Exportförderungsgesetz. Den Geltungsbereich auf Beratung im Bereich des Zollrechts ausweiten

ShortId
25.4324
Id
20254324
Updated
13.11.2025 21:54
Language
de
Title
Exportförderungsgesetz. Den Geltungsbereich auf Beratung im Bereich des Zollrechts ausweiten
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die seit August geltenden Erhöhungen der US-Einfuhrzölle stellen Schweizer Exportunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den wichtigsten Konkurrenten hat dadurch stark gelitten. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Zum einen hat diese Massnahme eine Kettenreaktion ausgelöst: Auch andere Wirtschaftsräume prüfen Zollerhöhungen oder setzen sie bereits um. Dies droht den Zugang von Schweizer Unternehmen zu anderen Ländern ebenfalls zu erschweren. Zum anderen führt die anhaltende Abwertung des US-Dollars&nbsp;– und in gewissem Mass auch des Euros&nbsp;– seit mehreren Jahren zu einer strukturellen Überbewertung des Schweizerfrankens, die sich weiter verschärft hat. Ein Eingreifen der Schweizerischen Nationalbank scheint derzeit nicht absehbar.</p><p>Angesichts der Rückkehr zu zollrechtlichen Massnahmen und vor dem Hintergrund dieser zunehmend unsicheren und komplexen Situation befinden sich die Unternehmen in sehr unterschiedlichen Situationen. Multinationale Unternehmen verfügen dank ihrer Mittel und ihrer Standortwahl über die Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeit in einem solchen Umfeld zu optimieren. So können sie beispielsweise vermehrt Dienstleistungen oder Lizenzgebühren fakturieren, die nicht zollpflichtig sind. Auch die gezielte Gestaltung von Verrechnungspreisen gehört zu diesen Instrumenten. Darüber hinaus können sie von der sogenannten&nbsp;«First-Sale-Rule» profitieren, bei der die Zollabgabe in einer mehrstufigen Lieferkette auf Basis des ersten Verkaufspreises berechnet wird. KMU hingegen können sich keine teuren Beraterinnen und Berater leisten, um diesen Spielraum auszuloten.&nbsp;</p><p>Switzerland&nbsp;Global&nbsp;Enterprise ist gemäss dem Exportförderungsgesetz die vom Bund dafür mandatierte Organisation. Derzeit bietet dieses Unternehmen vorwiegend allgemeine Beratungen an. Angesichts der internationalen Lage sollte der Bundesrat Switzerland&nbsp;Global&nbsp;Enterprise zusätzlich damit beauftragen, Schweizer KMU gezielt zu beraten, wie im Bereich des Zollrechts Optimierungen möglich sind.</p>
  • <span><p><span>Switzerland Global Enterprise (S-GE) unterstützt exportorientierte Schweizer KMU nicht nur mit allgemeinen Marktinformationen, sondern auch mit spezifischen Beratungsleistungen. Letztere sind auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Firmen zugeschnitten. Zur Erfüllung dieser Beratungsmandate zieht S-GE regelmässig spezialisierte Anbieter bei, so dass exportierende KMU wirkungsvoll unterstützt werden können. Diese Mandate von S-GE sind für die Unternehmen kostenpflichtig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich der grossen Herausforderungen der von den US-Zöllen betroffenen Firmen bewusst. Auf die starke Zunahme von Anfragen hat S-GE rasch reagiert und zum Beispiel den Helpdesk verstärkt. Zur Entlastung gewährt S-GE zudem seit 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Oktober 2025 eine zeitlich begrenzte Vergünstigung von 20% auf sämtliche kostenpflichtige Dienstleistungen für betroffene Unternehmen. Dies umfasst auch die Kosten für beigezogene Experten und spezialisierte Anbieter wie Handelskammern oder private Firmen. </span></p><p><span>Das Angebot von S-GE erfolgt grundsätzlich in Ergänzung zur privaten Initiative. Gerade im Bereich Export- und Zollberatung gibt es in der Schweiz eine Vielzahl von spezialisierten privatwirtschaftlichen Anbietern. Eine staatlich finanzierte Ausweitung des Angebotes von S-GE auf diese Bereiche würde zu Wettbewerbsverzerrungen und Doppelspurigkeiten führen. </span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das geltende Exportförderungsgesetz (SR 946.14) für die Massnahmen von S-GE weiterhin einen geeigneten Rahmen bietet, um den Bedürfnissen von exportierenden Schweizer KMU, auch in besonderen Situationen, gerecht zu werden.</span></p><p><span>Entsprechend soll S-GE weiterhin den Schwerpunkt auf ihre Koordinations- und Plattformfunktion legen. Dabei zieht S-GE, wo immer möglich, geeignete private Anbieter bei und verzichtet auf den Aufbau eigener Kapazitäten. Auf diese Weise kann sie exportorientierten KMU effizient und effektiv spezifisches Fachwissen vermitteln. Entsprechend soll S-GE ihr nationales und internationales Experten- sowie Partnernetzwerk kontinuierlich erweitern. Um Informationen noch besser zu teilen und den Exporteuren niederschwellig zugänglich zu machen, ist das digitale Angebot von S-GE hin zu einer umfassenden Serviceplattform weiterzuentwickeln.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Exportförderungsgesetzes zu unterbreiten, um die Beratung betreffend Zollmassnahmen als Bestandteil der Exportförderung explizit zu verankern. Gleichzeitig soll das Mandat von Switzerland&nbsp;Global&nbsp;Enterprise dahingehend erweitert werden, dass kleinen und mittleren Unternehmen&nbsp;(KMU) umfassende Beratungsangebote zur Zolloptimierung zur Verfügung stehen.&nbsp;</p>
