Warum toleriert der Bundesrat die Missachtung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) auf dem Euro-Airport Basel?

ShortId
25.4297
Id
20254297
Updated
08.01.2026 13:08
Language
de
Title
Warum toleriert der Bundesrat die Missachtung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) auf dem Euro-Airport Basel?
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1.+2. Der Bundesrat hat sich bereits in seinen Antworten zur Interpellation 24.4186 «Zukunft der Leicht- und Sportaviatik in Basel-Mulhouse sichern» und zur Frage 25.7742 «Verdrängung der Leicht- und Freizeitaviatik am Flughafen EuroAirport Basel-Mulhouse» wie folgt geäussert: Der flugplanmässige Linien- und Charterverkehr hat gemäss Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Priorität, der Flughafen steht aber innerhalb der verfügbaren Kapazität auch anderen Verkehrsarten offen. </span></p><p><span>Die im SIL gemachten Ausführungen gelten unverändert: Auch künftig können Leichtflugzeuge am EuroAirport Basel-Mulhouse (EAP) starten und landen. Ein dauerhaftes Abstellen von Flugzeugen der General Aviation wird hingegen nicht mehr möglich sein. Es liegt demzufolge kein Verstoss gegen die Vorgaben des SIL oder gegen den französisch-schweizerischen Staatsvertrag über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim (SR 0.748.131.934.92) von 1949 vor. Letzterer räumt zivilen Luftfahrzeugen des nicht gewerbsmässigen Verkehrs keine Niederlassungsrechte ein. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der EAP ist ein binationaler Flughafen, dessen Organisationsform auf dem Staatsvertrag basiert. Der Bundesrat kann somit nicht in die betrieblichen Angelegenheiten des EAP eingreifen. Ausser über die erwähnten Sitze im Verwaltungsrat verfügt der Bund über keine direkten Einflussmöglichkeiten. Der Bundesrat sieht indessen auch keinen Anlass, beim EAP vorstellig zu werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Wie bereits in der Antwort zur Interpellation 24.4186 ausgeführt, ist der Bund nicht verpflichtet, Ersatzstandorte für die General Aviation bereit zu stellen, prüft jedoch Gesuche für die Schaffung von Alternativen, sofern diese eingereicht werden. </span><span></span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Auch wenn die Nutzung der Landesflughäfen für die General Aviation aufgrund des zunehmenden Linien- und Charterverkehrs an einigen Orten eingeschränkt wird, verbleiben zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten auf dem im internationalen Vergleich dichten Schweizer Flugplatznetz. Im Rahmen des Programms AVISTRAT unter Leitung des BAZL evaluiert der Verband Schweizer Flugplätze (VSF) aktuell das Entwicklungspotenzial der Schweizer Flugplatzlandschaft – insbesondere hinsichtlich der General Aviation. </span><span></span></p></span>
  • <p>Der SIL ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt für die Behörden verbindlich fest. Wie die Beispiele der Flugfelder Raron und Kägiswil zeigen, werden diese Vorgaben von den zuständigen Behörden zunehmend missachtet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Kürzlich hat der Flughafen Basel unbekümmert von den SIL-Vorgaben und mit fadenscheiniger Begründung beschlossen, der General Aviation (GA) per 2026 ihr seit Jahrzehnten bestehendes Standortrecht zu entziehen. Damit wird die im Staatsvertrag zum Flughafen Basel vorgesehene bewilligungsfreie Nutzung durch die Leichtaviatik deutlich eingeschränkt. Vor einer derart abrupten Abkehr von einer langjährigen Praxis hätten die Betroffenen zumindest angehört und ihnen Alternativlösungen angeboten werden müssen.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der Vertreibung der GA und dem Verlust von Arbeitsplätzen würde der Flughafen Basel seine Funktion bezüglich Pilotenaus- und weiterbildung nicht mehr erfüllen können. Letztere gilt laut dem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz aber als im öffentlichen Interesse liegend. Bei der Frage 25.7742 antwortete der Bundesrat,&nbsp;die BAZL-Vertretung habe im Verwaltungsrat darauf hingewiesen, dass die Kleinfliegerei Teil des schweizerischen Luftfahrtsystems sei und ein Verzicht auf stationierte Flugzeuge nachvollziehbar begründet und mit den Vorgaben des SIL vereinbar sein müsse.</p><p>&nbsp;</p><p>Die vom Flughafen Basel beschlossenen Einschränkungen widersprechen den Vorgaben des SIL. Das Vorhaben ist umso unverständlicher, als die Eidgenossenschaft im Verwaltungsrat über 2 Sitze verfügt, um das Landesinteresse wahrzunehmen.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Vorgaben des SIL schweizweit respektiert und umgesetzt werden?</li><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass ohne Bleiberecht für die Leichtaviatik das im Staatsvertrag aufgeführte Nutzungsrecht für den nicht gewerbsmässigen Flugbetrieb geschwächt wird?&nbsp;</li><li>Sieht der Bundesrat Anlass, beim Flughafen Basel vorstellig zu werden, um dieser Fehlentwicklung entgegenzutreten?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, über seine Verwaltungsräte die Anhörung der Betroffenen und die Bereitstellung einer Alternativlösung für die Leichtaviatik auf dem Areal des Flughafen Basel zu erwirken?&nbsp;</li><li>Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat der fortschreitenden Schwächung der schweizerischen GA in Zukunft entgegentreten?</li></ol>
