Wetterextreme. Was unternimmt der Bund, um die Klimaanpassung in der Landwirtschaft sicherzustellen?

ShortId
25.4280
Id
20254280
Updated
19.12.2025 12:29
Language
de
Title
Wetterextreme. Was unternimmt der Bund, um die Klimaanpassung in der Landwirtschaft sicherzustellen?
AdditionalIndexing
52;55;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Klimawandel erschwert zunehmend die Nahrungsmittelproduktion. Bereits 2023 haben das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 erarbeitet. Diese zielt darauf ab, das Ernährungssystem an den Klimawandel anzupassen und dessen Emissionen zu senken, um die Ernährungssicherheit zu stärken.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Investitionen in Speicher, Zisternen oder Becken sind über die Strukturverbesserungen beitragsberechtigt, sofern sie landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Wasserspeicher benötigen eine Baubewilligung und müssen zonenkonform, standortgebunden und betriebsbedingt sein. In der Regel werden entsprechende Gesuche bewilligt. Einige Kantone sehen den Bau von Speicherbecken als Massnahme in ihren Klimastrategien vor. Im Berggebiet ist die Erhöhung der Speicherkapazität besonders relevant.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Gemäss Gewässerschutzrecht gilt der Grundsatz der nachhaltigen Wassernutzung. Die Wasserhoheit liegt bei den Kantonen. Diese entscheiden in eigener Kompetenz, mit welchen Planungsinstrumenten sie die Wasserentnahmen so aufeinander abstimmen, dass die Wasserressourcen nicht übernutzt werden. 2022 verfügten zwei Kantone über regionale Wasserressourcenplanungen, elf erarbeiteten solche; Bewässerungsplanungen bestanden oder waren in zwölf Kantonen in Planung.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Das von Bund und Kantonen unterstützte bewaesserungsnetz.ch bietet Entscheidungshilfen zur optimalen Bewässerung. Für den gezielten Pflanzenschutz betreibt Agroscope mit den Kantonen das Wetterstationsnetz <i>Agrometeo</i>. Die Plattform wird aktuell modernisiert, um ihre Wartung sicherzustellen und neue Prognosemodelle zu integrieren. Zudem informiert die nationale Trockenheitsplattform des Bundes (<a href="https://www.trockenheit.ch"><u>https://www.trockenheit.ch</u></a>) umfassend über die aktuelle und prognostizierte Trockenheitssituation.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Im Rahmen der Strukturverbesserungen fördert der Bund Investitionen in Bewässerung, Boden- und Erosionsschutz sowie Entwässerung und übernimmt teilweise Kosten nach Unwetterschäden. In der Frühlingssession 2025 hat das Parlament mit der Verabschiedung der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 zudem eine Erhöhung der finanziellen Mittel für die Strukturverbesserungen beschlossen. Gemäss der vom Parlament bestätigten Strategie Strukturverbesserungen 2030+ fliessen diese Mittel insbesondere auch in Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Projekte werden von den Kantonen priorisiert und unterliegen Umwelt- und Klimaprüfungen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Im Rahmen der Vorarbeiten für die Agrarpolitik 2030+ (AP30+) prüft das BLW im Austausch mit den Stakeholdern Massnahmen zur Verbesserung der Resilienz der Produktionsgrundlagen und damit der Produktion. Diese sollen auch einen Beitrag leisten, mit negativen Auswirkungen des Klimawandels umzugehen und die Klimawirkung der Produktion zu reduzieren. Die Vernehmlassung zur AP30+ wird im Herbst 2026 lanciert, die Botschaft folgt in der zweiten Hälfte 2027.</p>
  • <p>Durch Extremwetterereignisse steht die Landwirtschaft bereits heute vor grossen Herausforderungen, diese werden weiter zunehmen. Auf die Betriebe werden hohe Kosten zukommen, einerseits aufgrund der Schäden (Ernteausfällen) und anderseits, weil notwendige Anpassungsinvestitionen getätigt werden müssen. Diese Ausgangslage soll in der AP 2030+ berücksichtigt werden. Es müssen Lösungen für die Klimaresilienz der Schweizer Landwirtschaft und für Klimaanpassungsmassnahmen aufgezeigt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie schätzt der Bund die Ausgangslage betreffen Wasserretention in der Landwirtschaft ein? Dies einerseits bezüglich Hindernisse beim Bau von Wasserspeicher (Raumplanung) sowie andererseits betreffend der Förderung bei den Strukturverbesserungen?</li><li>Wie viele Kantone haben praxistaugliche Rechtsgrundlagen zur Bewässerung welche sicher stellen, dass das vorhandene Wasser aus Gewässern nachhaltig und schonend für die Produktion genutzt werden kann?</li><li>Wie ist die Schweiz bezüglich des gezielten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie einer ressourcenschonenden Bewässerung aufgestellt (Stichwort Wetterstationen mit Prognosemodellen)?</li><li>Sind die Strukturmassnahmen ausreichend auf den Investitionsbedarf bzgl. Klimaanpassungen ausgerichtet?</li><li>Wie stellt der Bund sicher, dass im Rahmen der AP 30+ Bewirtschaftungsmethoden, welche die Klimaresilienz stärken (z.B. im Bereich der Bodenfruchtbarkeit), ausreichend gefördert werden?</li></ol>
