Wie sollen die langfristigen Kosten und Nutzen des Entlastungspakets 2027 beurteilt werden ohne vollständige und gründliche Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)?

ShortId
25.4327
Id
20254327
Updated
16.12.2025 09:42
Language
de
Title
Wie sollen die langfristigen Kosten und Nutzen des Entlastungspakets 2027 beurteilt werden ohne vollständige und gründliche Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)?
AdditionalIndexing
24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><strong><span>1.-3 und 5. </span></strong><span>Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ist ein Instrument zur Untersuchung und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes (inkl. Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft). Sie dient dazu, den Regulierungsbedarf, alternative Handlungsoptionen, die erwarteten Auswirkungen und die Vollzugstauglichkeit systematisch zu untersuchen. Mit einer RFA werden insbesondere die Regulierungskosten für Unternehmen im Detail angeschaut. Beim Entlastungspaket 2027 (EP27) geht es darum, die Effizienz der staatlichen Aufgabenerfüllung zu stärken und die Schuldenbremse einzuhalten, was per se im volkswirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt.</span><strong><span> </span></strong><span>Die Auswirkungen der einzelnen Massnahmen des EP27 (bspw. auf Kantone, Wirtschaft, Umwelt) sind in der Vernehmlassungsvorlage sowie in der Botschaft dargestellt (vgl. Massnahmenbeschriebe Botschaft Ziff. 1.6 und Ziff. 3); falls Auswirkungen auf Unternehmen zu erwarten sind, werden diese entsprechend ausgewiesen. Weiter hat die Eidgenössische Finanzverwaltung bei BAK Economics eine externe Studie (abrufbar unter www.efd.admin.ch&gt; Entlastungspaket 27&gt; Studie BAK Economics: «Modellgestützte Bestimmung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Entlastungspakets 2027») in Auftrag gegeben und gemeinsam mit der Botschaft am 19. September 2025 publiziert. Die Studie enthält eine Schätzung zu den gesamtwirtschaftlichen Folgen des EP27. Sie vergleicht die Umsetzung des EP27 mit einem Verzicht auf das EP27 (alternative Handlungsoption) und einer dadurch notwendigen Gegenfinanzierung, konkret durch eine Mehrwertsteuererhöhung. Die Studie zeigt, dass die Umsetzung des EP27 sowohl kurz- als auch mittelfristig vorteilhafter ist für das Bruttoinlandsprodukt und die Beschäftigung, aber auch im Hinblick auf die Verteilung der Belastungen zwischen Staat, Haushalten und Unternehmen; ohne EP27 bleibt zwar der staatliche Konsum erhöht, dafür tragen die Haushalte und Unternehmen die negativen Folgen einer Mehrwertsteuererhöhung.</span></p><p><strong><span>4. </span></strong><span>Als Beispiele können die Entlastungsprogramme 2003 und 2004, das Konsolidierungsprogramm 2011-2013, das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 und das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 gelten, wo die Analyse und Darstellung der Auswirkungen jeweils analog gehandhabt wurden. In drei Fällen wurde wie beim EP27 eine Studie von BAK Economics eingeholt. </span><span>&nbsp;</span></p></span>
  • <p>Die RFA ist Bestandteil des ordentlichen Regulierungsprozesses in der Schweiz. Sie dient dazu, die erwarteten Auswirkungen einer Regulierung systematisch zu untersuchen und ist unerlässlich für eine informierte Entscheidungsfindung. Der Bundesrat unterstrich mehrfach, dass in einer RFA die Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt gründlichen zu untersuchen seien (22.3839, 22.7916, 20.5767).&nbsp;</p><p>Im erläuternden Bericht zum Entlastungspaket 2027 werden den Folgen der Kürzungsvorschläge im Umfang von bis zu CHF 3,6 Mrd. rund anderthalb Seiten gewidmet.