Wirksamere Koordination der Verkehrsmittel im Rahmen von Agglomerationsprogrammen

ShortId
25.4281
Id
20254281
Updated
22.11.2025 09:39
Language
de
Title
Wirksamere Koordination der Verkehrsmittel im Rahmen von Agglomerationsprogrammen
AdditionalIndexing
48;04;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bereits&nbsp;heute&nbsp;sind die Agglomerationsprogramme ein zentrales Instrument zur Koordination von Verkehr, Raumplanung und Mobilität. Zwei Aspekte sind jedoch nach wie vor unzureichend:&nbsp;</p><ul><li>Einerseits werden die Bundesprojekte nicht aktiv in die Agglomerationsprogramme integriert, sondern nur als Rahmen betrachtet. Dies, obwohl viele Bundesprojekte - insbesondere Autobahnen - in erster Linie dem Agglomerationsverkehr dienen. Das heisst, dass die Projekte nicht optimal koordiniert werden.</li><li>Andererseits fehlt vielen Agglomerationsprogrammen eine klare Ausrichtung, was 2023 auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bemängelt wurde. Zudem ist die Wirksamkeit der Massnahmen nach Ansicht der EFK noch unzureichend belegt.</li></ul><p>Der Bundesrat wies bereits 2018 (Postulat 15.4127) auf die Notwendigkeit hin, die bestehenden Instrumente besser zu verknüpfen, ein Ziel, das im Sachplan Verkehr (2022) erneut bekräftigt wurde. Um die Koordination zwischen Bund und Kantonen zu stärken, sollte eine Weiterentwicklung der Agglomerationsprogramme geprüft werden, z. B. über ein Pilotprojekt. Der Bundesrat soll die derzeitigen Schwächen des Systems analysieren und Verbesserungen vorschlagen, damit die Bundesprojekte in die kantonalen Planungen einbezogen werden. Parallel dazu muss der Prozess optimiert werden: Definition einer klaren Zukunftsvision, stärkere Integration von Planungsentscheiden (Verdichtungszonen, Wohnraumbedarf usw.), Erwägung von Szenarien und Verstärkung der Wirkungskontrolle, wie bereits von der EFK festgestellt. Der Perimeter des Programms "Verkehr '45" wird wahrscheinlich den Perimeter der Agglomerationsprogramme berühren; deshalb wird der Bundesrat gebeten, diese Verbesserungsansätze aufzunehmen. &nbsp;</p>
  • <span><p><span>Im Rahmen des laufenden Projekts «Verkehr ’45» soll die Koordination zwischen den verschiedenen Planungen und zwischen den Staatsebenen intensiviert werden, um eine gesamtheitliche und verkehrsträgerübergreifende Planung zu garantieren. Das erste Anliegen des Postulats wird damit bereits umgesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dem Bundesrat ist es sehr wichtig, dass die verschiedenen Planungen aufeinander abgestimmt sind. So müssen die Agglomerationsprogramme bereits heute gut mit den nationalen Planungen und der Siedlungsentwicklung koordiniert werden, um die Vorgaben für eine Mitfinanzierung zu erfüllen. Bei der Prüfung des Bundes unter Federführung des ARE sind neben dem BAFU auch die Infrastrukturämter ASTRA und BAV vertreten und gewährleisten die Abstimmung zwischen den nationalen Planungen und den Agglomerationsprogrammen – zeitlich wie räumlich. Mit dem Sachplan Verkehr, Teil Programm und den Sachplänen Strasse und Schiene hat der Bundesrat die inhaltlichen Stossrichtungen vorgegeben. Die Botschaften zum STEP Strasse und den Agglomerationsprogrammen werden jeweils zeitgleich im Parlament beraten und damit auch politisch konsolidiert. Das zweite Anliegen ist somit bereits erfüllt und wird künftig noch weiter ausgebaut und verstärkt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die EFK hat 2023 verschiedene Empfehlungen gemacht, die schrittweise umgesetzt werden, um die Wirksamkeit des Programms Agglomerationsverkehr weiter zu verbessern. Beispielsweise wurde die Möglichkeit von Schwerpunktsetzungen für die 6. Generation auf Verordnungsstufe verankert (PAVV, Art. 2 Abs. 5). Weitere Überlegungen zur Optimierung des Programms Agglomerationsverkehr werden zudem im Rahmen des Projektes Entflechtung 2027 diskutiert. Die Ergebnisse dieses Projektes sind abzuwarten, damit auch das dritte Anliegen des Postulats erfüllt ist.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die&nbsp;Agglomerationsprogramme&nbsp;zu prüfen und Wege aufzuzeigen, wie sie auf folgende Ziele hin weiterentwickelt werden können:&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>bessere Koordination zwischen den Planungen von Bund, Kantonen und Gemeinden und damit eine umfassendere Integration von Bundesprojekten in die Agglomerationsprogramme, z.B. durch Planungsgremien, in denen alle staatlichen Ebenen vertreten sind;</li><li>bessere Koordination zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln sowie zwischen Raumplanung und Mobilität;&nbsp;</li><li>Optimierung des Planungsprozesses und verstärkte Wirksamkeitskontrolle.</li></ul>
