone (oder ihre Gemeinden) können diesen Beitrag auf freiwilliger Basis ganz oder teilweise übernehmen. Die Kantone (oder ihre Gemeinden) haben es also bereits heute in der Hand, etwaige Fehlanreize an der Schnittstelle zwischen Spital und Pflege zu Hause anzugehen, was viele von ihnen auch tun. Der Patientenbeitrag ist im Pflegeheim höher als bei der Pflege zu Hause. Insofern bestehen innerhalb des KVG-Bereichs für die Versicherten bereits heute finanzielle Anreize für die Pflege zu Hause statt im Pflegeheim. </span><span>Der heutige Patientenbeitrag wird auch nach dem geplanten Systemwechsel im Jahr 2032 – dem Einbezug der Pflege in die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen – beibehalten und für mindestens vier Jahre nicht erhöht werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Senkung des Beitrags der versicherten Personen an die Kosten der Pflege zu Hause, wie sie von der Motion gefordert wird, würde primär älteren Versicherten zugutekommen, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die Kosten dafür wären mit der einheitlichen Finanzierung ab 2032 zu rund drei Vierteln von den Prämienzahlenden und zu rund einem Viertel von den Kantonen zu tragen. Ohne Anpassung des vom Parlament beschlossenen und in der Volksabstimmung bestätigten Prozentsatzes für den Kantonsbeitrag im Rahmen der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen würde eine Senkung des Patientenbeitrags für die Pflege zu Hause die Kantone (oder ihre Gemeinden) in der Tendenz noch stärker entlasten als die Pflegebedürftigen, weil dadurch die freiwillige Übernahme des Beitrags der Versicherten durch die Kantone reduziert oder entfallen würde und ebenso auch Aufwendungen der Kantone für Ergänzungsleistungen für Personen, die diesen Beitrag nicht selbst leisten können. Im Gegenzug würde die Belastung der Prämienzahlenden durch eine Senkung des Patientenbeitrags in der Pflege zu Hause ansteigen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine Prüfung einer Anpassung des Patientenbeitrags an die Pflege zu Hause wäre aus Sicht des Bundesrats einzig im Rahmen einer umfassenden Gesamtschau denkbar, die auch die Ergänzungsleistungen, die ordentliche Kostenbeteiligung, die allgemeine Prämienbelastung</span><span>, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen</span><span>, Fragen der Generationensolidarität und weitere Verteilungswirkungen einbeziehen müsste. </span><span>Das Parlament hat vor zwei Jahren im Rahmen der einheitlichen Finanzierung der Leistungen entschieden, den Patientenbeitrag für Pflegeleistungen zu Hause nicht aufzuheben </span><span>(Amtliches Bulletin Wintersession 2023, Abstimmung 09.528/27858)</span><span>. In der Volksabstimmung vom 24. November 2024 hat auch die Bevölkerung der Reform zugestimmt </span><span>(BBl 2025 452)</span><span>. </span><span></span><span>Der Bundesrat sieht daher derzeit keinen Anlass, auf diese Entscheide zurückzukommen. Zudem sind die Auswirkungen der Einführung der einheitlichen Finanzierung abzuwarten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorzulegen, die den Patientenbeitrag in der ambulanten Pflege von heute 20% auf 10% senkt (Art. 25a Abs. 5 KVG und allfällig weitere gesetzliche Bestimmungen). Damit soll die finanzielle Belastung von Patient:innen reduziert und die ambulante Versorgung attraktiver werden.</p>
    • Ambulant vor stationär fördern, durch Senkung des Patientenbeitrags in der ambulanten Pflege

Back to List