Inwiefern ist der Ansatz des Bundesrates im Umgang mit TFA-Mikroverunreinigungen mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar?
- ShortId
-
25.4294
- Id
-
20254294
- Updated
-
08.01.2026 08:58
- Language
-
de
- Title
-
Inwiefern ist der Ansatz des Bundesrates im Umgang mit TFA-Mikroverunreinigungen mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar?
- AdditionalIndexing
-
52;55;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. – 3. Trifluoracetat (TFA) kann potenziell beim Abbau aller chemischen Verbindungen entstehen, die eine C-CF</span><span>₃</span><span>-Einheit in ihrer Molekülstruktur enthalten. Diese Möglichkeit wird, wie in der Antwort auf die Interpellation 25.3205 Klopfenstein Broggini «PFAS und TFA im Trinkwasser. Wie wird das Verursacherprinzip angewendet?» ausgeführt, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) berücksichtigt: Die Zulassung für ein PSM wird zurückgezogen oder nicht erneuert, wenn die Zulassungsbedingungen gemäss Artikel 14 ff. Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) nicht mehr gegeben sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Gemäss PSMV wird ein möglicher Abbau zu TFA berücksichtigt, wenn dieser experimentell nachgewiesen worden ist (siehe Antwort auf die Interpellation 25.3205). Der Nachweis eines potenziellen Abbaus zu TFA genügt nicht. Nach heutigem Stand gibt es unter allen in der Schweiz genehmigten Wirkstoffen erst einen experimentellen Nachweis für den Abbau zu TFA für Tritosulfuron und Flufenacet. Es ist aber möglich, dass künftig auch Nachweise für weitere Wirkstoffe folgen. Die zuständigen Bundesbehörden verfolgen die wissenschaftlichen Entwicklungen in diesem Bereich sowie die diesbezüglichen Entscheide der EU und der Mitgliedstaaten aufmerksam. Mit dem Inkrafttreten der revidierten PSMV am 1.</span><span> </span><span>Dezember 2025 (AS 2025 565) werden EU-Entscheide betreffend die Einschränkung oder den Entzug der Genehmigung von Wirkstoffen für PSM automatisch auch in der Schweiz sofort wirksam. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Bei der Festlegung von Zulassungs- und Verbotskriterien für Wirkstoffe und PSM in der Gesetzgebung wird eine Abwägung zwischen wirtschaftlicher Freiheit und der landwirtschaftlichen Produktion einerseits sowie dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit andererseits vorgenommen. Bei der Prüfung eines Verbots eines bestimmten PSM wird jedoch keine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Ein Produkt wird entweder zugelassen, wenn es die gesetzlichen Anforderungen an den Umwelt- und Gesundheitsschutz erfüllt, oder es wird nicht zugelassen, wenn es diese Anforderungen nicht erfüllt. Je nach den in ihrem Land herrschenden Bedingungen sind die EU-Mitgliedstaaten dazu berechtigt, strengere Vorschriften zum Schutz der Umwelt festzulegen.</span></p></span>
- <p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 25.3205 schreibt der Bundesrat: «Nur die beiden Wirkstoffe Tritosulfuron und Flufenacet werden nachweislich zu TFA abgebaut.» Im August hat SRF jedoch aufgedeckt, dass tatsächlich mindestens 26 der in der Schweiz genehmigten Wirkstoffe zu Trifluoressigsäure (TFA) abgebaut werden können.</p><p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erklärte, ein solcher Abbau müsse nur berücksichtigt werden, wenn er empirisch belegt sei. Prof. Dr. Martin Scheringer wies hingegen darauf hin, dass alle 26 Wirkstoffe sich potenziell zu TFA abbauen können. Die Forderung nach zweifelsfreien Beweisen für die Toxizität eines Wirkstoffs widerspricht dem Vorsorgeprinzip und bringt erhebliche Risiken für Gesundheit und Umwelt mit sich.</p><p>Dänemark vertritt offensichtlich eine andere Haltung: Kürzlich wurden dort sechs Wirkstoffe verboten, weil sie zur Bildung von TFA in der Umwelt beitragen. Weitere Pestizide werden derzeit überprüft. Diese Entscheidung basiert auf einer Kosten-Nutzen-Analyse, bei der die auf dem Markt verfügbaren Alternativen sowie die sozioökonomische Bedeutung des Grundwasserschutzes berücksichtigt wurden.</p><p>In der Schweiz wurde TFA bereits flächendeckend im Grundwasser nachgewiesen. Nach dem heutigen Stand der Technik ist die Entfernung von TFA, insbesondere bei der Trinkwasseraufbereitung, schwierig umzusetzen und kaum finanzierbar.</p><ol><li>Ist es korrekt, dass TFA im Rahmen chemischer Abbauprozesse aus fluorierten Wirkstoffen mit einer C-CF3-Gruppe entsteht? Wenn ja, warum wird dies bei der Genehmigung nicht berücksichtigt, und weshalb wird das Vorsorgeprinzip nicht angewandt?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, die Verwendung von Wirkstoffen, die sich potenziell zu TFA abbauen, rasch zu verbieten? Wenn ja, ab wann?</li><li>Wenn nein, warum nicht? Ist der Bundesrat <i>mindestens</i> bereit, deren Verwendung nur unter der Voraussetzung zu erlauben, dass die Herstellerin experimentell nachgewiesen hat, dass sie sich nicht zu TFA abbauen?</li><li>Was hat der Bundesrat bezüglich der 26 in der Schweiz genehmigten Wirkstoffe, die zu TFA abgebaut werden können, unternommen und wie sieht sein weiteres Vorgehen aus?</li><li>Wie fällt das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse zum Verbot von Pestiziden, die zu TFA abgebaut werden können, in der Schweiz aus? Falls es vom dänischen Ergebnis abweicht, worin liegen die Gründe dafür?</li></ol>
