Abschalten von elektronischen Stabilitätsprogrammen und Assistenzsystemen. Risiken und Regulierungsbedarf

ShortId
25.4309
Id
20254309
Updated
08.01.2026 11:55
Language
de
Title
Abschalten von elektronischen Stabilitätsprogrammen und Assistenzsystemen. Risiken und Regulierungsbedarf
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) gehört zu den wirksamsten Sicherheitssystemen im Auto und ist seit 2014 für alle Neuwagen Pflicht. Dennoch können ESP und vergleichbare Assistenzsysteme bei vielen Fahrzeugen komplett deaktiviert werden. Gerade junge, risikofreudige Fahrzeuglenkende schalten diese Systeme bewusst ab, um Drifts oder gefährliche Fahrmanöver auszuführen. Dies führt zu erheblichen Sicherheitsrisiken im Strassenverkehr. Angesichts neuer europäischer Vorgaben (z. B. obligatorische Assistenzsysteme ab 2024) stellt sich die Frage, ob ein nationales Verbot des Abschaltens oder eine internationale Verschärfung sinnvoll und notwendig wäre.</p>
  • <span><p><span>1. Das Informationssystem Strassenverkehrsunfälle (ISU) des Bundesamts für Strassen (ASTRA), in welchem alle polizeilich registrierten Unfälle erfasst werden, enthält keine Angaben zum Status der im Fahrzeug verbauten Assistenzsysteme. Der Bundesrat hat demzufolge keine verlässlichen Informationen zu Unfällen, bei denen ausgeschaltete Assistenzsysteme eine Rolle gespielt haben könnten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. </span><span>&nbsp;</span><span>Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Schweiz, die aus dem Landverkehrsabkommen Schweiz-EU (SR 0.740.72), aus dem MRA Schweiz-EU (SR 0.946.526.81) und aus dem UN-Übereinkommen (SR.0.741.411) resultieren, sind die fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit denjenigen der EU und der UN-ECE harmonisiert. Das ESP muss bei jedem Neustart des Fahrzeugs automatisch aktiv sein, muss aber vom Fahrer oder der Fahrerin ausgeschaltet werden können. Dabei muss eine Kontrollleuchte den ausgeschalteten Zustand anzeigen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Nutzung von ESP erhöht die Verkehrssicherheit, ist aber nicht in jeder Verkehrssituation sinnvoll. Gründe für die Deaktivierung des ESP sind insbesondere das Fahren mit Schneeketten oder das bessere Anfahrvermögen ohne ESP auf Schnee, Eis oder sonstigem losem Untergrund. Ein Verbot der Deaktivierung könnte daher nicht absolut gelten, sondern müsste durch zahlreiche Ausnahmen möglich bleiben. Bei den Fahrzeuglenkenden könnte dies zu Unsicherheiten führen.</span></p><p><span>Die Durchsetzung eines solchen Verbots wäre zudem in der Praxis sehr schwierig, da eine Deaktivierung von aussen nicht erkennbar ist. Folglich ist vom Verbot keine abschreckende Wirkung auf die Fahrzeuglenkenden zu erwarten.</span></p><p><span>Deshalb beurteilt der Bundesrat ein Verbot der Deaktivierung von ESP als nicht zielführend. Er verfolgt stattdessen den Ansatz, die fahrzeugführenden Personen durch Aufklärung dazu zu bewegen, die Systeme im eigenen Interesse einzusetzen. Entsprechend hat er Massnahmen bei der Fahrausbildung beschlossen: seit dem 1. Juli 2025 sind Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme Teil der Fahrausbildung, deren korrekte Nutzung anlässlich der theoretischen und praktischen Prüfung kontrolliert wird. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. </span><span>&nbsp;</span><span>In der Ausgestaltung der internationalen fahrzeugtechnischen Vorschriften über Assistenzsysteme wurde dieser Frage bereits Rechnung getragen. Gewisse Systeme müssen zwingend eingeschaltet sein, andere sind abschaltbar. Ein Hinwirken in internationalen Gremien auf ein Verbot der technischen Abschaltmöglichkeit von ESP wäre deshalb weder sinnvoll noch erfolgsversprechend.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5.</span><span>&nbsp;</span><span>Das System zur ereignisbezogenen Datenaufzeichnung (EDR) ist bei neuen Personenwagen seit dem 7. Juli 2024 vorgeschrieben. Die Daten unterstehen dem Datenschutzgesetz und dürfen nur von den zuständigen Behörden bei der Untersuchung von Unfällen genutzt werden.</span></p></span>
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Kenntnisse hat der Bundesrat über Unfälle, bei denen ausgeschaltete Assistenzsysteme (ESP, Traktionskontrolle) eine Rolle gespielt haben? Welche Schlüsse zieht er daraus?</li><li>Welche Vorgaben bestehen heute in der Schweiz (bzw. über EU-/UNECE-Regelungen) bezüglich der Möglichkeit, ESP auszuschalten?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob ein Verbot des Abschaltens auf öffentlichen Strassen eingeführt werden kann, analog zu bestehenden Sicherheitsvorschriften für Gurten- und Airbagsysteme?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, auf internationaler Ebene (UNECE/WP.29, EU-Gesetzgebung) darauf hinzuwirken, dass sicherheitsrelevante Systeme künftig standardmässig aktiv und nicht vollständig deaktivierbar sind?</li><li>Welche flankierenden Massnahmen könnten in der Schweiz eingeführt werden (z. B. klare Strafbestimmungen bei deaktiviertem ESP im Strassenverkehr, Nutzung von Blackbox-/EDR-Daten)?</li></ol>
