Recyclinggebühr für die Brandbekämpfung in Abfall- und Reyclingbetrieben einsetzen
- ShortId
-
25.4322
- Id
-
20254322
- Updated
-
26.11.2025 15:13
- Language
-
de
- Title
-
Recyclinggebühr für die Brandbekämpfung in Abfall- und Reyclingbetrieben einsetzen
- AdditionalIndexing
-
52;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die bisher getroffenen Massnahmen reichen nicht. Jeden Tag brennt es in Abfall- und Recyclingbetrieben der Schweiz. Der Grund sind falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien. Diese Batterien befinden sich in zahlreichen Geräten wie Smartphones, Laptops, E-Zigaretten, Spielzeugen und Werkzeugen. Werden sie beschädigt, etwa durch Pressen oder mechanische Beanspruchung, können sie sich selbst entzünden und explosionsartige Brände verursachen, die schwer zu löschen sind. Die Anzahl, aber auch die Sammelmengen von solchen Batterien steigen stetig. Und sie landen sehr häufig nicht im dafür vorgesehen Kanal für Altbatterien, sondern sie sind auf alle Abfallfraktionen verteilt. </p><p> </p><p>Die Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien erfolgt verursachergerecht über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG). Die VEG ist im Kaufpreis der Batterien für Kundinnen und Kunden inbegriffen. Das BAFU beauftragt eine private Organisation mit der Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG auf Batterien. Diese Organisation tritt als INOBAT auf. Sie führt auftragsgemäss gezielte Informations- und Sensibilisierungstätigkeit für verschiedene Interessensgruppen durch mit dem Ziel, eine möglichst hohe Rücklaufquote bei den Batterien zu erreichen und diese einer umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen. Doch die bisherigen Massnahmen reichen bei Weitem nicht aus. Die Recyclingquote ist tief und jeden Tag brennt es in Betrieben. Das ist ein risikoreicher sowie gefährlicher Zustand für Unternehmen, Mitarbeitende und die Umwelt.</p>
- <span><p><span>Die Anzahl eingesetzter Lithium-Ionen-Batterien nimmt weiterhin zu, beispielsweise in Smartphones, Laptops oder auch in Kleidern. Aufgrund ihrer hohen Energiedichte besteht bei falscher Behandlung ein Brandrisiko. Mit der zunehmenden Verbreitung dieser Batterien steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Bränden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Bereits heute ist die vom Bund beauftragte Organisation INOBAT für die Information der Öffentlichkeit sowie der Unternehmen über die Bedeutung des Batterierecyclings zuständig. Entsprechend hat INOBAT gemeinsam mit Swiss Recycle und den Sammelsystemen für Elektro- und Elektronikgeräte (SENS eRecycling und Swico) die nationale Sensibilisierungskampagne «Brandgefährlich» lanciert. Im nächsten Jahr soll der Fokus der Informations- und Sensibilisierungsarbeit von INOBAT noch stärker auf die korrekte Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien gelegt werden. Dabei werden auch die Folgen, insbesondere das Risiko von Bränden, einer nicht korrekten Entsorgung thematisiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zusätzlich hat INOBAT bereits weitere Massnahmen ergriffen, um Brände durch Lithium-Ionen-Batterien zu verhindern. Dazu zählen u.</span><span> </span><span>a. der Einsatz spezieller Gebinde für Sammlung und Transport der Batterien, der Betrieb einer Notfallorganisation für Sammelstellen sowie die Bereitstellung von Merkblättern zur richtigen Sammlung und Entsorgung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach Auffassung des Bundesrates liegt es in der Verantwortung der privaten Unternehmen, geeignete präventive Massnahmen wie die Installation von Wärmedetektoren, Brandmeldern und Brandschutzwänden zu treffen, um Brände vorzubeugen. Die dafür notwendigen Technologien sind vorhanden, wie zahlreiche Beispiele aus der Privatwirtschaft zeigen. Ein staatlicher Eingriff zur Schaffung einer neuen Finanzierungsabgabe