Welche Folgen hat eine Annahme des EU-Vertragspakets für die Organisation und den Personalbestand der Bundesverwaltung?

ShortId
25.4325
Id
20254325
Updated
26.11.2025 15:37
Language
de
Title
Welche Folgen hat eine Annahme des EU-Vertragspakets für die Organisation und den Personalbestand der Bundesverwaltung?
AdditionalIndexing
10;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Die dynamischen Rechtsübernahme (</span><em><span>decision shaping</span></em><span> bei der Ausarbeitung von Rechtsakten in der EU sowie die Übernahme neuer relevanter EU-Rechtsakte in die betroffenen Abkommen) wird von der Bundesverwaltung gemäss den geltenden Zuständigkeiten umgesetzt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die dynamische Rechtsübernahme wird nicht zu einem Wegfall von Aufgaben und Funktionen in der Bundesverwaltung führen. Es werden zum Beispiel im Zusammenhang mit der Mitwirkung von Parlament und Kantonen sowie externen interessierten Kreisen beim </span><em><span>decision shaping</span></em><span> zusätzliche Aufgaben auf die Bundesverwaltung zukommen. Der Bundesrat wird die damit einhergehenden Prozesse in der Botschaft zum Paket Schweiz–EU erläutern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Mit dem Paket Schweiz–EU ist keine Auslagerung des schweizerischen Gesetzgebungsverfahrens an die EU verbunden. Die Schweiz bleibt dafür weiterhin vollumfänglich selbst zuständig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass das Paket Schweiz–EU zu mehr Bürokratie führen wird. Das Paket schafft, etwa dank der Beteiligung an EU-Agenturen, Effizienzgewinne. Der im erläuternden Bericht ausgewiesene personelle Bedarf fällt hauptsächlich dort an, wo die Schweiz und die EU neue Abkommen ausgehandelt haben, nämlich in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (jeweils zwischen rund 12 und 24 Vollzeitäquivalente). Dieser Mehraufwand wird erstens teilweise durch die Effizienzgewinne ausgeglichen. Zweitens hat der Bundesrat beschlossen, dass der aufgrund des Pakets zusätzlich erforderliche Personalbedarf innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird. Somit entstehen für den Bund keine zusätzlichen Personalkosten.</span></p></span>
  • <p>Bei einer Annahme des EU-Vertragspakets wird das Gesetzgebungsverfahren in wichtigen politischen Dossiers an die EU ausgelagert. Die Mitwirkung der Schweiz beschränkt sich bei Erarbeitung der entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien auf das sogenannte «Decision Shaping». In der Wirtschaft führt das Outsourcing von Kompetenzen immer zu einer Restrukturierung und zu einem Personalabbau. Davon ist im «Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens» zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» keine Rede. Ganz im Gegenteil. Der Bundesrat geht davon aus, dass das EU-Vertragspaket einen zusätzlichen Stellenbedarf von rund 100 Vollzeitäquivalenten generiert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts dieses Widerspruchs bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Welche organisatorischen Konsequenzen hat die im EU-Vertragspaket vorgesehene dynamische Rechtsübernahme für die Organisation der Bundesverwaltung?</li><li>Welche konkreten Aufgaben und Funktionen in der Bundesverwaltung werden nach einer Annahme des EU-Vertragspakets als Folge der dynamischen Rechtsübernahme wegfallen?&nbsp;</li><li>In welchem Umfang plant der Bundesrat den Personalbestand der Bundesverwaltung bei einer Annahme des EU-Vertragspakets und der damit verbundenen teilweise Auslagerung des Gesetzgebungsverfahren an die EU nach unten anzupassen?&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der im «Erläuternden Bericht» ausgewiesene zusätzliche Personalbedarf dahingehend zu verstehen ist, dass die institutionelle Annäherung der Schweiz an die EU zu mehr Bürokratie führen wird?</li></ol>
  • Welche Folgen hat eine Annahme des EU-Vertragspakets für die Organisation und den Personalbestand der Bundesverwaltung?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Die dynamischen Rechtsübernahme (</span><em><span>decision shaping</span></em><span> bei der Ausarbeitung von Rechtsakten in der EU sowie die Übernahme neuer relevanter EU-Rechtsakte in die betroffenen Abkommen) wird von der Bundesverwaltung gemäss den geltenden Zuständigkeiten umgesetzt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. Die dynamische Rechtsübernahme wird nicht zu einem Wegfall von Aufgaben und Funktionen in der Bundesverwaltung führen. Es werden zum Beispiel im Zusammenhang mit der Mitwirkung von Parlament und Kantonen sowie externen interessierten Kreisen beim </span><em><span>decision shaping</span></em><span> zusätzliche Aufgaben auf die Bundesverwaltung zukommen. Der Bundesrat wird die damit einhergehenden Prozesse in der Botschaft zum Paket Schweiz–EU erläutern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Mit dem Paket Schweiz–EU ist keine Auslagerung des schweizerischen Gesetzgebungsverfahrens an die EU verbunden. Die Schweiz bleibt dafür weiterhin vollumfänglich selbst zuständig. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass das Paket Schweiz–EU zu mehr Bürokratie führen wird. Das Paket schafft, etwa dank der Beteiligung an EU-Agenturen, Effizienzgewinne. Der im erläuternden Bericht ausgewiesene personelle Bedarf fällt hauptsächlich dort an, wo die Schweiz und die EU neue Abkommen ausgehandelt haben, nämlich in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (jeweils zwischen rund 12 und 24 Vollzeitäquivalente). Dieser Mehraufwand wird erstens teilweise durch die Effizienzgewinne ausgeglichen. Zweitens hat der Bundesrat beschlossen, dass der aufgrund des Pakets zusätzlich erforderliche Personalbedarf innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird. Somit entstehen für den Bund keine zusätzlichen Personalkosten.</span></p></span>
    • <p>Bei einer Annahme des EU-Vertragspakets wird das Gesetzgebungsverfahren in wichtigen politischen Dossiers an die EU ausgelagert. Die Mitwirkung der Schweiz beschränkt sich bei Erarbeitung der entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien auf das sogenannte «Decision Shaping». In der Wirtschaft führt das Outsourcing von Kompetenzen immer zu einer Restrukturierung und zu einem Personalabbau. Davon ist im «Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens» zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» keine Rede. Ganz im Gegenteil. Der Bundesrat geht davon aus, dass das EU-Vertragspaket einen zusätzlichen Stellenbedarf von rund 100 Vollzeitäquivalenten generiert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts dieses Widerspruchs bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Welche organisatorischen Konsequenzen hat die im EU-Vertragspaket vorgesehene dynamische Rechtsübernahme für die Organisation der Bundesverwaltung?</li><li>Welche konkreten Aufgaben und Funktionen in der Bundesverwaltung werden nach einer Annahme des EU-Vertragspakets als Folge der dynamischen Rechtsübernahme wegfallen?&nbsp;</li><li>In welchem Umfang plant der Bundesrat den Personalbestand der Bundesverwaltung bei einer Annahme des EU-Vertragspakets und der damit verbundenen teilweise Auslagerung des Gesetzgebungsverfahren an die EU nach unten anzupassen?&nbsp;</li><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der im «Erläuternden Bericht» ausgewiesene zusätzliche Personalbedarf dahingehend zu verstehen ist, dass die institutionelle Annäherung der Schweiz an die EU zu mehr Bürokratie führen wird?</li></ol>
    • Welche Folgen hat eine Annahme des EU-Vertragspakets für die Organisation und den Personalbestand der Bundesverwaltung?

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