Krankenkassenprämien in der Indexierung abbilden
- ShortId
-
25.4338
- Id
-
20254338
- Updated
-
08.01.2026 12:04
- Language
-
de
- Title
-
Krankenkassenprämien in der Indexierung abbilden
- AdditionalIndexing
-
2841;28;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner Stellungnahme zur Motion 23.4258 Arslan zu dieser Frage geäussert. Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) ist ein geeigneter und aussagekräftiger statistischer Indikator zur Messung der Preisentwicklung der von privaten Haushalten konsumierten Waren und Dienstleistungen. Der LIK wurde als Preisindex und nicht als Ausgaben- oder Lebenshaltungskostenindex konzipiert. Die Entwicklung der Prämien für die obligatorische Krankenversicherung wird im LIK nicht abgebildet, da es sich bei Krankenversicherungsprämien um Transferzahlungen von privaten Haushalten an Krankenversicherer handelt. Dies sind obligatorische Ausgaben, ebenso wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die gemäss den internationalen Richtlinien (Consumer Price Index Manual, Concepts and Methods, <br>2020 IWF, ILO, Eurostat, UNECE, OECD, WB) im Warenkorb des LIK nicht berücksichtigt werden dürfen. Der Konsumbereich Gesundheit ist im LIK durch die von den privaten Haushalten in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen (stationäre, ambulante und zahnärztliche Leistungen, Medikamente, therapeutische Geräte) vertreten. Es ist die Preisentwicklung dieser Gesundheitsleistungen, die der LIK im Zeitverlauf erfasst. Werden die entsprechenden Waren und Dienstleistungen teurer, widerspiegelt sich dies im LIK.</p><p>2. Da die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung nicht in den LIK-Warenkorb aufgenommen werden dürfen, hatte der Bundesrat die Erstellung des Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) und die Schätzung der Auswirkungen einer Prämienveränderung auf das Wachstum des verfügbaren Haushaltseinkommens angeordnet. Seit 1999 veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) diese Informationen jedes Jahr. Dabei gilt es zu beachten, dass diese beiden statistischen Indikatoren einen Durchschnittswert ermitteln, der für die Gesamtheit der Haushalte und nicht für einen bestimmten Haushaltstyp gilt.</p><p>3. Aus Sicht der öffentlichen Statistik wäre ein Ausgabenindex erforderlich, der nicht nur die Konsumausgaben, sondern auch die Ausgaben für obligatorische Transferzahlungen (Steuern, obligatorische Krankenversicherung, Beiträge zur ersten und zweiten Säule, Arbeitslosenversicherung usw.) abdeckt. Ein solcher Ausgabenindex müsste nach Einkommensgruppen geschichtet sein. Der methodische Aufbau wäre äusserst komplex und im Anwendungsbereich würden sich zahlreiche Fragen stellen; gegenwärtig wird weltweit nirgends ein solcher Index berechnet.</p><p>Im Bereich der Krankenversicherung tritt am 1. Januar 2026 der indirekte Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative (21.063) in Kraft. Dabei legen die Kantone einerseits fest, welchen Anteil die Prämien am Einkommen der im Kanton wohnhaften Versicherten ausmachen dürfen. Andererseits leisten sie neu Mindestbeiträge zur Finanzierung der Prämienverbilligung. Diese Änderungen werden Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, finanziell entlasten und tragen zum Erhalt ihrer Kaufkraft bei.</p><p>4. Neben der bereits erwähnten Stärkung des Instruments Prämienverbilligung, überwies der Bundesrat dem Parlament ein erstes Paket von Kostendämpfungsmassnahmen (19.046), dessen Massnahmen bereits in Kraft getreten sind. Ein zweites Paket von Kostendämpfungsmassnahmen (22.062) wurde im März dieses Jahres vom Parlament verabschiedet. Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen. Schliesslich schlug der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative» (21.067) die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor, welche ab dem 1. Januar 2026 gelten sollen.</p>
- <p>Wie der Bund diese Woche verkündete, werden die Krankenkassenprämien im Jahr 2026 erneut ansteigen. Sorgenbarometer zeigen, dass die Sorgen der Bevölkerung besonders die steigenden Lebenshaltungskosten und allen voran, die Gesundheitskosten betreffen. Die Bilanz des Preisüberwachers stellt fest, dass die Sorgen und der Unmut der Bevölkerung über die steigenden Lebenserhaltungskosten grösser sind als es der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) vermuten liesse. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Aussagekraft des heutigen LIK angesichts der Tatsache, dass eine der grössten fixen Ausgaben der Haushalte – die Krankenkassenprämien – darin nicht berücksichtigt wird?</li><li>Welche Möglichkeit sieht der Bundesrat, die steigenden Kosten aufgrund der Krankenkassenprämien sinnvoll zu erfassen und in die Indexierung einfliessen zu lassen?</li><li>Wie kann sichergestellt werden, dass die Kaufkraft der Bevölkerung trotz steigender Krankenkassenprämien erhalten bleibt?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, dass die steigenden Gesundheitskosten die Vermögensungleichheit in der Bevölkerung nicht weiter vorantreibt?</li></ul>
