Pilotprojekt. Volkswirtschaftlicher Nutzen beim Tarif medizinischer Leistungen und Therapien besser berücksichtigen
- ShortId
-
25.4296
- Id
-
20254296
- Updated
-
03.12.2025 19:45
- Language
-
de
- Title
-
Pilotprojekt. Volkswirtschaftlicher Nutzen beim Tarif medizinischer Leistungen und Therapien besser berücksichtigen
- AdditionalIndexing
-
15;2841;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dass medizinische Leistungen positive Effekte auf Patienten, Angehörige und Volkswirtschaft haben, wurde vielfach untersucht und gilt als unbestritten (Fugamalli et al. 2024). Der Bundesrat hat im Postulat 25.3128 am Beispiel der Migräne zu Recht aufgezeigt, dass migränebedingte Arbeitsausfälle volkswirtschaftliche Schäden von bis zu CHF 600 Mio. pro Jahr verursachen. Dabei würde eine schnelle medizinische Behandlung den Patienten und Angehörigen helfen und gleichzeitig wirtschaftlichen Schaden reduzieren. Solche Potenziale gilt es zu nutzen.</p><p>Der Bundesrat warnt, dass die Anerkennung volkswirtschaftlicher Effekte zu höheren Prämien führen und primär der Wirtschaft diene. Mit einem ganzheitlichen Ansatz könnten aber Prämien stabil gehalten, die Volksgesundheit gefördert und die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt gesteigert werden – etwa indem Sozial- und Privatversicherungen, die von geringeren Ausfall- oder Kurkosten profitieren, Beiträge an die OKP leisten.</p><p>Unter Federführung ausgewiesener Experten und in enger Zusammenarbeit mit dem BAG und dem SECO sowie weiteren Stakeholdern, soll ein Pilotprojekt aufzeigen, wie der volkswirtschaftliche Nutzen integriert und in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Pilotprojekte könnte z.B. im Bereich der kardiovaskulären Erkrankungen umgesetzt werden. Insbesondere soll geklärt werden, wie ein positiver volkswirtschaftlicher Effekt einer medizinischen Leistung pragmatisch eruiert und durch Preisbildung oder andere Anreize gefördert werden kann. Auch Massnahmen zur Entlastung des Prämienzahlers für allfällig zusätzlich anfallende Aufwände innerhalb der OKP sollen untersucht werden.</p>
- <span><p><span>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist eine Sozialversicherung, die Leistungen bei Krankheit, Unfall (soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt) und Mutterschaft gewährt. Alles, was darüber hinausgeht, liegt ausserhalb ihres Geltungsbereichs. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der volkswirtschaftliche Nutzen von medizinischen Leistungen wird im Rahmen der Prüfung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Prüfung) bereits beim Zweckmässigkeitskriterium angemessen berücksichtigt. Dabei werden u.a. die volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Vergleich zu alternativen Behandlungen einbezogen. Ein Einbezug von weiteren volkswirtschaftlichen Nutzenaspekten in der WZW-Prüfung, und insbesondere in der Preisfestsetzung von Arzneimitteln bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste, ist nicht sinnvoll. Die Bewertung einer Leistung anhand ihres volkswirtschaftlichen Nutzenpotenzials würde dem Zweck der OKP widersprechen. Auch wäre es schwierig, den volkswirtschaftlichen Nutzen einer einzelnen Behandlung exakt zu quantifizieren. Es besteht ausserdem die Gefahr, dass bestimmte Effekte überbewertet werden, was zu höheren Preisforderungen führt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Weiter dürfte die Berücksichtigung überlappender Nutzenaspekte zu einer weiteren Steigerung der OKP-Kosten führen. Zur Kompensation dieser Kostensteigerung kämen grundsätzlich drei Möglichkeiten in Frage: Eine starke Erhöhung der Prämien, was die Versicherten direkt belastet; ein grösserer aus Steuern finanzierter Anteil, was jedoch politisch schwer durchsetzbar sein dürfte; oder eine interne Kompensation innerhalb der OKP. Die