  • Wetterextreme. Was unternimmt der Bund, um die Klimaanpassung in der Landwirtschaft sicherzustellen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Klimawandel erschwert zunehmend die Nahrungsmittelproduktion. Bereits 2023 haben das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 erarbeitet. Diese zielt darauf ab, das Ernährungssystem an den Klimawandel anzupassen und dessen Emissionen zu senken, um die Ernährungssicherheit zu stärken.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Investitionen in Speicher, Zisternen oder Becken sind über die Strukturverbesserungen beitragsberechtigt, sofern sie landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Wasserspeicher benötigen eine Baubewilligung und müssen zonenkonform, standortgebunden und betriebsbedingt sein. In der Regel werden entsprechende Gesuche bewilligt. Einige Kantone sehen den Bau von Speicherbecken als Massnahme in ihren Klimastrategien vor. Im Berggebiet ist die Erhöhung der Speicherkapazität besonders relevant.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Gemäss Gewässerschutzrecht gilt der Grundsatz der nachhaltigen Wassernutzung. Die Wasserhoheit liegt bei den Kantonen. Diese entscheiden in eigener Kompetenz, mit welchen Planungsinstrumenten sie die Wasserentnahmen so aufeinander abstimmen, dass die Wasserressourcen nicht übernutzt werden. 2022 verfügten zwei Kantone über regionale Wasserressourcenplanungen, elf erarbeiteten solche; Bewässerungsplanungen bestanden oder waren in zwölf Kantonen in Planung.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Das von Bund und Kantonen unterstützte bewaesserungsnetz.ch bietet Entscheidungshilfen zur optimalen Bewässerung. Für den gezielten Pflanzenschutz betreibt Agroscope mit den Kantonen das Wetterstationsnetz <i>Agrometeo</i>. Die Plattform wird aktuell modernisiert, um ihre Wartung sicherzustellen und neue Prognosemodelle zu integrieren. Zudem informiert die nationale Trockenheitsplattform des Bundes (<a href="https://www.trockenheit.ch"><u>https://www.trockenheit.ch</u></a>) umfassend über die aktuelle und prognostizierte Trockenheitssituation.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Im Rahmen der Strukturverbesserungen fördert der Bund Investitionen in Bewässerung, Boden- und Erosionsschutz sowie Entwässerung und übernimmt teilweise Kosten nach Unwetterschäden. In der Frühlingssession 2025 hat das Parlament mit der Verabschiedung der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 zudem eine Erhöhung der finanziellen Mittel für die Strukturverbesserungen beschlossen. Gemäss der vom Parlament bestätigten Strategie Strukturverbesserungen 2030+ fliessen diese Mittel insbesondere auch in Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Projekte werden von den Kantonen priorisiert und unterliegen Umwelt- und Klimaprüfungen.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Im Rahmen der Vorarbeiten für die Agrarpolitik 2030+ (AP30+) prüft das BLW im Austausch mit den Stakeholdern Massnahmen zur Verbesserung der Resilienz der Produktionsgrundlagen und damit der Produktion. Diese sollen auch einen Beitrag leisten, mit negativen Auswirkungen des Klimawandels umzugehen und die Klimawirkung der Produktion zu reduzieren. Die Vernehmlassung zur AP30+ wird im Herbst 2026 lanciert, die Botschaft folgt in der zweiten Hälfte 2027.</p>
    • <p>Durch Extremwetterereignisse steht die Landwirtschaft bereits heute vor grossen Herausforderungen, diese werden weiter zunehmen. Auf die Betriebe werden hohe Kosten zukommen, einerseits aufgrund der Schäden (Ernteausfällen) und anderseits, weil notwendige Anpassungsinvestitionen getätigt werden müssen. Diese Ausgangslage soll in der AP 2030+ berücksichtigt werden. Es müssen Lösungen für die Klimaresilienz der Schweizer Landwirtschaft und für Klimaanpassungsmassnahmen aufgezeigt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie schätzt der Bund die Ausgangslage betreffen Wasserretention in der Landwirtschaft ein? Dies einerseits bezüglich Hindernisse beim Bau von Wasserspeicher (Raumplanung) sowie andererseits betreffend der Förderung bei den Strukturverbesserungen?</li><li>Wie viele Kantone haben praxistaugliche Rechtsgrundlagen zur Bewässerung welche sicher stellen, dass das vorhandene Wasser aus Gewässern nachhaltig und schonend für die Produktion genutzt werden kann?</li><li>Wie ist die Schweiz bezüglich des gezielten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie einer ressourcenschonenden Bewässerung aufgestellt (Stichwort Wetterstationen mit Prognosemodellen)?</li><li>Sind die Strukturmassnahmen ausreichend auf den Investitionsbedarf bzgl. Klimaanpassungen ausgerichtet?</li><li>Wie stellt der Bund sicher, dass im Rahmen der AP 30+ Bewirtschaftungsmethoden, welche die Klimaresilienz stärken (z.B. im Bereich der Bodenfruchtbarkeit), ausreichend gefördert werden?</li></ol>
    • Wetterextreme. Was unternimmt der Bund, um die Klimaanpassung in der Landwirtschaft sicherzustellen?

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