  • Warum toleriert der Bundesrat die Missachtung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) auf dem Euro-Airport Basel?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1.+2. Der Bundesrat hat sich bereits in seinen Antworten zur Interpellation 24.4186 «Zukunft der Leicht- und Sportaviatik in Basel-Mulhouse sichern» und zur Frage 25.7742 «Verdrängung der Leicht- und Freizeitaviatik am Flughafen EuroAirport Basel-Mulhouse» wie folgt geäussert: Der flugplanmässige Linien- und Charterverkehr hat gemäss Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Priorität, der Flughafen steht aber innerhalb der verfügbaren Kapazität auch anderen Verkehrsarten offen. </span></p><p><span>Die im SIL gemachten Ausführungen gelten unverändert: Auch künftig können Leichtflugzeuge am EuroAirport Basel-Mulhouse (EAP) starten und landen. Ein dauerhaftes Abstellen von Flugzeugen der General Aviation wird hingegen nicht mehr möglich sein. Es liegt demzufolge kein Verstoss gegen die Vorgaben des SIL oder gegen den französisch-schweizerischen Staatsvertrag über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim (SR 0.748.131.934.92) von 1949 vor. Letzterer räumt zivilen Luftfahrzeugen des nicht gewerbsmässigen Verkehrs keine Niederlassungsrechte ein. </span><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der EAP ist ein binationaler Flughafen, dessen Organisationsform auf dem Staatsvertrag basiert. Der Bundesrat kann somit nicht in die betrieblichen Angelegenheiten des EAP eingreifen. Ausser über die erwähnten Sitze im Verwaltungsrat verfügt der Bund über keine direkten Einflussmöglichkeiten. Der Bundesrat sieht indessen auch keinen Anlass, beim EAP vorstellig zu werden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Wie bereits in der Antwort zur Interpellation 24.4186 ausgeführt, ist der Bund nicht verpflichtet, Ersatzstandorte für die General Aviation bereit zu stellen, prüft jedoch Gesuche für die Schaffung von Alternativen, sofern diese eingereicht werden. </span><span></span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Auch wenn die Nutzung der Landesflughäfen für die General Aviation aufgrund des zunehmenden Linien- und Charterverkehrs an einigen Orten eingeschränkt wird, verbleiben zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten auf dem im internationalen Vergleich dichten Schweizer Flugplatznetz. Im Rahmen des Programms AVISTRAT unter Leitung des BAZL evaluiert der Verband Schweizer Flugplätze (VSF) aktuell das Entwicklungspotenzial der Schweizer Flugplatzlandschaft – insbesondere hinsichtlich der General Aviation. </span><span></span></p></span>
    • <p>Der SIL ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt für die Behörden verbindlich fest. Wie die Beispiele der Flugfelder Raron und Kägiswil zeigen, werden diese Vorgaben von den zuständigen Behörden zunehmend missachtet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Kürzlich hat der Flughafen Basel unbekümmert von den SIL-Vorgaben und mit fadenscheiniger Begründung beschlossen, der General Aviation (GA) per 2026 ihr seit Jahrzehnten bestehendes Standortrecht zu entziehen. Damit wird die im Staatsvertrag zum Flughafen Basel vorgesehene bewilligungsfreie Nutzung durch die Leichtaviatik deutlich eingeschränkt. Vor einer derart abrupten Abkehr von einer langjährigen Praxis hätten die Betroffenen zumindest angehört und ihnen Alternativlösungen angeboten werden müssen.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der Vertreibung der GA und dem Verlust von Arbeitsplätzen würde der Flughafen Basel seine Funktion bezüglich Pilotenaus- und weiterbildung nicht mehr erfüllen können. Letztere gilt laut dem Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz aber als im öffentlichen Interesse liegend. Bei der Frage 25.7742 antwortete der Bundesrat,&nbsp;die BAZL-Vertretung habe im Verwaltungsrat darauf hingewiesen, dass die Kleinfliegerei Teil des schweizerischen Luftfahrtsystems sei und ein Verzicht auf stationierte Flugzeuge nachvollziehbar begründet und mit den Vorgaben des SIL vereinbar sein müsse.</p><p>&nbsp;</p><p>Die vom Flughafen Basel beschlossenen Einschränkungen widersprechen den Vorgaben des SIL. Das Vorhaben ist umso unverständlicher, als die Eidgenossenschaft im Verwaltungsrat über 2 Sitze verfügt, um das Landesinteresse wahrzunehmen.</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Vorgaben des SIL schweizweit respektiert und umgesetzt werden?</li><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass ohne Bleiberecht für die Leichtaviatik das im Staatsvertrag aufgeführte Nutzungsrecht für den nicht gewerbsmässigen Flugbetrieb geschwächt wird?&nbsp;</li><li>Sieht der Bundesrat Anlass, beim Flughafen Basel vorstellig zu werden, um dieser Fehlentwicklung entgegenzutreten?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, über seine Verwaltungsräte die Anhörung der Betroffenen und die Bereitstellung einer Alternativlösung für die Leichtaviatik auf dem Areal des Flughafen Basel zu erwirken?&nbsp;</li><li>Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat der fortschreitenden Schwächung der schweizerischen GA in Zukunft entgegentreten?</li></ol>
    • Warum toleriert der Bundesrat die Missachtung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) auf dem Euro-Airport Basel?

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