Goldzoll

ShortId
25.4323
Id
20254323
Updated
20.11.2025 08:55
Language
de
Title
Goldzoll
AdditionalIndexing
52;24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist einer der wichtigsten Standorte im internationalen Goldhandel. Dieses Geschäft ist mit Reputationsrisiken für die Schweiz verbunden (Rückverfolgbarkeit, Kinderarbeit oder Quecksilberverschmutzung). Die Schweizer Raffinerien haben sich auf den Handel von Gold und den dafür notwendigen Schmelzprozess spezialisiert. Auch durch die steigende Nachfrage nach Gold aus den USA führte der Goldhandel zu einem Handelsüberschuss gegenüber den USA von rund 27%. Für die Gesamtwirtschaft in der Schweiz resultiert wenig direkte Wertschöpfung.</p><p>Hingegen verursachen die daraus resultierenden Handelsungleichgewichte erhebliche Kosten: Allein die von den USA verhängten Strafzölle belaufen sich laut KOF auf 17,5 Milliarden Franken. Eine Exportsteuer von 5% auf Gold würde jährlich etwa 5 Milliarden Franken einbringen und damit einen fairen Beitrag dieser Branche zur Bewältigung der volkswirtschaftlichen Folgen leisten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die zusätzlichen Einnahmen können dazu dienen, die Schweizer Wirtschaft in Handelskonflikten zu entlasten, die Diversifizierung zu fördern und internationale Verpflichtungen im Bereich Transparenz, Menschenrechte und Umwelt einzuhalten.</p>
  • <p>Die Schweiz als kleine, stark exportorientierte Volkswirtschaft hat ein Interesse an einem offenen, regelbasierten und vorhersehbaren Handelssystem. Gerade angesichts der aktuellen Entwicklungen im internationalen Handel und den zunehmend handelsrestriktiven Massnahmen, sind verlässliche und regelbasierte Handelsbedingungen im Interesse der Schweiz. Eine Exportsteuer würde als protektionistische Massnahme wahrgenommen und damit das langjährige Engagement der Schweiz für offene Märkte untergraben.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Exportsteuer auf Goldausfuhren würde zu einer massiven Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Goldsektor führen. Darüber hinaus würde sie weitere mit diesem Sektor verbundene Branchen (u.a. Logistik, Uhren- und Schmuckindustrie, Finanzsektor, Vermögensverwaltung) beeinträchtigen – und dies zu einem Zeitpunkt, in dem Gold als Anlagewert aus verschiedenen Gründen an Bedeutung gewinnt. Eine solche Steuer würde somit die Wettbewerbsfähigkeit schwächen und die Standortattraktivität gefährden.</p><p>&nbsp;</p><p>Des Weiteren würde eine solche Exportsteuer völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz verletzen. Gewisse Freihandelsabkommen (z.B. die EFTA-Konvention) verbieten Ein- und Ausfuhrzölle sowie alle Abgaben mit gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten oder den Parteien und beinhalten keine Ausnahmebestimmungen für den Goldhandel. Eine solche Exportsteuer, die gezielt einen einzelnen Sektor belastet, wäre zudem im Licht des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch verfassungsrechtlich fragwürdig.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden, müsste die Schweiz somit gewisse Freihandelspartner von einer solchen Exportsteuer ausnehmen (z.B. Norwegen aufgrund von Art. 3 der EFTA-Konvention). Das Gold könnte somit zunächst ohne Exportsteuer nach Norwegen exportiert und von dort weiter in Drittstaaten geliefert werden. Eine allfällige Exportsteuer bliebe somit ohne Wirkung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die von den Motionären erhofften Zolleinnahmen dürften aber noch aus einem weiteren Grund ausbleiben: Gold ist ein global standardisiertes Gut mit einem weltweit annähernd einheitlichen Preis, welches bereits bei einer minimen Zollbelastung nicht mehr wirtschaftlich gehandelt werden könnte. Entsprechend würden sich die Wertschöpfungs- und Handelsketten in kürzester Zeit ausserhalb der Schweiz organisieren. Zuletzt ist noch darauf hinzuweisen, dass keines der Nachbarländer der Schweiz oder andere Volkswirtschaften mit Finanzzentren von globaler Bedeutung Exportzölle auf Gold erheben.</p><p>&nbsp;</p><p>Gerade angesichts der globalen Unsicherheiten und Umbrüche in einer geopolitisch fragmentierten Welt tut die Schweiz gut daran, ihre zentralen Standortvorteile, zu denen die Verlässlichkeit als stabiler Unternehmensstandort und Finanzplatz gehören, zu pflegen und nicht durch einschneidende Massnahmen zu gefährden. Eine Exportsteuer würde schwere Reputationsschäden für die Schweiz mit sich bringen und ihre Rolle als führender Industriestandort und Finanzplatz schwächen.</p><p>&nbsp;</p><p>Schliesslich könnte die Einführung einer Exportsteuer als eine Gegenmassnahme zu den von den Vereinigten Staaten verhängten Zusatzzöllen angesehen werden. Wie in der Motion 25.3520 dargelegt, hat der Bundesrat entschieden, zurzeit keine Gegenmassnahmen gegen die USA einzuführen und die Gespräche mit den USA fortzuführen. Eine Zunahme der handelspolitischen Spannungen liegt nicht im Interesse der Schweiz.</p><p>&nbsp;</p><p>In einer Gesamtbetrachtung entspricht somit eine Einführung von Exportsteuern nicht den Interessen der Schweiz.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Einführung einer Exportsteuer von 5% auf die Ausfuhr von Gold aus der Schweiz vorsieht.</p><p>&nbsp;</p>