dritte Option dürfte ebenfalls schwer durchsetzbar sein, da die OKP nicht zentral gesteuert wird und es folglich auch kein Gesamtbudget im Sinne einer Vorgabe gibt. Zudem ist fraglich, ob die vorgeschlagene Änderung, bei der Sozial- und Privatversicherungen Beiträge an die OKP leisten, verfassungsrechtlich (u.a. Art. 117 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft) möglich ist. So müsste u.a. die Aufteilung zwischen der Krankenversicherung, anderen Sozialversicherungen und den Arbeitgebern geklärt werden. Der Bundesrat hat diesbezüglich in vergangenen Stellungnahmen auf parlamentarische Vorstösse (z.B. Postulat 23.4067 Quadri. «Erneute Prüfung einer öffentlichen Krankenkasse» oder Interpellation 22.4424 Wyss. «Eine Krankenkasse im OKP-Bereich für alle») stets die Haltung vertreten, dass er einen Systemwechsel in der OKP als nicht angezeigt erachte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Durchführung eines Pilotprojekts sowie die Erarbeitung eines entsprechenden Berichtes wären mit erheblichen finanziellen, zeitlichen und methodischen Herausforderungen verbunden. Der Bundesrat erachtet das Verhältnis zwischen den zu erwartenden Kosten und dem potenziellen Nutzen eines solchen Vorhabens daher als ungünstig. In der Stellungnahme des Bundesrates auf das Postulat 25.3128 Balmer «WZW-Kriterien richtig umgesetzt?» wurde überdies dargelegt, dass eine mögliche Ausweitung der WZW-Kriterien im Rahmen der Beratungen zum Kostendämpfungspaket 2 durch den Ständerat abgelehnt wurde und es somit dafür keine rechtliche Grundlage gibt. </span><span></span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Pilotprojekt zur Messung des volkswirtschaftlichen Nutzens medizinischer Leistungen durchzuführen. In Zusammenarbeit mit allen Akteuren sollen anhand von einem konkreten Beispiel Methoden getestet und validiert werden. Daraus sollen konkrete Empfehlungen für allfällige Gesetzesanpassungen abgeleitet werden. </p>
- Pilotprojekt. Volkswirtschaftlicher Nutzen beim Tarif medizinischer Leistungen und Therapien besser berücksichtigen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dass medizinische Leistungen positive Effekte auf Patienten, Angehörige und Volkswirtschaft haben, wurde vielfach untersucht und gilt als unbestritten (Fugamalli et al. 2024). Der Bundesrat hat im Postulat 25.3128 am Beispiel der Migräne zu Recht aufgezeigt, dass migränebedingte Arbeitsausfälle volkswirtschaftliche Schäden von bis zu CHF 600 Mio. pro Jahr verursachen. Dabei würde eine schnelle medizinische Behandlung den Patienten und Angehörigen helfen und gleichzeitig wirtschaftlichen Schaden reduzieren. Solche Potenziale gilt es zu nutzen.</p><p>Der Bundesrat warnt, dass die Anerkennung volkswirtschaftlicher Effekte zu höheren Prämien führen und primär der Wirtschaft diene. Mit einem ganzheitlichen Ansatz könnten aber Prämien stabil gehalten, die Volksgesundheit gefördert und die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt gesteigert werden – etwa indem Sozial- und Privatversicherungen, die von geringeren Ausfall- oder Kurkosten profitieren, Beiträge an die OKP leisten.</p><p>Unter Federführung ausgewiesener Experten und in enger Zusammenarbeit mit dem BAG und dem SECO sowie weiteren Stakeholdern, soll ein Pilotprojekt aufzeigen, wie der volkswirtschaftliche Nutzen integriert und in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Pilotprojekte könnte z.B. im Bereich der kardiovaskulären Erkrankungen umgesetzt werden. Insbesondere soll geklärt werden, wie ein positiver volkswirtschaftlicher Effekt einer medizinischen Leistung pragmatisch eruiert und durch Preisbildung oder andere Anreize gefördert werden kann. Auch Massnahmen zur Entlastung des Prämienzahlers für allfällig zusätzlich anfallende Aufwände innerhalb der OKP sollen untersucht werden.</p>