  • Exportförderungsgesetz. Den Geltungsbereich auf Beratung im Bereich des Zollrechts ausweiten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die seit August geltenden Erhöhungen der US-Einfuhrzölle stellen Schweizer Exportunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den wichtigsten Konkurrenten hat dadurch stark gelitten. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Zum einen hat diese Massnahme eine Kettenreaktion ausgelöst: Auch andere Wirtschaftsräume prüfen Zollerhöhungen oder setzen sie bereits um. Dies droht den Zugang von Schweizer Unternehmen zu anderen Ländern ebenfalls zu erschweren. Zum anderen führt die anhaltende Abwertung des US-Dollars&nbsp;– und in gewissem Mass auch des Euros&nbsp;– seit mehreren Jahren zu einer strukturellen Überbewertung des Schweizerfrankens, die sich weiter verschärft hat. Ein Eingreifen der Schweizerischen Nationalbank scheint derzeit nicht absehbar.</p><p>Angesichts der Rückkehr zu zollrechtlichen Massnahmen und vor dem Hintergrund dieser zunehmend unsicheren und komplexen Situation befinden sich die Unternehmen in sehr unterschiedlichen Situationen. Multinationale Unternehmen verfügen dank ihrer Mittel und ihrer Standortwahl über die Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeit in einem solchen Umfeld zu optimieren. So können sie beispielsweise vermehrt Dienstleistungen oder Lizenzgebühren fakturieren, die nicht zollpflichtig sind. Auch die gezielte Gestaltung von Verrechnungspreisen gehört zu diesen Instrumenten. Darüber hinaus können sie von der sogenannten&nbsp;«First-Sale-Rule» profitieren, bei der die Zollabgabe in einer mehrstufigen Lieferkette auf Basis des ersten Verkaufspreises berechnet wird. KMU hingegen können sich keine teuren Beraterinnen und Berater leisten, um diesen Spielraum auszuloten.&nbsp;</p><p>Switzerland&nbsp;Global&nbsp;Enterprise ist gemäss dem Exportförderungsgesetz die vom Bund dafür mandatierte Organisation. Derzeit bietet dieses Unternehmen vorwiegend allgemeine Beratungen an. Angesichts der internationalen Lage sollte der Bundesrat Switzerland&nbsp;Global&nbsp;Enterprise zusätzlich damit beauftragen, Schweizer KMU gezielt zu beraten, wie im Bereich des Zollrechts Optimierungen möglich sind.</p>
    • <span><p><span>Switzerland Global Enterprise (S-GE) unterstützt exportorientierte Schweizer KMU nicht nur mit allgemeinen Marktinformationen, sondern auch mit spezifischen Beratungsleistungen. Letztere sind auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Firmen zugeschnitten. Zur Erfüllung dieser Beratungsmandate zieht S-GE regelmässig spezialisierte Anbieter bei, so dass exportierende KMU wirkungsvoll unterstützt werden können. Diese Mandate von S-GE sind für die Unternehmen kostenpflichtig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist sich der grossen Herausforderungen der von den US-Zöllen betroffenen Firmen bewusst. Auf die starke Zunahme von Anfragen hat S-GE rasch reagiert und zum Beispiel den Helpdesk verstärkt. Zur Entlastung gewährt S-GE zudem seit 1.</span><span>&nbsp;</span><span>Oktober 2025 eine zeitlich begrenzte Vergünstigung von 20% auf sämtliche kostenpflichtige Dienstleistungen für betroffene Unternehmen. Dies umfasst auch die Kosten für beigezogene Experten und spezialisierte Anbieter wie Handelskammern oder private Firmen. </span></p><p><span>Das Angebot von S-GE erfolgt grundsätzlich in Ergänzung zur privaten Initiative. Gerade im Bereich Export- und Zollberatung gibt es in der Schweiz eine Vielzahl von spezialisierten privatwirtschaftlichen Anbietern. Eine staatlich finanzierte Ausweitung des Angebotes von S-GE auf diese Bereiche würde zu Wettbewerbsverzerrungen und Doppelspurigkeiten führen. </span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das geltende Exportförderungsgesetz (SR 946.14) für die Massnahmen von S-GE weiterhin einen geeigneten Rahmen bietet, um den Bedürfnissen von exportierenden Schweizer KMU, auch in besonderen Situationen, gerecht zu werden.</span></p><p><span>Entsprechend soll S-GE weiterhin den Schwerpunkt auf ihre Koordinations- und Plattformfunktion legen. Dabei zieht S-GE, wo immer möglich, geeignete private Anbieter bei und verzichtet auf den Aufbau eigener Kapazitäten. Auf diese Weise kann sie exportorientierten KMU effizient und effektiv spezifisches Fachwissen vermitteln. Entsprechend soll S-GE ihr nationales und internationales Experten- sowie Partnernetzwerk kontinuierlich erweitern. Um Informationen noch besser zu teilen und den Exporteuren niederschwellig zugänglich zu machen, ist das digitale Angebot von S-GE hin zu einer umfassenden Serviceplattform weiterzuentwickeln.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Exportförderungsgesetzes zu unterbreiten, um die Beratung betreffend Zollmassnahmen als Bestandteil der Exportförderung explizit zu verankern. Gleichzeitig soll das Mandat von Switzerland&nbsp;Global&nbsp;Enterprise dahingehend erweitert werden, dass kleinen und mittleren Unternehmen&nbsp;(KMU) umfassende Beratungsangebote zur Zolloptimierung zur Verfügung stehen.&nbsp;</p>
    • Exportförderungsgesetz. Den Geltungsbereich auf Beratung im Bereich des Zollrechts ausweiten

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