Verlegung des UNO-Hauptsitzes nach Genf

ShortId
25.4335
Id
20254335
Updated
20.11.2025 11:50
Language
de
Title
Verlegung des UNO-Hauptsitzes nach Genf
AdditionalIndexing
08;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz beherbergt in Genf bereits den weltweit zweitgrössten UNO-Standort mit mehr als 40&nbsp;internationalen Institutionen und Organisationen, darunter das Hochkommissariat für Menschenrechte, die Weltgesundheitsorganisation, die Internationale Arbeitsorganisation, die Welthandelsorganisation und das Flüchtlingshochkommissariat der UNO. Damit verkörpert die Schweiz seit langem eine Tradition der Neutralität, des multilateralen Austauschs und der humanitären Diplomatie.</p><p>Die Schweiz ist eine humanitäre, diplomatische und wissenschaftliche Drehscheibe, an der täglich Tausende von Staats- und Regierungschefs, Diplomatinnen und Diplomaten sowie Fachpersonen und Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft zusammenkommen. Die Verlegung der Generalversammlung und des Sicherheitsrats nach Genf würde der UNO die für ihre Zukunft notwendige Kohärenz und Sicherheit verleihen und dem internationalen Genf neuen Schwung bringen.&nbsp;</p><p>Die jüngsten politischen Ereignisse in den USA, insbesondere der Rückzug der USA und die Einreisebeschränkungen für bestimmte ausländische Delegationen, werfen grundlegende Fragen zur Unabhängigkeit der Organisation auf, wenn sie den Unwägbarkeiten der Innenpolitik ihres Gaststaates ausgesetzt ist.</p><p>Die Verlegung des UNO-Hauptsitzes nach Genf würde einen gerechten Zugang für alle Mitgliedstaaten sicherstellen, die Stabilität und Legitimität der Institution stärken und angesichts der Vielzahl der in Genf ansässigen Organisationen ihren CO₂-Fussabdruck erheblich reduzieren.&nbsp;</p><p>Eine solche Entscheidung erfordert natürlich komplexe diplomatische Verhandlungen und erhebliche Investitionen. Diese Kosten sind jedoch potenziell sehr gering im Vergleich zu den langfristigen Folgen der derzeitigen Schwächung des Multilateralismus und der Bedeutung unseres Landes im globalen Kontext. Denn eine Verlegung würde auch einen Teil des geplanten Rückzugs internationaler Organisationen aus der Schweiz ausgleichen und unser Bestreben bekräftigen, die Schweiz als globales Zentrum des Multilateralismus zu erhalten.</p>
  • <span><p><span>Der Sitz in New York beruht auf der Resolution 100(I) der UNO-Generalversammlung vom 14.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 1946 und einem internationalen Abkommen mit den USA. Er ist fest in der Geschichte der UNO verankert. Eine Infragestellung dieses Sitzes würde auf politischen und diplomatischen Widerstand stossen, nicht nur beim Gaststaat, sondern auch bei anderen Mitgliedstaaten, die ihr Netzwerk neu organisieren und ihre Kapazitäten in Genf verstärken und in New York abbauen müssten. Im Übrigen würde eine Verlegung des Sitzes einen Beschluss der Mitgliedstaaten erfordern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass ein solcher Schritt kontraproduktiv sein könnte. Genf hat bereits heute eine besondere Stellung innerhalb des UNO-Systems und ergänzt New York, da es eine Reihe von führenden Sonderorganisationen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Gesundheit, Handel, Digitalisierung und Umwelt beherbergt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Diese Komplementarität ist eine der Stärken des internationalen Genf. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass es Aufgabe der Schweiz ist, die einzigartigen Vorzüge Genfs hervorzuheben und zu fördern. Zu diesem Zweck hat er am 20.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2025 eine Botschaft über Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2026–2029 mit einem Massnahmenpaket zur Unterstützung des internationalen Genf verabschiedet (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/2205/de"><u><span>BBl</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>2025</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>2205</span></u></a><span>).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten selbst wissen, welche Standorte für ihre Bedürfnisse am besten geeignet sind. Die Schweiz ist auch gerne bereit, Veranstaltungen auszurichten, die nicht in New York durchgeführt werden können, wie sie dies bereits in der Vergangenheit getan hat. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus diesen Gründen hält der Bundesrat eine Verlegung des Hauptsitzes der UNO nach Genf weder für realistisch noch für opportun. Er beabsichtigt, seine Anstrengungen zur Stärkung und Förderung der Rolle Genfs als Zentrum der globalen Gouvernanz und der internationalen Zusammenarbeit weiterzuführen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, den Vereinten&nbsp;Nationen&nbsp;(UNO) offiziell vorzuschlagen, ihren Hauptsitz von New&nbsp;York nach Genf zu verlegen, und einen Bericht über die politischen, diplomatischen, rechtlichen, logistischen, ökologischen und finanziellen Auswirkungen einer solchen Verlegung zu erstellen.</p><p>Der Bericht soll zudem die Modalitäten einer schrittweisen oder teilweisen Verlegung beleuchten.</p>
