Beiträge für die Umweltziele der Landwirtschaft

ShortId
25.4299
Id
20254299
Updated
26.11.2025 15:20
Language
de
Title
Beiträge für die Umweltziele der Landwirtschaft
AdditionalIndexing
52;55;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Landwirtschaft spielt bei der Erreichung der Umweltziele eine zentrale Rolle, insbesondere in den Bereichen Biodiversität, Wasserqualität, Reduktion der Stickstoffverluste und Landschaftspflege. Umweltmassnahmen der Landwirtschaft werden heute weitgehend mit Mitteln aus dem Agrarbudget – über Direktzahlungen – unterstützt, obwohl sie umweltpolitischen Zielen dienen. Es besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Während Umweltmassnahmen der Landwirtschaft regelmässig aus dem Agrarbudget finanziert werden, ist das Umgekehrte kaum der Fall.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Motion fordert, dass landwirtschaftliche Massnahmen, die einem Umweltziel dienen, durch zusätzliche Beiträge aus dem Budget für den Umweltschutz finanziert werden. Konkret soll die landwirtschaftliche Forschung zur Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Mittel des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) gestärkt werden, da ein klares öffentliches Interesse daran besteht, Umweltschäden durch Pflanzenschutzmittel zu verringern. Darüber hinaus soll auch der Aufbau landwirtschaftlicher Infrastrukturen und Technologien, die einem Umweltziel dienen – insbesondere der Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln –, durch Beiträge des BAFU unterstützt werden.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Die Umweltziele sind fester Bestandteil der Agrarpolitik (Art. 187d Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>910.1). Der Schutz der Umwelt und der Produktionsgrundlagen ist in den Artikeln 104 und 104a (Landwirtschaft und Ernährungssicherheit) der Bundesverfassung (BV; SR 101) festgelegt. Die Umweltziele dienen direkt auch dem Erhalt der Produktionsgrundlage (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. fruchtbarer Boden) und somit der Landwirtschaft. Eine Unterstützung durch Direktzahlungen ist daher angemessen. </span></p><p><span>Die Förderung bezüglich ökologischer Anliegen über die Direktzahlungen (bspw. Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge, Biodiversitätsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge) hat sich bewährt. </span></p><p><span>Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) ist vom Vorsorgeprinzip und dem Verursacherprinzip geprägt (Art. 74 Abs. 2 BV; SR 101 und Art. 1 Abs. 2 sowie Art. 2 USG). Der Umweltschutz, insbesondere im Bereich des Bodenschutzes, muss daher bereits an der Quelle erfolgen. Im Gegensatz zu anderen Sektoren wie der Industrie sind für die Sanierungsbemühungen in der Landwirtschaft finanzielle Hilfen des Bundes und der Kantone schon vorgesehen (vgl. Art. 62a Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.20). </span></p><p><span>Zudem betreibt der Bund mit Agroscope eine eigene Forschungsanstalt, die sich der landwirtschaftlichen Forschung widmet und unter anderem umweltfreundliche Methoden für die landwirtschaftliche Praxis entwickelt. Dabei unterstützen verschiedene Bundesstellen im Rahmen der Ressortforschung spezifische Forschungsprojekte von Agroscope.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgende Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 7.&nbsp;Oktober 1983 vorzulegen:&nbsp;</p><p>Art. 49<i>b</i> Beiträge für Umweltziele der Landwirtschaft (neu)</p><p>1 Zum Schutz der Umwelt gewährt der Bund zusätzliche Beiträge aus dem Budget für den Umweltschutz für die beschleunigte Modernisierung der landwirtschaftlichen Infrastruktur zugunsten der Umwelt.</p><p>2 Zum Schutz der Umwelt unterstützt der Bund die landwirtschaftliche Forschung zur Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Insbesondere fördert er im nationalen Interesse der Ernährungssicherheit die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger, alternativer Bekämpfungsstrategien.</p>
  • Beiträge für die Umweltziele der Landwirtschaft
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Landwirtschaft spielt bei der Erreichung der Umweltziele eine zentrale Rolle, insbesondere in den Bereichen Biodiversität, Wasserqualität, Reduktion der Stickstoffverluste und Landschaftspflege. Umweltmassnahmen der Landwirtschaft werden heute weitgehend mit Mitteln aus dem Agrarbudget – über Direktzahlungen – unterstützt, obwohl sie umweltpolitischen Zielen dienen. Es besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Während Umweltmassnahmen der Landwirtschaft regelmässig aus dem Agrarbudget finanziert werden, ist das Umgekehrte kaum der Fall.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Motion fordert, dass landwirtschaftliche Massnahmen, die einem Umweltziel dienen, durch zusätzliche Beiträge aus dem Budget für den Umweltschutz finanziert werden. Konkret soll die landwirtschaftliche Forschung zur Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Mittel des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) gestärkt werden, da ein klares öffentliches Interesse daran besteht, Umweltschäden durch Pflanzenschutzmittel zu verringern. Darüber hinaus soll auch der Aufbau landwirtschaftlicher Infrastrukturen und Technologien, die einem Umweltziel dienen – insbesondere der Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln –, durch Beiträge des BAFU unterstützt werden.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Die Umweltziele sind fester Bestandteil der Agrarpolitik (Art. 187d Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>910.1). Der Schutz der Umwelt und der Produktionsgrundlagen ist in den Artikeln 104 und 104a (Landwirtschaft und Ernährungssicherheit) der Bundesverfassung (BV; SR 101) festgelegt. Die Umweltziele dienen direkt auch dem Erhalt der Produktionsgrundlage (z.</span><span>&nbsp;</span><span>B. fruchtbarer Boden) und somit der Landwirtschaft. Eine Unterstützung durch Direktzahlungen ist daher angemessen. </span></p><p><span>Die Förderung bezüglich ökologischer Anliegen über die Direktzahlungen (bspw. Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge, Biodiversitätsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge) hat sich bewährt. </span></p><p><span>Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) ist vom Vorsorgeprinzip und dem Verursacherprinzip geprägt (Art. 74 Abs. 2 BV; SR 101 und Art. 1 Abs. 2 sowie Art. 2 USG). Der Umweltschutz, insbesondere im Bereich des Bodenschutzes, muss daher bereits an der Quelle erfolgen. Im Gegensatz zu anderen Sektoren wie der Industrie sind für die Sanierungsbemühungen in der Landwirtschaft finanzielle Hilfen des Bundes und der Kantone schon vorgesehen (vgl. Art. 62a Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>814.20). </span></p><p><span>Zudem betreibt der Bund mit Agroscope eine eigene Forschungsanstalt, die sich der landwirtschaftlichen Forschung widmet und unter anderem umweltfreundliche Methoden für die landwirtschaftliche Praxis entwickelt. Dabei unterstützen verschiedene Bundesstellen im Rahmen der Ressortforschung spezifische Forschungsprojekte von Agroscope.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgende Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 7.&nbsp;Oktober 1983 vorzulegen:&nbsp;</p><p>Art. 49<i>b</i> Beiträge für Umweltziele der Landwirtschaft (neu)</p><p>1 Zum Schutz der Umwelt gewährt der Bund zusätzliche Beiträge aus dem Budget für den Umweltschutz für die beschleunigte Modernisierung der landwirtschaftlichen Infrastruktur zugunsten der Umwelt.</p><p>2 Zum Schutz der Umwelt unterstützt der Bund die landwirtschaftliche Forschung zur Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Insbesondere fördert er im nationalen Interesse der Ernährungssicherheit die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger, alternativer Bekämpfungsstrategien.</p>
    • Beiträge für die Umweltziele der Landwirtschaft

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