Jugendschutz bei Snus und Nikotin-Pouches stärken. Normalsteuersatz für Boom-Produkte
- ShortId
-
25.4295
- Id
-
20254295
- Updated
-
08.01.2026 08:58
- Language
-
de
- Title
-
Jugendschutz bei Snus und Nikotin-Pouches stärken. Normalsteuersatz für Boom-Produkte
- AdditionalIndexing
-
28;2841;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Snus und Nikotinbeutel sind kleine Beutel, die Tabak bzw. nikotinhaltiges Pulver und diverse Zusatzstoffe enthalten. Sie werden für gewöhnlich in den Mund zwischen Zahnfleisch und Oberlippe gelegt. Snus und Nikotinbeutel sind in der Schweiz erst seit 2019 erlaubt. Mit Ausnahme von Schweden ist Snus in den restlichen Ländern der Europäischen Union verboten. Nikotinbeutel sind in einigen europäischen Ländern ebenfalls verboten (z.B. Niederlande). Der Konsum von «rauchlosem Tabak» kann ebenfalls zu Krebserkrankungen führen. Ausserdem kann der Konsum von Mundtabak Schäden in der Mundhöhle verursachen. Weil sie Nikotin enthalten, können alle diese Produkte eine Nikotinabhängigkeit erzeugen. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO warnte bereits 2016(!) vor den Folgen für die Mundgesundheit (Swiss Dental Journal SSO Vol 126 2016).</p><p>Der Markt mit Snus und Nikotinbeuteln ist – neben E-Zigaretten – der grosse Wachstumsmarkt für Tabak- und Nikotinprodukte, die besonders Jugendliche erreichen. In der Schweiz hat sich der Konsum von Mund- und Schnupftabak, insbesondere Snus (oder sonstiger portionierter Mundtabak) und Nikotinbeuteln, in den letzten zehn Jahren von 41 Tonnen (2014) auf 455 Tonnen pro Jahr (2024) verzehnfacht. Tendenz weiter stark steigend.</p><p>Alle Produkte der Kategorie «Kau- und Schnupftabak» werden jedoch im Tabaksteuergesetz traditionell sehr tief, aktuell nur mit einem Steuertarif von 10 Prozent des Detailhandelspreises besteuert (zum Vergleich: Zigaretten werden mit ca. 50% besteuert). In die Kategorie «Kau- und Schnupftabak» des Tabaksteuergesetzes fallen sowohl Kautabak, loser und portionierter Mundtabak (Snus), Schnupftabak, sowie auch Nikotinbeutel (Pouches).</p><p>10 Prozent aller 15 bis 17-Jährigen in der Schweiz hat bereits eines dieser Produkte konsumiert, im Vergleich zu 4 Prozent in der Gesamtbevölkerung (Umfrage Gesundheit und Lifestyle von BAG und TPF, 2024). </p>
- <span><p><span>Der Durchschnittspreis einer Dose Snus oder tabakfreier Nikotinbeutel beträgt 7.95 Franken. Darin ist eine Steuerbelastung von 10</span><span> </span><span>Prozent (Fr. 0.80) enthalten. Würde die Besteuerung analog zu Feinschnitt- und Wasserpfeifentabak erfolgen, läge die Steuerbelastung bei 2.65</span><span> </span><span>Franken pro Dose. </span></p><p><span>Ein solch starker Anstieg der Steuer und die allfälligen daraus folgenden Erhöhungen der Verkaufspreise bergen das Risiko, dass legale Märkte unter Druck geraten und der illegale Handel oder der Einkaufstourismus zunehmen. In den Nachbarländern ist der Verkauf von Snus verboten. Zu beachten ist, dass bei einer Erhöhung der Tabaksteuer auf Snus auch die Tabaksteuer auf tabakfreie Nikotinbeutel steigt, da sie in derselben Kategorie eingestuft sind. Erhebliche Preisdifferenzen könnten insbesondere im Bereich der Nikotinbeutel grenzüberschreitende Schmuggelaktivitäten oder den Vertrieb nicht deklarierter Ware begünstigen. Dies kann sich nachteilig auf die Wirtschaft und auch auf die Steuereinnahmen auswirken. In der Vergangenheit hat sich eine schrittweise Erhöhung der Steuern bewährt und zu einem kontinuierlichen Anstieg der Steuereinnahmen geführt.