&nbsp; Dabei sind negative Auswirkungen absehbar: Laut Botschaft zum EP27 sollen zum Beispiel Beiträge für Aus- und Weiterbildung gestrichen werden, etwa für die Waldwirtschaft, trotz akutem Fachkräftemangel und der zentralen Rolle des Waldes beim Schutz vor Umweltkatastrophen sowie bei der Anpassung an den Klimawandel. Mittel- und langfristig dürften die Kürzungen daher zu Mehrkosten für die Gesellschaft führen. Auch die Streichung von Bildungsbeiträgen für die Imkerei kann uns teuer zu stehen kommen, falls die Bestäubungsleistung gefährdet wird (24.4306). Zukunftsbranchen wie die Abfallwirtschaft oder die erneuerbaren Energien dürften ebenfalls betroffen sein. Die Beispiele im Bildungsbereich zeigen, wie die unbedarften Kürzungen nicht nur Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, sondern auch unserem Finanzhaushalt schaden könnten.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Vor dem Hintergrund seiner oben erwähnten Antworten und der Tatsache, dass es sich bei einer Streichung von Gesetzesartikeln genauso um eine Regulierung handelt, wie beim Erlass eines solchen: Weshalb präsentiert er zu den vorgeschlagenen Kürzungen keine vollständige RFA?&nbsp;</li><li>Hat die Gruppe Gaillard zu ihren Vorschlägen solche Abschätzungen gemacht? Wenn nein, warum nicht und was war diesbezüglich ihr Auftrag? Wenn ja, wo sind sie publiziert?&nbsp;</li><li>Hat der Bundesrat solche Abschätzungen gemacht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo sind sie publiziert?&nbsp;</li><li>Gibt es Präzedenzfälle für bundesrätliche Vorschläge zu Verordnungs- und Gesetzesanpassungen in dieser Komplexität und Tragweite, ohne Folgeabschätzung? Wenn ja, welche?&nbsp;</li><li>Wie sollen gewählte VolksvertreterInnen guten Gewissens informierte Entscheidung dieser Tragweite fällen, wenn die mittel- und langfristigen Kosten und Nutzen der vorgeschlagenen Regulierungen nicht ordentlich abgeschätzt sind?&nbsp;</li></ol>
  • Wie sollen die langfristigen Kosten und Nutzen des Entlastungspakets 2027 beurteilt werden ohne vollständige und gründliche Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><strong><span>1.-3 und 5. </span></strong><span>Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ist ein Instrument zur Untersuchung und Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes (inkl. Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft). Sie dient dazu, den Regulierungsbedarf, alternative Handlungsoptionen, die erwarteten Auswirkungen und die Vollzugstauglichkeit systematisch zu untersuchen. Mit einer RFA werden insbesondere die Regulierungskosten für Unternehmen im Detail angeschaut. Beim Entlastungspaket 2027 (EP27) geht es darum, die Effizienz der staatlichen Aufgabenerfüllung zu stärken und die Schuldenbremse einzuhalten, was per se im volkswirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt.</span><strong><span> </span></strong><span>Die Auswirkungen der einzelnen Massnahmen des EP27 (bspw. auf Kantone, Wirtschaft, Umwelt) sind in der Vernehmlassungsvorlage sowie in der Botschaft dargestellt (vgl. Massnahmenbeschriebe Botschaft Ziff. 1.6 und Ziff. 3); falls Auswirkungen auf Unternehmen zu erwarten sind, werden diese entsprechend ausgewiesen. Weiter hat die Eidgenössische Finanzverwaltung bei BAK Economics eine externe Studie (abrufbar unter www.efd.admin.ch&gt; Entlastungspaket 27&gt; Studie BAK Economics: «Modellgestützte Bestimmung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Entlastungspakets 2027») in Auftrag gegeben und gemeinsam mit der Botschaft am 19. September 2025 publiziert. Die Studie enthält eine Schätzung zu den gesamtwirtschaftlichen Folgen des EP27. Sie vergleicht die Umsetzung des EP27 mit einem Verzicht auf das EP27 (alternative Handlungsoption) und einer dadurch notwendigen Gegenfinanzierung, konkret durch eine Mehrwertsteuererhöhung. Die Studie zeigt, dass die Umsetzung des EP27 sowohl kurz- als auch mittelfristig vorteilhafter ist für das Bruttoinlandsprodukt und die Beschäftigung, aber auch im Hinblick auf die Verteilung der Belastungen zwischen Staat, Haushalten und Unternehmen; ohne EP27 bleibt zwar der staatliche Konsum erhöht, dafür tragen die Haushalte und Unternehmen die negativen Folgen einer Mehrwertsteuererhöhung.