  • Wirksamere Koordination der Verkehrsmittel im Rahmen von Agglomerationsprogrammen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bereits&nbsp;heute&nbsp;sind die Agglomerationsprogramme ein zentrales Instrument zur Koordination von Verkehr, Raumplanung und Mobilität. Zwei Aspekte sind jedoch nach wie vor unzureichend:&nbsp;</p><ul><li>Einerseits werden die Bundesprojekte nicht aktiv in die Agglomerationsprogramme integriert, sondern nur als Rahmen betrachtet. Dies, obwohl viele Bundesprojekte - insbesondere Autobahnen - in erster Linie dem Agglomerationsverkehr dienen. Das heisst, dass die Projekte nicht optimal koordiniert werden.</li><li>Andererseits fehlt vielen Agglomerationsprogrammen eine klare Ausrichtung, was 2023 auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bemängelt wurde. Zudem ist die Wirksamkeit der Massnahmen nach Ansicht der EFK noch unzureichend belegt.</li></ul><p>Der Bundesrat wies bereits 2018 (Postulat 15.4127) auf die Notwendigkeit hin, die bestehenden Instrumente besser zu verknüpfen, ein Ziel, das im Sachplan Verkehr (2022) erneut bekräftigt wurde. Um die Koordination zwischen Bund und Kantonen zu stärken, sollte eine Weiterentwicklung der Agglomerationsprogramme geprüft werden, z. B. über ein Pilotprojekt. Der Bundesrat soll die derzeitigen Schwächen des Systems analysieren und Verbesserungen vorschlagen, damit die Bundesprojekte in die kantonalen Planungen einbezogen werden. Parallel dazu muss der Prozess optimiert werden: Definition einer klaren Zukunftsvision, stärkere Integration von Planungsentscheiden (Verdichtungszonen, Wohnraumbedarf usw.), Erwägung von Szenarien und Verstärkung der Wirkungskontrolle, wie bereits von der EFK festgestellt. Der Perimeter des Programms "Verkehr '45" wird wahrscheinlich den Perimeter der Agglomerationsprogramme berühren; deshalb wird der Bundesrat gebeten, diese Verbesserungsansätze aufzunehmen. &nbsp;</p>
    • <span><p><span>Im Rahmen des laufenden Projekts «Verkehr ’45» soll die Koordination zwischen den verschiedenen Planungen und zwischen den Staatsebenen intensiviert werden, um eine gesamtheitliche und verkehrsträgerübergreifende Planung zu garantieren. Das erste Anliegen des Postulats wird damit bereits umgesetzt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Dem Bundesrat ist es sehr wichtig, dass die verschiedenen Planungen aufeinander abgestimmt sind. So müssen die Agglomerationsprogramme bereits heute gut mit den nationalen Planungen und der Siedlungsentwicklung koordiniert werden, um die Vorgaben für eine Mitfinanzierung zu erfüllen. Bei der Prüfung des Bundes unter Federführung des ARE sind neben dem BAFU auch die Infrastrukturämter ASTRA und BAV vertreten und gewährleisten die Abstimmung zwischen den nationalen Planungen und den Agglomerationsprogrammen – zeitlich wie räumlich. Mit dem Sachplan Verkehr, Teil Programm und den Sachplänen Strasse und Schiene hat der Bundesrat die inhaltlichen Stossrichtungen vorgegeben. Die Botschaften zum STEP Strasse und den Agglomerationsprogrammen werden jeweils zeitgleich im Parlament beraten und damit auch politisch konsolidiert. Das zweite Anliegen ist somit bereits erfüllt und wird künftig noch weiter ausgebaut und verstärkt werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die EFK hat 2023 verschiedene Empfehlungen gemacht, die schrittweise umgesetzt werden, um die Wirksamkeit des Programms Agglomerationsverkehr weiter zu verbessern. Beispielsweise wurde die Möglichkeit von Schwerpunktsetzungen für die 6. Generation auf Verordnungsstufe verankert (PAVV, Art. 2 Abs. 5). Weitere Überlegungen zur Optimierung des Programms Agglomerationsverkehr werden zudem im Rahmen des Projektes Entflechtung 2027 diskutiert. Die Ergebnisse dieses Projektes sind abzuwarten, damit auch das dritte Anliegen des Postulats erfüllt ist.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die&nbsp;Agglomerationsprogramme&nbsp;zu prüfen und Wege aufzuzeigen, wie sie auf folgende Ziele hin weiterentwickelt werden können:&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>bessere Koordination zwischen den Planungen von Bund, Kantonen und Gemeinden und damit eine umfassendere Integration von Bundesprojekten in die Agglomerationsprogramme, z.B. durch Planungsgremien, in denen alle staatlichen Ebenen vertreten sind;</li><li>bessere Koordination zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln sowie zwischen Raumplanung und Mobilität;&nbsp;</li><li>Optimierung des Planungsprozesses und verstärkte Wirksamkeitskontrolle.</li></ul>
    • Wirksamere Koordination der Verkehrsmittel im Rahmen von Agglomerationsprogrammen

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