für Präventionsmassnahmen würde fortschrittliche Unternehmen benachteiligen, die bereits in geeignete präventive Massnahmen investiert haben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) ist als Kausalabgabe konzipiert. Sie dient der Finanzierung der Entsorgungskosten von Batterien. Gebührenpflichtige erhalten eine konkrete Gegenleistung, nämlich die fachgerechte Entsorgung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Einen Teil der VEG-Einnahmen in einen Fonds zu leiten, um Massnahmen zur Brandprävention in Abfall- und Recyclingbetrieben zu finanzieren, bedarf einer Anpassung der Bundesverfassung. Eine solche Präventionsabgabe wäre keine Kausalabgabe mehr, da sie keine individuell den Gebührenpflichtigen zurechenbare Gegenleistung beinhaltet. Sie wäre rechtlich als Steuer zu betrachten, für deren Erhebung derzeit die verfassungsrechtliche Grundlage fehlt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem wäre zu berücksichtigen, dass die neue Präventionsabgabe ausschliesslich zur Finanzierung von Massnahmen bei Unternehmen eingesetzt werden dürfte, die in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem Batterierecycling stehen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) auf Altbatterien von der vom BAFU beauftragten privaten Organisation INOBAT so eingesetzt wird, dass Fehlwürfe bei der Entsorgung von Altbatterien und insbesondere von Lithium-Ionen-Batterien vermieden werden. Die Mittel aus der VEG sind zum einen für Kommunikationsmassnahmen zu verwenden, damit die Öffentlichkeit über die grossen Brandrisiken dieser Fehlwürfe breit und wiederkehrend informiert wird, und zum andern durch die Schaffung eines Fonds, der die Präventionsmassnahmen der Abfall- und Recyclingbetrieben zur Vermeidung von Bränden aus diesen Fehlwürfen von Lithium-Ionen-Batterien finanziert. Zu diesem Zweck ist die VEG auf diesen brandgefährlichen Altbatterien so anzuheben, dass diese Massnahmen finanziert werden können.</p>
- Recyclinggebühr für die Brandbekämpfung in Abfall- und Reyclingbetrieben einsetzen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die bisher getroffenen Massnahmen reichen nicht. Jeden Tag brennt es in Abfall- und Recyclingbetrieben der Schweiz. Der Grund sind falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien. Diese Batterien befinden sich in zahlreichen Geräten wie Smartphones, Laptops, E-Zigaretten, Spielzeugen und Werkzeugen. Werden sie beschädigt, etwa durch Pressen oder mechanische Beanspruchung, können sie sich selbst entzünden und explosionsartige Brände verursachen, die schwer zu löschen sind. Die Anzahl, aber auch die Sammelmengen von solchen Batterien steigen stetig. Und sie landen sehr häufig nicht im dafür vorgesehen Kanal für Altbatterien, sondern sie sind auf alle Abfallfraktionen verteilt. </p><p> </p><p>Die Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien erfolgt verursachergerecht über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG). Die VEG ist im Kaufpreis der Batterien für Kundinnen und Kunden inbegriffen. Das BAFU beauftragt eine private Organisation mit der Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG auf Batterien. Diese Organisation tritt als INOBAT auf. Sie führt auftragsgemäss gezielte Informations- und Sensibilisierungstätigkeit für verschiedene Interessensgruppen durch mit dem Ziel, eine möglichst hohe Rücklaufquote bei den Batterien zu erreichen und diese einer umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen. Doch die bisherigen Massnahmen reichen bei Weitem nicht aus. Die Recyclingquote ist tief und jeden Tag brennt es in Betrieben. Das ist ein risikoreicher sowie gefährlicher Zustand für Unternehmen, Mitarbeitende und die Umwelt.</p>
