Anreize zur Förderung kostengünstigerer Heimtherapien

ShortId
25.4286
Id
20254286
Updated
08.01.2026 08:56
Language
de
Title
Anreize zur Förderung kostengünstigerer Heimtherapien
AdditionalIndexing
2841;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1 und 3.</span><strong><span> </span></strong><span>Der Bundesrat erachtet es als möglich, dass bei einigen selbst verabreichten Arzneimitteln im Vergleich zu Therapien, die in Arztpraxen oder Spitälern verabreicht werden müssen, geringere direkte Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung anfallen können. Die erwähnten Polynomics</span><span>‑</span><span>Studien zum Einsatz von Medikamenten zur Multiplen Sklerose (MS) sind bisher nur als Konferenzbeitrag erschienen und wurden weder unabhängig begutachtet noch offiziell publiziert. Entsprechend lassen sich derzeit keine belastbaren, evidenzbasierten Schlussfolgerungen daraus ableiten. Die Wahl der geeigneten Therapie beruht auf einer komplexen medizinischen Abwägung verschiedener, ineinandergreifender Faktoren, darunter namentlich Wirksamkeit, Verträglichkeit, Sicherheitsaspekte sowie die individuelle Situation und Präferenz der Betroffenen. Diese Entscheidung obliegt den behandelnden Fachspezialistinnen und Fachspezialisten sowie den Patientinnen und Patienten selbst. Ein Fokus auf die Applikationsform ist nicht zielführend, da bei der Therapiewahl stets mehrere medizinische und patientenbezogene Faktoren zu berücksichtigen sind. Nach Artikel 56 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) haben Ärztinnen und Ärzte ihre Leistungen auf das Mass zu beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und dem Behandlungszweck entspricht. Für Leistungen, die über dieses Mass hinausgehen, kann die Vergütung durch die Krankenversicherer verweigert werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat sieht, dass durch selbst verabreichte Arzneimittel bei der Behandlung der MS oder anderen Indikationen potenziell signifikante Einsparungen bei gleich wirksamen Therapien erzielt werden können. Belastbare Daten dafür liegen jedoch bisher keine vor. Zudem stellt er fest, dass in verschiedenen Indikationen wie zum Beispiel Diabetes, Übergewicht und Autoimmunerkrankungen wie Psoriasis, Morbus Crohn und Rheumatische Arthritis bereits ab der ersten Marktzulassung Darreichungsformen zur einfacheren Applikation oder zur oralen Einnahme zu Hause vorliegen, ohne dass Pharmaunternehmen dafür noch höhere Preise beantragen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4.</span><strong><span> </span></strong><span>Ein Arzneimittel darf nur in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist (Erfüllung der sog. WZW-Kriterien). Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wird berücksichtigt, ob die indizierte Heilwirkung des Arzneimittels mit möglichst geringem finanziellem Aufwand gewährleistet ist. Das Bundesamt für Gesundheit zieht zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit für Originalpräparate einen therapeutischen Quervergleich (TQV) und einen Auslandspreisvergleich (APV) heran. </span></p><p><span>Bei Arzneimitteln, die im Rahmen einer Behandlung verabreicht werden, fliessen die Kosten in die zwischen den Tarifpartnern (Versicherern und Leistungserbringern) vereinbarten Tarife ein. Diese müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit entsprechen sowie wirtschaftlich tragbar sein. Sie dürfen höchstens die transparent ausgewiesenen und für eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten (einschliesslich der Arzneimittelkosten), decken. Die Leistungsvoraussetzungen der SL bleiben zudem massgebend. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Rahmen </span><span>der Umsetzung des Kostendämpfungspakets 2</span><span> ist vorgesehen die Preisfestsetzung von Arzneimitteln zu modernisieren, wobei geprüft wird, dass auch Vorteile bei der Applikation, die andere Kosten verhindern, berücksichtigt werden können. </span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>5.</span><strong><span> </span></strong><span>Weitere regulatorische Massnahmen zur Förderung der Anwendung im häuslichen Umfeld sind nicht vorgesehen, da die bestehende Regelung bereits negative Anreize, die die Verschreibung wirtschaftlicherer Therapien zur Anwendung zu Hause behindern könnten, begrenzt.</span></p></span>