- Krankenkassenprämien in der Indexierung abbilden
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner Stellungnahme zur Motion 23.4258 Arslan zu dieser Frage geäussert. Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) ist ein geeigneter und aussagekräftiger statistischer Indikator zur Messung der Preisentwicklung der von privaten Haushalten konsumierten Waren und Dienstleistungen. Der LIK wurde als Preisindex und nicht als Ausgaben- oder Lebenshaltungskostenindex konzipiert. Die Entwicklung der Prämien für die obligatorische Krankenversicherung wird im LIK nicht abgebildet, da es sich bei Krankenversicherungsprämien um Transferzahlungen von privaten Haushalten an Krankenversicherer handelt. Dies sind obligatorische Ausgaben, ebenso wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die gemäss den internationalen Richtlinien (Consumer Price Index Manual, Concepts and Methods, <br>2020 IWF, ILO, Eurostat, UNECE, OECD, WB) im Warenkorb des LIK nicht berücksichtigt werden dürfen. Der Konsumbereich Gesundheit ist im LIK durch die von den privaten Haushalten in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen (stationäre, ambulante und zahnärztliche Leistungen, Medikamente, therapeutische Geräte) vertreten. Es ist die Preisentwicklung dieser Gesundheitsleistungen, die der LIK im Zeitverlauf erfasst. Werden die entsprechenden Waren und Dienstleistungen teurer, widerspiegelt sich dies im LIK.</p><p>2. Da die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung nicht in den LIK-Warenkorb aufgenommen werden dürfen, hatte der Bundesrat die Erstellung des Krankenversicherungsprämien-Index (KVPI) und die Schätzung der Auswirkungen einer Prämienveränderung auf das Wachstum des verfügbaren Haushaltseinkommens angeordnet. Seit 1999 veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) diese Informationen jedes Jahr. Dabei gilt es zu beachten, dass diese beiden statistischen Indikatoren einen Durchschnittswert ermitteln, der für die Gesamtheit der Haushalte und nicht für einen bestimmten Haushaltstyp gilt.</p><p>3. Aus Sicht der öffentlichen Statistik wäre ein Ausgabenindex erforderlich, der nicht nur die Konsumausgaben, sondern auch die Ausgaben für obligatorische Transferzahlungen (Steuern, obligatorische Krankenversicherung, Beiträge zur ersten und zweiten Säule, Arbeitslosenversicherung usw.) abdeckt. Ein solcher Ausgabenindex müsste nach Einkommensgruppen geschichtet sein. Der methodische Aufbau wäre äusserst komplex und im Anwendungsbereich würden sich zahlreiche Fragen stellen; gegenwärtig wird weltweit nirgends ein solcher Index berechnet.</p><p>Im Bereich der Krankenversicherung tritt am 1. Januar 2026 der indirekte Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative (21.063) in Kraft. Dabei legen die Kantone einerseits fest, welchen Anteil die Prämien am Einkommen der im Kanton wohnhaften Versicherten ausmachen dürfen. Andererseits leisten sie neu Mindestbeiträge zur Finanzierung der Prämienverbilligung. Diese Änderungen werden Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, finanziell entlasten und tragen zum Erhalt ihrer Kaufkraft bei.</p><p>4. Neben der bereits erwähnten Stärkung des Instruments Prämienverbilligung, überwies der Bundesrat dem Parlament ein erstes Paket von Kostendämpfungsmassnahmen (19.046), dessen Massnahmen bereits in Kraft getreten sind. Ein zweites Paket von Kostendämpfungsmassnahmen (22.062) wurde im März dieses Jahres vom Parlament verabschiedet. Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen. Schliesslich schlug der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative» (21.067) die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor, welche ab dem 1. Januar 2026 gelten sollen.</p>
- <p>Wie der Bund diese Woche verkündete, werden die Krankenkassenprämien im Jahr 2026 erneut ansteigen. Sorgenbarometer zeigen, dass die Sorgen der Bevölkerung besonders die steigenden Lebenshaltungskosten und allen voran, die Gesundheitskosten betreffen. Die Bilanz des Preisüberwachers stellt fest, dass die Sorgen und der Unmut der Bevölkerung über die steigenden Lebenserhaltungskosten grösser sind als es der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) vermuten liesse. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Aussagekraft des heutigen LIK angesichts der Tatsache, dass eine der grössten fixen Ausgaben der Haushalte – die Krankenkassenprämien – darin nicht berücksichtigt wird?</li><li>Welche Möglichkeit sieht der Bundesrat, die steigenden Kosten aufgrund der Krankenkassenprämien sinnvoll zu erfassen und in die Indexierung einfliessen zu lassen?</li><li>Wie kann sichergestellt werden, dass die Kaufkraft der Bevölkerung trotz steigender Krankenkassenprämien erhalten bleibt?</li><li>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, dass die steigenden Gesundheitskosten die Vermögensungleichheit in der Bevölkerung nicht weiter vorantreibt?</li></ul>
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