</span></p><p><span>Hingegen können höhere Verkaufspreise auch dazu führen, dass Rauchende ihren Tabakkonsum reduzieren, auf weniger gesundheitsschädliche Produkte umsteigen oder gänzlich mit dem Rauchen aufhören. Eine präventive Wirkung der Besteuerung von Tabak- und Tabakersatzprodukten ist sowohl auf nationaler (BBI 2022 2752, Kapitel 1.3: «Auch wenn die Tabaksteuer hauptsächlich zum Ziel hat, die Sozialwerke zu finanzieren, entfaltet sie dennoch auch eine präventive Wirkung») als auch internationaler (www.who.int > Publications > Overview > Tackling NCDs: best buys and other recommended interventions for the preven-tion and control of noncommunicable diseases, 2nd ed, 30. April 2024) Ebene anerkannt.</span><span> </span></p><p><span>Weiter verweist der Bundesrat auf die Postulate 23.3588 WAK-N «Gesamtschau des Markts für Tabak- und Tabakersatzprodukte» vom 23. Mai 2023 und 24.4229 Gugger «Eine starke Schweiz dank moderaten Tabaksteuern» vom 27. September 2024. Das EFD erarbeitet aktuell den Bericht in Erfüllung dieser Postulate, der dem Bundesrat vor Ende des Jahres zur Verabschiedung unterbreitet werden soll. Damit erhält das Parlament eine umfassende Entscheidungsgrundlage für eine allfällige Anpassung der Tabaksteuer. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, diesen Bericht abzuwarten, bevor ein Entscheid über eine mögliche Steuererhöhung getroffen wird.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt im Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, damit auf Kau- und Schnupftabak inskünftig der derselbe Tabaksteuertarif erhoben wird wie auf Feinschnitt- und Wasserpfeifentabak.</p>
- Jugendschutz bei Snus und Nikotin-Pouches stärken. Normalsteuersatz für Boom-Produkte
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Snus und Nikotinbeutel sind kleine Beutel, die Tabak bzw. nikotinhaltiges Pulver und diverse Zusatzstoffe enthalten. Sie werden für gewöhnlich in den Mund zwischen Zahnfleisch und Oberlippe gelegt. Snus und Nikotinbeutel sind in der Schweiz erst seit 2019 erlaubt. Mit Ausnahme von Schweden ist Snus in den restlichen Ländern der Europäischen Union verboten. Nikotinbeutel sind in einigen europäischen Ländern ebenfalls verboten (z.B. Niederlande). Der Konsum von «rauchlosem Tabak» kann ebenfalls zu Krebserkrankungen führen. Ausserdem kann der Konsum von Mundtabak Schäden in der Mundhöhle verursachen. Weil sie Nikotin enthalten, können alle diese Produkte eine Nikotinabhängigkeit erzeugen. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO warnte bereits 2016(!) vor den Folgen für die Mundgesundheit (Swiss Dental Journal SSO Vol 126 2016).</p><p>Der Markt mit Snus und Nikotinbeuteln ist – neben E-Zigaretten – der grosse Wachstumsmarkt für Tabak- und Nikotinprodukte, die besonders Jugendliche erreichen. In der Schweiz hat sich der Konsum von Mund- und Schnupftabak, insbesondere Snus (oder sonstiger portionierter Mundtabak) und Nikotinbeuteln, in den letzten zehn Jahren von 41 Tonnen (2014) auf 455 Tonnen pro Jahr (2024) verzehnfacht. Tendenz weiter stark steigend.</p><p>Alle Produkte der Kategorie «Kau- und Schnupftabak» werden jedoch im Tabaksteuergesetz traditionell sehr tief, aktuell nur mit einem Steuertarif von 10 Prozent des Detailhandelspreises besteuert (zum Vergleich: Zigaretten werden mit ca. 50% besteuert). In die Kategorie «Kau- und Schnupftabak» des Tabaksteuergesetzes fallen sowohl Kautabak, loser und portionierter Mundtabak (Snus), Schnupftabak, sowie auch Nikotinbeutel (Pouches).</p><p>10 Prozent aller 15 bis 17-Jährigen in der Schweiz hat bereits eines dieser Produkte konsumiert, im Vergleich zu 4 Prozent in der Gesamtbevölkerung (Umfrage Gesundheit und Lifestyle von BAG und TPF, 2024). </p>
