Asyl-Beschleunigungspaket dringlich angehen, andere Strategieübungen zurückstellen
- ShortId
-
25.4278
- Id
-
20254278
- Updated
-
22.12.2025 13:37
- Language
-
de
- Title
-
Asyl-Beschleunigungspaket dringlich angehen, andere Strategieübungen zurückstellen
- AdditionalIndexing
-
2811;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Parlament hat dem Bundesrat einen klaren Auftrag erteilt. Es braucht dringlich ein wirksames Beschleunigungspaket. Der Grund liegt auf der Hand. </p><p> </p><p>Die Zusammenstellungen «Bestand im Asylprozess» vom 31. Juli 2025 und vom 31. August 2025 belegen die Pendenzen von über 20'000 Personen im Verfahren. Seit Monaten sinken zwar die erstinstanzlich hängigen Entscheidungsprozesse (Stand 31.8.2025 9'928 mit Status N und 2'505 im S Verfahren), dafür steigen die beim Bundesverwaltungsgericht hängigen Verfahren (Stand 31.8.2025: 6'072 Status N und 922 im S Verfahren). Gesamthaft hat die Schweiz am 31.8.2025 20'184 Personen im Verfahren (N Status (16'746) und hängige S Verfahren (3'438)). <br><br>Vor einem Jahr war die Zahl auf ähnlichem Niveau, obwohl die Gesuchzahlen in den letzten 12 Monaten tendenziell rückläufig waren. </p><p> </p><p>Das zeigt: Die Schweiz administriert konstant hohe Asylzahlen mit erheblichem Aufwand auf allen Staatsebenen (umfangreiche Verfahren, Unterbringung, Beschulung, soziale Unterstützung etc.). </p><p> </p><p>Allein die Kosten für die Globalpauschalen dieser Personen belaufen sich monatlich auf 30 Mio. (20'000 x CHF 1'500.-), jährlich 360 Mio. Im Jahr 2024 betrug die Schutzquote 54% (Asylgewährungen und vorläufig Aufgenommene). Monatlich werden somit rund 14 Mio für die Globalpauschale von Personen bezahlt, deren Gesuche negativ entschieden werden.</p><p> </p><p>Zur Verfahrensdauer: Bei den Personen im erweiterten Verfahren erfolgte der erstinstanzliche Entscheid im Durchschnitt nach 430 Tagen. Der Zielwert (maximal 90 Tage), der mit der Asylrefom 2016 festgelegt wurde, wird massiv überschritten. Seit Einführung der Neustrukturierung hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer über alle Verfahrenstypen hinweg von knapp 50 Tagen (2019) auf über 100 Tage (2024) verlängert. </p><p><br>Dazu kommt: Im Jahr 2024 lag die Beschwerdequote bei 32.6%. Indessen betrug die Entscheidbeständigkeitsquote bei 99.2%. <br> </p><p>Nur mit einer Beschleunigung der Verfahren können Pendenzen abgebaut, Kosten gesenkt und das System auf allen staatlichen Ebenen gestärkt werden. Gerade auch vor dem Hintergrund des Entlastungspakets 27 müssen die Anstrengungen in diese Richtung gelenkt werden. Es müssen die Gesamtsystemkosten reduziert und nicht einfach nur Lasten verschoben werden. Davon profitieren alle staatlichen Ebenen. Wie in der Motion 24.4271 dargestellt, kann es nicht darum gehen, ständig Infrastruktur und Personal auszubauen. Vielmehr sind regulatorische Anpassungen erforderlich, damit das System effizienter und effektiver wird. Konkrete Beispiele sind in der Motion 24.4271 auch dargestellt. Hier ist nun der klare Fokus zu setzen, entsprechend sind die Ressourcen zu bündeln. Andere Strategieübungen sind zurück zu stellen. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf bei der Beschleunigung der Asylverfahren und dem Abbau der aktuellen Pendenzen aus dem Asylbereich. Aus diesem Grund hat er sich auch für die Annahme der Motion 24.4271 der Finanzkommission des Ständerats «Beschleunigungspaket für das Asylwesen» ausgesprochen und ist laufend bestrebt, zielführende Beschleunigungsmassnahmen zu ergreifen. So wird seit November 2023 beispielsweise ein Teil der Asylgesuche in einem raschen Verfahren behandelt (das sogenannte 24-Stunden-Verfahren), was sich positiv auf die Verfahrensdauer ausgewirkt hat.