  • Abschalten von elektronischen Stabilitätsprogrammen und Assistenzsystemen. Risiken und Regulierungsbedarf
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) gehört zu den wirksamsten Sicherheitssystemen im Auto und ist seit 2014 für alle Neuwagen Pflicht. Dennoch können ESP und vergleichbare Assistenzsysteme bei vielen Fahrzeugen komplett deaktiviert werden. Gerade junge, risikofreudige Fahrzeuglenkende schalten diese Systeme bewusst ab, um Drifts oder gefährliche Fahrmanöver auszuführen. Dies führt zu erheblichen Sicherheitsrisiken im Strassenverkehr. Angesichts neuer europäischer Vorgaben (z. B. obligatorische Assistenzsysteme ab 2024) stellt sich die Frage, ob ein nationales Verbot des Abschaltens oder eine internationale Verschärfung sinnvoll und notwendig wäre.</p>
    • <span><p><span>1. Das Informationssystem Strassenverkehrsunfälle (ISU) des Bundesamts für Strassen (ASTRA), in welchem alle polizeilich registrierten Unfälle erfasst werden, enthält keine Angaben zum Status der im Fahrzeug verbauten Assistenzsysteme. Der Bundesrat hat demzufolge keine verlässlichen Informationen zu Unfällen, bei denen ausgeschaltete Assistenzsysteme eine Rolle gespielt haben könnten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. </span><span>&nbsp;</span><span>Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Schweiz, die aus dem Landverkehrsabkommen Schweiz-EU (SR 0.740.72), aus dem MRA Schweiz-EU (SR 0.946.526.81) und aus dem UN-Übereinkommen (SR.0.741.411) resultieren, sind die fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit denjenigen der EU und der UN-ECE harmonisiert. Das ESP muss bei jedem Neustart des Fahrzeugs automatisch aktiv sein, muss aber vom Fahrer oder der Fahrerin ausgeschaltet werden können. Dabei muss eine Kontrollleuchte den ausgeschalteten Zustand anzeigen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Die Nutzung von ESP erhöht die Verkehrssicherheit, ist aber nicht in jeder Verkehrssituation sinnvoll. Gründe für die Deaktivierung des ESP sind insbesondere das Fahren mit Schneeketten oder das bessere Anfahrvermögen ohne ESP auf Schnee, Eis oder sonstigem losem Untergrund. Ein Verbot der Deaktivierung könnte daher nicht absolut gelten, sondern müsste durch zahlreiche Ausnahmen möglich bleiben. Bei den Fahrzeuglenkenden könnte dies zu Unsicherheiten führen.</span></p><p><span>Die Durchsetzung eines solchen Verbots wäre zudem in der Praxis sehr schwierig, da eine Deaktivierung von aussen nicht erkennbar ist. Folglich ist vom Verbot keine abschreckende Wirkung auf die Fahrzeuglenkenden zu erwarten.</span></p><p><span>Deshalb beurteilt der Bundesrat ein Verbot der Deaktivierung von ESP als nicht zielführend. Er verfolgt stattdessen den Ansatz, die fahrzeugführenden Personen durch Aufklärung dazu zu bewegen, die Systeme im eigenen Interesse einzusetzen. Entsprechend hat er Massnahmen bei der Fahrausbildung beschlossen: seit dem 1. Juli 2025 sind Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme Teil der Fahrausbildung, deren korrekte Nutzung anlässlich der theoretischen und praktischen Prüfung kontrolliert wird. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. </span><span>&nbsp;</span><span>In der Ausgestaltung der internationalen fahrzeugtechnischen Vorschriften über Assistenzsysteme wurde dieser Frage bereits Rechnung getragen. Gewisse Systeme müssen zwingend eingeschaltet sein, andere sind abschaltbar. Ein Hinwirken in internationalen Gremien auf ein Verbot der technischen Abschaltmöglichkeit von ESP wäre deshalb weder sinnvoll noch erfolgsversprechend.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5.</span><span>&nbsp;</span><span>Das System zur ereignisbezogenen Datenaufzeichnung (EDR) ist bei neuen Personenwagen seit dem 7. Juli 2024 vorgeschrieben. Die Daten unterstehen dem Datenschutzgesetz und dürfen nur von den zuständigen Behörden bei der Untersuchung von Unfällen genutzt werden.</span></p></span>
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Kenntnisse hat der Bundesrat über Unfälle, bei denen ausgeschaltete Assistenzsysteme (ESP, Traktionskontrolle) eine Rolle gespielt haben? Welche Schlüsse zieht er daraus?</li><li>Welche Vorgaben bestehen heute in der Schweiz (bzw. über EU-/UNECE-Regelungen) bezüglich der Möglichkeit, ESP auszuschalten?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob ein Verbot des Abschaltens auf öffentlichen Strassen eingeführt werden kann, analog zu bestehenden Sicherheitsvorschriften für Gurten- und Airbagsysteme?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, auf internationaler Ebene (UNECE/WP.29, EU-Gesetzgebung) darauf hinzuwirken, dass sicherheitsrelevante Systeme künftig standardmässig aktiv und nicht vollständig deaktivierbar sind?</li><li>Welche flankierenden Massnahmen könnten in der Schweiz eingeführt werden (z. B. klare Strafbestimmungen bei deaktiviertem ESP im Strassenverkehr, Nutzung von Blackbox-/EDR-Daten)?</li></ol>
    • Abschalten von elektronischen Stabilitätsprogrammen und Assistenzsystemen. Risiken und Regulierungsbedarf

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