- Inwiefern ist der Ansatz des Bundesrates im Umgang mit TFA-Mikroverunreinigungen mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. – 3. Trifluoracetat (TFA) kann potenziell beim Abbau aller chemischen Verbindungen entstehen, die eine C-CF</span><span>₃</span><span>-Einheit in ihrer Molekülstruktur enthalten. Diese Möglichkeit wird, wie in der Antwort auf die Interpellation 25.3205 Klopfenstein Broggini «PFAS und TFA im Trinkwasser. Wie wird das Verursacherprinzip angewendet?» ausgeführt, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) berücksichtigt: Die Zulassung für ein PSM wird zurückgezogen oder nicht erneuert, wenn die Zulassungsbedingungen gemäss Artikel 14 ff. Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) nicht mehr gegeben sind. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Gemäss PSMV wird ein möglicher Abbau zu TFA berücksichtigt, wenn dieser experimentell nachgewiesen worden ist (siehe Antwort auf die Interpellation 25.3205). Der Nachweis eines potenziellen Abbaus zu TFA genügt nicht. Nach heutigem Stand gibt es unter allen in der Schweiz genehmigten Wirkstoffen erst einen experimentellen Nachweis für den Abbau zu TFA für Tritosulfuron und Flufenacet. Es ist aber möglich, dass künftig auch Nachweise für weitere Wirkstoffe folgen. Die zuständigen Bundesbehörden verfolgen die wissenschaftlichen Entwicklungen in diesem Bereich sowie die diesbezüglichen Entscheide der EU und der Mitgliedstaaten aufmerksam. Mit dem Inkrafttreten der revidierten PSMV am 1.</span><span> </span><span>Dezember 2025 (AS 2025 565) werden EU-Entscheide betreffend die Einschränkung oder den Entzug der Genehmigung von Wirkstoffen für PSM automatisch auch in der Schweiz sofort wirksam. </span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>5. Bei der Festlegung von Zulassungs- und Verbotskriterien für Wirkstoffe und PSM in der Gesetzgebung wird eine Abwägung zwischen wirtschaftlicher Freiheit und der landwirtschaftlichen Produktion einerseits sowie dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit andererseits vorgenommen. Bei der Prüfung eines Verbots eines bestimmten PSM wird jedoch keine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Ein Produkt wird entweder zugelassen, wenn es die gesetzlichen Anforderungen an den Umwelt- und Gesundheitsschutz erfüllt, oder es wird nicht zugelassen, wenn es diese Anforderungen nicht erfüllt. Je nach den in ihrem Land herrschenden Bedingungen sind die EU-Mitgliedstaaten dazu berechtigt, strengere Vorschriften zum Schutz der Umwelt festzulegen.</span></p></span>
- <p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 25.3205 schreibt der Bundesrat: «Nur die beiden Wirkstoffe Tritosulfuron und Flufenacet werden nachweislich zu TFA abgebaut.» Im August hat SRF jedoch aufgedeckt, dass tatsächlich mindestens 26 der in der Schweiz genehmigten Wirkstoffe zu Trifluoressigsäure (TFA) abgebaut werden können.</p><p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen erklärte, ein solcher Abbau müsse nur berücksichtigt werden, wenn er empirisch belegt sei. Prof. Dr. Martin Scheringer wies hingegen darauf hin, dass alle 26 Wirkstoffe sich potenziell zu TFA abbauen können. Die Forderung nach zweifelsfreien Beweisen für die Toxizität eines Wirkstoffs widerspricht dem Vorsorgeprinzip und bringt erhebliche Risiken für Gesundheit und Umwelt mit sich.</p><p>Dänemark vertritt offensichtlich eine andere Haltung: Kürzlich wurden dort sechs Wirkstoffe verboten, weil sie zur Bildung von TFA in der Umwelt beitragen. Weitere Pestizide werden derzeit überprüft. Diese Entscheidung basiert auf einer Kosten-Nutzen-Analyse, bei der die auf dem Markt verfügbaren Alternativen sowie die sozioökonomische Bedeutung des Grundwasserschutzes berücksichtigt wurden.</p><p>In der Schweiz wurde TFA bereits flächendeckend im Grundwasser nachgewiesen. Nach dem heutigen Stand der Technik ist die Entfernung von TFA, insbesondere bei der Trinkwasseraufbereitung, schwierig umzusetzen und kaum finanzierbar.</p><ol><li>Ist es korrekt, dass TFA im Rahmen chemischer Abbauprozesse aus fluorierten Wirkstoffen mit einer C-CF3-Gruppe entsteht? Wenn ja, warum wird dies bei der Genehmigung nicht berücksichtigt, und weshalb wird das Vorsorgeprinzip nicht angewandt?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, die Verwendung von Wirkstoffen, die sich potenziell zu TFA abbauen, rasch zu verbieten? Wenn ja, ab wann?</li><li>Wenn nein, warum nicht? Ist der Bundesrat <i>mindestens</i> bereit, deren Verwendung nur unter der Voraussetzung zu erlauben, dass die Herstellerin experimentell nachgewiesen hat, dass sie sich nicht zu TFA abbauen?</li><li>Was hat der Bundesrat bezüglich der 26 in der Schweiz genehmigten Wirkstoffe, die zu TFA abgebaut werden können, unternommen und wie sieht sein weiteres Vorgehen aus?</li><li>Wie fällt das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse zum Verbot von Pestiziden, die zu TFA abgebaut werden können, in der Schweiz aus? Falls es vom dänischen Ergebnis abweicht, worin liegen die Gründe dafür?</li></ol>
- Inwiefern ist der Ansatz des Bundesrates im Umgang mit TFA-Mikroverunreinigungen mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar?
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