- <span><p><span>Die Anzahl eingesetzter Lithium-Ionen-Batterien nimmt weiterhin zu, beispielsweise in Smartphones, Laptops oder auch in Kleidern. Aufgrund ihrer hohen Energiedichte besteht bei falscher Behandlung ein Brandrisiko. Mit der zunehmenden Verbreitung dieser Batterien steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Bränden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Bereits heute ist die vom Bund beauftragte Organisation INOBAT für die Information der Öffentlichkeit sowie der Unternehmen über die Bedeutung des Batterierecyclings zuständig. Entsprechend hat INOBAT gemeinsam mit Swiss Recycle und den Sammelsystemen für Elektro- und Elektronikgeräte (SENS eRecycling und Swico) die nationale Sensibilisierungskampagne «Brandgefährlich» lanciert. Im nächsten Jahr soll der Fokus der Informations- und Sensibilisierungsarbeit von INOBAT noch stärker auf die korrekte Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien gelegt werden. Dabei werden auch die Folgen, insbesondere das Risiko von Bränden, einer nicht korrekten Entsorgung thematisiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zusätzlich hat INOBAT bereits weitere Massnahmen ergriffen, um Brände durch Lithium-Ionen-Batterien zu verhindern. Dazu zählen u.</span><span> </span><span>a. der Einsatz spezieller Gebinde für Sammlung und Transport der Batterien, der Betrieb einer Notfallorganisation für Sammelstellen sowie die Bereitstellung von Merkblättern zur richtigen Sammlung und Entsorgung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Nach Auffassung des Bundesrates liegt es in der Verantwortung der privaten Unternehmen, geeignete präventive Massnahmen wie die Installation von Wärmedetektoren, Brandmeldern und Brandschutzwänden zu treffen, um Brände vorzubeugen. Die dafür notwendigen Technologien sind vorhanden, wie zahlreiche Beispiele aus der Privatwirtschaft zeigen. Ein staatlicher Eingriff zur Schaffung einer neuen Finanzierungsabgabe für Präventionsmassnahmen würde fortschrittliche Unternehmen benachteiligen, die bereits in geeignete präventive Massnahmen investiert haben.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) ist als Kausalabgabe konzipiert. Sie dient der Finanzierung der Entsorgungskosten von Batterien. Gebührenpflichtige erhalten eine konkrete Gegenleistung, nämlich die fachgerechte Entsorgung.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Einen Teil der VEG-Einnahmen in einen Fonds zu leiten, um Massnahmen zur Brandprävention in Abfall- und Recyclingbetrieben zu finanzieren, bedarf einer Anpassung der Bundesverfassung. Eine solche Präventionsabgabe wäre keine Kausalabgabe mehr, da sie keine individuell den Gebührenpflichtigen zurechenbare Gegenleistung beinhaltet. Sie wäre rechtlich als Steuer zu betrachten, für deren Erhebung derzeit die verfassungsrechtliche Grundlage fehlt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem wäre zu berücksichtigen, dass die neue Präventionsabgabe ausschliesslich zur Finanzierung von Massnahmen bei Unternehmen eingesetzt werden dürfte, die in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem Batterierecycling stehen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) auf Altbatterien von der vom BAFU beauftragten privaten Organisation INOBAT so eingesetzt wird, dass Fehlwürfe bei der Entsorgung von Altbatterien und insbesondere von Lithium-Ionen-Batterien vermieden werden. Die Mittel aus der VEG sind zum einen für Kommunikationsmassnahmen zu verwenden, damit die Öffentlichkeit über die grossen Brandrisiken dieser Fehlwürfe breit und wiederkehrend informiert wird, und zum andern durch die Schaffung eines Fonds, der die Präventionsmassnahmen der Abfall- und Recyclingbetrieben zur Vermeidung von Bränden aus diesen Fehlwürfen von Lithium-Ionen-Batterien finanziert. Zu diesem Zweck ist die VEG auf diesen brandgefährlichen Altbatterien so anzuheben, dass diese Massnahmen finanziert werden können.</p>
- Recyclinggebühr für die Brandbekämpfung in Abfall- und Reyclingbetrieben einsetzen
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