Leistungsbegrenzung für Neulenkende. Handlungsbedarf und mögliche Modelle

ShortId
25.4308
Id
20254308
Updated
19.12.2025 12:53
Language
de
Title
Leistungsbegrenzung für Neulenkende. Handlungsbedarf und mögliche Modelle
AdditionalIndexing
48;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1./2. Die Verkehrssicherheit ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Ursachen wie Unaufmerksamkeit und Ablenkung, überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Alkohol sind häufige Unfallursachen bei jungen Verkehrsteilnehmenden. Mangelnde Erfahrung und jugendliches Temperament können weitere Risiken darstellen. Kaum eine Rolle bei Autounfällen von Neulenkenden spielt hingegen die Motorleistung der Fahrzeuge. In den Jahren 2022 bis 2024 wies die Hälfte der in der Schweiz immatrikulierten Personenwagen (PW) eine Leistung von 110 kW oder mehr auf. Im Jahr 2020 lag dieser Wert noch bei 103 kW oder mehr. In den Jahren 2020 bis 2024 verursachten Lenkende von in der Schweiz immatrikulierten PW 6782 Unfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten. Von diesen PW hatten 43 Prozent eine Leistung von 110 kW oder mehr. PW-Lenkende im Alter zwischen 18 und 24 Jahren und einem Führerausweis auf Probe («Neulenkende») sowie einem PW mit einer Leistung von 110 kW oder mehr verursachten im Zeitraum 2020 bis 2024 vier Prozent dieser Unfälle. Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 02.09.2020 auf die </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203599"><u><span>Motion 20.3599</span></u></a><span> Suter «Verkehrsunfälle reduzieren. PS-Beschränkung für Auto-Junglenker und Auto-Junglenkerinnen» gibt es keine signifikanten Änderungen gegenüber 2020.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Im internationalen Vergleich kennt beispielsweise Italien eine Leistungsbeschränkung für Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises der Kategorie B von 75kW/t Leergewicht während den ersten drei Jahren nach Ausstellung des Führerausweises (Ausnahmen vorbehalten). Dem Bundesrat liegen keine Informationen über die Wirksamkeit dieser Regelung vor.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4./5. Da derzeit keine Evidenz aus den Unfallzahlen erkennbar ist, lassen sich zusätzliche Massnahmen in der Fahrausbildung nicht rechtfertigen. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung der Unfallzahlen dennoch genau und wird bei Bedarf Massnahmen prüfen.</span><span> </span></p></span>
  • <p>Junge Erwachsene sind im Strassenverkehr besonders unfallgefährdet. Rund ein Drittel der schweren Unfälle in dieser Altersgruppe ist auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. In vielen Fällen sind leistungsstarke Fahrzeuge involviert, deren Beschleunigungspotenzial das Risiko zusätzlich erhöht. Internationale Beispiele zeigen, dass stufenweise Zugangssysteme mit Leistungsbegrenzungen die Unfallzahlen junger Fahrzeuglenkender deutlich senken können. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Hochleistungsfahrzeuge für Neulenkende ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellen?</li><li>Welche Daten liegen dem Bundesrat über die Unfallbeteiligung von jungen Lenkenden mit leistungsstarken Fahrzeugen vor?</li><li>Welche internationalen Beispiele für Leistungsbegrenzungen in der Probezeit liegen vor? Wie bewertet der Bundesrat deren Wirksamkeit?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit, in der Schweiz ein stufenweises Modell einzuführen, das sich nicht an PS-Zahlen, sondern an Leistungsdichte und Beschleunigungsvermögen orientiert?</li><li>Wie könnte eine allfällige Umsetzung mit Blick auf Fahrausbildung, Kontrollierbarkeit (z. B. Code im Führerausweis) und Ausnahmen (Berufsfahrzeuge) erfolgen?</li></ol>
  • Leistungsbegrenzung für Neulenkende. Handlungsbedarf und mögliche Modelle
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1./2. Die Verkehrssicherheit ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Ursachen wie Unaufmerksamkeit und Ablenkung, überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Alkohol sind häufige Unfallursachen bei jungen Verkehrsteilnehmenden. Mangelnde Erfahrung und jugendliches Temperament können weitere Risiken darstellen. Kaum eine Rolle bei Autounfällen von Neulenkenden spielt hingegen die Motorleistung der Fahrzeuge. In den Jahren 2022 bis 2024 wies die Hälfte der in der Schweiz immatrikulierten Personenwagen (PW) eine Leistung von 110 kW oder mehr auf. Im Jahr 2020 lag dieser Wert noch bei 103 kW oder mehr. In den Jahren 2020 bis 2024 verursachten Lenkende von in der Schweiz immatrikulierten PW 6782 Unfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten. Von diesen PW hatten 43 Prozent eine Leistung von 110 kW oder mehr. PW-Lenkende im Alter zwischen 18 und 24 Jahren und einem Führerausweis auf Probe («Neulenkende») sowie einem PW mit einer Leistung von 110 kW oder mehr verursachten im Zeitraum 2020 bis 2024 vier Prozent dieser Unfälle. Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 02.09.2020 auf die </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203599"><u><span>Motion 20.3599</span></u></a><span> Suter «Verkehrsunfälle reduzieren. PS-Beschränkung für Auto-Junglenker und Auto-Junglenkerinnen» gibt es keine signifikanten Änderungen gegenüber 2020.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Im internationalen Vergleich kennt beispielsweise Italien eine Leistungsbeschränkung für Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises der Kategorie B von 75kW/t Leergewicht während den ersten drei Jahren nach Ausstellung des Führerausweises (Ausnahmen vorbehalten). Dem Bundesrat liegen keine Informationen über die Wirksamkeit dieser Regelung vor.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4./5. Da derzeit keine Evidenz aus den Unfallzahlen erkennbar ist, lassen sich zusätzliche Massnahmen in der Fahrausbildung nicht rechtfertigen. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung der Unfallzahlen dennoch genau und wird bei Bedarf Massnahmen prüfen.</span><span> </span></p></span>
    • <p>Junge Erwachsene sind im Strassenverkehr besonders unfallgefährdet. Rund ein Drittel der schweren Unfälle in dieser Altersgruppe ist auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. In vielen Fällen sind leistungsstarke Fahrzeuge involviert, deren Beschleunigungspotenzial das Risiko zusätzlich erhöht. Internationale Beispiele zeigen, dass stufenweise Zugangssysteme mit Leistungsbegrenzungen die Unfallzahlen junger Fahrzeuglenkender deutlich senken können. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Hochleistungsfahrzeuge für Neulenkende ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellen?</li><li>Welche Daten liegen dem Bundesrat über die Unfallbeteiligung von jungen Lenkenden mit leistungsstarken Fahrzeugen vor?</li><li>Welche internationalen Beispiele für Leistungsbegrenzungen in der Probezeit liegen vor? Wie bewertet der Bundesrat deren Wirksamkeit?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit, in der Schweiz ein stufenweises Modell einzuführen, das sich nicht an PS-Zahlen, sondern an Leistungsdichte und Beschleunigungsvermögen orientiert?</li><li>Wie könnte eine allfällige Umsetzung mit Blick auf Fahrausbildung, Kontrollierbarkeit (z. B. Code im Führerausweis) und Ausnahmen (Berufsfahrzeuge) erfolgen?</li></ol>
    • Leistungsbegrenzung für Neulenkende. Handlungsbedarf und mögliche Modelle

Back to List