  • <p>Zwei aktuelle Studien von Polynomics zeigen, dass im Bereich Multiple Sklerose die Mehrheit der befragten Patienten ihre Behandlung lieber selbst von zu Hause vornehmen würden. Wie Beispiele von mehreren Patienten zeigen, wird auf diese Medikamente, welche zu Hause mittels Injektions-Pen selbst angewendet werden können, offenbar nicht von allen Leistungserbringern hingewiesen. Grund dafür könnten Fehlanreize sein, da andere Medikamente, welche in der Praxis bzw. im Spital verabreicht werden, einträglicher sind. Die Studien sprechen bei Heimtherapien alleine am Beispiel einer Indikation im Bereich Multiple Sklerose von erheblichen Kosteneinsparungen für das Gesundheitswesen von jährlich 16 Mio. Fr. (17 Mio. Euro). &nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Ist sich der Bundesrat bezüglich dieser Art von Fehlanreizen und dem möglichen Einsparungspotential bewusst?</li><li>Wenn ja, sind dem Bundesrat weitere Therapien bekannt, wo ähnliche, signifikante Einsparungseffekte bei gleich wirksamen Medikamenten erzielt werden können? Und wenn ja, welche?</li><li>Wenn nein, erachtet es der Bundesrat für sinnvoll zu prüfen, ob dieses Problem struktureller Natur ist, um weitere Effizienzpotenziale zu identifizieren?</li><li>Welche aktuellen und geplanten Regeln sieht der Bundesrat vor, um solche Fehlanreize zu vermeiden und damit Kosteneinsparungen zu realisieren?</li><li>Welche regulatorischen Anreize könnten gesetzt werden, um die Verschreibung von Therapien zu fördern, die z.B. durch ihre Anwendung im häuslichen Umfeld zu einer Reduktion der Gesamtkosten im Gesundheitssystem beitragen?</li></ol>
  • Anreize zur Förderung kostengünstigerer Heimtherapien
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1 und 3.</span><strong><span> </span></strong><span>Der Bundesrat erachtet es als möglich, dass bei einigen selbst verabreichten Arzneimitteln im Vergleich zu Therapien, die in Arztpraxen oder Spitälern verabreicht werden müssen, geringere direkte Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung anfallen können. Die erwähnten Polynomics</span><span>‑</span><span>Studien zum Einsatz von Medikamenten zur Multiplen Sklerose (MS) sind bisher nur als Konferenzbeitrag erschienen und wurden weder unabhängig begutachtet noch offiziell publiziert. Entsprechend lassen sich derzeit keine belastbaren, evidenzbasierten Schlussfolgerungen daraus ableiten. Die Wahl der geeigneten Therapie beruht auf einer komplexen medizinischen Abwägung verschiedener, ineinandergreifender Faktoren, darunter namentlich Wirksamkeit, Verträglichkeit, Sicherheitsaspekte sowie die individuelle Situation und Präferenz der Betroffenen. Diese Entscheidung obliegt den behandelnden Fachspezialistinnen und Fachspezialisten sowie den Patientinnen und Patienten selbst. Ein Fokus auf die Applikationsform ist nicht zielführend, da bei der Therapiewahl stets mehrere medizinische und patientenbezogene Faktoren zu berücksichtigen sind. Nach Artikel 56 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) haben Ärztinnen und Ärzte ihre Leistungen auf das Mass zu beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und dem Behandlungszweck entspricht. Für Leistungen, die über dieses Mass hinausgehen, kann die Vergütung durch die Krankenversicherer verweigert werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Der Bundesrat sieht, dass durch selbst verabreichte Arzneimittel bei der Behandlung der MS oder anderen Indikationen potenziell signifikante Einsparungen bei gleich wirksamen Therapien erzielt werden können. Belastbare Daten dafür liegen jedoch bisher keine vor. Zudem stellt er fest, dass in verschiedenen Indikationen wie zum Beispiel Diabetes, Übergewicht und Autoimmunerkrankungen wie Psoriasis, Morbus Crohn und Rheumatische Arthritis bereits ab der ersten Marktzulassung Darreichungsformen zur einfacheren Applikation oder zur oralen Einnahme zu Hause vorliegen, ohne dass Pharmaunternehmen dafür noch höhere Preise beantragen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4.