  • Goldzoll
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist einer der wichtigsten Standorte im internationalen Goldhandel. Dieses Geschäft ist mit Reputationsrisiken für die Schweiz verbunden (Rückverfolgbarkeit, Kinderarbeit oder Quecksilberverschmutzung). Die Schweizer Raffinerien haben sich auf den Handel von Gold und den dafür notwendigen Schmelzprozess spezialisiert. Auch durch die steigende Nachfrage nach Gold aus den USA führte der Goldhandel zu einem Handelsüberschuss gegenüber den USA von rund 27%. Für die Gesamtwirtschaft in der Schweiz resultiert wenig direkte Wertschöpfung.</p><p>Hingegen verursachen die daraus resultierenden Handelsungleichgewichte erhebliche Kosten: Allein die von den USA verhängten Strafzölle belaufen sich laut KOF auf 17,5 Milliarden Franken. Eine Exportsteuer von 5% auf Gold würde jährlich etwa 5 Milliarden Franken einbringen und damit einen fairen Beitrag dieser Branche zur Bewältigung der volkswirtschaftlichen Folgen leisten.</p><p>&nbsp;</p><p>Die zusätzlichen Einnahmen können dazu dienen, die Schweizer Wirtschaft in Handelskonflikten zu entlasten, die Diversifizierung zu fördern und internationale Verpflichtungen im Bereich Transparenz, Menschenrechte und Umwelt einzuhalten.</p>
    • <p>Die Schweiz als kleine, stark exportorientierte Volkswirtschaft hat ein Interesse an einem offenen, regelbasierten und vorhersehbaren Handelssystem. Gerade angesichts der aktuellen Entwicklungen im internationalen Handel und den zunehmend handelsrestriktiven Massnahmen, sind verlässliche und regelbasierte Handelsbedingungen im Interesse der Schweiz. Eine Exportsteuer würde als protektionistische Massnahme wahrgenommen und damit das langjährige Engagement der Schweiz für offene Märkte untergraben.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Exportsteuer auf Goldausfuhren würde zu einer massiven Verschlechterung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Goldsektor führen. Darüber hinaus würde sie weitere mit diesem Sektor verbundene Branchen (u.a. Logistik, Uhren- und Schmuckindustrie, Finanzsektor, Vermögensverwaltung) beeinträchtigen – und dies zu einem Zeitpunkt, in dem Gold als Anlagewert aus verschiedenen Gründen an Bedeutung gewinnt. Eine solche Steuer würde somit die Wettbewerbsfähigkeit schwächen und die Standortattraktivität gefährden.</p><p>&nbsp;</p><p>Des Weiteren würde eine solche Exportsteuer völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz verletzen. Gewisse Freihandelsabkommen (z.B. die EFTA-Konvention) verbieten Ein- und Ausfuhrzölle sowie alle Abgaben mit gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten oder den Parteien und beinhalten keine Ausnahmebestimmungen für den Goldhandel. Eine solche Exportsteuer, die gezielt einen einzelnen Sektor belastet, wäre zudem im Licht des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch verfassungsrechtlich fragwürdig.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden, müsste die Schweiz somit gewisse Freihandelspartner von einer solchen Exportsteuer ausnehmen (z.B. Norwegen aufgrund von Art. 3 der EFTA-Konvention). Das Gold könnte somit zunächst ohne Exportsteuer nach Norwegen exportiert und von dort weiter in Drittstaaten geliefert werden. Eine allfällige Exportsteuer bliebe somit ohne Wirkung.</p><p>&nbsp;</p><p>Die von den Motionären erhofften Zolleinnahmen dürften aber noch aus einem weiteren Grund ausbleiben: Gold ist ein global standardisiertes Gut mit einem weltweit annähernd einheitlichen Preis, welches bereits bei einer minimen Zollbelastung nicht mehr wirtschaftlich gehandelt werden könnte. Entsprechend würden sich die Wertschöpfungs- und Handelsketten in kürzester Zeit ausserhalb der Schweiz organisieren. Zuletzt ist noch darauf hinzuweisen, dass keines der Nachbarländer der Schweiz oder andere Volkswirtschaften mit Finanzzentren von globaler Bedeutung Exportzölle auf Gold erheben.</p><p>&nbsp;</p><p>Gerade angesichts der globalen Unsicherheiten und Umbrüche in einer geopolitisch fragmentierten Welt tut die Schweiz gut daran, ihre zentralen Standortvorteile, zu denen die Verlässlichkeit als stabiler Unternehmensstandort und Finanzplatz gehören, zu pflegen und nicht durch einschneidende Massnahmen zu gefährden. Eine Exportsteuer würde schwere Reputationsschäden für die Schweiz mit sich bringen und ihre Rolle als führender Industriestandort und Finanzplatz schwächen.</p><p>&nbsp;</p><p>Schliesslich könnte die Einführung einer Exportsteuer als eine Gegenmassnahme zu den von den Vereinigten Staaten verhängten Zusatzzöllen angesehen werden. Wie in der Motion 25.3520 dargelegt, hat der Bundesrat entschieden, zurzeit keine Gegenmassnahmen gegen die USA einzuführen und die Gespräche mit den USA fortzuführen. Eine Zunahme der handelspolitischen Spannungen liegt nicht im Interesse der Schweiz.</p><p>&nbsp;</p><p>In einer Gesamtbetrachtung entspricht somit eine Einführung von Exportsteuern nicht den Interessen der Schweiz.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Einführung einer Exportsteuer von 5% auf die Ausfuhr von Gold aus der Schweiz vorsieht.</p><p>&nbsp;</p>
    • Goldzoll

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