  • Verlegung des UNO-Hauptsitzes nach Genf
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz beherbergt in Genf bereits den weltweit zweitgrössten UNO-Standort mit mehr als 40&nbsp;internationalen Institutionen und Organisationen, darunter das Hochkommissariat für Menschenrechte, die Weltgesundheitsorganisation, die Internationale Arbeitsorganisation, die Welthandelsorganisation und das Flüchtlingshochkommissariat der UNO. Damit verkörpert die Schweiz seit langem eine Tradition der Neutralität, des multilateralen Austauschs und der humanitären Diplomatie.</p><p>Die Schweiz ist eine humanitäre, diplomatische und wissenschaftliche Drehscheibe, an der täglich Tausende von Staats- und Regierungschefs, Diplomatinnen und Diplomaten sowie Fachpersonen und Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft zusammenkommen. Die Verlegung der Generalversammlung und des Sicherheitsrats nach Genf würde der UNO die für ihre Zukunft notwendige Kohärenz und Sicherheit verleihen und dem internationalen Genf neuen Schwung bringen.&nbsp;</p><p>Die jüngsten politischen Ereignisse in den USA, insbesondere der Rückzug der USA und die Einreisebeschränkungen für bestimmte ausländische Delegationen, werfen grundlegende Fragen zur Unabhängigkeit der Organisation auf, wenn sie den Unwägbarkeiten der Innenpolitik ihres Gaststaates ausgesetzt ist.</p><p>Die Verlegung des UNO-Hauptsitzes nach Genf würde einen gerechten Zugang für alle Mitgliedstaaten sicherstellen, die Stabilität und Legitimität der Institution stärken und angesichts der Vielzahl der in Genf ansässigen Organisationen ihren CO₂-Fussabdruck erheblich reduzieren.&nbsp;</p><p>Eine solche Entscheidung erfordert natürlich komplexe diplomatische Verhandlungen und erhebliche Investitionen. Diese Kosten sind jedoch potenziell sehr gering im Vergleich zu den langfristigen Folgen der derzeitigen Schwächung des Multilateralismus und der Bedeutung unseres Landes im globalen Kontext. Denn eine Verlegung würde auch einen Teil des geplanten Rückzugs internationaler Organisationen aus der Schweiz ausgleichen und unser Bestreben bekräftigen, die Schweiz als globales Zentrum des Multilateralismus zu erhalten.</p>
    • <span><p><span>Der Sitz in New York beruht auf der Resolution 100(I) der UNO-Generalversammlung vom 14.</span><span>&nbsp;</span><span>Dezember 1946 und einem internationalen Abkommen mit den USA. Er ist fest in der Geschichte der UNO verankert. Eine Infragestellung dieses Sitzes würde auf politischen und diplomatischen Widerstand stossen, nicht nur beim Gaststaat, sondern auch bei anderen Mitgliedstaaten, die ihr Netzwerk neu organisieren und ihre Kapazitäten in Genf verstärken und in New York abbauen müssten. Im Übrigen würde eine Verlegung des Sitzes einen Beschluss der Mitgliedstaaten erfordern. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass ein solcher Schritt kontraproduktiv sein könnte. Genf hat bereits heute eine besondere Stellung innerhalb des UNO-Systems und ergänzt New York, da es eine Reihe von führenden Sonderorganisationen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Gesundheit, Handel, Digitalisierung und Umwelt beherbergt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Diese Komplementarität ist eine der Stärken des internationalen Genf. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass es Aufgabe der Schweiz ist, die einzigartigen Vorzüge Genfs hervorzuheben und zu fördern. Zu diesem Zweck hat er am 20.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2025 eine Botschaft über Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2026–2029 mit einem Massnahmenpaket zur Unterstützung des internationalen Genf verabschiedet (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2025/2205/de"><u><span>BBl</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>2025</span></u><u><span>&nbsp;</span></u><u><span>2205</span></u></a><span>).</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten selbst wissen, welche Standorte für ihre Bedürfnisse am besten geeignet sind. Die Schweiz ist auch gerne bereit, Veranstaltungen auszurichten, die nicht in New York durchgeführt werden können, wie sie dies bereits in der Vergangenheit getan hat. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Aus diesen Gründen hält der Bundesrat eine Verlegung des Hauptsitzes der UNO nach Genf weder für realistisch noch für opportun. Er beabsichtigt, seine Anstrengungen zur Stärkung und Förderung der Rolle Genfs als Zentrum der globalen Gouvernanz und der internationalen Zusammenarbeit weiterzuführen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, den Vereinten&nbsp;Nationen&nbsp;(UNO) offiziell vorzuschlagen, ihren Hauptsitz von New&nbsp;York nach Genf zu verlegen, und einen Bericht über die politischen, diplomatischen, rechtlichen, logistischen, ökologischen und finanziellen Auswirkungen einer solchen Verlegung zu erstellen.</p><p>Der Bericht soll zudem die Modalitäten einer schrittweisen oder teilweisen Verlegung beleuchten.</p>
    • Verlegung des UNO-Hauptsitzes nach Genf

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