- <span><p><span>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist eine Sozialversicherung, die Leistungen bei Krankheit, Unfall (soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt) und Mutterschaft gewährt. Alles, was darüber hinausgeht, liegt ausserhalb ihres Geltungsbereichs. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Der volkswirtschaftliche Nutzen von medizinischen Leistungen wird im Rahmen der Prüfung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Prüfung) bereits beim Zweckmässigkeitskriterium angemessen berücksichtigt. Dabei werden u.a. die volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Vergleich zu alternativen Behandlungen einbezogen. Ein Einbezug von weiteren volkswirtschaftlichen Nutzenaspekten in der WZW-Prüfung, und insbesondere in der Preisfestsetzung von Arzneimitteln bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste, ist nicht sinnvoll. Die Bewertung einer Leistung anhand ihres volkswirtschaftlichen Nutzenpotenzials würde dem Zweck der OKP widersprechen. Auch wäre es schwierig, den volkswirtschaftlichen Nutzen einer einzelnen Behandlung exakt zu quantifizieren. Es besteht ausserdem die Gefahr, dass bestimmte Effekte überbewertet werden, was zu höheren Preisforderungen führt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Weiter dürfte die Berücksichtigung überlappender Nutzenaspekte zu einer weiteren Steigerung der OKP-Kosten führen. Zur Kompensation dieser Kostensteigerung kämen grundsätzlich drei Möglichkeiten in Frage: Eine starke Erhöhung der Prämien, was die Versicherten direkt belastet; ein grösserer aus Steuern finanzierter Anteil, was jedoch politisch schwer durchsetzbar sein dürfte; oder eine interne Kompensation innerhalb der OKP. Die dritte Option dürfte ebenfalls schwer durchsetzbar sein, da die OKP nicht zentral gesteuert wird und es folglich auch kein Gesamtbudget im Sinne einer Vorgabe gibt. Zudem ist fraglich, ob die vorgeschlagene Änderung, bei der Sozial- und Privatversicherungen Beiträge an die OKP leisten, verfassungsrechtlich (u.a. Art. 117 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft) möglich ist. So müsste u.a. die Aufteilung zwischen der Krankenversicherung, anderen Sozialversicherungen und den Arbeitgebern geklärt werden. Der Bundesrat hat diesbezüglich in vergangenen Stellungnahmen auf parlamentarische Vorstösse (z.B. Postulat 23.4067 Quadri. «Erneute Prüfung einer öffentlichen Krankenkasse» oder Interpellation 22.4424 Wyss. «Eine Krankenkasse im OKP-Bereich für alle») stets die Haltung vertreten, dass er einen Systemwechsel in der OKP als nicht angezeigt erachte.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Durchführung eines Pilotprojekts sowie die Erarbeitung eines entsprechenden Berichtes wären mit erheblichen finanziellen, zeitlichen und methodischen Herausforderungen verbunden. Der Bundesrat erachtet das Verhältnis zwischen den zu erwartenden Kosten und dem potenziellen Nutzen eines solchen Vorhabens daher als ungünstig. In der Stellungnahme des Bundesrates auf das Postulat 25.3128 Balmer «WZW-Kriterien richtig umgesetzt?» wurde überdies dargelegt, dass eine mögliche Ausweitung der WZW-Kriterien im Rahmen der Beratungen zum Kostendämpfungspaket 2 durch den Ständerat abgelehnt wurde und es somit dafür keine rechtliche Grundlage gibt. </span><span></span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Pilotprojekt zur Messung des volkswirtschaftlichen Nutzens medizinischer Leistungen durchzuführen. In Zusammenarbeit mit allen Akteuren sollen anhand von einem konkreten Beispiel Methoden getestet und validiert werden. Daraus sollen konkrete Empfehlungen für allfällige Gesetzesanpassungen abgeleitet werden. </p>
- Pilotprojekt. Volkswirtschaftlicher Nutzen beim Tarif medizinischer Leistungen und Therapien besser berücksichtigen
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