- <span><p><span>Der Durchschnittspreis einer Dose Snus oder tabakfreier Nikotinbeutel beträgt 7.95 Franken. Darin ist eine Steuerbelastung von 10</span><span> </span><span>Prozent (Fr. 0.80) enthalten. Würde die Besteuerung analog zu Feinschnitt- und Wasserpfeifentabak erfolgen, läge die Steuerbelastung bei 2.65</span><span> </span><span>Franken pro Dose. </span></p><p><span>Ein solch starker Anstieg der Steuer und die allfälligen daraus folgenden Erhöhungen der Verkaufspreise bergen das Risiko, dass legale Märkte unter Druck geraten und der illegale Handel oder der Einkaufstourismus zunehmen. In den Nachbarländern ist der Verkauf von Snus verboten. Zu beachten ist, dass bei einer Erhöhung der Tabaksteuer auf Snus auch die Tabaksteuer auf tabakfreie Nikotinbeutel steigt, da sie in derselben Kategorie eingestuft sind. Erhebliche Preisdifferenzen könnten insbesondere im Bereich der Nikotinbeutel grenzüberschreitende Schmuggelaktivitäten oder den Vertrieb nicht deklarierter Ware begünstigen. Dies kann sich nachteilig auf die Wirtschaft und auch auf die Steuereinnahmen auswirken. In der Vergangenheit hat sich eine schrittweise Erhöhung der Steuern bewährt und zu einem kontinuierlichen Anstieg der Steuereinnahmen geführt.</span></p><p><span>Hingegen können höhere Verkaufspreise auch dazu führen, dass Rauchende ihren Tabakkonsum reduzieren, auf weniger gesundheitsschädliche Produkte umsteigen oder gänzlich mit dem Rauchen aufhören. Eine präventive Wirkung der Besteuerung von Tabak- und Tabakersatzprodukten ist sowohl auf nationaler (BBI 2022 2752, Kapitel 1.3: «Auch wenn die Tabaksteuer hauptsächlich zum Ziel hat, die Sozialwerke zu finanzieren, entfaltet sie dennoch auch eine präventive Wirkung») als auch internationaler (www.who.int > Publications > Overview > Tackling NCDs: best buys and other recommended interventions for the preven-tion and control of noncommunicable diseases, 2nd ed, 30. April 2024) Ebene anerkannt.</span><span> </span></p><p><span>Weiter verweist der Bundesrat auf die Postulate 23.3588 WAK-N «Gesamtschau des Markts für Tabak- und Tabakersatzprodukte» vom 23. Mai 2023 und 24.4229 Gugger «Eine starke Schweiz dank moderaten Tabaksteuern» vom 27. September 2024. Das EFD erarbeitet aktuell den Bericht in Erfüllung dieser Postulate, der dem Bundesrat vor Ende des Jahres zur Verabschiedung unterbreitet werden soll. Damit erhält das Parlament eine umfassende Entscheidungsgrundlage für eine allfällige Anpassung der Tabaksteuer. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, diesen Bericht abzuwarten, bevor ein Entscheid über eine mögliche Steuererhöhung getroffen wird.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt im Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, damit auf Kau- und Schnupftabak inskünftig der derselbe Tabaksteuertarif erhoben wird wie auf Feinschnitt- und Wasserpfeifentabak.</p>
- Jugendschutz bei Snus und Nikotin-Pouches stärken. Normalsteuersatz für Boom-Produkte
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