</span></p><p><strong><span>4. </span></strong><span>Als Beispiele können die Entlastungsprogramme 2003 und 2004, das Konsolidierungsprogramm 2011-2013, das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 und das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 gelten, wo die Analyse und Darstellung der Auswirkungen jeweils analog gehandhabt wurden. In drei Fällen wurde wie beim EP27 eine Studie von BAK Economics eingeholt. </span><span>&nbsp;</span></p></span>
    • <p>Die RFA ist Bestandteil des ordentlichen Regulierungsprozesses in der Schweiz. Sie dient dazu, die erwarteten Auswirkungen einer Regulierung systematisch zu untersuchen und ist unerlässlich für eine informierte Entscheidungsfindung. Der Bundesrat unterstrich mehrfach, dass in einer RFA die Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt gründlichen zu untersuchen seien (22.3839, 22.7916, 20.5767).&nbsp;</p><p>Im erläuternden Bericht zum Entlastungspaket 2027 werden den Folgen der Kürzungsvorschläge im Umfang von bis zu CHF 3,6 Mrd. rund anderthalb Seiten gewidmet.&nbsp; Dabei sind negative Auswirkungen absehbar: Laut Botschaft zum EP27 sollen zum Beispiel Beiträge für Aus- und Weiterbildung gestrichen werden, etwa für die Waldwirtschaft, trotz akutem Fachkräftemangel und der zentralen Rolle des Waldes beim Schutz vor Umweltkatastrophen sowie bei der Anpassung an den Klimawandel. Mittel- und langfristig dürften die Kürzungen daher zu Mehrkosten für die Gesellschaft führen. Auch die Streichung von Bildungsbeiträgen für die Imkerei kann uns teuer zu stehen kommen, falls die Bestäubungsleistung gefährdet wird (24.4306). Zukunftsbranchen wie die Abfallwirtschaft oder die erneuerbaren Energien dürften ebenfalls betroffen sein. Die Beispiele im Bildungsbereich zeigen, wie die unbedarften Kürzungen nicht nur Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, sondern auch unserem Finanzhaushalt schaden könnten.&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Vor dem Hintergrund seiner oben erwähnten Antworten und der Tatsache, dass es sich bei einer Streichung von Gesetzesartikeln genauso um eine Regulierung handelt, wie beim Erlass eines solchen: Weshalb präsentiert er zu den vorgeschlagenen Kürzungen keine vollständige RFA?&nbsp;</li><li>Hat die Gruppe Gaillard zu ihren Vorschlägen solche Abschätzungen gemacht? Wenn nein, warum nicht und was war diesbezüglich ihr Auftrag? Wenn ja, wo sind sie publiziert?&nbsp;</li><li>Hat der Bundesrat solche Abschätzungen gemacht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo sind sie publiziert?&nbsp;</li><li>Gibt es Präzedenzfälle für bundesrätliche Vorschläge zu Verordnungs- und Gesetzesanpassungen in dieser Komplexität und Tragweite, ohne Folgeabschätzung? Wenn ja, welche?&nbsp;</li><li>Wie sollen gewählte VolksvertreterInnen guten Gewissens informierte Entscheidung dieser Tragweite fällen, wenn die mittel- und langfristigen Kosten und Nutzen der vorgeschlagenen Regulierungen nicht ordentlich abgeschätzt sind?&nbsp;</li></ol>
    • Wie sollen die langfristigen Kosten und Nutzen des Entlastungspakets 2027 beurteilt werden ohne vollständige und gründliche Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)?

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