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Schweizer Asylsystem ist eine Verbundaufgabe der drei Staatsebenen. Grundlegende Anpassungen müssen deshalb stets mit Blick auf das Gesamtsystem gemeinsam von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitet werden. Dieses Vorgehen verfolgt die Asylstrategie 2027. An der Asylkonferenz Ende November 2025 soll neben einer gemeinsamen Analyse der drei Staatsebenen auch ein Mandat verabschiedet werden, das festlegt, wie das Schweizer Asylwesen an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen angepasst werden soll. Der Abbau von Pendenzen und die Beschleunigung von Verfahren sind wesentliche Elemente dieser Strategie. Darüber hinaus adressiert die Asylstrategie 2027 Themen wie die Reduktion von unbegründeten Asylgesuchen, die Förderung der Schwankungstauglichkeit des Asylsystems, den Umgang mit irregulärer Migration, Massnahmen gegen kriminelle Intensivtäter aus dem Ausländer- und Asylbereich sowie die Weiterentwicklung der Integrationsagenda Schweiz. Die in der Motion 24.4271 beispielhaft genannten Massnahmen werden ebenfalls berücksichtigt. </span></p><p><span>Prioritär für den Bundesrat ist die Erarbeitung eines Vorverfahrens zum Asylverfahren, um unbegründete Asylgesuche zu reduzieren. Dieses soll zusammen mit den Kantonen, Gemeinden und Städten entwickelt werden. </span><span>Darüber hinaus werden weitere Massnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren und zur Reduktion von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen analysiert.</span><span> So prüft das Staatssekretariat für Migration beispielsweise, ob zur Verhinderung von aussichtslosen Gesuchen bei rechtskräftigen Asyl- und Wegweisungsentscheiden eine bestimmte Frist vorgesehen werden kann, innerhalb deren kein ausserordentliches Rechtsmittel mehr eingereicht werden kann.</span><em><span> </span></em><span>Dort, wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird der Bundesrat dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen zeitnah vorschlagen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass ein gemeinsames Vorgehen der drei Staatsebenen die Grundvoraussetzung ist, um das Schweizer Asylsystem weiterzuentwickeln und weiter zu verbessern. Ein unilaterales Vorgehen des Bundes und ein Zurückstellen der Asylstrategie 2027 stünde in Widerspruch zum gemeinsam eingeschlagenen Weg und würde bei den zuständigen kantonalen Konferenzen (KKJPD und SODK) sowie dem Städte- und Gemeindeverband auf Ablehnung und Unverständnis stossen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den vom Parlament überwiesene Auftrag für ein Asyl-Beschleunigungspaket (Motion 24.4271) prioritär und dringlich umzusetzen. Die angedachte Asylstrategie ist zurückzustellen. </p>
- Asyl-Beschleunigungspaket dringlich angehen, andere Strategieübungen zurückstellen
- State
-
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Parlament hat dem Bundesrat einen klaren Auftrag erteilt. Es braucht dringlich ein wirksames Beschleunigungspaket. Der Grund liegt auf der Hand. </p><p> </p><p>Die Zusammenstellungen «Bestand im Asylprozess» vom 31. Juli 2025 und vom 31. August 2025 belegen die Pendenzen von über 20'000 Personen im Verfahren. Seit Monaten sinken zwar die erstinstanzlich hängigen Entscheidungsprozesse (Stand 31.8.2025 9'928 mit Status N und 2'505 im S Verfahren), dafür steigen die beim Bundesverwaltungsgericht hängigen Verfahren (Stand 31.8.2025: 6'072 Status N und 922 im S Verfahren). Gesamthaft hat die Schweiz am 31.8.2025 20'184 Personen im Verfahren (N Status (16'746) und hängige S Verfahren (3'438)). <br><br>Vor einem Jahr war die Zahl auf ähnlichem Niveau, obwohl die Gesuchzahlen in den letzten 12 Monaten tendenziell rückläufig waren. </p><p> </p><p>Das zeigt: Die Schweiz administriert konstant hohe Asylzahlen mit erheblichem Aufwand auf allen Staatsebenen (umfangreiche Verfahren, Unterbringung, Beschulung, soziale Unterstützung etc.). </p><p> </p><p>Allein die Kosten für die Globalpauschalen dieser Personen belaufen sich monatlich auf 30 Mio. (20'000 x CHF 1'500.-), jährlich 360 Mio. Im Jahr 2024 betrug die Schutzquote 54% (Asylgewährungen und vorläufig Aufgenommene). Monatlich werden somit rund 14 Mio für die Globalpauschale von Personen bezahlt, deren Gesuche negativ entschieden werden.