</span><strong><span> </span></strong><span>Ein Arzneimittel darf nur in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist (Erfüllung der sog. WZW-Kriterien). Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wird berücksichtigt, ob die indizierte Heilwirkung des Arzneimittels mit möglichst geringem finanziellem Aufwand gewährleistet ist. Das Bundesamt für Gesundheit zieht zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit für Originalpräparate einen therapeutischen Quervergleich (TQV) und einen Auslandspreisvergleich (APV) heran. </span></p><p><span>Bei Arzneimitteln, die im Rahmen einer Behandlung verabreicht werden, fliessen die Kosten in die zwischen den Tarifpartnern (Versicherern und Leistungserbringern) vereinbarten Tarife ein. Diese müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit entsprechen sowie wirtschaftlich tragbar sein. Sie dürfen höchstens die transparent ausgewiesenen und für eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten (einschliesslich der Arzneimittelkosten), decken. Die Leistungsvoraussetzungen der SL bleiben zudem massgebend. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Im Rahmen </span><span>der Umsetzung des Kostendämpfungspakets 2</span><span> ist vorgesehen die Preisfestsetzung von Arzneimitteln zu modernisieren, wobei geprüft wird, dass auch Vorteile bei der Applikation, die andere Kosten verhindern, berücksichtigt werden können. </span></p><p><strong><span>&nbsp;</span></strong></p><p><span>5.</span><strong><span> </span></strong><span>Weitere regulatorische Massnahmen zur Förderung der Anwendung im häuslichen Umfeld sind nicht vorgesehen, da die bestehende Regelung bereits negative Anreize, die die Verschreibung wirtschaftlicherer Therapien zur Anwendung zu Hause behindern könnten, begrenzt.</span></p></span>
    • <p>Zwei aktuelle Studien von Polynomics zeigen, dass im Bereich Multiple Sklerose die Mehrheit der befragten Patienten ihre Behandlung lieber selbst von zu Hause vornehmen würden. Wie Beispiele von mehreren Patienten zeigen, wird auf diese Medikamente, welche zu Hause mittels Injektions-Pen selbst angewendet werden können, offenbar nicht von allen Leistungserbringern hingewiesen. Grund dafür könnten Fehlanreize sein, da andere Medikamente, welche in der Praxis bzw. im Spital verabreicht werden, einträglicher sind. Die Studien sprechen bei Heimtherapien alleine am Beispiel einer Indikation im Bereich Multiple Sklerose von erheblichen Kosteneinsparungen für das Gesundheitswesen von jährlich 16 Mio. Fr. (17 Mio. Euro). &nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Ist sich der Bundesrat bezüglich dieser Art von Fehlanreizen und dem möglichen Einsparungspotential bewusst?</li><li>Wenn ja, sind dem Bundesrat weitere Therapien bekannt, wo ähnliche, signifikante Einsparungseffekte bei gleich wirksamen Medikamenten erzielt werden können? Und wenn ja, welche?</li><li>Wenn nein, erachtet es der Bundesrat für sinnvoll zu prüfen, ob dieses Problem struktureller Natur ist, um weitere Effizienzpotenziale zu identifizieren?</li><li>Welche aktuellen und geplanten Regeln sieht der Bundesrat vor, um solche Fehlanreize zu vermeiden und damit Kosteneinsparungen zu realisieren?</li><li>Welche regulatorischen Anreize könnten gesetzt werden, um die Verschreibung von Therapien zu fördern, die z.B. durch ihre Anwendung im häuslichen Umfeld zu einer Reduktion der Gesamtkosten im Gesundheitssystem beitragen?</li></ol>
    • Anreize zur Förderung kostengünstigerer Heimtherapien

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