Sicherung der Finanzierung der TabakprÀvention durch Abgabe auf alle Tabak- und Nikotinprodukte

ShortId
25.4298
Id
20254298
Updated
19.11.2025 17:34
Language
de
Title
Sicherung der Finanzierung der Tabakprävention durch Abgabe auf alle Tabak- und Nikotinprodukte
AdditionalIndexing
2841;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Tabakpräventionsfonds (TPF) wurde 2004 geschaffen, um Massnahmen zu finanzieren, die den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den Ausstieg fördern und die Bevölkerung vor Passivrauch schützen. Finanziert wird der Fonds durch eine fixe Abgabe von 0,13 Rappen je Zigarette und 1.73 Franken je Kilogramm Feinschnitttabak. Diese Abgabe wurde seit 2004 nicht mehr angepasst; auf neuere Produkte wie E-Zigaretten, Snus oder Nikotinbeutel wird sie gar nicht erhoben.</p><p>Der Tabak- und Nikotinmarkt hat sich jedoch massiv verändert. Immer neue Produkte erobern den Markt, die Präventionsarbeit wird dadurch komplexer und aufwendiger. Gleichzeitig steigt der Konsum gerade bei jungen Menschen: 37 Prozent der 15- bis 24-Jährigen in der Schweiz konsumieren heute Tabak- oder Nikotinprodukte (Befragung Gesundheit und Lifestyle 2024).</p><p>Die Einnahmen des Fonds sind hingegen stark zurückgegangen: 2004 standen noch über 19 Millionen Franken jährlich zur Verfügung, heute sind es nur noch rund 12 Millionen. Diese Schere zwischen steigenden Anforderungen und sinkenden Mitteln gefährdet eine wirksame Präventionsarbeit.</p><p>Mit einer Ausdehnung der Abgabe auf sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte wird die langfristige Finanzierung der Prävention gesichert und der ursprüngliche Zweck des Fonds gewährleistet.</p>
  • <span><p><span>Mit dem Postulat 23.3588 WAK-N «Gesamtschau des Markts für Tabak- und Tabakersatzprodukte» vom 23. Mai 2023 wurde der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Abgabe zugunsten des </span><span>Tabakpräventionsfonds </span><span>(Art. 28 Abs. 2 Bst. c Tabaksteuergesetz; SR </span><em><span>641.31</span></em><span>) auf alle Tabakprodukte sowie auf elektronische Zigaretten ausgeweitet werden kann. </span></p><p><span>Das EFD ist aktuell an der Erarbeitung dieses Berichts, der dem Bundesrat vor Ende des Jahres zur Verabschiedung unterbreitet werden soll. </span><span></span><span>Basierend auf dieser Grundlage soll dem Parlament die Entscheidung überlassen bleiben, ob es die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einer Ausweitung der Tabakpräventionsabgabe veranlassen will. </span></p><p><span>Die Frage der Verfassungsmässigkeit einer Ausweitung der Abgabe für den Tabakpräventionsfonds auf andere Produkte wird in diesem Bericht nicht geprüft. Das EDI (BAG) nimmt diese Prüfung jedoch unter Einbezug des EJPD (BJ) und des EFD (BAZG) in Umsetzung der Aufträge aus dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.4076 Rechtsteiner vor (vgl. Massnahme 11, Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.4076). </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung so anzupassen, dass auf sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte eine Abgabe zugunsten des Tabakpräventionsfonds (TPF) erhoben wird.&nbsp;</p>
  • Sicherung der Finanzierung der Tabakprävention durch Abgabe auf alle Tabak- und Nikotinprodukte
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Tabakpräventionsfonds (TPF) wurde 2004 geschaffen, um Massnahmen zu finanzieren, die den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den Ausstieg fördern und die Bevölkerung vor Passivrauch schützen. Finanziert wird der Fonds durch eine fixe Abgabe von 0,13 Rappen je Zigarette und 1.73 Franken je Kilogramm Feinschnitttabak. Diese Abgabe wurde seit 2004 nicht mehr angepasst; auf neuere Produkte wie E-Zigaretten, Snus oder Nikotinbeutel wird sie gar nicht erhoben.</p><p>Der Tabak- und Nikotinmarkt hat sich jedoch massiv verändert. Immer neue Produkte erobern den Markt, die Präventionsarbeit wird dadurch komplexer und aufwendiger. Gleichzeitig steigt der Konsum gerade bei jungen Menschen: 37 Prozent der 15- bis 24-Jährigen in der Schweiz konsumieren heute Tabak- oder Nikotinprodukte (Befragung Gesundheit und Lifestyle 2024).</p><p>Die Einnahmen des Fonds sind hingegen stark zurückgegangen: 2004 standen noch über 19 Millionen Franken jährlich zur Verfügung, heute sind es nur noch rund 12 Millionen. Diese Schere zwischen steigenden Anforderungen und sinkenden Mitteln gefährdet eine wirksame Präventionsarbeit.</p><p>Mit einer Ausdehnung der Abgabe auf sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte wird die langfristige Finanzierung der Prävention gesichert und der ursprüngliche Zweck des Fonds gewährleistet.</p>
    • <span><p><span>Mit dem Postulat 23.3588 WAK-N «Gesamtschau des Markts für Tabak- und Tabakersatzprodukte» vom 23. Mai 2023 wurde der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Abgabe zugunsten des </span><span>Tabakpräventionsfonds </span><span>(Art. 28 Abs. 2 Bst. c Tabaksteuergesetz; SR </span><em><span>641.31</span></em><span>) auf alle Tabakprodukte sowie auf elektronische Zigaretten ausgeweitet werden kann. </span></p><p><span>Das EFD ist aktuell an der Erarbeitung dieses Berichts, der dem Bundesrat vor Ende des Jahres zur Verabschiedung unterbreitet werden soll. </span><span></span><span>Basierend auf dieser Grundlage soll dem Parlament die Entscheidung überlassen bleiben, ob es die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einer Ausweitung der Tabakpräventionsabgabe veranlassen will. </span></p><p><span>Die Frage der Verfassungsmässigkeit einer Ausweitung der Abgabe für den Tabakpräventionsfonds auf andere Produkte wird in diesem Bericht nicht geprüft. Das EDI (BAG) nimmt diese Prüfung jedoch unter Einbezug des EJPD (BJ) und des EFD (BAZG) in Umsetzung der Aufträge aus dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.4076 Rechtsteiner vor (vgl. Massnahme 11, Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 17.4076). </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung so anzupassen, dass auf sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte eine Abgabe zugunsten des Tabakpräventionsfonds (TPF) erhoben wird.&nbsp;</p>
    • Sicherung der Finanzierung der Tabakprävention durch Abgabe auf alle Tabak- und Nikotinprodukte

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