</p><p> </p><p>Zur Verfahrensdauer: Bei den Personen im erweiterten Verfahren erfolgte der erstinstanzliche Entscheid im Durchschnitt nach 430 Tagen. Der Zielwert (maximal 90 Tage), der mit der Asylrefom 2016 festgelegt wurde, wird massiv überschritten. Seit Einführung der Neustrukturierung hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer über alle Verfahrenstypen hinweg von knapp 50 Tagen (2019) auf über 100 Tage (2024) verlängert. </p><p><br>Dazu kommt: Im Jahr 2024 lag die Beschwerdequote bei 32.6%. Indessen betrug die Entscheidbeständigkeitsquote bei 99.2%. <br> </p><p>Nur mit einer Beschleunigung der Verfahren können Pendenzen abgebaut, Kosten gesenkt und das System auf allen staatlichen Ebenen gestärkt werden. Gerade auch vor dem Hintergrund des Entlastungspakets 27 müssen die Anstrengungen in diese Richtung gelenkt werden. Es müssen die Gesamtsystemkosten reduziert und nicht einfach nur Lasten verschoben werden. Davon profitieren alle staatlichen Ebenen. Wie in der Motion 24.4271 dargestellt, kann es nicht darum gehen, ständig Infrastruktur und Personal auszubauen. Vielmehr sind regulatorische Anpassungen erforderlich, damit das System effizienter und effektiver wird. Konkrete Beispiele sind in der Motion 24.4271 auch dargestellt. Hier ist nun der klare Fokus zu setzen, entsprechend sind die Ressourcen zu bündeln. Andere Strategieübungen sind zurück zu stellen. </p>
- <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf bei der Beschleunigung der Asylverfahren und dem Abbau der aktuellen Pendenzen aus dem Asylbereich. Aus diesem Grund hat er sich auch für die Annahme der Motion 24.4271 der Finanzkommission des Ständerats «Beschleunigungspaket für das Asylwesen» ausgesprochen und ist laufend bestrebt, zielführende Beschleunigungsmassnahmen zu ergreifen. So wird seit November 2023 beispielsweise ein Teil der Asylgesuche in einem raschen Verfahren behandelt (das sogenannte 24-Stunden-Verfahren), was sich positiv auf die Verfahrensdauer ausgewirkt hat.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Schweizer Asylsystem ist eine Verbundaufgabe der drei Staatsebenen. Grundlegende Anpassungen müssen deshalb stets mit Blick auf das Gesamtsystem gemeinsam von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitet werden. Dieses Vorgehen verfolgt die Asylstrategie 2027. An der Asylkonferenz Ende November 2025 soll neben einer gemeinsamen Analyse der drei Staatsebenen auch ein Mandat verabschiedet werden, das festlegt, wie das Schweizer Asylwesen an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen angepasst werden soll. Der Abbau von Pendenzen und die Beschleunigung von Verfahren sind wesentliche Elemente dieser Strategie. Darüber hinaus adressiert die Asylstrategie 2027 Themen wie die Reduktion von unbegründeten Asylgesuchen, die Förderung der Schwankungstauglichkeit des Asylsystems, den Umgang mit irregulärer Migration, Massnahmen gegen kriminelle Intensivtäter aus dem Ausländer- und Asylbereich sowie die Weiterentwicklung der Integrationsagenda Schweiz. Die in der Motion 24.4271 beispielhaft genannten Massnahmen werden ebenfalls berücksichtigt. </span></p><p><span>Prioritär für den Bundesrat ist die Erarbeitung eines Vorverfahrens zum Asylverfahren, um unbegründete Asylgesuche zu reduzieren. Dieses soll zusammen mit den Kantonen, Gemeinden und Städten entwickelt werden. </span><span>Darüber hinaus werden weitere Massnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren und zur Reduktion von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen analysiert.</span><span> So prüft das Staatssekretariat für Migration beispielsweise, ob zur Verhinderung von aussichtslosen Gesuchen bei rechtskräftigen Asyl- und Wegweisungsentscheiden eine bestimmte Frist vorgesehen werden kann, innerhalb deren kein ausserordentliches Rechtsmittel mehr eingereicht werden kann.</span><em><span> </span></em><span>Dort, wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird der Bundesrat dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen zeitnah vorschlagen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass ein gemeinsames Vorgehen der drei Staatsebenen die Grundvoraussetzung ist, um das Schweizer Asylsystem weiterzuentwickeln und weiter zu verbessern. Ein unilaterales Vorgehen des Bundes und ein Zurückstellen der Asylstrategie 2027 stünde in Widerspruch zum gemeinsam eingeschlagenen Weg und würde bei den zuständigen kantonalen Konferenzen (KKJPD und SODK) sowie dem Städte- und Gemeindeverband auf Ablehnung und Unverständnis stossen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den vom Parlament überwiesene Auftrag für ein Asyl-Beschleunigungspaket (Motion 24.4271) prioritär und dringlich umzusetzen. Die angedachte Asylstrategie ist zurückzustellen. </p>
- Asyl-Beschleunigungspaket dringlich angehen, andere Strategieübungen zurückstellen
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